AH/0001/2006
Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und Förderung der Ausbildung behinderter und
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag der Behindertenkommission
789 Zeichen
KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INTEGRATION VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN - Vorsitzende: Ratsfrau Marianne Koch - Geschäftsstelle: Stadt Münster, Sozialamt, Doris Rüter, Ludgeriplatz 4, 48151 Münster Telefon: 492-5027 - Telefax: 492-7901 – E-mail:rueterd@stadt-muenster.de Beschluss der KIB vom 12.01.2006 Der Hauptausschuss möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Hauptausschuss einen Entscheidungs- vorschlag zur Umsetzung der im Antrag der Arbeitsgruppen 1 und 3 der KIB genannten Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zur Förderung der Ausbildung behinderter und schwerbehin- derter Jugendlicher in der Stadtverwaltung Münster vorzulegen. Anlage: Antrag der Arbeitsgruppen 1 und 3 der KIB
Antrag an den Hauptausschuss
823 Zeichen
01 0 001 25.01.2006 60 40 Antrag der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen an den Hauptausschuss Nummer A-H/0001/2006 Antrag vom: 12.01.2006 Eingangsdatum: 25.01.2006 Betrifft: Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und Förderung der Ausbildung behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher ub der Stadtverwaltung Münster Die Kommission hat nach der Zuständigkeitsordnung das Recht, sich direkt an den Hauptaus- schuss zu wenden. Vorschlag zur verwaltungsinternen Zuständigkeit: federführendes Dezernat: federführendes Amt: zur Beteiligung: I Personal- und Organisationsamt Verteiler: OBM, I, II, III, IV, V, VI, III/1, OBM/1, OBM/Ref. mit der Bitte um Kenntnisnahme Im Auftrag gez. Kupferschmidt
Anlage zum Antrag der Behindertenkommission
6023 Zeichen
Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen,
Förderung der Ausbildung behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher.
Die KIB möge beschließen:
Die Kommission zur Integration von Menschen mit Behinderungen - KIB -
beantragt beim Hauptausschuss folgende Maßnahmen:
1.
Zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Verwaltung wird ab
sofort jede, durch das Ausscheiden eines/einer schwerbehinderten/gleichgestellten Mitarbei-
ters/ -in freiwerdende Stelle unverzüglich durch Einstellung eines erwerbslosen schwerbehin-
derten / gleichgestellten Menschen wieder besetzt. Eine Wiederbesetzung muß dabei nicht
zwangläufig auf die gleiche Stelle, insbesondere nicht auf die freigewordene Wertigkeit
erfolgen.
2.
Ab 2006 werden 15% aller freien Stellen von Auszubildenden oder Anwärtern für eine
Beamtenlaufbahn ausschließlich behinderten Jugendlichen i. S. des § 68 Abs.1-4 SGB IX
vorbehalten.
3.
Der Umfang an Lieferungen und Leistungen durch die in Münster ansässigen Werkstätten für
behinderte Menschen wird in den kommenden Jahren regelmäßig um 20 v.H. des Vorjahres-
volumen gesteigert, bis eine angemessene Höhe im Vergleich zur derzeitigen städtischen
Auftragsvergabe erreicht ist.
---------------------------------
Begründung:
Zu 1:
Nachdem die Stadt Münster über Jahre hinweg nicht einmal die Mindestbeschäftigungsquote
(5 v.H.) an schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen in der eigenen Verwaltung erreich-
te, ist dies 2004 erstmalig knapp gelungen. Maßgebend hierfür waren folgende Umstände:
/circle4der allgemeine Stellenabbau in der Verwaltung,
/circle4die Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft bei Beschäftigten der Verwaltung,
/circle4die Einstellung von 6 schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen, davon 5 mit Zeitar-
beitsverträgen im Erziehungsbereich und 1 als Beamtenanwärter.
Diese Vorgänge sind nicht beliebig wiederholbar. Daher ist – auch im Hinblick auf die
ungünstige Altersstruktur der derzeit beschäftigten schwerbehinderten / gleichgestellten
Menschen - anzunehmen, dass die Quote in den kommenden Jahren wieder unter die
Mindestgrenze fällt. Deshalb sind weitere Schritte notwendig, um dies verhindern.
Ferner ist ein Ziel dieser Maßnahme, neben der Sicherung der Mindestbeschäftigungsquote,
auch eine angemessene Durchschnittsquote im Verhältnis der Stadt Münster zu den anderen
westfälischen Städten und Kreisen (derzeit 7,05 v.H.) zu erreichen.
