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1320/2019

Berichtspflicht gemäß § 42 Geschäftsordnung des Rates - Bericht an den Wirtschaftsausschuss, Stand 31.12.2018

Mitteilung Ausschuss 17.04.2019

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 02.05.2019, TOP 7.1

Anlage 1 zu DS 1320_2019

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Anlage 1 zu DS 1320_2019

12128 Zeichen

Anlage 1

Bericht
an den
Wirtschaftsausschuss
gemäß 8 A2 der

Geschäftsordnung des
Rates

Sachstand zum
31.12.2018

Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 11.07.2017
Vorlagenummer: 0728/2017
Federführung: 111171

Status: In Bearbeitung

Betreff: Nr. 1 - Standortentscheidung Frischezentrum, 0728/2017

Beschluss:

Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den
regionalen Standortoptionen für ein Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt:

1. den Standort "Am Kalscheurer Hof in Hürth nicht weiterzuverfolgen und auf die Er-
stellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes für
ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu verzichten.

2. eine weitere Konkretisierung von Planungen für den Standort "Am Brühler Heckelchen"
in Brühl nicht vorzunehmen.

3. in Folge seiner Beschlüsse aus 2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf zu
verlagern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzusetzen mit
dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderliche Planungs- und Baurecht für die
Erstellung des Frischezentrums geschaffen wird.

4. Der Rat stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des notwen-
digen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des der-
zeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind. Die erste Kostenschätzung
für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl.
Mehrwertsteuer). Die erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushalts-
jahr 2017 im Teilergebnisplan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13-- Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen - zur Verfügung.

5. Die Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung der Ziffern I1.1 und Il.2 des Ratsbe-
schlusses vom 15.03.2016 wird ausdrücklich bekräftigt.

6. Die Mitteilung 2064/2017 „Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner Groß-
markts" wird zur Kenntnis genommen und die Aussagen zu den Ziffern 4, 5 und 6 als
ergänzender Arbeitsauftrag in die o. a. Beschlussvorlage aufgenommen.

„Zu 4.,5. und 6.

Die Auswahl einer geeigneten Betriebsform und die wirtschaftliche Betrachtung eines
neuen Frischezentrums hängen wesentlich von der Standortentscheidung ab. Ferner ist
auch eine EU-beihilfenrechtliche Bewertung vorzunehmen.

Dazu beabsichtigt die Verwaltung, nunmehr kurzfristig auf der Grundlage der Arbeits-
hypothese Marsdorf gutachterlich überprüfen zu lassen, wie der Betrieb eines Frische-
zentrums nach europarechtlichen Vorgaben am besten und am wirtschaftlichsten dar-
gestellt werden kann.

Das Gutachten soll - zusätzlich zu der EU-beihilfenrechtlichen Prüfung - eine erste
Empfehlung zu möglichen Betriebsformen enthalten. Um eine tiefergehende Untersu-
chung der Betriebsformen handelt es sich allerdings noch nicht, aber ggf. können Be-
triebsformen schon ohne diese tiefergehende Prüfung ausgeschlossen werden.

Die Frage des Betreibermodells setzt auf Ergebnissen der beihilferechtlichen Prüfung
auf und wäre im Anschluss zu beauftragen.

Die Verwaltung geht davon aus, dem Rat im 4. Quartal 2017 die Ergebnisse der gut-
achterlichen Prüfung zum Beihilfenrecht vorlegen zu können.“ (aus der Mitteilung
2064/2017)

7. Die Vorschläge der IG Kölner Großmarkt e. V. zur zukünftigen Betriebsform und zur
Überprüfung des tatsächlichen Flächenbedarfs aufgrund sich verändernder Rahmen-
bedingungen, sind in den weiteren Prozess einzubeziehen.

Sachstand:

Die Planungen für den Standort Marsdorf werden von der Verwaltung derzeit fortgesetzt mit
dem Ziel, bis spätestens zum Jahr 2020 das erforderliche Planungs- und Baurecht für die Er-
stellung eines Frischezentrums zu schaffen.

