Mandari Insight

2755/2019

Mitteilung der Verwaltung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB betr.: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59499/03 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Venloer Straße in Köln-Bocklemünd/Mengenich, 1. Änderung

Mitteilung Ausschuss 20.08.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.09.2019, TOP 17.10

Anlage 2 Planungskonzept

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Übersichtskarte

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Planungskonzept

1131 Zeichen

Anlage 2
Städtebauliches Planungskonzept 
zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 59499/03 
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Venloer Straße in Köln-Bocklemünd/Mengenich, 1. Änderung
ohne Maßstab
N 
Öffentliche Grünfläche
Schutzanpflanzung
221
A
Altablagerung Nr. 40506
Leitungsrecht zugunsten der Aethylen - Rohrleitungs Gesellschaft mbH&co.KG (Marl)
Leitungsrecht zugunsten der Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH (Köln)
Mineralöl-Rohrleitung
T
Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-
wicklung von Boden, Natur und Landschaft
223
A
GE
GRZ 0,6
GFZ 2,0
GI
Zone1
GRZ 0,8
GFZ 2,4
GE
GRZ 0,8
GFZ 2,0
GI
Zone 2
GRZ 0,8
GFZ 2,4
GE
Zone 3
GRZ 0,8
GFZ 2,0
GI
Zone1
GRZ 0,8
GFZ 2,4
GE
GRZ 0,8
GFZ 2,0
T
T
Öffentliche Grünfläche
Schutzanpflanzung
221
A
Öffentliche
Grünfläche
Schutzanpflanzung
   liche
 fläche
anpflanzung
      Öffent
 Grün
Schutz
Altablagerung Nr. 40506
Leitungsrecht zugunsten der Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH (Köln)
Mineralöl-Rohrleitung
Leitungsrecht zugunsten der Aethylen - Rohrleitungs Gesellschaft mbH&co.KG (Marl)
Ethylen-Fernleitung
Fuß- und Radweg
223
A
110-kV-Hochspannungsleitung

Anlage 1 Übersichtskarte

405 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamthEHUVLFKWVNDUWHGHUbQGHUXQJGHV%HEDXXQJVSODQHV1U*HZHUEHJHELHW9HQORHU6WUD‰HLQ.|OQ%RFNOHPQG0HQJHQLFK
0 10050 200300 Meter

Mitteilung Ausschuss

4195 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Wirt Sa 
Vorlagen-Nummer 20.08.2019 
 2755/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 
 
Mitteilung der Verwaltung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach    
§ 3 Absatz 1 BauGB betreffend der Änderung des Bebauungsplanes Nummer 59499/03  
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Venloer Straße in Köln-Bocklemünd/Mengenich, 1. Änderung 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 14.01.2010 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des 
Bebauungsplanes Nr. 59499/03 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das 
Gebiet zwischen Venloer Straße, Westgrenze des Flurstückes 462, Flur 27, Gemarkung Müngersdorf, 
südliche Grenze der Dauerkleingartenanlage und der Autobahn A 1 in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
—Arbeitstitel: Gewerbegebiet Venloer Straße in Köln-Bocklemünd/Mengenich, 1. Änderung— ge-
fasst. 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 29.04.2019 bis 06.05.2019 sind keine 
Stellungnahmen eingegangen.  
 
Der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) und dem StEA wird hiermit das Ergebnis der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung zur Kenntnis gegeben. Die Verwaltung wird das Bebauungsplanverfahren auf 
Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts (gemäß Anlage 2) fortführen und als nächsten 
Verfahrensschritt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 
Absatz 2 BauGB durchführen. 
 
Bei dem Planbereich handelt es sich überwiegend um einen ehemaligen Auskiesungsbereich, der 
verfüllt werden sollte. Die Verfüllung eines Gewässers und somit auch die Umsetzung der Bebau-
ungsplanfestsetzungen sind im nordwestlichen Teil des Plangebietes bis heute nicht erfolgt. Im Be-
reich des Gewässers hat sich ein ökologisch sehr wertvolles Biotopmosaik entwickelt, welches vielen 
geschützten und streng geschützten Arten Lebensraum bietet. Durch die Verfüllung dieses Gewäs-
sers wären sämtliche wertvolle ökologische Strukturen zerstört worden. Aufgrund des Natur- und Ar-
tenschutzes soll die weitere Verfüllung mit späterer geplanter Gewerbenutzung nicht mehr umgesetzt 
werden. 
 
Das Ziel der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes 59499/03 ist demzufolge die Festsetzung 
einer Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im nord-
westlichen Gebietsabschnitt zur Erhaltung und Sicherung des Lebensraums der schützenswerten 
Flora und Fauna. Hierbei kommt es zu einer marginalen Abweichung der im Aufstellungsbeschluss 
formulierten Zielsetzung, welche anstelle der nun geplanten Festsetzung einer Fläche zum Schutz, 
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft die Festsetzung einer Wasserfläche 
vorsieht. Die Abweichung resultiert daraus, dass die betroffene Fläche nicht nur eine Wasserfläche 
beinhaltet, sondern auch einen begrünten Sicherungsbereich entlang der ehemaligen Auskiesungs-
fläche vorweist. Durch die geplante Festsetzung entfällt die im rechtskräftigen Bebauungsplan 
59499/03 – Arbeitstitel: Gewerbegebiet Venloer Straße in Köln-Bocklemünd/Mengenich – festgesetz-
te Öffentliche Grünfläche – Erholungsanlage – sowie der von Südwesten diagonal nach Nordosten

2 
 
durch das Plangebiet verlaufende Bereich für Lärmschutzwälle. Die Bebauungsplanänderung greift 
zusätzlich im nordwestlichen Bereich in einer Größenordnung von circa 2.000m² in ein Landschafts-
schutzgebiet ein, welcher gegenwärtig bereits gewerblich genutzt wird. Im Gegenzug dazu wird auf-
grund der oben genannten Festsetzung in einer Größenordnung von circa 17.000m² das Gewerbege-
biet zurückgenommen. Hierdurch wird der Fortbestand der Wasserfläche, Böschungen und Uferbe-
reiche sichergestellt und somit die Ziele des Landschaftsschutzes erfüllt. Des Weiteren beinhaltet die 
Bebauungsplanänderung sowohl eine Reduzierung der Erschließungsflächen im westlichen Teilbe-
reich des Plangebietes als auch eine Verkürzung des Rad- und Fußweges entlang der nördlichen 
Plangebietsgrenze in Richtung Westen. 
 
 
gez. Greitemann 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Städtebauliches Konzept

Beratungsverlauf (2)

09.09.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Venloer Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2755/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.08.2019
Erstellt
12.08.2019 14:16