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V/0976/2013

Straßenbautechnische Erschließung des Baugebietes "St. Mauritz - Schmittingheide / Eltropweg / Hegerskamp (B-Plan 530)"

Vorlagen 18.12.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 23.01.2014, TOP 3.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4192 Zeichen

V/0976/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Straßenbautechnische Erschließung des Baugebietes "St. Mauritz - Schmittingheide / Eltropweg / 
Hegerskamp (B-Plan 530)" 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestelltem Entwurf (Lageplan Nr. 10411 Blatt 1+2 vom 
September 2013) und der baulichen Ausführung werden zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten einschließlich Beleuc htung in 
Höhe von ca. 180.000 € entstehen. 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 4.500 € und Unterhaltungskosten 
von rd. 1.800 € an. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen 
                   
Investitionsmaßnah-
me 
4173 Schmittingheide / Eltropweg / 
Hegerskamp, Bplan 530 
  
Auszahlungen   2014 180.000 
Saldo 180.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0976/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.12.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0976/2013 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes 530, vom 15.02.2013 hat das Tiefbauamt die 
straßenbautechnische Erschließungsplanung erstellt. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Das Gebiet im Bereich des jetzigen Sportplatzes an der Schmittingheide wird ge m. BPlan Nr. 530 
als allgemeines Wohngebiet erschlossen. Die straßenbautechnische Erschließung erfolgt von der 
Schmittingheide aus. Diese Haupterschließungsstraße wird mit einer Breite von 6,50 m in Beto n-
steinpflaster 20/10/8 hergestellt und in den Grenzbe reichen mit Winkelkanten 27/22/6/5 cm eing e-
fasst.  
 
Die drei weiteren Erschließungsstraßen werden in Betonsteinpflaster 20/10/8 in einer Breite von 
6,00 m ausgeführt. Die Entwässerung erfolgt jeweils über eine mittig geführte Rinne aus Beto n-
stein 16/16/14.  
 
Die nördliche und die südliche Erschließungsstraße werden als private Anliegerstraßen (GFL AE), 
die mittlere als öffentliche Straße hergestellt. Diese erhält einen Verbindungsweg zum westlich 
angrenzenden Spielplatz am Hegerskamp. 
 
Auf Grundlage des beschlossenen Bebauungsplans können im Umfang der Maßnahme keine wei-
teren Reduktionen vorgenommen werden. Bei der Materialauswahl (Betonsteinpflaster, Asphalt) 
wurde die wirtschaftlichste Lösung gewählt. 
 
In Abstimmung mit dem Amt für Immobilienmanagement wer den die privaten Straßen mit ausg e-
baut und anschließend mit den Grundstücken anteilig veräußert. 
 
Die Beschlussfassung und die Kosten beziehen sich nur auf die öffentlichen Straßen. 
       
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Baustraßen werden gemeinsam mit den entw ässerungstechnischen Erschließungsa rbeiten 
unmittelbar nach Zustimmung in der Bezirksvertretung Ost bzw. im Ausschuss für Umwelt und 
Bauwesen ausgeschrieben und vergeben. 
 
Der Baubeginn für den Bau der Baustraße ist für den Sommer 2014, vorgesehen. Die Da uer der 
Bauzeit wird gemeinsam mit der entwässerungstechnischen Erschließung auf ca. fünf Monate ge-
schätzt.   
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Mit dem Ausbau der Erschließungsanlagen wird das Baugebiet neu erschlossen, womit eine g e-
setzliche Beitragspflicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für die Eigentümer der erschlossenen 
Grundstücke entsteht.  
 
Für den Ausbau der Straße fallen ca. 180.000 € an Baukosten an. Nach dem BauGB sind von den 
Anliegern  90 % der Baukosten an Beiträgen zu zahlen.

- 3 - 
V/0976/2013 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Es sind keine Genehmigungen / Vereinbarungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0977/2013. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Eltropweg
  • Hegerskamp
  • Schmittingheide

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0976/2013
Typ
Vorlagen
Datum
18.12.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37