AN/0584/2023
Anfrage zur städtischen Antidiskriminierungsrichtlinie
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FachAK 5 - Anfrage Richtlinie
2467 Zeichen
FachAK 5 27.03.2023 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 18.04.2023 Anfrage zur städtischen Antidiskriminierungsrichtlinie Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, leider wurde immer noch keine städtische Antidiskriminierungsrichtlinie beschlossen. Zur Historie der städtischen Antidiskriminierungsrichtlinie: 2002: „Bereits im Vorfeld dieser gesetzlichen Änderung [Verabschiedung eines Antidis- kriminierungsgesetzes zur Gleichbehandlung aller Ethnien auf nationaler Ebene bis Ende 2003] wird der Oberbürgermeister der Stadt Köln eine Antidiskriminierungsrichtlinie für die Stadtverwaltung erlassen.“ („Konzept zur Antidiskriminierungsarbeit in Köln“ - Beschlussvorlage 0754/2002, S. 6) 2011: „Eine städtische Antidiskriminierungsrichtlinie wird entwickelt und verabschiedet, die sich an den vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien orientiert. Diese Richtli- nie schützt sowohl alle städtischen Beschäftigten innerhalb der Stadtverwaltung vor Dis- kriminierung als auch alle Bürgerinnen und Bürger vor Diskriminierung durch städtische Bedienstete.“ (Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft, S. 18) 2021: „Derzeit erarbeitet die Verwaltung eine Dienstvereinbarung zum Thema Antidiskri- minierung, in welcher eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungs- gesetz (AGG) beschrieben wird. Nach Abschluss dieser Dienstvereinbarung wird es ent- sprechende Informations- und Werbemaßnahmen dazu geben.“ (Beantwortung einer Anfrage Sachstand Antidiskriminierungsrichtlinie) Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Aus welchem Grund ist bislang immer noch keine Antidiskriminierungsrichtlinie/ Dienstvereinbarung zum Thema Antidiskriminierung in Kraft getreten? 2. Was ist der aktuelle Sachstand? 3. Wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen / wann tritt sie in Kraft? 4. Welche zusätzlichen personellen Ressourcen sind für die Beschwerdestelle im Rahmen der Antidiskriminierungsrichtlinie/Dienstvereinbarung vorgesehen? Es wird gebeten die Beantwortung auch dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechts- fragen vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen Ahmet Edis, Christophe Twagiramungu, Gönül Topuz, Vivian Berhane, Lisa Khan, Carine Weber
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0584/2023
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 29.03.2023
- Erstellt
- 29.03.2023 12:20