AnS/0010/2022
Ausweitung der Tempo 70 Zone auf der Freckenhorster Straße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)
2874 Zeichen
32.12.0014 14.08.2023 Frau Grüber 3283 Bezirksvertretung Münster-Südost Dezarnent I über Herrn Stadtrat He En , ; Ar i . AUG. 2023 über 33.26 Verkehrssicherheit Freckenhorster Straße e Antrags-Nr. AnsS/001 0/2022 vom 24.02.2022 der Fraktion CDU, in der Bezirksvertretung Münster-Südost Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit auf der Freckenhorster Straße zwischen dem Kreuzungsbereich Freckenhorster Straße / Telgter Straße (L 793) verbessert werden kann. Nach der Zwischenmitteilung vom 03.05.2022 kann nun, mit Abstimmung der Polizei und dem Landesbetrieb Straßen NRW, eine abschließende Stellungnahme abgegeben werden. Die CDU beantragt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h von Station km 0,260 (Beginn Tempo 100) um etwa 850 m zu verlängern. Als Begründung werden die in der angrenzenden Wohnbebauung lebenden Kinder sowie das erschwerte Ausfahren aus den Grundstückszufahrten der insgesamt drei Anlieger angegeben. Bei der L 793 handelt es sich in dem angesprochenen Bereich um eine gut ausgebaute und überwiegend geradlinig trassierte Landesstraße mit einer Fahrbahnbreite von 7,50 m sowie zwei jeweils 2,00 m breite Seitenstreifen. In diesem Abschnitt darf, wie auf Landesstraßen außerorts üblich, eine Geschwindigkeit von 100 km/h gefahren werden. Durch die bereits im vergangenen Jahr durchgeführte Verlegung der Schulbushaltestellen, ist ein Queren der L 793 für die Schulkinder nicht mehr notwendig. Die übersichtliche, geradlinige Trassierung - gerade im Bereich der Wohnhäuser und das bestehende Überholverbot im 0.9. Bereich ermöglichen ein sicheres Einfahren in den fließenden Verkehr. Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO $ 39 und $ 45) und den dazu gehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) ist nur dort mit Verkehrszeichen in den fließenden Verkehr einzugreifen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote dürfen nur dort angeordnet und Verkehrszeichen aufgestellt werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko, dass die Teilnahme am Straßenverkehr grundsätzlich beinhaltet, erheblich übersteigt. / Die vorliegende Unfallauswertung zeigt für einen Beobachtungszeitraum der letzten drei Jahre in dem Bereich der Bushaltestellen und der angrenzenden Wohnbebauung einen Unfall in der Kategoriengruppe 1-4. Der Auffahrunfall ereignete sich auf Höhe der ersten Bushaltestelle bei Station 0,870. Ansonsten ist dieser Bereich der L 793: ze; Es gab hier“ keine Unfälle mit Radfahrer- oder Fußgängerbeteiligung. . Eine besondere Verkehrssituation, die auf ein erhöhtes 'Unfallrisiko hindeutet, ist hier nach Einschätzung der Polizei und des Straßenbäülastträgers .nicht ersichtlich. Daher ist eine Geschwindigkeitsreduzieryng auf 70 km/h nicht gerechtfertigt. Ip WW orbert Vechtel /Amtsleiter
Originalanregung der CDU-Fraktion
1354 Zeichen
CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost CDU-Kreisverband Münster e.V. Alf R. Kassenbrock Seite 1 / 1 Mauritzstr. 4–6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Münster-Südost Telefon 0251 / 418420, Fax 0251 / 4184244 Kissenkötterweg 18, 48167 Münster post@cdu-muenster.de Telefon. 02506 / 708 79 90 www.cdu-muenster.de kassenbrock@cdu-muenster.de A052 - 2022_02_24 - Wolbeck^J Tempo 70 Freckenhorster Straße.docx Stadt Münster Bezirksverwaltung Südost Münsterstraße 7 48167 Münster Münster, 24. Februar 2022 Ausweitung der Tempo 70 Zone auf der Freckenhorster Straße Prüfung einer Anregung: Ab dem Kreuzungsbereich Freckenhorster Straße /Telgter Straße (L793) wird das Tempolimit im Kurvenbereich von 70 auf 100 km/h aufgehoben. Wir regen an, den Tempo 70 Bereich bis zur Einmündung Berdel / Kornbrennerei Gerbermann zu verlängern. (Fotoquelle Google Maps) Begründung: Zwischen dem Kreuzungsbereich und der Einmündung Berdel gibt es insgesamt 3 Anlieger. Vor deren Haustür gilt aktuell das Tempo 100 km/h. Da hier teilweise Kinder wohnen und das Ausfahren aus den Grundstücken bei hoher Geschwindigkeit sehr erschwert ist, regen wir an die Geschwindigkeitsbegrenzung bis hinter die Anwohnerhäuser zu verlängern. Für die CDU-Fraktion: Alf R. Kassenbrock Fraktionsvorsitzender AnS/0010/2022
