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V/0077/2023

Bericht zum Projektvorhaben „Erinnerungs- und Begegnungsort für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt in Münster“ des Integrationsrates der Stadt Münster, Anregung an den Rat AIR/2020

Vorlagen 30.01.2023

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 09.03.2023, TOP 8

Anlage 01 Antrag Integrationsantrag AIR_0001_2020

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Berichtsvorlage

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Anlage 01 Antrag Integrationsantrag AIR_0001_2020

3003 Zeichen

Antrag an den Integrationsrat der Stadt Münster 
10+1Bäume für die Opfer des NSU 
 
Einführung: 
Die Förderung einer lebendigen Erinnerungskultur hat in unserer  Kommune und im Bundesland NRW 
eine außerordentliche Bedeutung und wird stetig mit verschieden en Institutionen weiterentwickelt. 
In  jüngster  Zeit  wurden  immer  wieder  Erinnerungsstätten  für  die   Opfer  der  Terrorvereinigung 
Nationalsozialistischer  Untergrund  (NSU)  Enver  Şimşek,  Abdurrahim  Özüdoğru,  Süleyman  Taşköprü, 
Habil  Kılıç,  Mehmet  Turgut,  İsmail  Yaşar,  Theodoros  Boulgarides ,  Mehmet  Kubaşık,  Halit  Yozgat, 
Michèle  Kiesewetter  geschändet  bzw.  zerstört.  Der  Integrationsr at  möchte  dieser  Entwicklung 
entgegentreten  und  ein  Zeichen  se t z e n ,  d a s  a u f  d i e  B e d e u t u n g  e iner  lebendigen  Erinnerungskultur 
hinweist. 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Integrationsrat bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 
 Die  Errichtung  eines  Erinnerungsortes  für  die  zehn  NSU‐Opfer  und  die  weiteren  Opfer,  die 
durch rechtsextremistische Angriffe zu Tode gekommen sind. 
 Die Gedenkstätte besteht aus elf neu angepflanzten Bäumen und e iner Gedenktafel. Auf der 
Gedenktafel werden die Opfer des NSU namentlich genannt. 
Begründung: 
Die Realisierung des Gedenkortes für die Opfer des NSU und rech tsextremen Terrors, die Aufklärung 
über  die  Tat  und  Täter  sind  eine  gesamtstaatliche  und  ‐gesellschaftliche  Aufgabe.  Sie  muss  dem 
Anspruch unserer Kommune als einem Ort des vielfältigen und fri edlichen Zusammenlebens gerecht 
werden. Das Ziel ist es, mit dem geplanten Erinnerungsort über  die Dimension dieser Verbrechen zu 
informieren und zu gedenken. 
Der  Landesintegrationsrat  NRW  regt  mit  der  Kampagne  „10+1  Bäume f ü r  d i e  O p f e r  d e s  N S U “  d i e  
Integrationsräte  in  NRW  an,  in  ihren  Kommunen  an  einem  geeignet e n  O r t  a n  d i e  O p f e r  d e s  
Rassismus  und  Rechtsextremismus  zu  erinnern.  Dabei  sollen  in  jeder  Kommune  elf  neue  Bäume 
angepflanzt werden. Die Zahl elf ergibt sich aus zehn Bäumen fü r die zehn Opfer des NSU und einem 
Baum für alle weiteren Opfer rassistischer Angriffe. Das aufklärerische Mahnmal in der Stadt Münster 
steht somit in Bezug zu den weiteren geplanten Mahnmalen in anderen Kommunen. 
Die  Pflege  der  Bäume  kann  durch  Patenschaften  gesichert  werden.   Beispielsweise  können  die 
Schulen,  die  dem  Netzwerk  „Schule  ohne  Rassismus ‐ Schule  mit  C ourage“  angehören,  die 
Verantwortung  für  die  Betreuung  der  Bäume  übernehmen.  Auch  Bürg erinitiativen,  kommunale 
Ämter oder Privatpersonen kommen als Paten in Frage. 
Des Weiteren ist eine Kooperation mit dem Grünflächenamt der St adt Münster in Betracht zu ziehen, 
was die Anpflanzung und die Pflege der Bäume betrifft. 
Weitere Informationen sind der Broschüre zur Kampagne „10+1 Bäu me für die Opfer des NSU“ des 
Landesintegrationsrates NRW zu entnehmen, die als Anlage angefügt ist.

