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AN/0923/2020

Außengastronomie Winter 2020, Antrag Grüne

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 07.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 26.08.2020, TOP 5.2.10

Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Sachstandsbericht 2021

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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

1413 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 07.08.2020 
AN/0923/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 
 
Außengastronomie Winter 2020, Antrag Grüne 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Wir möchten Sie bitten folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung zu 
setzen. 
Die Bezirksvertretung beschließt: 
Die Saison für die Außengastronomie in der Innenstadt wird über den 31.Oktober 2020 hin-
aus bis zum 31.10.2021 verlängert. Alle genehmigten Außengastronomien bleiben bestehen. 
Neuanträge sind weiterhin möglich. Gebühren fallen weiterhin nicht an. 
Begründung: 
In der kommenden Herbst- und Wintersaison sollen Gäste auch weiterhin die Möglichkeit 
erhalten sich im Freien aufzuhalten und das gastronomische Angebot zu nutzen. Virologen 
warnen gerade vor ansteckenden Aerosolen in geschlossenen Räumen.  
 
Antje Kosubek Claus Vinçon 
Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender 
  
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Antje Kosubek  
Fraktionsvorsitzende 
Antje.Kosubek@stadt -koeln.de 
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender  
Claus.Vincon@stadt -koeln.de

Sachstandsbericht 2021

2389 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0923/2020 
 Stand: 05.01.2022 
Sachstandsbericht  
Außengastronomie Winter 2020, Antrag Grüne 
Beschluss: 
Die Saison für die Außengastronomie in der Innenstadt wird über den 31.Oktober 2020 hinaus bis 
zum 31.10.2021 verlängert. Alle genehmigten Außengastronomien bleiben bestehen. Neuanträge 
sind weiterhin möglich. Gebühren fallen weiterhin nicht an. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss wird umgesetzt. 
Pressemitteilung 16.10.2020: 
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/stadt-koeln-entlastet-weiterhin-die-
gastronomiebranche 
Keine Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie bis 31. Dezember 2021 
Die Stadt Köln kümmert sich in Zeiten der Corona-Pandemie weiterhin um die heimische Wirtschaft, 
die unter den Belastungen der Ausnahmesituation leidet. Daher hatte die Verwaltung bereits be-
schlossen, keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie in der Hauptsaison (1. März bis 
31. Oktober 2020) zu erheben. Der Rat der Stadt Köln hat weitergehend beschlossen, diese Entlas-
tung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Für den gesamten Zeitraum von März 2020 bis De-
zember 2021 werden keine Sondernutzungsgebühren für den öffentlichen Raum fällig. Auch Nut-
zungsentgelte und Bearbeitungsgebühren aus der Vermietung stadteigener Flächen werden für den 
Zeitraum von März 2020 bis Dezember 2021 nicht erhoben. Lediglich Gebühren für Alkoholaus-
schank bleiben bestehen. Die Existenz vieler Gastronominnen und Gastronomen ist bedroht, weil ihre 
Gaststätten coronabedingt geschlossen waren ­– ausgenommen waren der Außer-Haus-Verkauf bei 
geeigneten Vorkehrungen zu Hygiene- und Abstandsregeln nach der Corona-Schutzverordnung des 
Landes NRW sowie die Lieferung von Speisen und Getränken. Nun kämpfen die Gaststätten mit der 
Problematik, in den kälteren Monaten wegen der Hygiene-Bestimmungen weniger Sitzplätze im Inne-
ren ihrer Betriebe anbieten zu können. Die Stadt Köln weiß um die schwere Zeit für diese Branche – 
auch angesichts der aktuellen, angewiesenen Regeln durch die NRW-Landesregierung (Anpassung 
an das regionale Infektionsgeschehen mit Sperrstunde und reduzierter Personenzahl pro Tisch) – und 
bemüht sich, die Branche mit den aufgeführten Maßnahmen zu unterstützen.

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
AN/0923/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
07.08.2020
Erstellt
07.08.2020 16:52