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AH/0001/2006

Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und Förderung der Ausbildung behinderter und

Antrag an den Hauptausschuss 25.01.2006

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 15.02.2006, TOP 2

Antrag der Behindertenkommission

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Antrag an den Hauptausschuss

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Anlage zum Antrag der Behindertenkommission

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Antrag der Behindertenkommission

789 Zeichen

KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INTEGRATION 
VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN 
 
- Vorsitzende: Ratsfrau Marianne Koch - 
Geschäftsstelle: Stadt Münster, Sozialamt, Doris Rüter, Ludgeriplatz 4, 48151 Münster 
Telefon: 492-5027 - Telefax: 492-7901 – E-mail:rueterd@stadt-muenster.de 
 
 
 
 
 
 
Beschluss der KIB vom 12.01.2006 
 
 
 
 
 
Der Hauptausschuss möge beschließen: 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Hauptausschuss einen Entscheidungs- 
vorschlag zur Umsetzung der im Antrag der Arbeitsgruppen 1 und 3 der KIB 
genannten Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter 
Menschen und zur Förderung der Ausbildung behinderter und schwerbehin- 
derter Jugendlicher in der Stadtverwaltung Münster vorzulegen. 
 
 
 
Anlage: 
  
Antrag der Arbeitsgruppen 1 und 3 der KIB

Antrag an den Hauptausschuss

823 Zeichen

01 0 001 25.01.2006
 60 40
 
 
 
 
Antrag der Kommission zur Förderung der Integration von 
Menschen mit Behinderungen an den Hauptausschuss 
 
 
 
 
Nummer 
 
A-H/0001/2006 
Antrag vom: 
 
12.01.2006 
Eingangsdatum: 
 
25.01.2006 
Betrifft: 
 
Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und Förderung der Ausbildung 
behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher ub der Stadtverwaltung Münster 
 
 
 
Die Kommission hat nach der Zuständigkeitsordnung das Recht, sich direkt an den Hauptaus-
schuss zu wenden. 
 
 
Vorschlag zur verwaltungsinternen Zuständigkeit: 
 
 
federführendes Dezernat: federführendes Amt: zur Beteiligung: 
I Personal- und 
Organisationsamt 
 
 
 
Verteiler: 
OBM, I, II, III, IV, V, VI, III/1, OBM/1, OBM/Ref. 
 
mit der Bitte um Kenntnisnahme 
 
 
Im Auftrag 
 
gez. 
 
Kupferschmidt

Anlage zum Antrag der Behindertenkommission

6023 Zeichen

Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen,
Förderung der Ausbildung behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher. 
Die KIB möge beschließen: 
              Die Kommission zur Integration von Menschen mit Behinderungen - KIB -                
beantragt beim Hauptausschuss folgende Maßnahmen: 
1. 
Zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Verwaltung wird ab 
sofort jede, durch das Ausscheiden eines/einer schwerbehinderten/gleichgestellten Mitarbei-
ters/ -in freiwerdende Stelle unverzüglich durch Einstellung eines erwerbslosen  schwerbehin-
derten / gleichgestellten Menschen wieder besetzt. Eine Wiederbesetzung muß dabei nicht 
zwangläufig auf die gleiche Stelle, insbesondere nicht auf die freigewordene Wertigkeit 
erfolgen. 
2. 
Ab 2006 werden 15% aller freien Stellen von Auszubildenden oder Anwärtern für eine 
Beamtenlaufbahn  ausschließlich behinderten Jugendlichen i. S. des §  68 Abs.1-4 SGB IX  
vorbehalten. 
3. 
Der Umfang an Lieferungen und Leistungen durch die in Münster ansässigen Werkstätten für 
behinderte Menschen wird in den kommenden Jahren regelmäßig um 20 v.H. des Vorjahres-
volumen gesteigert, bis eine angemessene Höhe im Vergleich zur derzeitigen städtischen 
Auftragsvergabe erreicht ist. 
                                                        --------------------------------- 
Begründung: 
Zu 1: 
Nachdem die Stadt Münster über Jahre hinweg nicht einmal die Mindestbeschäftigungsquote 
(5 v.H.) an schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen in der eigenen Verwaltung erreich-
te, ist dies 2004 erstmalig knapp gelungen. Maßgebend hierfür waren folgende Umstände: 
/circle4der allgemeine Stellenabbau in der Verwaltung, 
/circle4die Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft bei Beschäftigten der Verwaltung, 
/circle4die Einstellung von 6 schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen, davon 5 mit Zeitar-
beitsverträgen im Erziehungsbereich und 1 als Beamtenanwärter. 
Diese Vorgänge sind nicht beliebig wiederholbar. Daher ist – auch im Hinblick auf die 
ungünstige Altersstruktur der derzeit beschäftigten schwerbehinderten / gleichgestellten 
Menschen -  anzunehmen, dass die Quote in den kommenden Jahren wieder unter die 
Mindestgrenze fällt. Deshalb sind weitere Schritte notwendig, um dies verhindern. 
Ferner ist ein Ziel dieser Maßnahme, neben der Sicherung der Mindestbeschäftigungsquote, 
auch eine angemessene Durchschnittsquote im Verhältnis der Stadt Münster zu den anderen 
westfälischen Städten und Kreisen (derzeit 7,05 v.H.) zu erreichen. 
Ein weiteres Ziel ist die (Wieder-)Herstellung einer Vorbildsituation für Einrichtungen der 
öffentlichen Hand und für die Privatwirtschaft in Münster durch die Stadt. 1 
                                                                                    
