AN/0216/2025
Verbesserung der Beschilderung und Unterbindung des Campens „Am Treidelweg“ in Köln-Weiß
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Antrag nach § 3 (SPD BV2)
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SPD-Fraktion Köln-Rodenkirchen Rathaus Rodenkirchen Industriestraße 161 – Haus 1 50999 Köln Tel.: 0221 -221-92303 Email: spd -bv2@stadt-koeln.de Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0216/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 24.03.2025 Verbesserung der Beschilderung und Unterbindung des Campens „Am Treidelweg„ in Köln-Weiß Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 24.03.2025 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung der Stadt Köln, Hinweisschilder zum Fähranleger in Weiß aufzustellen. Die Finanzierung dieser kann anteilig durch die KS Personenschifffahrt GmbH erfolgen. Auch wird daran erinnert, wie in Antrag AN/1358/2020 bereits beschlossen, die Wegweiser (Schilder) am Weißer Bogen – insbesondere an der Ecke Am Treidelweg/Uferstraße – zu erneuern. Zusätzlich sollte am Treidelweg der Beginn des Landschaftsschutzgebietes mit einem Schild ausgewiesen werden. Zudem ist für die gesamten Fläche des Kreuzungsbereiches „Am Treidelweg / Uferstraße / Weißer Leinpfad” die Nutzung als Campingfläche zu unterbinden, z. B. wenn möglich mit Verkehrszeichen 283 („absolutes Halteverbot”) und dem Zusatzzeichen 1048-17 („nur Wohnmobil“) oder durch ein Parkverbot für Fahrzeuge über 2 t sowie entsprechenden Kontrollen des Ordnungsdienstes.. - 2 - Begründung: Die Straße „Am Treidelweg“ in Köln-Weiß führt direkt zum Rheinufer und wird von Fußgängern, Radfahrern und Besuchern des Fähranlegers stark frequentiert. Um die Orientierung und Zugänglichkeit zu verbessern, ist die Aufstellung von Hinweisschildern zum Fähranleger notwendig. Dies trägt zur besseren Auffindbarkeit bei und unterstützt die Nutzung des öffentlichen Verkehrs. Eine anteilige Finanzierung durch die KS Personenschifffahrt GmbH wurde durch ihren Geschäftsführer Niklas Thiel angeboten und ist angemessen, da das Unternehmen direkt von einer verbesserten Beschilderung profitiert. Bereits im Antrag AN/1358/2020 wurde beschlossen, die Wegweiser am Weißer Bogen, insbesondere an der Ecke „Am Treidelweg/Uferstraße“, zu erneuern. Da diese Maßnahme bisher noch nicht umgesetzt wurde, wird an die Verwaltung erinnert, den Beschluss entsprechend auszuführen. Zusätzlich sollte der Beginn des Landschaftsschutzgebietes an der Straße „Am Treidelweg“ mit einem Schild gekennzeichnet werden, um die Besucher auf die besonderen Schutzbestimmungen dieses Bereichs aufmerksam zu machen. Dies dient dem Erhalt der natürlichen Umgebung und der Sensibilisierung für umweltgerechtes Verhalten. Die Nutzung der Fläche des Kreuzungsbereiches „Am Treidelweg / Uferstraße / Weißer Leinpfad” als inoffizieller Campingplatz für Wohnmobile führt zu erheblichen Belastungen für Anwohner und Besucher. Besonders problematisch sind die entstehende Lärmbelästigung, die durch Übernachtungen und längere Aufenthalte verursacht wird, sowie die Müll- und Umweltprobleme, die das angrenzende Landschaftsschutzgebiet gefährden. Zwar ist das wilde Campen in Köln grundsätzlich verboten, jedoch wird dieses Verbot in der Praxis häufig umgangen. Wohnmobilnutzer berufen sich dabei auf Argumente wie die „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“, wodurch längere Aufenthalte rechtlich schwer zu ahnden sind. Um diese negativen Auswirkungen zu vermeiden, soll die Nutzung als Campingfläche unterbunden werden. Dazu wird die Anordnung eines absoluten Halteverbots (Verkehrszeichen 283) mit dem Zusatzzeichen 1048-17 („nur Wohnmobile“) vorgeschlagen. Zusätzlich sollen verstärkte Kontrollen durch den Ordnungsdienst sicherstellen, dass das Verbot eingehalten wird. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz des Landschaftsschutzgebiets, der Erhaltung der Natur und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Erholungssuchende. Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland - 3 -
Sachstandsbericht BV
3829 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/0216/2025
Stand: 23.02.2026
Sachstandsbericht
Verbesserung der Beschilderung und Unterbindung des Campens „Am Treidelweg„ in
Köln-Weiß
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 24.03.2025
8.1.5 Verbesserung der Beschilderung und Unterbindung des Campens
„Am Treidelweg“ in Köln-Weiß,
Antrag der SPD-Fraktion
AN/0216/2025
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung der Stadt Köln, Hinweisschilder zum Fähranleger
in Weiß aufzustellen. Die Finanzierung dieser kann anteilig durch die KS Personenschifffahrt
GmbH erfolgen. Auch wird daran erinnert, wie in Antrag AN/1358/2020 bereits beschlossen,
die Wegweiser (Schilder) am Weißer Bogen – insbesondere an der Ecke Am Treidelweg/Ufer-
straße – zu erneuern. Zusätzlich sollte am Treidelweg der Beginn des Landschaftsschutzge-
bietes mit einem Schild ausgewiesen werden.