Berichtsvorlage

13866 Zeichen

V/0077/2023 
V/0077/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht zum Projektvorhaben „Erinnerungs- und Begegnungsort für Betroffene rechter und 
rassistischer Gewalt in Münster„ des Integrationsrates der Stadt Münster, Anregung an den Rat 
AIR/2020 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.02.2023 Integrationsrat Bericht 
   09.03.2023 Kulturausschuss Bericht 
 
Bericht: 
 
Der Integrationsrat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 25.02.2020 die folgende Anregung an 
den Rat AIR/0001/2020 auf Basis des beigefügten Antrags (s. Anlage 1) beschlossen:  
- Die Errichtung eines Erinnerungsortes für die zehn NSU-Opfer und die weiteren Opfer, die 
durch rechtsextremistische Angriffe zu Tode gekommen sind. 
- Die Gedenkstätte besteht aus elf neu angepflanzten Bäumen und einer Gedenktafel. Auf der 
Gedenktafel werden die Opfer des NSU namentlich genannt. 
Diese Anregung beruht auf der Kampagne des Landesintegrationsrates NRW „10+1 Bäume für die 
Opfer des NSU“. In der Ratssitzung am 24.06.2020 wurde die Anregung zur Vorprüfung an die Ver-
waltung verwiesen. Die vorliegende Berichtsvorlage zieht ein Zwischenfazit der bisherigen Überle-
gungen. 
 
I. Intention der Kampagne des Landesintegrationsrates NRW „10 + 1 Bäume für die Opfer des 
NSU“ 
 
Mit der Kampagne „10+1 Bäume für die Opfer des NSU“ ruft der Landesintegrationsrat NRW seit 
2020 dazu auf, sich in den Kommunen für ein vielfältiges, friedliches und gleichberechtigtes Zusam-
menleben einzusetzen. Dazu soll ein Erinnerungsort errichtet werden, der aus elf neu angepflanzten 
Bäumen besteht. Die Zahl elf ergibt sich aus zehn Bäumen für die zehn Opfer des NSU, der zusätzli-
che Baum soll allen weiteren, auch unbekannten Opfern rassistischer Gewalt gewidmet sein. Der 
Erinnerungsort soll ein starkes Signal gegen extrem rechten Terror und rassistische Gewalt senden. 
Ein lebendiges Mahnmal, das die elf Bäume ergeben, betont den Gedanken, dass das friedliche Mit-
einander in unserer Stadt wächst und gedeiht. 
Die Kampagne „10+1 Bäume für die Opfer des NSU“ wurde bereits von rund 15 Kommunen Nord-
rhein-Westfalens umgesetzt, darunter beispielsweise Gronau,  Düsseldorf und Mönchen gladbach. 
Dabei wurden jeweils an prominenten Standorten im öffentlichen Raum Bäume gepflanzt und Erinne-
rungstafeln mit den Namen der Opfer des NSU aufgestellt. Weitere Umsetzungen sind derzeit in Pla-
nung, beispielsweise in Köln. 
Dezernat V/Villa ten Hompel 
 
01.02.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Querl 
Telefon: 492-7107 
QuerlS@stadt-muenster.de

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V/0077/2023 
II. Überlegungen einer Umsetzung der Kampagne in der Stadt Münster  
 
Nach Antragstellung des Integrationsrates zur Umsetzung der Kampagne fanden seit Frühjahr 2022 
mehrere Treffen des Integrationsrates (AG Politische Bildung) statt, unter fachwissenschaftlicher Be-
gleitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel und beratender Beteiligung der Mobilen Beratung ge-
gen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Münster (mobim ). Seitens der Mitglieder des Integrati-
onsrates wurde der Wunsch geäußert, das Vorhaben auf breitere Füße zu stellen und zur kooperati-
ven Entwicklung der Idee einen Workshop mit Akteur*innen aus der Zivil - und Stadtgesellschaft zu 
veranstalten. Auf Einladung des Integrationsrates (AG Politische Bildung) fanden sich im August 2022 
15 Vertreter*innen verschiedener Initiativen und Vereine aus Münster zusammen, deren Agenda sich 
in den Bereichen Soziokultur, Migration, Aktivismus, Extremismus -Prävention, Demokratiesicherung 
und politische Bildung verorten lässt, z.B. Kommunales Integrationszentrum, Odak Kulturzentrum 
e.V., Europa.Brücke.Münster, Seebrücke, MuM e.V. Unter Mitwirkung dieser Akteur*innen wurden die 
Überlegungen zur Realisierung eines Erinnerungsort es konkretisiert und erweitert.  Ausgehend von 
dem Ursprungsantrag „10+1 Bäume für die Opfer des NSU“ entstand die Variante eines Begegnung-
sortes mit inhaltlicher Bespielung und Aufenthaltscharakter. Die vorliegende Berichtsvorlage stellt die 
beiden Optionen vor. 
 
