V/0074/2015
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord
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Beschlussvorlage
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V/0074/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord Beratungsfolge 17.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der –redaktionellen- Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an ör tliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord (Anlage 1) in Ziffer 1 wird zugestimmt. 2. Vereine, Verbände und sonstigen Verein igungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord erha l- ten für das Jahr 2015 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der aufgeführten B e- träge: 2.1. Männergesangverein Cäcilia 1890 e. V. 250,00 € 2.2. Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus 250,00 € 2.3. Freundeskreis Älterwerden „Gemeinsam nicht einsam“ 100,00 € 2.4. Mittagstisch für ältere Sprakeler Bürger 100,00 € 2.5. Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 200,00 € 2.6. Markus Konzert + Kultur e. V. 100,00 € 2.7. Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord 100,00 € 2.8. Ökumenischer Eine-Welt-Kreis Kinderhaus 200,00 € 2.9. Schützenbruderschaft St. Wilhelmi 100,00 € 2.10. Kath. Frauengemeinschaft St. Norbert /Coerde 150,00 € Summe 1.550,00 € 3. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen werden den Vereinen, Verbänden und sonstigen Vere i- nigungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord in Höhe der aufgeführten Beträge gewährt: 3.1. Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde 200,00 € 3.2. St. Martinus-Bruderschaft Sandrup 100,00 € Vorlagen-Nr.: V/0074/2015 Auskunft erteilt: Frau Remmers Ruf: 492-1650 oder 02534/5885410 E-Mail: Remmers@stadt-muenster.de Datum: 11.02.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0074/2015 3.3. Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 € 3.4. Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V. 200,00 € 3.5. Förderverein „Für Dich“ - Kinderheim Jaksice e. V. 300,00 € 3.6. Kfd St. Marien Sprakel 200,00 € 3.7. Kaninchenzuchtverein W 100 200,00 € 3.8. Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus 100,00 € 3.9. Arbeitskreis Maibaum Coerde 300,00 € 3.10. Coerder Carnevals Club 300,00 € Summe 2.150,00 € 4. Der nachfolgend genannte Verein erhält einen Zuschuss in der genannten Höhe aus A nlass des Vereinsjubiläums: - Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus 250,00 € (30-jähriges Jubiläum) 5. Dem internationalen Kulturverein ATRIUM e.V. wird ein Zuschuss zur Renovierung des B o- dens in Höhe von 900,00 € gewährt. 6. Folgender Antrag wird nicht aufgegriffen: - Verein Iriba-Brunnen e.V. (Musik- und Sprachprojekt) II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2015 Zeile 15 Transferaufwendungen 3.950 Zeile 13 Sonstige Sach - und Diens t- leistungen 900 Begründung: I. allgemeine Hinweise Gemäß Beschluss in der Sitzung am 18 .11.2014 hat die Bezirksvertretung Münster -Nord aus ihrem Budget insgesamt 3.950 € zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonsti ger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord zur Verfügung gestellt. 1) Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen a) Zuschussberechtigung Lt. Ziffer 3 der o. a. Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. - 3 - V/0074/2015 b) Zuschussberechnung Lt. Ziffer 7 der Richtlinien soll die Zuschusshöhe 50, - € nicht unterschreiten und 500, - € nicht überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die M itgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berücksichtigt werden. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. 2) Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen Lt. Ziffer 4 der Richtlinien können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an ört- liche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karneval s- vereine (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in b e- sonderen Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbez o- genen Aktivitäten gewährt werden. 3) Zuschüsse zu Jubiläen Lt. Ziffer 5 der Richtlinien können die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Ver einigungen und Initiativen auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berücksichtigt werden. II. Entscheidungen: 1) Änderung der Richtlinien Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtb ezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster -Mitte an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen gelten entsprechende Richtlinien. In Ziffer 1 der Richtlinien wird im 2. Absatz auf die Hauptsatzung der Stadt Münster verwiesen. Richtige Norm ist hier § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung. Insoweit bedurfte es ein er redak- tionellen Anpassung der Richtlinien. 2) Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen werden an die aufgeführten Ver eine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in der angegebenen Höhe gewährt. 3) Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen werden an die aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in der angegebenen Höhe gewährt. 4) Zuschüsse zu Jubiläen Für das 30 -jährige Jubiläum des Spielmannzuges St. Wilhelmi Kinderhaus wird ein Zuschuss in Höhe von 250,- € gewährt. - 4 - V/0074/2015 5) Sonderzuschüsse Der Internationale Kulturverein ATRIUM e.V. hat einen Zuschu ss für notwendige Arbeiten am Fußboden beantragt. Diesem Antrag soll in Höhe von 900,- € entsprochen werden. 6) Ablehnungen Der Verein hat bereits von einer anderen städtischen Stelle eine Förderung erhalten. Damit ist nach den geltenden Richtlinien eine finanzielle Unterstützung aus den Mitteln der Bezirksver- tretung Münster-Nord ausgeschlossen. III. Übersicht über die Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster -Nord (Beschlusspunkte 1- 3) Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 1.550,00 € Zuschüsse zu besonderen Einzelveranstaltungen 2.150,00 € Zuschüsse zu Jubiläen 250,00 € Sonderzahlung 900,00 € i.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage 1 –Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen
Anlage1_Richtlinien_zuschuesse
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Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die G e- währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jub i- läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigu n- gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei- nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzul e- gen. Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehör en, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, K arnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubilä umsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend ber ück- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht übe r- schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge soll en bis zum 3 0.09. eines Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig - möglichst Anfang Juni und Anfang September - in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 250
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0074/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.01.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37