Der notwendige Instandhaltungsbedarf für einen ordnungsgemäßen Betrieb des derzeitigen
Großmarktes bis zum 31.12.2023 wurde durch einen Sachverständigen ermittelt. Insbesonde-
re sind Sanierungsmaßnahmen an folgenden Gewerken beabsichtigt:

-Statik

-Sanierung Fenster
-Sanierung Flachdach
-Elektroversorgung
-Kanalisation.

Ob und in welchem Umfang weitere Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen,
wird derzeit ermittelt. Die Sanierungsmaßnahmen werden auf das unbedingt erforderliche Maß
beschränkt.

Die zurzeit zu beziffernden Gesamtkosten der Instandsetzungsmaßnahmen betragen mindes-
tens 1.740.000 €.

Die Errichtung eines Frischezentrums wurde unter EU-Beihilferechtlichen Bestimmungen gut-
achterlich geprüft. Der Liegenschaftsausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss wurden über
erste Ergebnisse im Herbst 2017 informiert (siehe auch SessionVorlage Nr. 2937/2017).

Die Verwaltung hat folgende Gutachten zum EU-Beihilfenrecht, zur Wirtschaftlichkeit und zu
möglichen Betriebsformen vergeben:

Firma Inhalt Gutachten Beauftragung
Aulinger Prüfung EU-Beihilfenrecht 02.08.2017
Rechtsanwälte

Ernst & Young Analyse der Wirtschaftlich- 09.02.2018
Real Estate keit

Aulinger Prüfung Betriebsformen 02.03.2018
Rechtsanwälte

Die jeweiligen Gutachten liegen vor und befinden sich derzeit in der verwaltungsinternen Ab-
stimmung.

Die Händlerinnen und Händler des städtischen Großmarktes sowie die IG Großmarkt werden,
wie bereits in der Vergangenheit, in Entstehungsprozesse eingebunden.

Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 02.02.2010
Vorlagenummer: AN/0130/2010
Federführung: Dez. VIIl/66
Status: In Bearbeitung

Betreff: Nr. 2 - Regionales Logistikkonzept

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für ein regional ausgerichtetes Lo-
gistikkonzept einzuleiten, das alle Verkehrsträger berücksichtigt, und bei Inanspruchnahme
des Verkehrsträgers Straße die damit einhergehenden Umwelt- und Verkehrsbelastungen auf
ein Minimum reduziert.

Dies soll unter folgenden Maßgaben erfolgen:

° Darstellung der Kooperationsmöglichkeiten mit den kommunalen Nachbarn - darunter
Bonn und Neuss/Düsseldorf,

®e Kooperationsmöglichkeiten der HGK AG mit regionalen Logistikpartnern, wie z.B. den
Neuss-Düsseldorfer-Häfen,

«e _Ausschöpfung bislang anderweitig oder minder genutzter Potenziale im Hafen Niehl | für
den wassergebundenen Container-Umschlag,

«e Ermittlung der Potenziale vorhandener und in Planung befindlicher KLV-Terminals ein-
schließlich GVZ Eifeltor.

Die Verwaltung soll.die Einrichtung einer Güterverkehrskonferenz mit den in der Region rele-
vanten Logistikakteuren prüfen.

Die Verwaltung berichtet fortlaufend den zuständigen Fachausschüssen.

Sachstand:

Im Rahmen des Logistikforums wurde der Arbeitsschwerpunkt im Bereich „Anlieferverkehr“
festgelegt. Dazu wurden zunächst verschiedene Fachgruppen gebildet, welche im ersten
Quartal 2018 erstmalig getagt haben und in unregelmäßigen Abständen zusammen kommen.
Die Fachgruppen setzen sich aus den im Logistikforum vertretenen Unternehmen, Verbänden
und Institutionen zuzüglich weiterer für die. Themen relevanten Akteure zusammen. Diese Er-
gebnisse flossen auch in den Green City Masterplan ein.

Gremium: Wirtschaftsausschuss
Sitzungsdatum: 29.04.2010

Vorlagenummer:. AN/0355/2010 und AN/0863/2010
Federführung: 32

Status: erledigt

Betreff: Nr. 3- Online-Gewerbeanmeldungen

Beschluss:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Möglichkeit zur An-, Ab- und Ummeldung eines
Gewerbes im Internet zu ermöglichen und öffentlich bekannt zu machen.

