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2010/0144

Entwurf des Lärmaktionsplans Teilplan Straße für die Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 22.03.2010

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2010/0144

16146 Zeichen

Magistratsvorlage  
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
14.04.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I      Dezernat VI 
Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Vermessungsamt 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Umweltamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0144  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Entwurf des Lärmaktionsplans Teilplan Straße für die Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 22. 3.2010  
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Entwurf des Lärmaktionsplans des Regierungspräsidiums Darmstadt für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wird zur Kenntnis genommen und den geplanten Maßnahmen zugestimmt.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten 
umzusetzen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch 
Einzelbeschlüsse zu entscheiden. 
 
Anlagen: Anlage 1 
Anlage 2 
Anlage 3 
Anlage 4 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
...

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.03.2010 
  
1. Rechtlicher Hintergrund: 
 
Zur Umsetzung der EU – Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 wurden nach den Vorschriften 
der §§ 47a ff. Bundesimissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmkarten erstellt. Mit Magistratsbeschluss 
Nr. 381 (Vorlage 2007/0304) ist die Vorgehensweise zur Erstellung der Lärmkarten für das 
Stadtgebiet Darmstadt zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Lärmkarten liegen in 
georeferentierter Form für den Straßenverkehr vor und sind im Internet unter www.darmstadt.de
 
abrufbar. 
 
Die Lärmkartierung ist Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Unter dem Begriff ist ein 
Maßnahmebündel aus planerischen und gestalterischen Maßnahmen zu verstehen, das eine 
wirksame Lärmminderung für von Straßenverkehrslärm betroffene Bereiche erreichen soll. Mit 
Zuständigkeitsverordnung vom Oktober 2007 sind die drei Regierungspräsidien jeweils für ihren 
Zuständigkeitsbereich mit der Aufstellung der Lärmaktionspläne beauftragt worden.  
 
2. Untersuchte Straßen in Stadtgebiet 
 
Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie hat in einer ersten Stufe Lärmkarten für 
Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kfz pro Jahr (ca. 16400 
Kfz täglich) erstellt. In der Anlage 1 sind die betroffenen Hauptverkehrsstraßen innerhalb Darmstadts 
dargestellt. In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung wurden zunächst alle Lärmkonfliktpunkte mit 
Belastungen von L
DEN/LNIGHT > 70/60 dB (A) betrachtet und von den Beteiligten Vorschläge für 
Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Die Lärmkonfliktpunkte 70/60 dB (A) 
orientieren sich an den Sanierungsgrenzwerten für Wohngebiete und Dorf-/Kern-Mischgebiete nach 
den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes 
(VLärmSchR97). In weiteren Schritten sollen in den nächsten Jahren zusätzlich auch Maßnahmen zur 
Minderung der Lärmbelastung für Lärmbelastungsschwerpunkte ab L
DEN/LNIGHT > 65/55dB(A) (für 
mindestens 50 Personen) entwickelt werden.  
 
Auf dieser Grundlage wurden für folgende Straßenzüge Lärmbelastungspunkte identifiziert: 
A5 Heimstättensiedlung 
A5 Eberstadt 
B3 Pallaswiesenstraße, Kasinostraße, Neckarstraße, Heidelberger Straße, Rüdesheimer Straße, 
Karlsruher Straße 
B3 Frankfurter Straße (Wixhausen) 
B3 Karlsruher Straße (Eberstadt) 
B26 Landgraf-Georg-Straße, Bleichstraße und Rheinstraße 
B449 Nieder-Ramstädter-Straße, Teichhausstraße 
B42 Gräfenhäuser Straße 
L3097 Kranichsteiner Straße, Heinrichstraße, Eschollbrücker Straße 
Pützerstraße, Heinrichstraße, Rhönring, Spessartring, Fiedlerweg, Heidelberger Landstraße, 
Reuterallee, Walter-Rathenau-Straße, Pfungstädter Straße 
 
Mit Ausnahme der Nieder-Ramstädter-Straße wurde in den genannten Straßen (Abschnitten) eine 
hohe Lärmbelastung (L
DEN > 65 dB (A) bzw. LNIGHT > 55 dB (A)) für mehr als 50 Personen festgestellt 
und somit die Definition für einen Lärmbelastungswert erfüllt. 
 
Die Anzahl der Betroffenen ergibt sich aus Anlage 2

4 
... 
 
3. Maßnahmen 
 
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden zur Aufstellung des Entwurfs des 
Lärmaktionsplans folgende Maßnahmen für die Stadt Darmstadt genannt, die teilweise auch mit dem 
Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung korrespondieren: 
 
3.1. Umgesetzte Maßnahmen: Lkw-Fahrverbot 
 
Nach § 47 Abs. 2 BImSchG wurde im Rahmen der Luftreinhalteplanung zuletzt der Aktionsplan 2007 
aufgestellt, der unter anderem folgende Maßnahmen vorsieht: 
- Eingeschränktes Durchfahrtsverbot für Lkw über 3,5 t in Wes t/Ost- und Ost/Westrichtung 
- Nachtfahrverbot für Lkw über 3,5 t 
- Lkw-Fahrverbot über 3,5 t auf der mittleren Rheinstraße. 
 
