AN/0923/2020
Außengastronomie Winter 2020, Antrag Grüne
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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
1413 Zeichen
www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 07.08.2020 AN/0923/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 Außengastronomie Winter 2020, Antrag Grüne Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Wir möchten Sie bitten folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung zu setzen. Die Bezirksvertretung beschließt: Die Saison für die Außengastronomie in der Innenstadt wird über den 31.Oktober 2020 hin- aus bis zum 31.10.2021 verlängert. Alle genehmigten Außengastronomien bleiben bestehen. Neuanträge sind weiterhin möglich. Gebühren fallen weiterhin nicht an. Begründung: In der kommenden Herbst- und Wintersaison sollen Gäste auch weiterhin die Möglichkeit erhalten sich im Freien aufzuhalten und das gastronomische Angebot zu nutzen. Virologen warnen gerade vor ansteckenden Aerosolen in geschlossenen Räumen. Antje Kosubek Claus Vinçon Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt -koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de
Sachstandsbericht 2021
2389 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
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___________________________
Vorlagen-Nummer
AN/0923/2020
Stand: 05.01.2022
Sachstandsbericht
Außengastronomie Winter 2020, Antrag Grüne
Beschluss:
Die Saison für die Außengastronomie in der Innenstadt wird über den 31.Oktober 2020 hinaus bis
zum 31.10.2021 verlängert. Alle genehmigten Außengastronomien bleiben bestehen. Neuanträge
sind weiterhin möglich. Gebühren fallen weiterhin nicht an.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss wird umgesetzt.
Pressemitteilung 16.10.2020:
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/stadt-koeln-entlastet-weiterhin-die-
gastronomiebranche
Keine Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie bis 31. Dezember 2021
Die Stadt Köln kümmert sich in Zeiten der Corona-Pandemie weiterhin um die heimische Wirtschaft,
die unter den Belastungen der Ausnahmesituation leidet. Daher hatte die Verwaltung bereits be-
schlossen, keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie in der Hauptsaison (1. März bis
31. Oktober 2020) zu erheben. Der Rat der Stadt Köln hat weitergehend beschlossen, diese Entlas-
tung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Für den gesamten Zeitraum von März 2020 bis De-
zember 2021 werden keine Sondernutzungsgebühren für den öffentlichen Raum fällig. Auch Nut-
zungsentgelte und Bearbeitungsgebühren aus der Vermietung stadteigener Flächen werden für den
Zeitraum von März 2020 bis Dezember 2021 nicht erhoben. Lediglich Gebühren für Alkoholaus-
schank bleiben bestehen. Die Existenz vieler Gastronominnen und Gastronomen ist bedroht, weil ihre
Gaststätten coronabedingt geschlossen waren – ausgenommen waren der Außer-Haus-Verkauf bei
geeigneten Vorkehrungen zu Hygiene- und Abstandsregeln nach der Corona-Schutzverordnung des
Landes NRW sowie die Lieferung von Speisen und Getränken. Nun kämpfen die Gaststätten mit der
Problematik, in den kälteren Monaten wegen der Hygiene-Bestimmungen weniger Sitzplätze im Inne-
ren ihrer Betriebe anbieten zu können. Die Stadt Köln weiß um die schwere Zeit für diese Branche –
auch angesichts der aktuellen, angewiesenen Regeln durch die NRW-Landesregierung (Anpassung
an das regionale Infektionsgeschehen mit Sperrstunde und reduzierter Personenzahl pro Tisch) – und
bemüht sich, die Branche mit den aufgeführten Maßnahmen zu unterstützen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0923/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 07.08.2020
- Erstellt
- 07.08.2020 16:52