Zwischenmitteilung zur Anregung (nicht barrierefrei)
3814 Zeichen
32.12.0014 Frau Kopp 05.05.2022 = An 3220 13. Mai 2022 Scheck An die Bezirksvertretung Münster-Südost Dezernent I ı N Eng. 11. MAI 2022 über Herrn Stadtrat Heuer über 33.26 Bericht über verkehrssichernde Maßnahmen auf der Freckenhorster Straße 101 — Schulbushaltestelle — Antrag von Anwohnern an Herrn Oberbürgermeister Lewe Von Anwohnern der Freckenhorster Straße 101 wird in einem Antrag an Herrn Oberbürgermeister Lewe angeregt, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu veranlassen. Es wird die Situation an der Schulbushaltestelle Freckenhorster Straße 102 bzw. 105 bemängelt. Die Freckenhorster Straße ist eine belastete, breit ausgebaute Landesstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, Es gilt ein Überholverbot. Gehwege oder verkehrssicher begehbare Randstreifen sind nicht vorhanden. Aufgrund der außerörtlichen Lage sind weder eine Beleuchtung noch eine Busbucht vorhanden. Wegen der Fahrtroute des Schulbusses muss die Freckenhorster Straße morgens und mittags von dem Schulkind überquert werden, um die Schulbushaltestelle zu erreichen. Dies erfolgt mit Elternbegleitung (ausgerüstet mit gelben Warnwesten und bei Dunkelheit mit Taschenlampen). Das Ordnungsamt teilt die Sorgen der Eltern, dass diese Situation gefährlich ist und kurzfristig verändert werden muss. Insbesondere sollte ein Queren der Fahrbahn vermieden werden. Im Rahmen eines Ortstermins mit den Eltern und dem Schulbusunternehmen RVM entstand die Idee, die Fahrtroute des Schulbusses so zu verändern, dass das Schulkind direkt an der Grundstückszufahrt ein- und aussteigen kann. Die RVM stimmten einer Änderung der Fahrtroute unbürokratisch zu. Die Fahrstrecke verlängert sich aber um ca. 2 km. Die Fahrzeit verlängert sich nur geringfügig. Es entstehen keine Benachteiligungen durch die Routenverlegung für andere Schulkinder. Mehrkosten Zusätzlich ist die vorhandene Haltestelle auf der Freckenhorster Straße zu verlegen, eine weitere Haltestelle wurde bereits auf der Telgter Straße eingerichtet. Die Kosten hierfür werden von der Stadt Münster und der RVM gemeinsam übernommen. Zusätzlich entstehen der RVM Mehrkosten aufgrund der längeren Fahrstrecke in Höhe von 26,96 € schultäglich. Diese Mehrkosten werden aufgrund der Gefährdungslage an der Freckenhorster Straße 101 vom Amt für Schule und Weiterbildung bis zum Ende des Schuljahres übernommen. Für das neue Schuljahr steht noch eine Ausschreibung für die Schülerspezialverkehre aus. Es wurde aber zugesagt, dass die Problematik des sicheren Schulwegs auch in den kommenden Jahren berücksichtigt wird. Ergebnis Im Ergebnis ändert das Schulbusunternehmen die Fahrtroute so, dass das Schulkind sowohl morgens als auch mittags geschützt in der eigenen Grundstückszufahrt auf den Schulbus warten und verkehrssicher ein- und aussteigen kann. Ein gefährliches Überqueren der Landesstraße ist dann nicht mehr notwendig. Mehrkosten entstehen den Eltern nicht. Diese Lösung zur Schulwegsicherung ist insbesondere dank der konstruktiven Mitwirkung der Eltern, der RVM und des Amtes für Schule und Weiterbildung möglich geworden. Die Anwohner haben dieser Information an die Bezirksvertretung zugestimmt. Weiterer Antrag Darüber hinaus liegt der Verwaltung der Antrag mit der Nummer AnS/0010/2022 vom 28.02.2022 zur Prüfung vor, ob in dem angesprochenen Bereich der Landesstraße Tempo 70 km/h angeordnet werden kann. Hierzu ist eine Abstimmung und ein Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW nötig, so dass die Stadt Münster nicht allein entscheiden kann. Die ‚Prüfung dieses Antrages erfolgt unabhängig von dieser Maßnahme der Schulwegsicherung und nimmt erfahrungsgemäß Zeit in Anspruch. Sobald das Abstimmungsergebnis vorliegt, erhält die Bezirksvertretung eine entsprechende Information. udnatwv ! 7 Wechtel / /Amntsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Telgter Straße
- Mauritzstraße 4
- Freckenhorster Straße 101
- Münsterstraße 7
- Kissenkötterweg 18
- Berdel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AnS/0010/2022
- Typ
- Anregung in der BV Südost
- Datum
- 09.03.2022
- Erstellt
- 28.02.2022 10:58