1948/2018
Planfeststellungsbeschluss für den 6-streifigen Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahndreieck Köln-Porz und der Anschlussstelle Flughafen Köln-Bonn
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Übersichtsplan
2022 Zeichen
jeub Überführud or 1 358 Hei Treoder m 90h 00). 1850 m Betr. 9,7011 \H= > 170m Zeichnung : P:\abt641\45764\Bearbeitung\641\CAD\ULP\4L__30945764.dwg geplottet : 12 Uhr 03 am 15.03.2016 H = a1zm N etmodell „Mm Bauwerk Nr. 2 (5008 EA] Sauverk Nr- 3 jeubau j Überführun Uhrechgraben K19) R 992400 560m Belt 636° we 45, A-tmm modell = LM! kn Lastı Einleitstelle 2 Versickerbecken Betr.-km 10+900 Versickerrate 20 /s Legende 13l]oeooe®ee®e D Grünflächen reines und allgemeines Wohngebiet Kleinsiedlungsgebiet Kerngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet Gewerbegebiet, Indrustriegebiet Sondergebiete (Schulen, Heime, Krankenhäuser) Landschaffsschutzgebiet Forstwirtschaft und Erholungswald Landwirtschaft Planfeststellungsgrenze Altlastenverdachtsfläche Wasserschutzgebiet Gewässer Bundesautobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Straßenbaumaßnahmen Satzungsgemäß ausgelegen in der Zeit vom bis in der Gemeinde Zeit und Ort der Auslegung des Planes sind rechtzeitig vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden. Gemeinde: (Dienstsiegel) (Unterschrift) lo GONDULI Gi il INGENIEURE Niederlassung Bonn, Quantiusstr. 6, 53115 Bonn Tel.: 0228/72629-0, Fax: 0228/72629-20, e-mail: infobonn@kocks-ing.de gezeich.: Kramer 01/2012 bearb.: Decker 01/2012 geprüft.: Dr. Heß 01/2012 gesehen.: Dr. Heß 01/2012 Name/Datum Plan. 4L_30945764 Straße Regionalniederlassung Rhein-Berg von NK / Abschnitt nach NK / Abschnitt € en.NRW. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Stationbereich Projekt-Nr. 46 - 7027 BAB A 59 5008070 5108005 Nächster Ort: Köln Unterlage Blatt Nr. 6-streifiger Ausbau der A 59 AD Köln-Porz - AS Flughafen Köln-Bonn ges. Betr.-km Planfeststellung 1. Deckblatt 8+508 - 11+260 Betr..km 8+508 - 11+260 Ersatz für Blatt Nr. 1 Übersichtslageplan Maßstab 1:5000 Zeichen Nr. Art der Änderung Datum Grundplan erstellt bearbeitet gezeichnet geprüft Aufgestellt Köln, 16.03.2016 Die Leiterin der Regionalniederlassung Rhein-Berg i.‚A. gez. Kolks
Mitteilung Ausschuss
3850 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/621/2 Vorlagen-Nummer 14.06.2018 1948/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.07.2018 Planfeststellungsbeschluss für den 6-streifigen Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahndreieck Köln-Porz und der Anschlussstelle Flughafen Köln-Bonn Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant für die BAB 59 im o. g. Bereich einen Ausbau auf 3 Fahr- streifen je Richtungsfahrbahn, zuzüglich Verflechtungs- und Standstreifen. Ein Übersichtsplan ist in der Anlage beigefügt. Die beiden städtischen Stellungnahmen zum diesbezüglichen Planfeststel- lungsverfahren waren Gegenstand der Beschlussvorlagen 3864/2012 und 2124/2016. Mit Beschluss vom 23.04.2018 hat die Bezirksregierung Köln den Plan festgestellt. Der Planfeststel- lungsbeschluss hat in der Zeit vom 02.05. bis 16.05.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegen. Diverse Hinweise und Bedenken aus den beiden städtischen Stellungnahmen wurden bereits im Ver- fahren durch Zusagen des Vorhabenträgers aufgenommen bzw. ausgeräumt. Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet darüber hinaus die Übernahme weiterer Nebenbestimmun- gen aus den städtischen Stellungnahmen sowie verschiedene Abstimmungs- und Informationsver- pflichtungen des Vorhabenträgers. Dies betrifft Belange aus den Bereichen Straßenverkehr (hinsicht- lich baubedingter Einwirkungen auf das städtische Straßennetz), Umweltschutz (u. a. hinsichtlich Auf- fälligkeiten beim Bodenaushub, der Ausführungs- und Pflegepläne zum Landschaftspflegerischen Begleitplan) und Bodendenkmalpflege. Insbesondere ist die Ausführung und Gestaltung der Lärmschutzwände, einschließlich der Frage ei- ner möglichen Begrünung, mit der Stadt, namentlich dem Stadtplanungsamt, abzustimmen. Die in der städtischen Stellungnahme von der Unteren Naturschutzbehörde aus Gründen der Beein- trächtigung des Landschaftsbildes geforderte Verlegung des geplanten Regenrückhaltebeckens in den Bereich der Anschlussstelle Flughafen hat der Vorhabenträger geprüft und hierzu in seiner Ge- genäußerung ausgeführt, dass eine Verlegung im Wesentlichen aus folgenden Gründen nicht möglich sei: Bei einer Verlegung in das „Ohr“ der Anschlussstelle könne das bestehende Entwässerungssystem nicht mehr benutzt werden und müsse durch neue Kanäle ersetzt werden. Durch die erforderliche Verlängerung der Zuleitungen wäre ein verlegtes Becken aufgrund des notwendigen Gefälles weniger leistungsfähig. Durch die erforderlichen Anpassungs- und Umbaumaßnahmen entstünden geschätzte Mehrkosten in Höhe von rd. 240.000,00 €. Zudem hindere die Lage innerhalb der Anschlussstelle einen späteren Aus- bzw. Umbau, dessen Erforderlichkeit bereits feststehe. Der zweite Alternativ- standort (außerhalb des „Ohrs“) komme nicht in Betracht, da dort zwei Leitungen mit dem Durchmes- sern DN 800 und DN 1200 verlaufen. Der Planfeststellungsbeschluss lehnt die Verlegung des Beckens mit der Begründung ab, aufgrund 2 der bestehenden Vorbelastungen stelle die Herstellung des Versickerungsbeckens keinen erhebli- chen Eingriff in das Landschaftsbild dar. Belange des Gemeinwohls, Schutz vor visuellen Beeinträchtigungen oder naturschutzrechtliche As- pekte sind keine gemeindlichen Rechte, die von einer Gemeinde im Klageweg gegen einen Planfest- stellungsbeschluss geltend gemacht werden können (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.11.2017, 3 A 2.15). Unabhängig davon, dass nach dem Ergebnis der Prüfung der Vorhabenträge- rin ein (gleich) geeigneter Alternativstandort nicht gegeben ist, wäre daher eine Klage ohne Erfolgs- aussichten. Der grundstücksverwaltende Liegenschaftsbereich hat im Übrigen keine Bedenken gegen die geplante Nutzung erhoben. Anlage Übersichtsplan Gez. BG Blome in Vertr. für BG Dez VI
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1948/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.06.2018
- Erstellt
- 07.06.2018 16:05