Außengastronomie Winter 2020, Antrag Grüne
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/0923/2020 vom 07.08.2020
Stand: Am 26.08.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 07.08.2020 AN/0923/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 Außengastronomie Winter 2020, Antrag Grüne Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Wir möchten Sie bitten folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung zu setzen. Die Bezirksvertretung beschließt: Die Saison für die Außengastronomie in der Innenstadt wird über den 31.Oktober 2020 hin- aus bis zum 31.10.2021 verlängert. Alle genehmigten Außengastronomien bleiben bestehen. Neuanträge sind weiterhin möglich. Gebühren fallen weiterhin nicht an. Begründung: In der kommenden Herbst- und Wintersaison sollen Gäste auch weiterhin die Möglichkeit erhalten sich im Freien aufzuhalten und das gastronomische Angebot zu nutzen. Virologen warnen gerade vor ansteckenden Aerosolen in geschlossenen Räumen. Antje Kosubek Claus Vinçon Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt -koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de -
Sachstandsbericht 2021
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0923/2020 Stand: 05.01.2022 Sachstandsbericht Außengastronomie Winter 2020, Antrag Grüne Beschluss: Die Saison für die Außengastronomie in der Innenstadt wird über den 31.Oktober 2020 hinaus bis zum 31.10.2021 verlängert. Alle genehmigten Außengastronomien bleiben bestehen. Neuanträge sind weiterhin möglich. Gebühren fallen weiterhin nicht an. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der Beschluss wird umgesetzt. Pressemitteilung 16.10.2020: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/stadt-koeln-entlastet-weiterhin-die- gastronomiebranche Keine Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie bis 31. Dezember 2021 Die Stadt Köln kümmert sich in Zeiten der Corona-Pandemie weiterhin um die heimische Wirtschaft, die unter den Belastungen der Ausnahmesituation leidet. Daher hatte die Verwaltung bereits be- schlossen, keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie in der Hauptsaison (1. März bis 31. Oktober 2020) zu erheben. Der Rat der Stadt Köln hat weitergehend beschlossen, diese Entlas- tung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Für den gesamten Zeitraum von März 2020 bis De- zember 2021 werden keine Sondernutzungsgebühren für den öffentlichen Raum fällig. Auch Nut- zungsentgelte und Bearbeitungsgebühren aus der Vermietung stadteigener Flächen werden für den Zeitraum von März 2020 bis Dezember 2021 nicht erhoben. Lediglich Gebühren für Alkoholaus- schank bleiben bestehen. Die Existenz vieler Gastronominnen und Gastronomen ist bedroht, weil ihre Gaststätten coronabedingt geschlossen waren – ausgenommen waren der Außer-Haus-Verkauf bei geeigneten Vorkehrungen zu Hygiene- und Abstandsregeln nach der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sowie die Lieferung von Speisen und Getränken. Nun kämpfen die Gaststätten mit der Problematik, in den kälteren Monaten wegen der Hygiene-Bestimmungen weniger Sitzplätze im Inne- ren ihrer Betriebe anbieten zu können. Die Stadt Köln weiß um die schwere Zeit für diese Branche – auch angesichts der aktuellen, angewiesenen Regeln durch die NRW-Landesregierung (Anpassung an das regionale Infektionsgeschehen mit Sperrstunde und reduzierter Personenzahl pro Tisch) – und bemüht sich, die Branche mit den aufgeführten Maßnahmen zu unterstützen.
Beratungsverlauf
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26.08.2020
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.10, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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