2185/2020
Stellungnahme der Bezirksregierung zu AN/0239/2017 aus der Sitzung der BV 2 - Verbesserung der Ausschilderung zum P & R Parkplatz Godorf
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Stellungnahme an St. Köln Hinweis P&R Platz Godorf auf A555
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Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Datum: 16. Juli 2020 Seite 1 von 5 Aktenzeichen: 25.1.10.5 Auskunft erteilt: Arnold kerstin.arnold@brk.nrw.de Zimmer: H 323 Telefon: (0221) 147 - 3667 , Fax: (0221) 147 - 2890 , Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30 - 15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Landeshauptkasse NRW: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Bezirksregierung Köln Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 – 0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg -koeln.nrw.de Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Geschäftsführung der Bezirksvertretung Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.2.2017 Verbesserung der Ausschilderung zum P & R - Parkplatz Godorf Autobahnwegweisung auf der BAB A 555 Sehr geehrte Damen und Herren, im o.g. Beschluss der Bezirksvertretung wird die Ve rwaltung aufgefordert mit den zuständigen Behörden Kontakt a ufzunehmen, um zu erreichen, dass auf der Autobahn BAB A 555 mit einer Beschilderung auf die P & R – Anlage Godorf hingewiesen wird. Die Wegweisung auf Autobahnen unterliegt den Vorgab en der Straßenverkehrsordnung, mit dem zugehörigen Verkehr szeichenkatalog und den einschlägigen Richtlinien, den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA 2000). Danach ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, auf der Autobahn, integriert in der ‚blauen‘ Wegweisung, mit einem Piktogramm auf P & R Plätze hinzuweisen. Diese Ausweisung kann jedoch nur aus verkehrlichen Gründen und in Ausnahmefällen verwendet werden und ist mit dem Verkehrsministerium NRW und dem Bundesministerium für Verkehr abzustimm en und von dort zu genehmigen. Datum: 16. Juli 2020 Seite 2 von 5 Bezirksregierung Köln Auch die Regelungen der Richtlinien für die additiv e Hinweisbeschilderung in NRW (RaH – NRW 2008) bieten unter gewissen Rahmenbedingungen die Möglichkeit für die Aufstellung von Hinweisschildern zusätzlich zur blauen Wegweisung. Diese sollen zur besseren Orientierung und Informat ion dienen und eine gezielte Verkehrsführung zu Sonderzielen gewähren, bei denen ein besonderer Verkehrslenkungsbedarf besteht. Diese We gweisung wird additiv zu der blauen Beschilderung aufgestellt. Dabei ist zu beachten: - Das Verfahren unterliegt der verkehrlichen Bedeut ung des Sonderziels, der Wegeführung und der bereits an den betreffenden Straßen vorhandenen Vielfalt vorhanden er Beschilderung und soll nur restriktiv gehandhabt werden. - Diese Hinweise übernehmen auf der Autobahn keine Wegweisungsfunktion im herkömmlichen Sinne. Sie geb en eine Information zur Orientierung, um auf der Autobahn d ie richtige Ausfahrt zu finden, von der aus das Ziel zu erreichen ist. - Die vorhandene Beschilderung soll nicht mit Hinwe isen auf solche Sonderziele belastet werden, da die Wegweisu ng im Allgemeinen bereits mit der erlaubten Anzahl von Zi elangaben gemäß der o.g. Richtlinien ausgelastet ist. - Andere Beschilderung, z.B. die nach Straßenverkeh rsordnung (StVO) für die Sicherung der Verkehrssituation gelt ende Beschilderung, darf in ihrer Erkennbarkeit und Begr eifbarkeit nicht eingeschränkt werden. Von der Bezirksregierung Koeln wurden mit diesen Vo rgaben die Möglichkeiten der im Beschluss der Bezirksvertretun g gewünschten Ausweisung des