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V/0074/2015

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord

Vorlagen 27.01.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 17.02.2015, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Anlage1_Richtlinien_zuschuesse

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Beschlussvorlage

7232 Zeichen

V/0074/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der –redaktionellen- Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an ör tliche 
Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord 
(Anlage 1) in Ziffer 1 wird zugestimmt.  
 
 
2. Vereine, Verbände und sonstigen Verein igungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord erha l-
ten für das Jahr 2015 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der aufgeführten B e-
träge: 
 
2.1. Männergesangverein Cäcilia 1890 e. V.    250,00 € 
2.2. Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus    250,00 € 
2.3. Freundeskreis Älterwerden „Gemeinsam nicht einsam“  100,00 € 
2.4. Mittagstisch für ältere Sprakeler Bürger    100,00 € 
2.5. Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde  200,00 € 
2.6. Markus Konzert + Kultur e. V.     100,00 € 
2.7. Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord    100,00 € 
2.8. Ökumenischer Eine-Welt-Kreis Kinderhaus   200,00 € 
2.9. Schützenbruderschaft St. Wilhelmi     100,00 € 
2.10. Kath. Frauengemeinschaft St. Norbert /Coerde   150,00 € 
 Summe     1.550,00 € 
 
 
3. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen werden den Vereinen, Verbänden und sonstigen Vere i-
nigungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord in Höhe der aufgeführten Beträge gewährt: 
 
3.1. Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde    200,00 € 
3.2. St. Martinus-Bruderschaft Sandrup     100,00 € 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0074/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Remmers 
Ruf: 
492-1650 oder 02534/5885410 
E-Mail: 
Remmers@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.02.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0074/2015 
3.3. Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde  250,00 € 
3.4. Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V.    200,00 € 
3.5. Förderverein „Für Dich“ - Kinderheim Jaksice e. V.   300,00 € 
3.6. Kfd St. Marien Sprakel       200,00 € 
3.7. Kaninchenzuchtverein W 100      200,00 € 
3.8. Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus    100,00 € 
3.9. Arbeitskreis Maibaum Coerde      300,00 € 
3.10. Coerder Carnevals Club       300,00 € 
Summe      2.150,00 € 
 
 
4. Der nachfolgend genannte Verein erhält einen Zuschuss in der genannten Höhe aus A nlass 
des Vereinsjubiläums: 
 
- Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus   250,00 € 
(30-jähriges Jubiläum) 
 
5. Dem internationalen Kulturverein ATRIUM e.V. wird ein Zuschuss zur Renovierung des B o-
dens in Höhe von 900,00 € gewährt.  
 
6. Folgender Antrag wird nicht aufgegriffen: 
 
- Verein Iriba-Brunnen e.V. (Musik- und Sprachprojekt) 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2015   
Zeile 15 Transferaufwendungen  3.950  
Zeile 13 Sonstige Sach - und Diens t-
leistungen 
  900  
 
Begründung: 
 
I. allgemeine Hinweise 
 
Gemäß Beschluss in der Sitzung am 18 .11.2014 hat die Bezirksvertretung Münster -Nord aus 
ihrem Budget insgesamt 3.950 € zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonsti ger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord zur Verfügung gestellt. 
 
1) Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 
a) Zuschussberechtigung 
 
Lt. Ziffer 3 der o. a. Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag 
bewilligt werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des 
Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit 
nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt  
oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird.

- 3 - 
V/0074/2015 
b) Zuschussberechnung 
 
Lt. Ziffer 7 der Richtlinien soll die Zuschusshöhe 50, - € nicht unterschreiten und 500, - € nicht 
überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die M itgliederzahlen, die Vereinszwecke 
und die Aktivitäten berücksichtigt werden. 
 
Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten 
Haushaltsmittel. 
 
2)  Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen 
 
Lt. Ziffer 4 der Richtlinien können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an ört-
liche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karneval s-
vereine (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in b e-
sonderen Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbez o-
genen Aktivitäten gewährt werden. 
 
3) Zuschüsse zu Jubiläen 
 
Lt. Ziffer 5 der Richtlinien können die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, 
Verbände und sonstigen Ver einigungen und Initiativen auf Antrag mit einem angemessenen 
Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, 
kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berücksichtigt werden. 
 
 
II. Entscheidungen: 
 
1) Änderung der Richtlinien 
 
Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen 
sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände 
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtb ezirk zuständig. Für die Gewährung von 
Zuschüssen im Stadtbezirk Münster -Mitte an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen 
und Initiativen gelten entsprechende Richtlinien.  
 
In Ziffer 1 der Richtlinien wird im 2. Absatz auf die Hauptsatzung der Stadt  Münster verwiesen. 
Richtige Norm ist hier § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung. Insoweit bedurfte es ein er redak-
tionellen Anpassung der Richtlinien. 
 
2) Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen  
 
Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen werden an die aufgeführten Ver eine, Verbände und 
sonstigen Vereinigungen und Initiativen in der angegebenen Höhe gewährt.  
 
3) Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen  
 
Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen werden an die aufgeführten Vereine, Verbände und 
sonstigen Vereinigungen und Initiativen in der angegebenen Höhe gewährt. 
 
4) Zuschüsse zu Jubiläen  
 
Für das 30 -jährige Jubiläum des Spielmannzuges St. Wilhelmi Kinderhaus wird ein Zuschuss 
in Höhe von 250,- € gewährt.

- 4 - 
V/0074/2015 
5) Sonderzuschüsse 
 
Der Internationale Kulturverein ATRIUM e.V. hat einen Zuschu ss für notwendige Arbeiten am 
Fußboden beantragt. Diesem Antrag soll in Höhe von 900,- € entsprochen werden.  
 
6) Ablehnungen 
 
Der Verein hat bereits von einer anderen städtischen Stelle eine Förderung erhalten. Damit ist 
nach den geltenden Richtlinien eine finanzielle Unterstützung aus den Mitteln der Bezirksver-
tretung Münster-Nord ausgeschlossen. 
 
 
III. Übersicht über die Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster -Nord (Beschlusspunkte 1- 
3) 
  
Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 
1.550,00 € 
Zuschüsse zu besonderen Einzelveranstaltungen 
 
2.150,00 € 
Zuschüsse zu Jubiläen 250,00 € 
 
 Sonderzahlung                                     900,00 € 
 
 
i.V. 
gez. 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage 1 –Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen

Anlage1_Richtlinien_zuschuesse

3732 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die G e-
währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest.  
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jub i-
läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigu n-
gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.  
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei-
nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzul e-
gen.  
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für  das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehör en, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird.  
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, K arnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen 
auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden.  
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubilä umsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend ber ück-
sichtigt werden.  
 
6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n 
Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, 
Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll.  
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht übe r-
schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten 
Haushaltsmittel.  
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich.  
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge soll en bis zum 3 0.09. eines Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung 
bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig - möglichst Anfang 
Juni und Anfang September - in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung.

Beratungsverlauf (1)

17.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 250

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Details

Aktenzeichen
V/0074/2015
Typ
Vorlagen
Datum
27.01.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37