Die Bewertung dieser Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplanes 2007 durch das hessische 
Umweltministerium ergab, dass der Rückgang des Lkw-Verkehrs aufgrund des Durchfahrtsverbotes 
an der Messstation Hügelstraße ca. 30 – 40 % beträgt. Den Rückgang des Lkw-Verkehrs aufgrund 
des Nachtfahrverbots bemisst der Aktionsplan zur Luftreinhaltung auf ca. ein Drittel.  
 
Das Regierungspräsidium stellt fest, dass neben der Verbesserung der Luftqualität sich diese 
Maßnahmen auf die Lärmemission im Stadtgebiet Darmstadt positiv auswirken. Auf einer Straße mit 
einem DTV-Wert über 20.000 Kfz pro Tag, einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h 
und einem Lkw-Anteil von 15 % bedeutet nach Darstellung des Regierungspräsidiums ein 30 
prozentiger Rückgang des Lkw-Verkehrs eine Reduzierung der Lärmemission um ca. 1,4 dB (A). 
Dieser Wert werde gerade noch vom menschlichen Ohr wahrgenommen. 
 
3.2. Geplante Maßnahmen: Budgetoptimierte Straßensanierung 
 
Auf Grundlage einer aktuellen Erhebung des Straßenzustands 2007/2008 hat die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt - federführend Straßenverkehrs- und Tiefbauamt-, eine Budget optimierte 
Erhaltungsplanung für das Hauptverkehrsstraßennetz in Auftrag gegeben. Neben hauptsächlich aus 
technischer Sicht abgeleiteten Einflussgrößen sollen auch Umweltparameter sowie die Zahl der 
betroffenen Einwohner Berücksichtigung finden. Stark beschädigte Straßenbeläge innerhalb des 
Stadtgebiets sind eine bedeutende Lärmquelle, die jedoch bei der rechnerischen Ermittlung des 
Straßenverkehrslärms unberücksichtigt bleiben. Lärmspitzen durch Straßenunebenheiten und 
Schlaglöcher werden von Anwohnern als besonders störend genannt. Bei den Untersuchungen 
hinsichtlich der Prioritätenliste werden bei den betroffenen Netzabschnitten im Straßenbereich auch 
die vorhandenen sozialen und besonders schutzwürdigen Einrichtungen wie Krankenhäuser, 
Seniorenwohnheime, Kindergärten und Schulen berücksichtigt. 
 
Im Rahmen einer sich anschließenden Betroffenheitsanalyse gelten die Anwohner als betroffen, für 
die ein festgelegter Emissionswert überschritten wird. Die Prioritätenreihung ist Anlage 3 zu 
entnehmen. Teilweise erfolgt die Finanzierung der Maßnahmen durch das Konjunkturprogramm II.  
In Zukunft ist es jedoch wichtig, dass GVFG-Mittel oder andere Fördermittel auch für 
Lärmsanierungsmaßnahmen zugänglich gemacht werden. Entsprechende Vorstöße hat die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits beim Hessischen Umweltministerium gemacht. Die 
Angelegenheit wird in der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft besprochen. 
 
Pilotprojekt: Lärmmindernder Asphalt

5 
... 
Es ist geplant in zwei von Straßenverkehrslärm besonders betroffenen Abschnitten eine Sanierung mit 
lärmminderndem Asphalt vorzunehmen. 
Im Haardtring zwischen Holzhofallee und Scheppallee (finanziert aus dem Konjunkturprogramm II des 
Bundes) soll eine grundhafte Fahrbahnerneuerung erfolgen. Es ist der Einbau von offenporigen 
Asphalt geplant. (Kosten ca. 360.000 Euro). 
 
Als zweites Projekt ist in der Heinrichstraße im Abschnitt zwischen Grünerweg und Frankenäckerweg 
ebenfalls eine grundhafte Fahrbahnerneuerung geplant. Als Fahrbahnbelag soll der neuartige Asphalt 
LOA5D, der zurzeit von der Stadt Düsseldorf unter wissenschaftlicher Begleitung getestet wird, 
eingebaut werden. Dieser Belag soll im innerstädtischen Bereich ab Tempo 30 km/h eine Entlastung 
von 3-5 dB (A) erbringen, die Mehrkosten betragen ca. 1 € pro m² gegenüber herkömmlichen Asphalt.  
 
Die wissenschaftliche Begleitung beider Projekte übernimmt die Hochschule Darmstadt. Hierzu wird 
die Situation im Vorher-Nachher-Vergleich untersucht unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung 
und der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten. 
 
