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0842/2019

Kann Köln Mitglied der Cities Coalition for Digital Rights werden?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.03.2019

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Nächste Beratung: Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation, Sitzung am 11.03.2019, TOP 4.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7778 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/I/D2 
 
Vorlagen-Nummer  08.03.2019 
 0842/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 11.03.2019 
 
Anfrage der Ratsgruppe BUNT im Rat der Stadt Köln vom 06.03.2019 (AN/0290/2019) 
Zu der Anfrage der Ratsgruppe BUNT im Rat der Stadt Köln vom 06.03.2019 (AN/0290/2019) ob Köln 
Mitglied der Cities Coalition for Digital Rights werden kann, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Die Digitalisierung ändert tiefgreifend, wie wir arbeiten, spielen, leben, kommunizieren und miteinan-
der umgehen. Fast jeder Aspekt unseres Lebens hat heute eine digitale Komponente, um einen Pro-
zess schneller zu machen, effizienter, nachhaltiger, ihn zu automatisieren oder vorauszuplanen. Dazu 
werden Daten über unsere Tätigkeiten analysiert. Statistiken werden auf Korrelationen und Kausalitä-
ten untersucht und liefern neue Prozessmodelle. 
 
Smarte Energienetze geben detailliert Auskunft darüber, wie viel Energie Städte, Viertel, Straßenzüge 
und einzelne Haushalte verbrauchen; nicht zu vernachlässigen sind dabei auch die Daten der sozia-
len Medien die von Kaufempfehlungen bis hin zum Erkennen von Suizidgefährdung eingesetzt wer-
den können. 
 
Navigationsapps schlagen die beste Route vor; Autos warnen Fahrer bei Anzeichen von Müdigkeit. 
Auf der Basis von digital erzeugten und übermittelten Informationen organisieren wir unsere sozialen 
Systeme oder andere komplexe Prozesse und Situationen. Die Daten, die wir sammeln und auswer-
ten, haben – verpackt in automatisierte Verarbeitungsvorgänge – einen direkten Einfluss auf unser 
Verhalten oder unsere Handlungsspielräume. Dabei sind datenbasierte Empfehlungen oft nicht so 
neutral und objektiv sind, wie sie scheinen, sondern schließen Vorurteile und Ungerechtigkeiten mit 
ein, die in unseren Gesellschaften existieren und derer wir uns oft nicht bewusst sind. Außerdem 
kann die Automatisierung von Abläufen Entscheidungen verbergen (wortwörtlich im Backend, dem 
Unterbau unserer informationsverarbeitenden Systeme), die wir ansonsten aktiv treffen und unserem 
Gewissen unterwerfen müssen. 
 
Vor dem Hintergrund dieser rasant fortschreitenden Digitalisierung ist eine umfassende ethische und 
politische Begleitung, gerade um die ‚digitalen Rechte‘ der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und 
möglicherweise sogar auszubauen dringend geboten. Auch für Verwaltungen definieren Begriffe wie 
Datenklarheit, Datenhoheit und Datenschutz wichtige Prinzipien staatlichen Handelns. Gleiches gilt 
auch in der Außenwirkung, wo zudem noch die ‚„Neutralität‘ digitaler Technologien, d.h. die Möglich-
keit, sie diskriminierungsfrei zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, ein wichtiger Be-
standteil des Handelns ist. Entsprechend rückt das Thema „Digitale Ethik“ in den Fachdiskussionen 
zunehmend in den Fokus. 
 
Vor diesem Hintergrund ist die 2018 anlässlich des Smart City Expo World Congress in Barcelona ins 
Leben gerufene Initiative der Städte New York City, Amsterdam und Barcelona grundsätzlich ein zu 
begrüßender Appell an die Anforderungen für Digitaler Städte. 
 
Mit den in der „Declaration of Cities Coalition for Digital Rights“ beschriebenen fünf Handlungsfeldern 
(der gleichberechtigte Zugang zum Internet, der Schutz persönlicher Daten, die offene und diskrimi-

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nierungsfreie Bereitstellung von Daten, das Recht auf Teilnahme an digitalen Meinungsbildungspro-
zessen sowie auf offene und ethische Standards für digitale Dienste) kann ein möglicher ethischer 
Rahmen für alle Akteure der digitalen Stadt gebildet werden. 
 
Wichtig ist jedoch aus hiesiger Sicht die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung in der Kommune: 
welche übergreifenden Lösungen können die unterzeichnenden Städte gemeinsam entwickeln und 
nutzen, um die in der Deklaration benannten Handlungsfelder vor Ort zu realisieren?  
 