P&R-Platzes Godorf auf der A555 mit der Autobahnpolizei des Polizeipräsidiums Köln, Verkehrsdirektion, und dem Baulastträger, dem Landesbetrieb Straßen NRW beraten. Datum: 16. Juli 2020 Seite 3 von 5 Bezirksregierung Köln Die Beratung ergab folgendes Ergebnis: Eine Anreise über die Autobahn ist nicht vorrangig zu erwarten. Die auf der A555 vorhandene Autobahnwegweisung weis t vor der Ausfahrt der Anschlussstelle Godorf auf den gleichl autenden Stadtteil Godorf hin. Der P&R-Platz Godorf enthält den Namen des Stadttei les Godorf und dieser wird nach der amtlichen Wegweisung auf der direkten Route über die Kerkrader Str. (L150) und die Industriestraße ( L 330) ohne Umweg ausgewiesen. Der P&R- Platz ist außerhalb der Autobahn beschilde rt durch Verkehrszeichen VZ Nr. 316 Datum: 16. Juli 2020 Seite 4 von 5 Bezirksregierung Köln Somit sind ausreichende Hinweise vorhanden, die ein e Erreichbarkeit ohne Fehlfahrten und Fahrten auf unerwünschten Routen gewährleistet. Zudem befindet sich auf der A555 vor der Anschlusss telle Godorf eine gefahrenabhängige Informationsbeschilderung für Notfälle, die durch die anliegenden Raffinerien entstehen könnte. Auch steht bereits vor der Anschlussstelle Godorf e ine zusätzliche Informationsbeschilderung für die Routenführung zum Phantasialand Brühl. Es sei darauf hingewiesen, dass auf der Zulaufstrec ke, in einer Länge von 4km vor dem Autobahnkreuz Köln-Süd, auf der A55 5 mehrere Unfallhäufungsstellen dokumentiert sind. Diese Unfallhäufungen entstehen wegen der erheblich en Verkehrsmengen und der nur eingeschränkt leistungsf ähigen Verkehrsabwicklung im Autobahnkreuz durch die tägl ich auftretenden Staulagen. Deswegen wurden bis zum dringend erforde rlichen Ausbau des Autobahnkreuzes Köln-Süd durch die Unfallkommis sion nicht nur eine verkehrsabhängige Stauwarnung angeordnet, sond ern auch eine Datum: 16. Juli 2020 Seite 5 von 5 Bezirksregierung Köln StVO-Beschilderung, die beginnend vor der Anschluss stelle Godorf die zul. Höchstgeschwindigkeit auf 100km/h bzw. 80km/h begrenzt. Aus allen diesen Gründen kann und darf auf dieser S trecke die vorhandene Wegweisung und verkehrssichernde Beschil derung nicht durch weitere Informationshinweise in Ihrer Bedeutung belastet werden. Aus diesem Grund wird die Aufstellung einer Beschil derung mit Hinweis auf den P&R-Platz Godorf im Zuge der A555 nicht weiter verfolgt. Mit freundlichen Grüße Im Auftrag (Arnold)
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 2185/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 Stellungnahme der Bezirksregierung Köln zu dem Antrag der CDU-Fraktion mit Beitritt der SPD-Fraktion AN/0239/2017 aus der Sitzung der BV 2 vom 20.02.2017; Verbesserung der Ausschilderung zum P & R – Parkplatz Godorf In der Sitzung der BV 2 wurde am 20.02.2017 zu dem Antrag AN/0239/2017 folgender Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, um zu erreichen, dass schon auf der Autobahn, A 555 – wirksam auf den zur Zeit un- zureichend genutzten P&R-Parkplatz in Köln-Godorf hingewiesen wird.“ Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung als zuständige Straßenverkehrsbehörde zu der Anregung Stellung genommen. Aus der beigefügten Stellungnahme ergibt sich, dass eine Aufstellung eines Hinweises auf die P+R Anlage im Bereich der Autobahn auf der A 555 nicht erlaubnisfähig ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Zeughausstraße 2
- Hauptstraße 85
- Kerkrader Straße
- Industriestraße
- Appellhofplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 2185/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 23.07.2020
- Erstellt
- 17.07.2020 08:57