4151/2019
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Friedensstraße/Akazienweg in einen Kreisverkehr sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 4151/2019 Freigabedatum 18.12.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Friedensstraße/Akazienweg in einen Kreisverkehr sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des Knotenpunk- tes Friedensstraße/Akazienweg in einen Kreisverkehr mit Gesamtkosten in Höhe von 488.670 € inklusive 27.370 € Beleuchtungskosten. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 10.000 € für die Umgestaltung des Knotenpunktes Friedensstraße/Akazienweg in einen Kreisverkehr im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601- 1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten, Teilplanzeile 8, Auszahlun- gen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2020. Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 Finanzausschuss 03.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 461.300 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 27.370 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 9.226 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 01.09.2009 die Verwaltung mit dem Abbau der Lichtsignalanlage und der Umgestaltung des Knotens Friedensstraße/Akazienweg gemäß Machbar- keitsuntersuchung beauftragt (Vorlagen-Nr.: 2697/2009). In der Sitzung am 08.11.2016 wurde die Ausführungsplanung zum Abbau der Lichtsignalanlage Frie- densstraße/Akazienweg von der Bezirksvertretung Porz bestätigt und die Verwaltung mit der bauli- chen Umsetzung der Maßnahme beauftragt (Vorlagen-Nr.: 3292/2016). In der Zwischenzeit wurde der Vertrag zwischen der Stadt Köln und dem Auftrag nehmenden Ingeni- eurbüro aufgelöst und die Ausführungsplanung von der Verwaltung überprüft und überarbeitet. Das Konzept sieht einen Kreisverkehr mit Querungshilfen und Fußgängerüberwegen vor. Um die zur Verfügung stehende Verkehrsfläche optimal zu nutzen, wurde der Kreisdurchmesser von 26 m auf 28 m vergrößert. Der Kreisring wird in Prägeasphalt hergestellt, wobei sich die Fläche optisch als Pflas- ter darstellt, jedoch aufgrund der Ausführung in Asphalt eine höhere Haltbarkeit aufweist. Das alte Steuergerät der Lichtsignalanlage Friedensstraße/Akazienweg wurde nach seinem irrepa- rablen Ausfall im Januar 2017 durch ein sogenanntes „Mietgerät“ ersetzt. In Kenntnis der geplanten Verkehrsregelung erfolgte keine Erneuerung der Lichtsignalanlage. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 488.670 €. Diese setzen sich zusammen aus Investiti- onsauszahlungen in Höhe von 461.300 € und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von 27.370 €, die der Stadt im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der Rhein- Energie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfrist- planung 2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0- 3 6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaß- nahmen - zur Verfügung. Des Weiteren sind im Hpl. 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2022 entsprechende Ansätze für die jährlichen Ab- schreibungen in Höhe von 9.226 € berücksichtigt. Zudem sind im gleichen Teilergebnisplan im Hpl. 2020/2021 inklusive mittelfristiger Finanzplanung ab 2022 entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - für die über den Zeitraum der Nutzung anteilig zu zahlenden Beleuchtungskosten eingeplant. Anlage Lageplan Knotenpunkt Friedensstraße/Akazienweg
Anlage 1 - Lageplan
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3.00 5.50 28.00 3.75 2.50 3.50 2.00 4.00 3.50 50 3.42 2.50 3.39 1.73 6.98 4.00 3.60 2.50 3.27 1.50 X x x X Friedensstraße Akazienweg Herstellung der Mittelinsel durch eine Patenschaft Prägeasphalt 10x20 Ablageschrank wird Richtung Grünfläche verschoben +- 0 cm + 3 cm +- 0 cm LSA-Schächte: erhalten, auspflasterbare Deckel verwenden Schacht: auspflasterbaren Deckel verwenden Markierung erneuern Z.B. Meudt - Zirculum, weiß, a = 5 cm F30 + Glasmarker 15/30/10 15/30/10 15/30/10 15/30/10 xx x x x x x x x x x x x x x x x x x x xx x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Vollausbau Sanierung Vollausbau Sanierung Sanierung Vollausbau Vollausbau Sanierung Sanierung Vollausbau Sanierung Vollausbau Vollausbau Sanierung Sanierung Vollausbau S 3/3 S B S 3/3 S 1/1 B S B 0,5/0,25 B B 0,75/0,75 B B B 0,5/0,25 B 0,5/0,25 B 0,5/0,25 B 0,75/0,75 B 0,75/0,75 B 0,75/0,75 S 3/3 S S S 3/3 S Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Amt für Straßen + Verkehrsentwicklung Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 7-ABF-Friedensstr Akazienweg 913 mm 534 mm 7 / Grengel Lageplan Friedensstraße / Akazienweg Alternative Betriebsformen Orthen / April 2018 Rettig / Jan 2018 x x Ausführungsplanung gez. Hr. Harzendorf 11.06.2018 gez. Fr. Scheper 11.06.2018 Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Mosaikpflaster Grauwacke Betonsteinpflaster 20/10 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt Betonsteinpflaster 20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 20/10 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 30/15 altgraphit oder gleichwertig Asphalt Gussasphalt Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 grau/ anthrazit-Schachbrett baulicher Radweg Betonsteinpflaster 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 GLAS Bank 30/50 50/50 Bügel fest- stehend Baum Bank Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbe- hälter Standort für LSA und Mast fußläufiger Hauseingang Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Abfall- container Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Geländeverkauffläche Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 40/40 grau Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- nehmbar Fahrrad- ständer Zaun Bügel Winkelstein 30/22/8 Findling Achse Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendu ng amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt. Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und Maßstabsübertragungen nicht verwendbar. Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 1 60) örtlich durchgeführt. Der Katasterbestand ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen ) wurde nachrichtlich eingearbeitet. Anmerkung: Okt. 2017 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB Fr. Zimmermann 24.04.2018 67 661/14 Barrierefreiheit Hr. Pniewski 14.12.2017 Grünfläche, Auflagen im Kronenbereich Hr. Sämann 03.01.2018
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4151/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.12.2019
- Erstellt
- 27.11.2019 12:29