2907/2017
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Weidengasse von Pflasterhofweg bis Weidengasse 46 einschließlich in Köln-Weiß
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Anlage 3 - Panoramabild Böschung
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Anlage 1 - Lageplan Erschließungsanlage
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E 32362142 N 5638677 E 32361292 N 5637477 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Stadtplan (farbig), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:5000 Datum: 18.9.2017 KölnGIS 100 m
Anlage 2 - Detailplan
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E 32361715 N 5638212 E 32361630 N 5638092 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:500 Datum: 18.9.2017 KölnGIS 10 m
Anlage 4 - Straßenlandparzelle am nördlichen Anlagenende
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E 32361765 N 5638294 E 32361680 N 5638174 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Luftbild 2016, Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:500 Datum: 18.9.2017 KölnGIS 10 m
Anlage 5 - Satzungstext
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Anlage 5 - Satzungstext Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Weiden- gasse von Pflasterhofweg bis Weidengasse 46 einschließlich in Köln-Weiß vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am auf Grund des § 132 Ziffer 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Beka nntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in d er Fassung der Bekanntma- chung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: § 1 Die Erschließungsanlage Weidengasse von Pflasterhof weg bis Weidengasse 46 ein- schließlich in Köln-Weiß ist abweichend von § 9 Abs atz 1 Buchstabe a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließung sbeitrages – Erschließungsbei- tragssatzung – vom 29. Juni 2001 (ABl. Stadt Köln 2 001, S. 289) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – ohne die Bildung selbstständiger Straßenland- parzellen endgültig hergestellt. § 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachu ng im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/621/2 Vorlagen-Nummer 2907/2017 Freigabedatum 12.10.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Weidengasse von Pflasterhofweg bis Weidengasse 46 einschließlich in Köln-Weiß Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsan- lage Weidengasse von Pflasterhofweg bis Weidengasse 46 einschließlich in Köln-Weiß in der zu die- sem Beschluss paraphierten Fassung. Alternative: Der Rat lehnt den Erlass der Abweichungssatzung ab. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.10.2017 Verkehrsausschuss 05.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Weidengasse von Pflasterhofweg bis Weidengasse 46 einschließlich unterliegt noch der Er- schließungsbeitragspflicht. Die Anlage ist technisch fertiggestellt. Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage erst dann endgültig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. Vorliegend stehen zwar alle als Straße ausgebauten Flächen in städtischem Eigentum. Nach der ein- schlägigen Rechtsprechung bedingt das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätzlich, dass das Stra- ßenland ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in Anspruch genommen werden, müssen daher entsprechend der Nutzung geteilt und als separate Flurstücke fortgeschrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen kann. Auf der Ostseite der Erschließungsanlage verschmälert sich der befestigte Teil der Anlage vor einer landwirtschaftlich genutzten, ebenfalls im Eigentum der Stadt Köln befindlichen Fläche (Weideland). Neben den hergestellten Parkflächen befindet sich auf der Straßenlandparzelle eine begrünte Bö- schung. Die Weidefläche ist durch einen Zaun umgrenzt. Inwieweit der Zaun tatsächlich exakt auf der Grenze zur Straßenlandparzelle steht, müsste ggf. durch eine aufwändige Vermessung geklärt wer- den. Zumindest am nördlichen Ende der Böschung weicht der Zaun definitiv von der Grenze der Straßenlandparzelle zurück. Der entsprechende Bereich ist auf dem Detaillageplan in der Anlage 2 sowie auf dem Panoramabild in der Anlage 3 dargestellt. Zudem wird die Straßenlandparzelle ab dem nördlichen Anlagenende nur teilweise zu Straßenland- zwecken genutzt (s. Anlage 4). Insgesamt wären daher, um das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ zu erfüllen, zeit- und kosten- aufwändige Vermessungsarbeiten und Ausparzellierungen erforderlich. Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis sollte hierauf verzichtet werden. Um abweichend von § 9 Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage herbeizuführen und die Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu lassen, ist eine entsprechende Abweichungssat- zung zu erlassen. Der Satzungsentwurf ist als Anlage 5 beigefügt. Alternative: Ohne den Erlass der Satzung verbleibt es bei den zuvor beschriebenen Anforderungen zur Erfüllung des Herstellungsmerkmals „Grunderwerb“, die dann entsprechend umzusetzen sind. Anlagen Anlage 1 – Lageplan Erschließungsanlage Anlage 2 – Detailplan Anlage 3 – Panoramabild Böschung Anlage 4 – Straßenlandparzelle am nördlichen Anlagenende Anlage 5 – Satzungstext
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2907/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.10.2017
- Erstellt
- 18.09.2017 14:26