AN/0487/2026
Änderungsantrag zu AN/0325/2026 „Kein Raum für Sexismus und Machtmissbrauch – klare Standards in der Kölner Kulturförderung!“ auf der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 12.3.2026
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Linke Änderungsantrag nach § 13
4264 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester An die Ausschussvorsitzende Frau Dr. Eva Bürgermeister Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 12.03.2026 AN/0487/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2026 Änderungsantrag zu AN/0325/2026 „Kein Raum für Sexismus und Machtmissbrauch – klare Standards in der Kölner Kulturförderung!„ auf der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 12.3.2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.3, AN/0325/2026 „Kein Raum für Sexismus und Machtmissbrauch – klare Standards in der Kölner Kulturförderung!“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 12.03.2026 zu setzen. Beschluss: 1. Es wird ein Beschlusspunkt 3 mit folgendem Text eingesetzt: „In einer Beantwortung einer Anfrage der Linken (1246/20205) im Kulturausschuss am 20.5.2025 wurden die ‘bei den Bühnen Köln und dem Gürzenich-Orchester Köln etablierte organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Machtmissbrauch sowie in analoger Anwendung der Verhaltenskodex der Bühnen als Best Practice’ bezeichnet. Die Verwaltung wollte prüfen, inwieweit Maßnahmen und Verhaltenskodex auf weitere Dienststellen des Dezernates für Kunst und Kultur übertragen’ werden können. Sie wird deswegen gebeten darzustellen, was diese Prüfung ergeben hat und ob aufgrund der Prüfung schon konkrete Schritte eingeleitet wurden, diese best practice auf weitere städtische Kultureinrichtungen und Eigenbetriebe auszudehnen. Die Verwaltung wirkt ferner darauf hin, dass in allen städtischen Kultureinrichtungen und Eigenbetrieben eine Betriebsvereinbarung etabliert wird, die den Schutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Künstler*innen ausweitet, die für bestimmte Projekte befristet angestellt sind. Die Verwaltung prüft, wie die Ausdehnung des AGG-Schutzes auf freie Mitarbeiter*innen systematisch in die kommunale Kulturförderpraxis gegenüber freien Trägern, Projekten und Initiativen integriert werden kann und stellt das Ergebnis ihrer Prüfung zeitnah dem Kulturausschuss vor.“ 2. Danach folgt der alte Punkt 3 als neu Punkt 4. 3. Der alte Punkt 3, neue Punkt 4 wird wie folgt am Ende des Textes ergänzt: „Dabei ist insbesondere zu prüfen, welche Schritte notwendig sind, um sich von intendanzzentrierten Leitungsmodellen städtischer Kulturinstitutionen zu lösen und stattdessen direktoriale Modelle zu etablieren, die künstlerische Leitung und Geschäftsführung voneinander trennen.“ 4. Danach folgt der alte Punkt 4 als neu Punkt 5. Begründung: Das Thema Machtmissbrauch in Kulturinstitutionen ist für die Verwaltung nicht neu. Wie z. B. in der Beantwortung der o. g. Anfrage (1246/20205) beschrieben, hat sie sich bereits eine Meinung über Best-Practice-Beispiele gebildet. Eine Prüfung über die Implikation in den einzelnen Dienststellen läuft bereits und sollte abgewartet werden, bevor der Kulturausschuss eine erneute Beauftragung beschließt. Der Schutz vor sexueller Belästigung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein guter Ansatz, der durchgesetzt werden muss. Er muss aber für alle Beschäftigten gelten. Der fehlende Schutz für Freie Mitarbeiter*innen, die im Kulturbereich häufig beschäftigt werden, ist ein Problem. Es kann aber durch Betriebsvereinbarungen auf institutioneller Ebene gelöst werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein hilfreiches Instrument. Es kann aber nicht davor schützen, dass die Karrieren der Betroffenen enden oder ins Stocken geraten, wenn die Täter*innen das Opfer für das Brechen des Schweigens bestrafen wollen und dafür andere Argumente vorschieben. Sobald Leitung sich auf mehrere Personen verteilt, ist diese Gefahr zwar nicht gebannt, aber deutlich geringer. Mit freundlichen Grüßen Gez. Hans Günter Bell Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0487/2026
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 12.03.2026
- Erstellt
- 11.03.2026 16:08