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2185/2020

Stellungnahme der Bezirksregierung zu AN/0239/2017 aus der Sitzung der BV 2 - Verbesserung der Ausschilderung zum P & R Parkplatz Godorf

Mitteilung BV 23.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.08.2020, TOP 10.2.3

Stellungnahme an St. Köln Hinweis P&R Platz Godorf auf A555

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Mitteilung BV

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Stellungnahme an St. Köln Hinweis P&R Platz Godorf auf A555

6288 Zeichen

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln 
 
 
Datum: 16. Juli 2020 
Seite 1 von 5 
 
Aktenzeichen:  
25.1.10.5  
 
 
Auskunft erteilt:  
Arnold  
 
kerstin.arnold@brk.nrw.de 
Zimmer: H 323  
Telefon: (0221) 147 - 3667 
, 
Fax: (0221) 147 - 2890 , 
 
Zeughausstraße 2-10, 
50667 Köln 
 
DB bis Köln Hbf,  
U-Bahn 3,4,5,16,18 
bis Appellhofplatz 
 
Besuchereingang 
 (Hauptpforte):  
Zeughausstr. 8 
 
Telefonische Sprechzeiten: 
mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr 
 
Besuchertag: 
donnerstags: 8:30 
 - 15:00  Uhr 
(weitere Termine nach 
Vereinbarung) 
 
Landeshauptkasse NRW: 
Landesbank Hessen-Thüringen 
 
IBAN:  
DE59 3005 0000 0001 6835 15 
 
BIC: WELADEDDXXX 
Zahlungsavise bitte an 
zentralebuchungsstelle@ 
brk.nrw.de 
Bezirksregierung Köln 
Hauptsitz: 
Zeughausstr. 
 2-10,  50667  Köln 
Telefon: (0221) 147 – 0 
Fax: (0221) 147 - 3185 
USt-ID-Nr.: DE 812110859 
 
poststelle@brk.nrw.de 
www.bezreg -koeln.nrw.de  
Stadt Köln  
Die Oberbürgermeisterin 
Geschäftsführung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen 
Hauptstr. 85 
50996 Köln 
 
 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.2.2017  
Verbesserung der Ausschilderung zum P & R - Parkplatz Godorf 
 
Autobahnwegweisung auf der BAB A 555 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
im o.g. Beschluss der Bezirksvertretung wird die Ve rwaltung 
aufgefordert mit den zuständigen Behörden Kontakt a ufzunehmen, um  
zu erreichen, dass auf der Autobahn BAB A 555 mit einer Beschilderung 
auf die P & R – Anlage Godorf hingewiesen wird. 
 
Die Wegweisung auf Autobahnen unterliegt den Vorgab en der 
Straßenverkehrsordnung, mit dem zugehörigen Verkehr szeichenkatalog 
und den einschlägigen Richtlinien, den Richtlinien für die wegweisende 
Beschilderung auf Autobahnen (RWBA 2000).   
Danach ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, auf der 
Autobahn, integriert in der ‚blauen‘ Wegweisung, mit einem Piktogramm  
auf P & R Plätze hinzuweisen.  
 
Diese Ausweisung kann jedoch nur aus verkehrlichen Gründen und in 
Ausnahmefällen verwendet werden und ist mit dem Verkehrsministerium 
NRW und dem Bundesministerium für Verkehr abzustimm en und von 
dort zu genehmigen.

Datum: 16. Juli 2020 
Seite 2 von 5 
Bezirksregierung Köln 
 
Auch die Regelungen der Richtlinien für die additiv e 
Hinweisbeschilderung in NRW (RaH – NRW 2008) bieten  unter 
gewissen Rahmenbedingungen die Möglichkeit für die Aufstellung von 
Hinweisschildern zusätzlich zur blauen Wegweisung.  
Diese sollen zur besseren Orientierung und Informat ion dienen und eine 
gezielte Verkehrsführung zu Sonderzielen gewähren, bei denen ein 
besonderer Verkehrslenkungsbedarf besteht. Diese We gweisung wird 
additiv zu der blauen Beschilderung aufgestellt.  
 
 
Dabei ist zu beachten: 
 
- Das Verfahren unterliegt der verkehrlichen Bedeut ung des 
Sonderziels, der Wegeführung und der bereits an den  
betreffenden Straßen vorhandenen Vielfalt vorhanden er 
Beschilderung und soll nur restriktiv gehandhabt werden.  
- Diese Hinweise übernehmen auf der Autobahn keine 
Wegweisungsfunktion im herkömmlichen Sinne. Sie geb en eine 
Information zur Orientierung, um auf der Autobahn d ie richtige 
Ausfahrt zu finden, von der aus das Ziel zu erreichen ist. 
- Die vorhandene Beschilderung soll nicht mit Hinwe isen auf 
solche Sonderziele belastet werden, da die Wegweisu ng im 
Allgemeinen bereits mit der erlaubten Anzahl von Zi elangaben 
gemäß der o.g. Richtlinien ausgelastet ist.  
- Andere Beschilderung, z.B. die nach Straßenverkeh rsordnung 
(StVO) für die Sicherung der Verkehrssituation gelt ende 
Beschilderung, darf in ihrer Erkennbarkeit und Begr eifbarkeit 
nicht eingeschränkt werden. 
 
