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AnS/0010/2022

Ausweitung der Tempo 70 Zone auf der Freckenhorster Straße

Anregung in der BV Südost 09.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 24.10.2023, TOP 6.4

Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

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Originalanregung der CDU-Fraktion

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Zwischenmitteilung zur Anregung (nicht barrierefrei)

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Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

2874 Zeichen

32.12.0014 14.08.2023
Frau Grüber 3283

Bezirksvertretung
Münster-Südost

Dezarnent I

über Herrn Stadtrat He En , ; Ar
i . AUG. 2023

über 33.26

Verkehrssicherheit Freckenhorster Straße

e Antrags-Nr. AnsS/001 0/2022 vom 24.02.2022 der Fraktion CDU, in der
Bezirksvertretung Münster-Südost

Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit auf der Freckenhorster
Straße zwischen dem Kreuzungsbereich Freckenhorster Straße / Telgter Straße (L 793)
verbessert werden kann.

Nach der Zwischenmitteilung vom 03.05.2022 kann nun, mit Abstimmung der Polizei und dem
Landesbetrieb Straßen NRW, eine abschließende Stellungnahme abgegeben werden.

Die CDU beantragt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h von Station km 0,260
(Beginn Tempo 100) um etwa 850 m zu verlängern. Als Begründung werden die in der
angrenzenden Wohnbebauung lebenden Kinder sowie das erschwerte Ausfahren aus den
Grundstückszufahrten der insgesamt drei Anlieger angegeben.

Bei der L 793 handelt es sich in dem angesprochenen Bereich um eine gut ausgebaute und
überwiegend geradlinig trassierte Landesstraße mit einer Fahrbahnbreite von 7,50 m sowie
zwei jeweils 2,00 m breite Seitenstreifen. In diesem Abschnitt darf, wie auf Landesstraßen
außerorts üblich, eine Geschwindigkeit von 100 km/h gefahren werden.

Durch die bereits im vergangenen Jahr durchgeführte Verlegung der Schulbushaltestellen, ist
ein Queren der L 793 für die Schulkinder nicht mehr notwendig. Die übersichtliche, geradlinige
Trassierung - gerade im Bereich der Wohnhäuser und das bestehende Überholverbot im 0.9.
Bereich ermöglichen ein sicheres Einfahren in den fließenden Verkehr.

Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO $ 39 und $ 45) und den dazu gehörigen
Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) ist nur dort mit Verkehrszeichen in den fließenden
Verkehr einzugreifen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Beschränkungen und Verbote dürfen nur dort angeordnet und Verkehrszeichen aufgestellt
werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die
das allgemeine Risiko, dass die Teilnahme am Straßenverkehr grundsätzlich beinhaltet,
erheblich übersteigt.

/

Die vorliegende Unfallauswertung zeigt für einen Beobachtungszeitraum der letzten drei Jahre
in dem Bereich der Bushaltestellen und der angrenzenden Wohnbebauung einen Unfall in der
Kategoriengruppe 1-4. Der Auffahrunfall ereignete sich auf Höhe der ersten Bushaltestelle bei
Station 0,870.

Ansonsten ist dieser Bereich der L 793: ze; Es gab hier“ keine Unfälle mit
Radfahrer- oder Fußgängerbeteiligung. .

Eine besondere Verkehrssituation, die auf ein erhöhtes 'Unfallrisiko hindeutet, ist hier nach
Einschätzung der Polizei und des Straßenbäülastträgers .nicht ersichtlich. Daher ist eine
Geschwindigkeitsreduzieryng auf 70 km/h nicht gerechtfertigt.

Ip
WW

orbert Vechtel
/Amtsleiter

Originalanregung der CDU-Fraktion

1354 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost 
CDU-Kreisverband Münster e.V.  Alf R. Kassenbrock Seite 1 / 1 
Mauritzstr. 4–6, 48143 Münster  CDU-Fraktionsvorsitzender BV Münster-Südost 
Telefon 0251 / 418420, Fax 0251 / 4184244  Kissenkötterweg 18, 48167 Münster  
post@cdu-muenster.de   Telefon. 02506 / 708 79 90 
www.cdu-muenster.de  kassenbrock@cdu-muenster.de 
 
A052 - 2022_02_24 - Wolbeck^J Tempo 70 Freckenhorster Straße.docx 
 
 
 
Stadt Münster 
Bezirksverwaltung Südost 
Münsterstraße 7 
48167 Münster 
  Münster, 24. Februar 2022 
 
 
 
Ausweitung der Tempo 70 Zone auf der Freckenhorster Straße 
 
Prüfung einer Anregung: 
Ab dem Kreuzungsbereich Freckenhorster Straße /Telgter Straße (L793) wird das Tempolimit im 
Kurvenbereich von 70 auf 100 km/h aufgehoben. Wir regen an, den Tempo 70 Bereich bis zur 
Einmündung Berdel / Kornbrennerei Gerbermann zu verlängern. 
 
 
(Fotoquelle Google Maps) 
 
 
Begründung: 
Zwischen dem Kreuzungsbereich und der Einmündung Berdel gibt es insgesamt 3 Anlieger. Vor deren 
Haustür gilt aktuell das Tempo 100 km/h. Da hier teilweise Kinder wohnen und das Ausfahren aus den 
Grundstücken bei hoher Geschwindigkeit sehr erschwert ist, regen wir an die 
Geschwindigkeitsbegrenzung bis hinter die Anwohnerhäuser zu verlängern.  
 