Option a) Realisierung der NRW-Kampagne „10+1 Bäume für die Opfer des NSU“ 
 
Die Kampagne des Landesintegrationsrates NRW „10 + 1 Bäume für die Opfer des NSU“ kann in 
Münster mittelfristig aus städtischen Etatmitteln und ohne hohe Ressourcenbindung umgesetzt wer-
den. 
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit gibt jedoch zu bedenken, dass aufgrund knap-
per Flächenkapazitäten zum aktuellen Zeitpunkt kein geeigneter Standort im Stadtgebiet angeboten 
werden kann. Die Standortwahl müsste unter Mitw irkung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit bei einer Umsetzung dieser Option also noch geklärt werden. Auf dem Grundstück der 
Villa ten Hompel ist eine Anpflanzung aus Platzgründen nicht möglich. 
 
Option a) Erforderliche Ressourcen und erste Kostenschätzung 
 
Diese erste Kostenschätzung ist als vorläufig zu betrachten. Sie beruht auf Vorlagen aus anderen 
Kommunen, die die NRW-Kampagne bereits realisiert haben, und wurde auf Nachfrage beim Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit auf Grundlage aktueller Daten bestätigt. Voraussetzung wä-
re, dass die Pflanzung in Grünanlagen ohne die Erfordernisse aufwändigen Bodenaustauschs und 
Standortverbesserungen erfolgen. Bei Umsetzung dieser Option ist eine verlässliche Kostenkalkulati-
on vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und dem Amt für Immobilienmanagement 
noch einzuholen. 
 
Arbeitsschritt Zuständigkeit Kostenschätzung 
Auswahl einer geeigneten Flä-
che im Stadtzentrum und Pla-
nung der Mahnmalfläche 
Amt für Grünflächen,  
Umwelt und Nachhaltigkeit 
- 
Baumlieferung, Pflanzung, 
Verankerung, Stammschutz 
sowie Fertigstellungspflege für 
11 Bäume, 18-20 cm Stamm-
umfang 
Amt für Grünflächen,  
Umwelt und Nachhaltigkeit 
8.800 € inkl. Mwst.  
Zweijährige Entwicklungspflege 
inkl. Wässerung 
Amt für Grünflächen,  
Umwelt und Nachhaltigkeit 
4.000 € inkl. Mwst.  
Anfertigung der Gedenktafel 
mit Namen der Opfer und Text, 
Maße: ca. 700x500 mm 
Vergabe an extern 5.000 € inkl. Mwst.  
Aufstellung der Gedenktafel mit 
Fundament 
Vergabe an extern 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
2.500 € inkl. Mwst. 
  Summe für die ersten beiden 
Jahre: 20.300 € inkl. Mwst.

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Option b) Erweitertes Konzept eines Erinnerungs- und Begegnungsort mit Aufenthaltsqualität 
und dauerhafter Bespielung 
 
Option b) rückt von dem Konzept der Baumpflanzung im öffentlichen Raum ab. Statt der Umsetzung 
der Kampagne „10 + 1 Bäume“ wird die Entwicklung eines Erinnerungs - und Begegnungsortes in-
nerhalb eines Gebäudes  angestrebt. So wird die Möglichkeit geschaffen, ein inhaltliches Angebot 
als Vermittlung einer lebendigen Gedenkkultur in einem geschützten Raum zu realisieren. Thema-
tisch steht das Erinnern an Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt nach 1945 im Vor-
dergrund, wobei Begegnungsmöglichkeiten und der dialogische Austausch de r interessierten und 
engagierten Stadtgesellschaft mit Initiativen und Vereinen sowie unmittelbar von Rassismus Betroffe-
nen gewährleistet werden sollen. Die Räumlichkeiten der Villa ten Hompel sind aus Platzgründen 
nicht geeignet für die Unterbringung eines solchen Angebots.  
 
