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AN/0216/2025

Verbesserung der Beschilderung und Unterbindung des Campens „Am Treidelweg“ in Köln-Weiß

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 09.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 24.03.2025, TOP 8.1.5

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV2)

4191 Zeichen

SPD-Fraktion Köln-Rodenkirchen  
Rathaus Rodenkirchen  
Industriestraße 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Tel.: 0221 -221-92303 
Email: spd -bv2@stadt-koeln.de 
 
 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau 
Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0216/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 24.03.2025 
 
Verbesserung der Beschilderung und Unterbindung des Campens „Am Treidelweg„ 
in Köln-Weiß 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 24.03.2025 zu setzen. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung der Stadt Köln, Hinweisschilder zum 
Fähranleger in Weiß aufzustellen. Die Finanzierung dieser kann anteilig durch die 
KS Personenschifffahrt GmbH erfolgen. Auch wird daran erinnert, wie in Antrag 
AN/1358/2020 bereits beschlossen, die Wegweiser (Schilder) am Weißer Bogen – 
insbesondere an der Ecke Am Treidelweg/Uferstraße – zu erneuern. Zusätzlich 
sollte am Treidelweg der Beginn des Landschaftsschutzgebietes mit einem Schild 
ausgewiesen werden. 
Zudem ist für die gesamten Fläche des Kreuzungsbereiches „Am Treidelweg / 
Uferstraße / Weißer Leinpfad” die Nutzung als Campingfläche zu unterbinden, z. B. 
wenn möglich mit Verkehrszeichen 283 („absolutes Halteverbot”) und dem 
Zusatzzeichen 1048-17 („nur Wohnmobil“) oder durch ein Parkverbot für Fahrzeuge 
über 2 t sowie entsprechenden Kontrollen des Ordnungsdienstes..

- 2 - 
Begründung: 
Die Straße „Am Treidelweg“ in Köln-Weiß führt direkt zum Rheinufer und wird von 
Fußgängern, Radfahrern und Besuchern des Fähranlegers stark frequentiert. Um die 
Orientierung und Zugänglichkeit zu verbessern, ist die Aufstellung von Hinweisschildern 
zum Fähranleger notwendig. Dies trägt zur besseren Auffindbarkeit bei und unterstützt die 
Nutzung des öffentlichen Verkehrs. Eine anteilige Finanzierung durch die KS 
Personenschifffahrt GmbH wurde durch ihren Geschäftsführer Niklas Thiel angeboten und 
ist angemessen, da das Unternehmen direkt von einer verbesserten Beschilderung 
profitiert. 
Bereits im Antrag AN/1358/2020 wurde beschlossen, die Wegweiser am Weißer Bogen, 
insbesondere an der Ecke „Am Treidelweg/Uferstraße“, zu erneuern. Da diese Maßnahme 
bisher noch nicht umgesetzt wurde, wird an die Verwaltung erinnert, den Beschluss 
entsprechend auszuführen. 
Zusätzlich sollte der Beginn des Landschaftsschutzgebietes an der Straße „Am 
Treidelweg“ mit einem Schild gekennzeichnet werden, um die Besucher auf die 
besonderen Schutzbestimmungen dieses Bereichs aufmerksam zu machen. Dies dient 
dem Erhalt der natürlichen Umgebung und der Sensibilisierung für umweltgerechtes 
Verhalten. 
Die Nutzung der Fläche des Kreuzungsbereiches „Am Treidelweg / Uferstraße / Weißer 
Leinpfad” als inoffizieller Campingplatz für Wohnmobile führt zu erheblichen Belastungen 
für Anwohner und Besucher. Besonders problematisch sind die entstehende 
Lärmbelästigung, die durch Übernachtungen und längere Aufenthalte verursacht wird, 
sowie die Müll- und Umweltprobleme, die das angrenzende Landschaftsschutzgebiet 
gefährden. Zwar ist das wilde Campen in Köln grundsätzlich verboten, jedoch wird dieses 
Verbot in der Praxis häufig umgangen. Wohnmobilnutzer berufen sich dabei auf 
Argumente wie die „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“, wodurch längere Aufenthalte 
rechtlich schwer zu ahnden sind. Um diese negativen Auswirkungen zu vermeiden, soll 
die Nutzung als Campingfläche unterbunden werden. Dazu wird die Anordnung eines 
absoluten Halteverbots (Verkehrszeichen 283) mit dem Zusatzzeichen 1048-17 („nur 
Wohnmobile“) vorgeschlagen. Zusätzlich sollen verstärkte Kontrollen durch den 
Ordnungsdienst sicherstellen, dass das Verbot eingehalten wird. 
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz des Landschaftsschutzgebiets, der Erhaltung der 
Natur und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Erholungssuchende. 
Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland

- 3 -

Sachstandsbericht BV

3829 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0216/2025
Stand: 23.02.2026 
Sachstandsbericht  
Verbesserung der Beschilderung und Unterbindung des Campens „Am Treidelweg„ in 
Köln-Weiß 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 24.03.2025 
 
8.1.5 Verbesserung der Beschilderung und Unterbindung des Campens  
„Am Treidelweg“ in Köln-Weiß,  
Antrag der SPD-Fraktion 
AN/0216/2025 
Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung der Stadt Köln, Hinweisschilder zum Fähranleger 
in Weiß aufzustellen. Die Finanzierung dieser kann anteilig durch die KS Personenschifffahrt 
GmbH erfolgen. Auch wird daran erinnert, wie in Antrag AN/1358/2020 bereits beschlossen, 
die Wegweiser (Schilder) am Weißer Bogen – insbesondere an der Ecke Am Treidelweg/Ufer-
straße – zu erneuern. Zusätzlich sollte am Treidelweg der Beginn des Landschaftsschutzge-
bietes mit einem Schild ausgewiesen werden. 
Zudem ist für die gesamte Fläche des Kreuzungsbereiches „Am Treidelweg / Uferstraße / 
Weißer Leinpfad” die Nutzung als Campingfläche zu unterbinden, z. B. wenn möglich mit Ver-
kehrszeichen 283 („absolutes Halteverbot”) und dem Zusatzzeichen 1048-17 („nur Wohnmo-
bil“) oder durch ein Parkverbot für Fahrzeuge über 2 t sowie entsprechenden Kontrollen des 
Ordnungsdienstes. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Beschilderung des Fähranlegers in Weiß:

2 
 
Wegweisende Beschilderung ist Aufgabe der laufenden Verwaltung. Der zuständige 
Bereich hat den Beschluss als Prüfauftrag aufgenommen und unter Beachtung der 
gesetzlichen Vorgaben sowie in Abstimmung mit dem Betreiber der Fähre umgesetzt.  
 
Beschilderung als Landschaftsschutzgebiet: 
Bereits 2022 war eine Überarbeitung der Beschilderung im Bereich des Treidelpfades 
vorgesehen. Auf Grund der örtlichen Begebenheiten konnten die Schilder nicht wie 
geplant aufgestellt werden. Das Anbringen eines Schutzgebietsschildes im Bereich 
Kreuzungsbereiches „Am Treidelweg / Uferstraße / Weißer Leinpfad” wurde von der 
Stadt Köln im Jahr 2025 beauftragt und von der ausführenden Firma umgesetzt. 
 
Parkverbot für Campingfahrzeuge: 
 
Gemäß § 11 Abs. 2 der Kölner Stadtordnung (KSO) ist es im Geltungsbereich dieser 
Verordnung verboten zu lagern oder einen Schlafplatz einzurichten. Ist ein Fahrzeug 
ordnungsgemäß angemeldet, muss der Person nachgewiesen werden, dass der 
Standort als Schlafplatz genutzt wird. Dieser Umstand stellt die Außendienstkräfte des 
Kommunalen Ordnungsdienstes regelmäßig vor Herausforderungen, da die Beweis-
pflicht zur Einleitung eines Verwarn- oder Bußgeldverfahrens nicht bei dem Betroffe-
nen liegt. Wenn dem Betroffenen hier das Nächtigen nicht zweifelsfrei nachgewiesen 
werden kann, besteht für die Außendienstkräfte keine gültige Ermächtigungsgrund-
lage und somit wäre ein Einschreiten des Kommunalen Ordnungsdienstes ausge-
schlossen. Die Außendienstkräfte können diesen Verstoß nur ahnden, wenn diese 
persönlich festgestellt beziehungsweise beobachtet werden können. 
Anders verhält es sich jedoch, wenn die Wohnmobile oder Wohnwagen mit Anhänger-
kupplung auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wurden. 
Wohnmobile dürfen im öffentlichen Straßenverkehr überall dort parken, wo es nach § 
12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder durch entsprechende Schilder nicht aus-
drücklich verboten oder der Platz für bestimmte andere Fahrzeugtypen reserviert ist, 
wie beispielsweise Busse oder Lkws. Ein Zeitlimit für das Abstellen eines Campers 
gibt es nicht. Wohnwagen dürfen hingegen abgekoppelt nicht länger als zwei Wochen 
am Straßenrand stehen. Für die Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr ist je-
doch der Verkehrsdienst der Stadt Köln zuständig.

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0216/2025
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
09.03.2025
Erstellt
10.02.2025 15:28