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AN/0487/2026

Änderungsantrag zu AN/0325/2026 „Kein Raum für Sexismus und Machtmissbrauch – klare Standards in der Kölner Kulturförderung!“ auf der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 12.3.2026

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 12.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 12.03.2026

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

4264 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An den Oberbürgermeister 
Herrn Torsten Burmester 
 
An die Ausschussvorsitzende 
Frau Dr. Eva Bürgermeister 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 12.03.2026 
AN/0487/2026 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2026 
 
Änderungsantrag zu AN/0325/2026 „Kein Raum für Sexismus und Machtmissbrauch – klare 
Standards in der Kölner Kulturförderung!„ auf der Sitzung des Ausschusses für Kunst und 
Kultur am 12.3.2026 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, 
die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.3, AN/0325/2026 „Kein 
Raum für Sexismus und Machtmissbrauch – klare Standards in der Kölner Kulturförderung!“ auf 
die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 12.03.2026 zu setzen. 
 
Beschluss: 
1. Es wird ein Beschlusspunkt 3 mit folgendem Text eingesetzt: 
„In einer Beantwortung einer Anfrage der Linken (1246/20205) im Kulturausschuss am 20.5.2025 
wurden die ‘bei den Bühnen Köln und dem Gürzenich-Orchester Köln etablierte organisatorische 
Maßnahmen zur Vermeidung von Machtmissbrauch sowie in analoger Anwendung der 
Verhaltenskodex der Bühnen als Best Practice’ bezeichnet. Die Verwaltung wollte prüfen, 
inwieweit Maßnahmen und Verhaltenskodex auf weitere Dienststellen des Dezernates für Kunst 
und Kultur übertragen’ werden können. Sie wird deswegen gebeten darzustellen, was diese 
Prüfung ergeben hat und ob aufgrund der Prüfung schon konkrete Schritte eingeleitet wurden, 
diese best practice auf weitere städtische Kultureinrichtungen und Eigenbetriebe auszudehnen. 
Die Verwaltung wirkt ferner darauf hin, dass in allen städtischen Kultureinrichtungen und 
Eigenbetrieben eine Betriebsvereinbarung etabliert wird, die den Schutz durch das Allgemeine

Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Künstler*innen ausweitet, die für bestimmte Projekte befristet 
angestellt sind. 
Die Verwaltung prüft, wie die Ausdehnung des AGG-Schutzes auf freie Mitarbeiter*innen 
systematisch in die kommunale Kulturförderpraxis gegenüber freien Trägern, Projekten und 
Initiativen integriert werden kann und stellt das Ergebnis ihrer Prüfung zeitnah dem 
Kulturausschuss vor.“ 
2. Danach folgt der alte Punkt 3 als neu Punkt 4. 
3. Der alte Punkt 3, neue Punkt 4 wird wie folgt am Ende des Textes ergänzt: 
„Dabei ist insbesondere zu prüfen, welche Schritte notwendig sind, um sich von 
intendanzzentrierten Leitungsmodellen städtischer Kulturinstitutionen zu lösen und stattdessen 
direktoriale Modelle zu etablieren, die künstlerische Leitung und Geschäftsführung voneinander 
trennen.“ 
4. Danach folgt der alte Punkt 4 als neu Punkt 5. 
 
Begründung: 
Das Thema Machtmissbrauch in Kulturinstitutionen ist für die Verwaltung nicht neu. Wie z. B. in 
der Beantwortung der o. g. Anfrage (1246/20205) beschrieben, hat sie sich bereits eine Meinung 
über Best-Practice-Beispiele gebildet. Eine Prüfung über die Implikation in den einzelnen 
Dienststellen läuft bereits und sollte abgewartet werden, bevor der Kulturausschuss eine erneute 
Beauftragung beschließt. 
Der Schutz vor sexueller Belästigung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist 
ein guter Ansatz, der durchgesetzt werden muss. Er muss aber für alle Beschäftigten gelten. Der 
fehlende Schutz für Freie Mitarbeiter*innen, die im Kulturbereich häufig beschäftigt werden, ist ein 
Problem. Es kann aber durch Betriebsvereinbarungen auf institutioneller Ebene gelöst werden. 
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein hilfreiches Instrument. Es kann aber nicht davor 
schützen, dass die Karrieren der Betroffenen enden oder ins Stocken geraten, wenn die 
Täter*innen das Opfer für das Brechen des Schweigens bestrafen wollen und dafür andere 
Argumente vorschieben. Sobald Leitung sich auf mehrere Personen verteilt, ist diese Gefahr zwar 
nicht gebannt, aber deutlich geringer.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Hans Günter Bell 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0487/2026
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
12.03.2026
Erstellt
11.03.2026 16:08