 
Von der Bezirksregierung Koeln wurden mit diesen Vo rgaben die 
Möglichkeiten der im Beschluss der Bezirksvertretun g gewünschten 
Ausweisung des P&R-Platzes Godorf auf der A555 mit der 
Autobahnpolizei des Polizeipräsidiums Köln, Verkehrsdirektion, und dem 
Baulastträger, dem Landesbetrieb Straßen NRW beraten.

Datum: 16. Juli 2020 
Seite 3 von 5 
Bezirksregierung Köln 
Die Beratung ergab folgendes Ergebnis: 
 
Eine Anreise über die Autobahn ist nicht vorrangig zu erwarten. 
 
Die auf der A555 vorhandene Autobahnwegweisung weis t vor der 
Ausfahrt der Anschlussstelle Godorf auf den gleichl autenden Stadtteil 
Godorf hin. 
 
Der P&R-Platz Godorf enthält den Namen des Stadttei les Godorf und 
dieser wird nach der amtlichen Wegweisung auf der direkten Route über 
die Kerkrader Str. (L150) und die Industriestraße ( L 330) ohne Umweg 
ausgewiesen.  
 
Der P&R- Platz ist außerhalb der Autobahn beschilde rt durch 
Verkehrszeichen VZ Nr. 316

Datum: 16. Juli 2020 
Seite 4 von 5 
Bezirksregierung Köln 
 
Somit sind ausreichende Hinweise vorhanden, die ein e Erreichbarkeit 
ohne Fehlfahrten und Fahrten auf unerwünschten Routen gewährleistet.  
 
Zudem befindet sich auf der A555 vor der Anschlusss telle Godorf eine 
gefahrenabhängige Informationsbeschilderung für Notfälle, die durch die 
anliegenden Raffinerien entstehen könnte.  
 
Auch steht bereits vor der Anschlussstelle Godorf e ine zusätzliche   
Informationsbeschilderung für die Routenführung zum  Phantasialand 
Brühl. 
 
 
 
 
Es sei darauf hingewiesen, dass auf der Zulaufstrec ke, in einer Länge 
von 4km vor dem Autobahnkreuz Köln-Süd, auf der A55 5 mehrere 
Unfallhäufungsstellen dokumentiert sind.  
Diese Unfallhäufungen entstehen wegen der erheblich en 
Verkehrsmengen und der nur eingeschränkt leistungsf ähigen 
Verkehrsabwicklung im Autobahnkreuz  durch die tägl ich auftretenden 
Staulagen. Deswegen wurden bis zum dringend erforde rlichen Ausbau 
des Autobahnkreuzes Köln-Süd durch die Unfallkommis sion nicht nur  
eine verkehrsabhängige Stauwarnung angeordnet, sond ern auch eine

Datum: 16. Juli 2020 
Seite 5 von 5 
Bezirksregierung Köln 
StVO-Beschilderung, die beginnend vor der Anschluss stelle Godorf die 
zul. Höchstgeschwindigkeit auf 100km/h bzw. 80km/h begrenzt.  
 
 
Aus allen diesen Gründen kann und darf auf dieser S trecke die 
vorhandene Wegweisung und verkehrssichernde Beschil derung nicht 
durch weitere Informationshinweise in Ihrer Bedeutung belastet werden. 
 
Aus diesem Grund wird die Aufstellung einer Beschil derung mit Hinweis  
auf den P&R-Platz Godorf im Zuge der A555  nicht weiter verfolgt. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüße 
Im Auftrag 
 
(Arnold)

Mitteilung BV

1144 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2185/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 
 
Stellungnahme der Bezirksregierung Köln zu dem Antrag der CDU-Fraktion mit Beitritt der 
SPD-Fraktion AN/0239/2017 aus der Sitzung der BV 2 vom 20.02.2017;  
Verbesserung der Ausschilderung zum P & R – Parkplatz Godorf 
 
 
In der Sitzung der BV 2 wurde am 20.02.2017 zu dem Antrag AN/0239/2017 folgender Beschluss 
gefasst:  
 
„Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, mit den zuständigen Behörden Kontakt 
aufzunehmen, um zu erreichen, dass schon auf der Autobahn, A 555 – wirksam auf den zur Zeit un-
zureichend genutzten P&R-Parkplatz in Köln-Godorf hingewiesen wird.“ 
 
Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung als zuständige Straßenverkehrsbehörde zu der Anregung 
Stellung genommen. Aus der beigefügten Stellungnahme ergibt sich, dass eine Aufstellung eines 
Hinweises auf die P+R Anlage im Bereich der Autobahn auf der A 555 nicht erlaubnisfähig ist.

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Zeughausstraße 2
  • Hauptstraße 85
  • Kerkrader Straße
  • Industriestraße
  • Appellhofplatz

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Details

Aktenzeichen
2185/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
23.07.2020
Erstellt
17.07.2020 08:57