Räumliche Gestaltung: Es soll ein barrierefrei zugängliches, per ÖPNV, Fahrrad und zu Fuß gut zu 
erreichendes Gebäude oder Raumensemble zur Verfügung gestellt werden, das zentral im Stadtge-
füge platziert ist. Die räumliche Ausstattung muss an die multifunktionale Nutzung eines Erinnerungs- 
und Begegnungsortes mit Informationsangebot angepasst sein. Denkbar ist auch die Einrichtung ei-
nes mobilen Raums, der flexibel nutzbar und veränderbar ist, oder aber die Anmietung eines beste-
henden Gebäudes, sofern die Bedingungen erfüllt werden können. 
Die Platzierung des Angebots in eigenen Räumlichkeiten sowie die Auswahl des Standortes nehmen 
eine wichtige Rolle ein, da diese signalisieren, dass die kritische Auseinandersetzung mit Antisemi-
tismus, Rassismus und rassistisch motivierten Gewaltverbrechen nach 1945 einen Platz in der städti-
schen Geschichtskultur hat und dass die Stadt Münster bereit ist, Betroffenen einen geschützten 
Raum zur Verfügung zu stellen.  
 
Konzeptionelle Gestaltung: Ein niedr igschwelliges Informations -/Ausstellungsangebot schafft ver-
schiedene Zugänge: inklusiv, mehrsprachig, generationenübergreifend, künstlerisch, informativ, digi-
tal, analog. Es wird der Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt gedacht, etwa indem 
ihre Namen genannt werden und an Anschläge und Vorfälle in Deutschland im Zeitraum von 1945 bis 
heute erinnert wird. Die Stimmen und Perspektiven von Betroffenen und Angehörigen stehen dabei 
im Vordergrund. Lokale Bezüge nach Münster werden an geeignete r Stelle aufgezeigt. Rassismus 
und Rechtsextremismus werden als strukturelle, alltägliche Phänomene, die auch in Münster präsent 
sind, verhandelt. Es soll aber nicht nur ein Ort des Trauerns und Gedenkens sein, sondern auch ein 
Ort der Solidarität, des konstruktiven Austauschs und des Empowerments für Betroffene. 
Der Raum soll Austausch und Begegnungen ermöglichen. Er wird aktiv bespielt, indem sich verschie-
dene Akteur*innen partizipativ einbringen können und gemeinsame Aktionen geplant und durchge-
führt werden. Mögliche Formate sind z.B. Bildungsarbeit für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, 
Vorträge, Lesungen, Konzerte, Workshops, Kinoabende etc. Ggf. können auch bereits vorhandene 
Angebote von verschiedenen Initiativen und Vereinen eingebettet werden. 
 
Zielgruppen: Der Ort richtet sich mit seinem Angebot an die engagierte und interessierte Stadtgesell-
schaft und insbesondere an migrantische Personen und unmittelbar von Rassismus Betroffene. Dar-
über hinaus sind zivilgesellschaftliche Initiativen, Vereine und Institutionen aus Münster und Umge-
bung mit Bezug zum Thema auch weiterhin einzubeziehen. 
 
Warum in Münster? Ein solches Angebot in Münster wäre Ausdruck einer starken Positionierung un-
serer Stadt gegen jedwede Form von Rassismus, Antisemitismus und rechter  Gewalt. Dass Un-
gleichwertigkeitsvorstellungen in der deutschen Gesellschaft, auch in Münster, strukturell verankert 
sind, zeigt nicht zuletzt der tödliche Angriff auf Malte C. am Rande des Christopher Street Days in 
Münster 2022. Es braucht nicht erst Ans chläge wie in Hanau (2020), Halle (2019), München (2016) 
oder Solingen (1993), um sich mit den Gefährdungen  auseinanderzusetzen, die von Rechtsextre-
mismus, Rassismus, Antisemitismus und anderen Ungleichwertigkeitsvorstellungen ausgehen. Es 
gilt, Position z u beziehen gegen die Gefahren des rechten Terrors, dessen Akteur*innen skrupellos 
agieren. Münsters Zivilgesellschaft, die demokratischen Parteien, Vereine, Verbände und Glaubens-
gemeinschaften sowie insbesondere Behörden und Verwaltung sollten sich dem ent schieden und

