2606/2021
Umsetzung Beschluss der BV 9 zu Tempo 30 im Weidenbruch
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
3827 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 2606/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.10.2021 Umsetzung Beschluss der BV 9 zu Tempo 30 Im Weidenbruch hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 14.06.2021, TOP 7.2.5 Die Fraktion DIE LINKE bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: Frage 1: „Welche Maßnahmen des Änderungsantrages wurden schon durchgeführt?“ Antwort der Verwaltung: Die gewünschten Maßnahmen aufgrund des Änderungsbeschlusses vom 04.05.2020 wurden teilwei- se überprüft. Eine Überprüfung bezieht sich auf die mögliche Einrichtung von Tempo 30 im Bereich der Straße Im Weidenbruch und Honschaftsstraße. Frage 2: „Welche Maßnahmen des Änderungsantrages sind in der Planung und werden wann umgesetzt?“ Antwort der Verwaltung: Bereits in der Vergangenheit wurde der Bezirksvertretung mitgeteilt, dass aus rechtlichen Gründen zum aktuellen Zeitpunkt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in den genannten Straßenab- schnitten nicht möglich ist. In welcher Form Umplanungen zur Änderung der Verkehrsführung für zu Fuß Gehende und Radfah- rende möglich sind, wird zurzeit geprüft. Das Gleiche gilt für die Versetzung und Erneuerung der Lichtsignalanlage in der Straße Im Weidenbruch vor Hausnummer 169a. Frage 3: „In welcher Art und Weise wurden die Bürgerinnen und Bürger, die die Bürgereingabe auf den Weg gebracht haben einbezogen?“ Antwort der Verwaltung: Die Bürgerinnen und Bürger, welche die die Bürgereingabe der Verwaltung eingereicht haben, haben die Möglichkeit zur Stellungnahme während der Beratung Ihres Antrages im Ausschuss für Anregun- gen und Bedenken. Die Bürger wurden durch den zuständigen Sitzungsdienst über das Ergebnis ih- rer Bürgereingabe entsprechend informiert. Frage 4: „Falls noch keine oder erst wenige Maßnahmen umgesetzt wurden- was ist der Grund dafür?“ 2 Antwort der Verwaltung: Die gewünschten Änderungen benötigen einen erheblichen Planungsaufwand. Von daher ist es nicht möglich kurzfristig die gewünschten Beschlüsse umzusetzen. Frage 5: „In welcher Anzahl wurde ordnungsrechtlich gegen PKW`s vorgegangen, die auf dem Radweg oder Bürgersteig parkten (durch Bußgelder oder Abschleppen)?“ Antwort der Verwaltung: Die Straße Im Weidenbruch in Köln-Mülheim ist seitens des Verkehrsdienstes bisher als unauffällig eingeschätzt worden, da vor Ort eine recht hohe Anzahl regulärer Parkmöglichkeiten besteht. Bei Kontrollen wurden nur wenige Verstöße festgestellt. In diesem Jahr wurden bis Juli ca. 50 Ver- warnungen ausgesprochen. Es ist jedoch durchaus möglich, dass sich die Situation verschärft hat, dies ist aus unterschiedlichen Gründen möglich und aus diesem Grund wurde die Abschnittsleitung gebeten, in nächster Zeit vor Ort schwerpunktmäßig möglichst regelmäßige Kontrollen zu unterschiedlichen Zeiten durchzuführen. Das Parken auf Radwegen wird ausnahmslos und sehr konsequent geahndet, ebenso das Parken auf Gehwegen, wenn hierdurch Verkehrsteilnehmende gefährdet und akut behindert werden. Die Prob- lematik bei Radwegparkenden ist allerdings, dass die Fahrzeugführenden meist nur kurzzeitig dort stehen und bei Sichtbarkeit des Verkehrsdienstes unverzüglich weiterfahren. Aus diesem Grund ist eine Ahndung bisweilen schwierig, zumal der Verkehrsdienst nicht berechtigt ist, das wegfahrende Fahrzeug anzuhalten, da dies ein Eingriff in den fließenden Verkehr wäre, hierzu ist nur die Polizei befugt. Es ist nicht möglich, auf dieser Straße eine Dauerbewachung zu unterschiedlichen Tageszeiten ein- zurichten, aber eine verstärkte Präsenz des Verkehrsdienstes kann die Situation entspannen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2606/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.09.2021
- Erstellt
- 20.07.2021 10:06