Die im städtischen Internet-Auftritt vorgehaltenen Produkte für Gewerbebetriebe sind in Hin-
sicht auf deutlich leichtere Auffindbarkeit und Serviceoptimierung (elektronische Signatur) zu
überprüfen.

Alle relevanten städtischen Dienstleistungen und Angebote - insbesondere in Hinsicht auf
kleine und mittelständische Betriebe - sollen virtuell als leicht auffindbares elektronisches’ Ser-
vice-Portal gebündelt werden. Dies soll z.B. auch die städtischen Immobilienangebote, Infor-
mationen zu Gewerbegebieten und Existenzgründer etc. umfassen.

Dabei soll berücksichtigt und dargestellt werden, wie ein solches Kompaktangebot unter Nut-
zung der „EUGO-Seiten“ (einheitlicher Ansprechpartner) realisierungsfähig wäre.

Die Verwaltung soll die Möglichkeit einer zeitlich schrittweisen, modularen Realisierung und
des dafür notwendigen Aufwands (Haushaltsmittel) darstellen.

Sachstand:

Es wird auf die Mitteilung DS 0813/2019 verwiesen, die der Wirtschaftsausschuss in seiner
Sitzung am 21.03.2019 zur Kenntnis genommen hat.

Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 30.04.2013
Vorlagenummer: 1141/2013

Federführung Dez. 111/801 (zukünftig: VI-2)
Status Erledigt

Betreff: Nr. 4 - Markenprozess
Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung

1. den Markenprozess Köln zunächst als befristete Aufgabe der Wirtschaftsförderung zu
implementieren und fordert die Verwaltung auf, die erforderlichen Strukturen für das
Marken-Managementsystem einzurichten.

2. die Einrichtung einer für zwei Jahre befristeten Mehrstelle in der Wertigkeit städtischer
Verwaltungsrat, BGr. A13 h. D. vergleichbar VA, Vgr. Il, Fg. 1a BAT für das operative
Management des Markenprozesses beim Amt für Wirtschaftsförderung, Abteilung
Standortmarketing.

Für die unterjährige Aufgabenwahrnehmung wird eine verwaltungsinterne Verrechnung zur
Verfügung gestellt.

Die entsprechenden Aufwendungen werden im Teilergebnisplan 1501 — Wirtschaft und
Tourismus aus Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - in
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen - im Rahmen der Bewirtschaftung umgeschichtet.

3. Die Verwaltung wird gebeten, vor Ablauf von 2 Jahren einen detaillierten Erfahrungsbericht
vorzulegen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen auszusprechen.

Sachstand:

In der Ratssitzung vom 15.03.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, die unterschiedlichen
Aktivitäten für Stadtmarketing und Außenkommunikation zu bündeln und neu zu ordnen, um ein
zukunftsträchtiges und abgestimmtes Gesamtkonzept für ein international ausgerichtetes
einheitliches Stadtmarketing und eine darauf basierende Außenkommunikation zu entwickeln
und umzusetzen. Bewährte im Rahmen des „Markenprozesses“ etablierte Marketing-
Instrumente sollten fortgeführt und weiter entwickelt werden. (Ergänzung zur Beschlussvorlage
3383/2015

Durch die Entscheidung, das Amt für Wirtschaftsförderung in eine GmbH zu überführen, ruhen
derzeit die Gremien Markenbeirat und Lenkungsgruppe. Die geforderte Neuausrichtung des
Markenprozesses wird bei der Etablierung der Wirtschaftsförderungs-GmbH einfließen. Diese
wird im Februar 2019 ihre Arbeit aufnehmen.

Gremium: Wirtschaftsausschuss
Sitzungsdatum: 09.06.2016
Vorlagenummer: AN/1038/2016
Federführung: 1/15

Status: erledigt

Betreff: Nr. 5 - Strategisches Flächenmanagement

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine konkrete Übersicht über die Bereitstellung von Gewerbe-
und Industrieflächen als essentieller Baustein eines strategischen Flächenmanagements fort-
laufend aktualisiert zu führen und dem Wirtschafts-, Stadtentwicklungs- und Liegenschaftsaus-
schuss halbjährlich vorzulegen.