Zudem ist für die gesamte Fläche des Kreuzungsbereiches „Am Treidelweg / Uferstraße /
Weißer Leinpfad” die Nutzung als Campingfläche zu unterbinden, z. B. wenn möglich mit Ver-
kehrszeichen 283 („absolutes Halteverbot”) und dem Zusatzzeichen 1048-17 („nur Wohnmo-
bil“) oder durch ein Parkverbot für Fahrzeuge über 2 t sowie entsprechenden Kontrollen des
Ordnungsdienstes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Beschilderung des Fähranlegers in Weiß:
2
Wegweisende Beschilderung ist Aufgabe der laufenden Verwaltung. Der zuständige
Bereich hat den Beschluss als Prüfauftrag aufgenommen und unter Beachtung der
gesetzlichen Vorgaben sowie in Abstimmung mit dem Betreiber der Fähre umgesetzt.
Beschilderung als Landschaftsschutzgebiet:
Bereits 2022 war eine Überarbeitung der Beschilderung im Bereich des Treidelpfades
vorgesehen. Auf Grund der örtlichen Begebenheiten konnten die Schilder nicht wie
geplant aufgestellt werden. Das Anbringen eines Schutzgebietsschildes im Bereich
Kreuzungsbereiches „Am Treidelweg / Uferstraße / Weißer Leinpfad” wurde von der
Stadt Köln im Jahr 2025 beauftragt und von der ausführenden Firma umgesetzt.
Parkverbot für Campingfahrzeuge:
Gemäß § 11 Abs. 2 der Kölner Stadtordnung (KSO) ist es im Geltungsbereich dieser
Verordnung verboten zu lagern oder einen Schlafplatz einzurichten. Ist ein Fahrzeug
ordnungsgemäß angemeldet, muss der Person nachgewiesen werden, dass der
Standort als Schlafplatz genutzt wird. Dieser Umstand stellt die Außendienstkräfte des
Kommunalen Ordnungsdienstes regelmäßig vor Herausforderungen, da die Beweis-
pflicht zur Einleitung eines Verwarn- oder Bußgeldverfahrens nicht bei dem Betroffe-
nen liegt. Wenn dem Betroffenen hier das Nächtigen nicht zweifelsfrei nachgewiesen
werden kann, besteht für die Außendienstkräfte keine gültige Ermächtigungsgrund-
lage und somit wäre ein Einschreiten des Kommunalen Ordnungsdienstes ausge-
schlossen. Die Außendienstkräfte können diesen Verstoß nur ahnden, wenn diese
persönlich festgestellt beziehungsweise beobachtet werden können.
Anders verhält es sich jedoch, wenn die Wohnmobile oder Wohnwagen mit Anhänger-
kupplung auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wurden.
Wohnmobile dürfen im öffentlichen Straßenverkehr überall dort parken, wo es nach §
12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder durch entsprechende Schilder nicht aus-
drücklich verboten oder der Platz für bestimmte andere Fahrzeugtypen reserviert ist,
wie beispielsweise Busse oder Lkws. Ein Zeitlimit für das Abstellen eines Campers
gibt es nicht. Wohnwagen dürfen hingegen abgekoppelt nicht länger als zwei Wochen
am Straßenrand stehen. Für die Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr ist je-
doch der Verkehrsdienst der Stadt Köln zuständig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0216/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
- Datum
- 09.03.2025
- Erstellt
- 10.02.2025 15:28