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aktiv entgegenstellen. Eine lebendige, partizipative und aufrichtige Geschichtskultur kann einen Bei-
trag zum Gedenken, zur aktiven Prävention und zu einem Dialog auf Augenhöhe leisten und ist eine 
gesamtgesellschaftliche Aufgabe – denn die Gefahren rassistischen und extrem rechten Gedanken-
guts offenbaren sich überall. 
 
Option b) Erforderliche Ressourcen und Kostenschätzung, zunächst für die Haushaltsjahre 
2024/2025, bei einem Projektstart ab 1.1.2024 
 
Die Kultureinrichtungen der Stadt Münster können mit der vorhandenen Personalstruktur das Projekt 
allenfalls inhaltlich unterstützen und begleiten im Sinne einer ämter - und gremienübergreifenden Zu-
sammenarbeit. Das Team der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus wird qua Förderrichtlinien 
des Landes NRW und des Bundes auch weiterhin beratend zur Verfügung stehen. Zur verantwortli-
chen und professionellen Umsetzung der Projektidee wäre daher eine wissenschaftlich-pädagogische 
Projektstelle einzurichten sowie weitere Kostenpunkte zu ermitteln. 
 
Arbeitsschritt Zuständigkeit Kostenschätzung Personal-
aufwendung 
Federführende Projektbeglei-
tung, Erstellung Grobkonzepti-
on Sinne einer Machbarkeits-
studie, inhaltliche Vorbereitung, 
Vernetzung mit Kooperations-
partnern, Drittmittelakquise 
Projektstelle, Teilzeit 50 %, 
Eingruppierung voraussichtlich 
nach TVöD E11 oder E12  
Jahresbrutto für die Haushalts-
jahre 2024 und 2025: mind. 
70.000 € 
Miete/Kauf eines geeigneten 
Gebäudes 
 im weiteren Prozess zu ermit-
teln 
Laufende Unterhaltung des 
Gebäudes 
 im weiteren Prozess zu ermit-
teln 
Laufende inhaltliche Bespie-
lung und Betreuung des Ange-
bots 
 im weiteren Prozess zu ermit-
teln 
 
II. Abwägung beider Optionen  
 
Option b) wird gegenüber Option a) von der AG Politische Bildung des Integrationsrates der Stadt  
Münster als notwendig erachtet, aus folgenden Gesichtspunkten: Gegenüber einem Mahnmal auf 
freier Fläche, wie in Option a) dargestellt, besteht in einem Gebäude die Möglichkeit zur Einrichtung 
eines inhaltlichen Angebots, das den dialogischen Austausch der Stadtgesellschaft und der Betroffe-
nen von Rassismus und rechter Gewalt ermöglicht. Option a) kann als „stilles“ Mahnmal ohne Aufent-
haltscharakter nicht den gewünschten Zielen eines von Partizipation, Aktivismus und Diskurs gepräg-
ten Erinnerungs- und Begegnungsortes mit zeitgemäßen Angeboten der politischen Bildung gerecht 
werden. Die Einrichtung des Erinnerungs- und Begegnungsortes würde die Auseinandersetzung mit 
strukturell verankertem Rassismus, Antisemitismus und anderen Ungleichwertigkeitsvorstellungen als 
integralen Teil der münsterischen Geschichtskultur ausweisen und hat damit Signalwirkung. Die AG 
Politische Bildung des Integrationsrates und die beim Workshop beteiligten Akteur*innen aus der Zi-
vilgesellschaft haben sich geschlossen für eine Umsetzung der Option b) ausgesprochen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez.  
Cornelia Wilkens 
Stadträtin  
 
Anlagen: 
Anlage 1 Antrag Integrationsrat (AIR/0001/2020)

Beratungsverlauf (2)

08.02.2023 Integrationsrat
TOP 4.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.03.2023 Kulturausschuss
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0077/2023
Typ
Vorlagen
Datum
30.01.2023
Erstellt
30.01.2023 14:01