Die Übersicht soll alle Flächenreserven für eine GE/GI-Nutzung auf Basis des Flächennut-
zungsplans - geordnet nach Stadtteil - nach folgenden Kriterien aufführen:

"» Flächen, die für GE- oder Gl-Nutzungen baureif sind und vermarktet werden können,
Flächen, für die eine Bauleitplanung und Erschließung erforderlich ist,
Brachflächen,
Mindernutzungen mit vorhandenem Gewerbebestand,
Betriebserweiterungsflächen.

Für jede Fläche ist die Größe (ha), der Eigentumsstatus (privat/städtisch etc.) und der Pla-
nungsstand sowie der Zeitpunkt der voraussichtlichen Baureife darzustellen.

Sachstand:

Mit der Mitteilung 0284/2017 wurde eine Übersicht der verfügbaren Flächen im Gewerbebereit-
stellungskonzept (GFBK) zum Stand 31.12.2016 im Sitzungsverlauf 03/2017 vorgelegt. Mit der
Mitteilung 0155/2019 ist aktuell eine Übersicht zum Stand 31.12.2018 im Sitzungsverlauf (auf
der TO Wirtschaftsausschuss 21.03.2019).

Die Zusammenstellung der Daten erfolgte in enger Abstimmung mit dem Amt für Wirtschafts-
förderung. Zur Fortführung der Berichterstattung ist zukünftig eine Datenzulieferung/ Informa-
tion durch die neu gegründete Wirtschaftsförderungs GmbH unerlässlich. 152 wird.hierzu die
notwendigen Abstimmungen in 2019 aufnehmen.

Mitteilung Ausschuss

1621 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/80/80/1 
 
Vorlagen-Nummer 17.04.2019 
 1320/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 02.05.2019 
 
Berichtspflicht gemäß § 42 Geschäftsordnung des Rates - Bericht an den 
Wirtschaftsausschuss, Stand 31.12.2018 
Das Verfahren der Berichterstattung an die Fachausschüsse wurde 2013 geändert. Die Berichtspflicht 
gegenüber den Fachausschüssen wird durch die Dezernate wahrgenommen. Für jeden Ausschuss 
(ausgenommen sind die Unterausschüsse) wird ein Bericht gefertigt, der den jeweiligen Ausschüssen 
zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die Berichte enthalten die Sachstände zu allen öffentlichen Be-
schlüssen des Gremiums. Punkte, die ausschließlich zur Kenntnis genommen (Mitteilungen, Beant-
wortungen) oder vorberaten werden, bleiben unberücksichtigt. 
 
Die Beschlüsse, zu denen ein aktueller Sachstandsbericht vorgelegt wird, sind der folgenden Tabelle 
zu entnehmen: 
 
Berichte an den Wirtschaftsausschuss    
       
lfd. 
Nr. Beschluss Gremium  Sitzung Vorlagen -Nr. 
Feder-
füh-
rung Status 
1 
Standortentscheidung 
Frischezentrum Rat 11.07.2017 0728/2017 III/III/1 in Bearbeitung 
2 Regionales Logistikkonzept  Rat 02.02.2010 AN/0130/2010 VIII/66 in Bearbeitung 
3 
Online-Gewerbeanmeldung 
auch in Köln WiA 29.04.2010 
AN/0355/2010 
AN/0863/2010 I/32 erledigt 
4 Markenprozess Köln  Rat 30.04.2013 1141/2013 III/80 erledigt 
5 
Strategisches Flächen -
management WiA 09.06.2016 AN/1038/2016 VI/15 erledigt 
 
Die Sachstandsberichte zu diesen fünf Beschlüssen sind der Mitteilung als Anlage 1 beigefügt. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

02.05.2019 Wirtschaftsausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1320/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.04.2019
Erstellt
09.04.2019 17:08