Ein weiteres Ziel ist die (Wieder-)Herstellung einer Vorbildsituation für Einrichtungen der
öffentlichen Hand und für die Privatwirtschaft in Münster durch die Stadt. 1
1 Das Land Nordrhein-Westfalen praktiziert seit Jahren bei allen Sparbemühungen eine Regelung, die sämtliche
freiwerdenden Stellen bei einer Wiederbesetzung durch erwerbslose schwerbehinderte / gleichgestellte
Menschen freigibt, also weit über den o.a. Antrag hinausgeht (s.a. HG NRW 2004/2005 § 8 Abs.3, Ziff.3).
Da eine Neueinstellung nicht auf die freigewordenen Stelle selbst erfolgen muss, ist die
Verwaltung insoweit flexibel in der Handhabung der Maßnahmen. Ein Einspareffekt ergibt
sich daraus, dass auch die gleiche Wertigkeit nicht wiederbesetzt werden muss. Darüber
hinaus bietet sich die finanzielle Förderung derartiger Beschäftigungen aus Mitteln der
Agentur für Arbeit an.
Zu 2:
Die Verwaltung hat in den letzten Jahren keine Ausbildungsverträge mit behinderten Jugend-
lichen im Sinne des § 68 SGB IX abgeschlossen. Auf Nachfrage wurde als Begründung
mangelnde Eignung des infrage kommenden Bewerberkreises genannt. Andererseits ist die
Jugendarbeitslosigkeit auch in Münster ein erhebliches, gesellschaftliches Problem. In
Münster nimmt sich inzwischen selbst die Privatwirtschaft dieser Personen an, begründet
Praktikantenverhältnisse zu Erprobungszwecken und hat auch die Möglichkeit vereinfachter
Ausbildungsgänge in Form von Stufenausbildungen eingerichtet. Damit sollen Jugendlichen
Perspektiven für eine berufliche Zukunft eröffnet und Maßnahmen mit "Verwahrcharakter"
vermieden werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass städtische Einrichtungen ihren Beitrag zur Entschärfung
dieser Problemsituation nicht leisten. Hier kann offenbar nur eine Weisung aus dem politi-
schen Bereich weiterhelfen. Ohne Nachwuchs aus den unteren Jahrgängen bleibt die Erfül-
lung der Beschäftigungspflicht auf Dauer ein unlösbares Problem.
Der angegebene Prozentsatz von 15 v.H. erklärt sich zum einen aus dem Nachholbedarf und
zum anderen aus der Zahl möglicher Abbrüche.
Zu 3.
Mit den "Alexianer-Werkstätten" und der Werkstatt für behinderte Menschen "Westfalen-
fleiß" verfügt die Stadt über ein breitgefächertes Angebot an Beschäftigungsmöglichkeiten
für behinderte Menschen in diesen Einrichtungen. Sie muss aber - mehr als bisher jedenfalls -
dem Umstand Rechnung tragen, dass diese Einrichtungen sich zwar einerseits weitgehend
selbst wirtschaftlich tragen sollen, andererseits am Markt immer gehandikapt sein werden.
Sie bedürfen in ihren wirtschaftlichen Bemühungen auf Dauer der Unterstützung. Deshalb
hat der Gesetzgeber in § 141 SGB IX auch geregelt, dass "Aufträge der öffentlichen
Hand....bevorzugt diesen Werkstätten angeboten ..." werden.
Das städtische Vergabevolumen für diese Einrichtungen betrug 2004 lediglich 60.840 € und
blieb damit noch hinter der Auftragsvergabe für 2003 zurück. Eine solche Summe steht zur
Höhe der städtischen Sachausgaben in einem derartigen Missverhältnis, dass sich alle weite-
ren Ausführungen erübrigen.
Mit einer maßvollen Steigerung von jährlich 20 v. H. der Vorjahressumme ist einerseits die
Verwaltung in ihren Bemühungen um wirtschaftliches Handeln sicher nicht überfordert,
andererseits erhalten die Werkstätten damit spürbar Unterstützung.
Für die Arbeitsgruppe 1 Für die Arbeitsgruppe 3
gez. Mieke Pinke gez.Franz-Josef Sauer
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Ludgeriplatz 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- AH/0001/2006
- Typ
- Antrag an den Hauptausschuss
- Datum
- 25.01.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37