 
Für die CDU-Fraktion: 
 
Alf R. Kassenbrock 
Fraktionsvorsitzender  
AnS/0010/2022

Zwischenmitteilung zur Anregung (nicht barrierefrei)

3814 Zeichen

32.12.0014
Frau Kopp

05.05.2022
= An 3220
13. Mai 2022

Scheck

An die Bezirksvertretung

Münster-Südost
Dezernent I ı N
Eng. 11. MAI 2022

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.26

Bericht über verkehrssichernde Maßnahmen auf der Freckenhorster Straße 101
— Schulbushaltestelle —

Antrag von Anwohnern an Herrn Oberbürgermeister Lewe

Von Anwohnern der Freckenhorster Straße 101 wird in einem Antrag an Herrn
Oberbürgermeister Lewe angeregt, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu
veranlassen. Es wird die Situation an der Schulbushaltestelle Freckenhorster Straße 102 bzw.
105 bemängelt.

Die Freckenhorster Straße ist eine belastete, breit ausgebaute Landesstraße mit einer
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, Es gilt ein Überholverbot. Gehwege oder
verkehrssicher begehbare Randstreifen sind nicht vorhanden. Aufgrund der außerörtlichen
Lage sind weder eine Beleuchtung noch eine Busbucht vorhanden. Wegen der Fahrtroute des
Schulbusses muss die Freckenhorster Straße morgens und mittags von dem Schulkind
überquert werden, um die Schulbushaltestelle zu erreichen. Dies erfolgt mit Elternbegleitung
(ausgerüstet mit gelben Warnwesten und bei Dunkelheit mit Taschenlampen).

Das Ordnungsamt teilt die Sorgen der Eltern, dass diese Situation gefährlich ist und kurzfristig
verändert werden muss. Insbesondere sollte ein Queren der Fahrbahn vermieden werden. Im
Rahmen eines Ortstermins mit den Eltern und dem Schulbusunternehmen RVM entstand die
Idee, die Fahrtroute des Schulbusses so zu verändern, dass das Schulkind direkt an der
Grundstückszufahrt ein- und aussteigen kann. Die RVM stimmten einer Änderung der
Fahrtroute unbürokratisch zu. Die Fahrstrecke verlängert sich aber um ca. 2 km. Die Fahrzeit
verlängert sich nur geringfügig. Es entstehen keine Benachteiligungen durch die
Routenverlegung für andere Schulkinder.

Mehrkosten

Zusätzlich ist die vorhandene Haltestelle auf der Freckenhorster Straße zu verlegen, eine
weitere Haltestelle wurde bereits auf der Telgter Straße eingerichtet. Die Kosten hierfür werden
von der Stadt Münster und der RVM gemeinsam übernommen. Zusätzlich entstehen der RVM
Mehrkosten aufgrund der längeren Fahrstrecke in Höhe von 26,96 € schultäglich. Diese
Mehrkosten werden aufgrund der Gefährdungslage an der Freckenhorster Straße 101 vom
Amt für Schule und Weiterbildung bis zum Ende des Schuljahres übernommen. Für das neue
Schuljahr steht noch eine Ausschreibung für die Schülerspezialverkehre aus. Es wurde aber
zugesagt, dass die Problematik des sicheren Schulwegs auch in den kommenden Jahren
berücksichtigt wird.

Ergebnis

Im Ergebnis ändert das Schulbusunternehmen die Fahrtroute so, dass das Schulkind sowohl
morgens als auch mittags geschützt in der eigenen Grundstückszufahrt auf den Schulbus
warten und verkehrssicher ein- und aussteigen kann. Ein gefährliches Überqueren der
Landesstraße ist dann nicht mehr notwendig. Mehrkosten entstehen den Eltern nicht.

Diese Lösung zur Schulwegsicherung ist insbesondere dank der konstruktiven Mitwirkung der
Eltern, der RVM und des Amtes für Schule und Weiterbildung möglich geworden. Die
Anwohner haben dieser Information an die Bezirksvertretung zugestimmt.

Weiterer Antrag

Darüber hinaus liegt der Verwaltung der Antrag mit der Nummer AnS/0010/2022 vom
28.02.2022 zur Prüfung vor, ob in dem angesprochenen Bereich der Landesstraße Tempo 70
km/h angeordnet werden kann. Hierzu ist eine Abstimmung und ein Einvernehmen mit dem
Landesbetrieb Straßen NRW nötig, so dass die Stadt Münster nicht allein entscheiden kann.
Die ‚Prüfung dieses Antrages erfolgt unabhängig von dieser Maßnahme der
Schulwegsicherung und nimmt erfahrungsgemäß Zeit in Anspruch. Sobald das
Abstimmungsergebnis vorliegt, erhält die Bezirksvertretung eine entsprechende Information.

udnatwv !

7 Wechtel
/
/Amntsleiter

Beratungsverlauf (1)

24.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 6.4 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Telgter Straße
  • Mauritzstraße 4
  • Freckenhorster Straße 101
  • Münsterstraße 7
  • Kissenkötterweg 18
  • Berdel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AnS/0010/2022
Typ
Anregung in der BV Südost
Datum
09.03.2022
Erstellt
28.02.2022 10:58