1 Das Land Nordrhein-Westfalen praktiziert seit Jahren bei allen Sparbemühungen eine Regelung, die sämtliche 
freiwerdenden Stellen  bei einer Wiederbesetzung durch erwerbslose schwerbehinderte / gleichgestellte 
Menschen freigibt, also weit über den o.a. Antrag hinausgeht (s.a. HG NRW 2004/2005 § 8 Abs.3, Ziff.3).

Da eine Neueinstellung nicht auf die freigewordenen Stelle selbst erfolgen muss, ist die 
Verwaltung insoweit flexibel in der Handhabung der Maßnahmen. Ein Einspareffekt ergibt 
sich daraus, dass auch die gleiche Wertigkeit nicht wiederbesetzt werden muss. Darüber 
hinaus bietet sich die finanzielle Förderung derartiger Beschäftigungen aus Mitteln der 
Agentur für Arbeit an. 
Zu 2: 
Die Verwaltung hat in den letzten Jahren keine Ausbildungsverträge mit behinderten Jugend-
lichen im Sinne des § 68 SGB IX abgeschlossen. Auf Nachfrage wurde als Begründung 
mangelnde Eignung des infrage kommenden Bewerberkreises genannt. Andererseits ist die 
Jugendarbeitslosigkeit auch in Münster ein erhebliches, gesellschaftliches Problem. In 
Münster nimmt sich inzwischen selbst die Privatwirtschaft dieser Personen an, begründet 
Praktikantenverhältnisse zu Erprobungszwecken und hat auch die Möglichkeit vereinfachter 
Ausbildungsgänge in Form von Stufenausbildungen eingerichtet. Damit sollen Jugendlichen 
Perspektiven für eine berufliche Zukunft eröffnet und Maßnahmen mit "Verwahrcharakter"
vermieden werden. 
Es ist nicht nachvollziehbar, dass städtische Einrichtungen ihren Beitrag zur Entschärfung 
dieser Problemsituation nicht leisten. Hier kann offenbar nur eine Weisung aus dem politi-
schen Bereich weiterhelfen. Ohne  Nachwuchs aus den unteren Jahrgängen bleibt die Erfül-
lung der Beschäftigungspflicht auf  Dauer ein unlösbares  Problem. 
Der angegebene Prozentsatz von 15 v.H. erklärt sich zum einen aus dem Nachholbedarf und 
zum anderen aus der Zahl möglicher Abbrüche. 
Zu 3. 
Mit den "Alexianer-Werkstätten" und der Werkstatt für behinderte Menschen "Westfalen-
fleiß" verfügt die Stadt über ein breitgefächertes Angebot an Beschäftigungsmöglichkeiten 
für behinderte Menschen in diesen Einrichtungen. Sie muss aber - mehr als bisher jedenfalls - 
dem Umstand Rechnung tragen, dass diese Einrichtungen sich zwar einerseits weitgehend 
selbst wirtschaftlich tragen sollen, andererseits am Markt immer gehandikapt sein werden. 
Sie bedürfen in ihren wirtschaftlichen Bemühungen auf Dauer der Unterstützung. Deshalb 
hat der Gesetzgeber in § 141 SGB IX auch geregelt, dass "Aufträge der öffentlichen 
Hand....bevorzugt  diesen Werkstätten angeboten ..." werden. 
Das städtische Vergabevolumen für diese Einrichtungen betrug 2004  lediglich 60.840 € und 
blieb damit noch hinter der Auftragsvergabe für 2003 zurück. Eine solche Summe steht zur 
Höhe der städtischen Sachausgaben in einem derartigen Missverhältnis, dass sich alle weite-
ren Ausführungen erübrigen. 
Mit einer maßvollen Steigerung von jährlich 20 v. H. der Vorjahressumme ist einerseits die 
Verwaltung in ihren Bemühungen um wirtschaftliches Handeln sicher nicht überfordert, 
andererseits erhalten die Werkstätten damit spürbar Unterstützung. 
Für die Arbeitsgruppe 1 Für die Arbeitsgruppe 3 
gez. Mieke Pinke gez.Franz-Josef Sauer

Beratungsverlauf (1)

15.02.2006 Hauptausschuss
TOP 2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludgeriplatz 4

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Details

Vorlagen-Nr.
AH/0001/2006
Typ
Antrag an den Hauptausschuss
Datum
25.01.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37