Die Stadt Köln projektiert bereits jetzt schon unterschiedliche Maßnahmen in den oben aufgezeigten 
Handlungsfeldern. Im Einzelnen: 
 
1. Universeller und gleicher Zugang zum Internet und zu digitaler Literatur 
 
Bürgerinnen und Bürgern wird der gleichberechtige Zugang zum Internet u.a. auch durch freie Hot-
spots gewährt. Die Internetinfrastruktur, wozu auch neuere Technologien wie LoRaWan im Bereich 
IOT gehören, wird dabei sukzessive ausgebaut. Mit der Stelle des städtischen Breitbandkoordinators 
verfügt die Stadt über einen Ansprechpartner, der die bessere Breitbandanbindung der bisher noch 
unterversorgten Bereiche mit den Providern erörtert. 
 
2. Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten 
 
Der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten wird in Köln neben den obligatorischen Anforde-
rungen des städtischen Datenschutzbeauftragten und des städtischen IT-Sicherheitsbeauftragten u. 
a. auch durch die Zertifizierung des Rechenzentrums und die städtische IT-Strategie berücksichtigt. 
Hier ist Köln bundesweit anerkannte Vorreiterin. 
 
3. Transparenz, Verantwortlichkeit und Diskriminierungsfreiheit in Daten, Inhalten und Algorith-
men 
 
Bereits seit 2012 stellt die Stadt Köln Verwaltungsdaten über das städtische Open Data Portal frei zur 
Verfügung und bildet hiermit die Basis für eine breite Nachnutzung und Zusammenarbeit mit verwal-
tungsexternen Akteuren. Die Ambitionen der Stadt Köln im Bereich Open Government wurden von 
Bund und gleichermaßen vom Land NRW gewürdigt. So ist die Stadt Köln Modellkommune des Bun-
des und Pilotkommune des Landes NRW für Open Government. Insbesondere der partizipative An-
satz als ein Baustein des Open Government, wurde in beiden eingereichten Projekten betrachtet. In 
unterschiedlichen Formaten werden Bürger aktiv in Umsetzungs- und Konzeptierungsprozesse ein-
bezogen. 
 
Darüber hinaus setzt die Stadt Köln verstärkt und wo immer möglich, auf Open Source Software und 
offene Standards. Beispielsweise setzen unter anderen das Open Data Portal und das Anliegenma-
nagement (Sag’s uns) der Stadt Köln auf einem Open Source Framework auf. Offene Standards wie 
z.B. OParl oder Open311 werden in Fachanwendungen integriert und aktiv begleitet. 
 
4. Partizipative Demokratie, Inklusion und Diversität 
 
Köln verfügt über eine lange Tradition der Bürgerbeteiligung, die essentieller Bestandteil der Kölner 
Open Government Aktivitäten (s. o. zu 3.) und der Digitalstrategie Köln ist. 
 
5. Offene und ethische Standards der digitalen Dienstleistungen 
 
Mit unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Gruppen diskutiert die Stadtverwaltung auch über ethi-
sche Fragestellungen der Digitalisierung und der weiteren Entwicklung der digitalen Stadtgesellschaft. 
Die Ausweitung dieser Diskussion auf weitere gesellschaftliche Gruppen, Wirtschaft und Wissen-
schaft ist bereits angedacht. Hier birgt die Beobachtung und Bewertung der „Cities Coalition for Digital 
Rights“ enormes Potential, insbesondere bereits innerhalb des Zusammenschlusses durchgeführte 
Aktionen können Aufschluss über die zukünftige Herangehensweise und Optionen für die Stadt Köln 
aufzeigen. 
Die Stadt Köln befindet sich im engen Austausch mit Barcelona und Amsterdam, um an möglichen

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Lösungsansätzen zu partizipieren, und ist grundsätzlich offen für eine Unterzeichnung der Deklarati-
on.  
 
Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht abgesehen werden, welche rechtlichen Verpflichtungen sich 
aus dem Beitritt zu „Cities Coalition for Digital Rights“ für die Stadt Köln ergeben. Insbesondere die 
Frage, ob und. wie strategische Entscheidungen im Kontext der Digitalisierung betroffen sein könn-
ten, kann derzeit nicht abschließend bewertet werden. Dennoch sollte der Erfahrungsaustausch mit 
potentiell interessierten Kommunen aufgenommen werden. 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

11.03.2019 Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0842/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.03.2019
Erstellt
06.03.2019 14:04