Pilotprojekt Tempolimit 30km/h nachts auf Hauptverkehrsstraßen 
 
Die Festsetzung eines Tempolimits im Zeitraum von 22:00 Uhr – 06:00 Uhr auf Hauptverkehrsstraßen 
in Darmstadt ist in der Prüfung. Die Beurteilung der Straßen erfolgt entsprechend den Vorgaben des 
Bundesministeriums für Verkehr, Städtebau und Stadtentwicklung in den Richtlinien für 
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm. Verkehrsrechtliche 
Maßnahmen dürfen hiernach nur dann angeordnet werden, wenn sie gemäß Fußnote der Richtlinie 
eine Lärmreduktion um 2,1 dB (A) bewirken können, verhältnismäßig sind und eine größere Anzahl 
der Anwohner von dieser Maßnahme profitiert. Die Maßnahme wird ebenfalls wissenschaftlich durch 
die Hochschule Darmstadt begleitet. In einem zweiten Schritt werden weitere Straßen in die nähere 
Prüfung aufgenommen werden.  
 
Eine Übersicht über den derzeitigen Bearbeitungsstand der internen Arbeitsgruppe ist als Anlage 4 
beigefügt. 
 
Geplante Maßnahme: Nord-Ost-Umgehung 
 
Unter Bezugnahme auf den STAVO Beschluss vom 04.02.2010 wird darauf hingewiesen, dass nach 
Ergebnissen der Verkehrsprognose 2006/2007 am stärksten der Straßenzug Rhönring – Spessartring 
und das Martinsviertel von dem Bau einer neuen Straße profitieren. Der Verkehrsrückgang wird dort 
ca. 35 – 50 % betragen, im Bereich der Landgraf-Georg-Straße und im Bereich des Cityrings liegt die 
Entlastung bei ca. 10 %. Hinzu kommt, dass die Innenstadt vom Lkw-Transitverkehr entlastet werden 
wird. Die Führung im Kernabschnitt im Tunnel ist bzgl. der Lärmentwicklung positiv zu bewerten.

6 
... 
 
Geplante Maßnahme: Optimierung der Lichtsignalsteuerung 
 
Auf Arbeitsebene wurde eine externe Untersuchung zur Ermittlung des Potentials einer 
verkehrsadaptiven Netzsteuerung durchgeführt. Eines der dabei zu untersuchenden Szenarien 
berücksichtigt eine emissionsabhängige, dynamische Signalsteuerung, die mit Hilfe von 
Umweltdetektoren die Regelung steuert. In einem ersten Schritt soll für ein Teilnetz in der westlichen 
Innenstadt an Lichtsignalanlagen eine Versatzzeitoptimierung untersucht werden. Die Kosten für die 
Realisierung der 1. Stufe des Projekts belaufen sich auf ca. 200.000 Euro. Bei positivem Ergebnis 
sowohl in Bezug auf die Verkehrsoptimierung als auch auf die Emissionsminderung (Reduzierung der 
Halte, und somit der Anfahrgeräusche) soll in einer nächsten Stufe die verkehrsadaptvie 
Netzsteuerung eingeführt werden.  
 
3.3. Geprüfte Maßnahme: Begrenzung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf der A 5 im 
Bereich Heimstättensiedlung und Eberstadt. 
 
Dem Land Hessen wurde von der Stadt Darmstadt im November 2008 aufgrund der festgestellten 
Belastung eine Geschwindigkeitsreduktion auf 100 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw auf der A 5 im 
Bereich Darmstadt vorgeschlagen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und 
Landesentwicklung hat die Auswirkungen berechnen lassen mit dem Ergebnis, dass eine 
Herabsetzung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit nicht die notwendigen Überschreitungen um 
3 dB (A) der Emissionswerte der Straßenrichtlinien ergab. Fest steht, dass von der Bundesautobahn A 
5 Lärmemissionen im Bereich der Wohngebiete in der Heimstättensieldung und Eberstadt ausgehen. 
Das Kriterium für eine Lärmbelastung > 65 dB (A) L
DEN bzw. > 55 dB (A) LNIGHT liegen für 50 Personen 
im Bereich Eberstadt zur Nachtzeit vor.  
 
Das zuständige Amt für Straßenverkehr in Darmstadt hat mitgeteilt, dass bei der nächsten 
turnusmäßigen Erneuerung auf der A 5 die Voraussetzungen für den Einbau eines lärmoptimierten 
Deckenbelags überprüft werden.  
 
Vorbereitende Maßnahmen: 
 
Folgende Maßnahmen, die im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans geprüft 
werden, sollen auf ihre Realisierbarkeit untersucht werden: 
- Entwicklung eines Marketings- und Qualifizierungspaket „Spritsparendes und lärmarmes 
Fahren“ 
- Radverkehrsförderung  
- Entwicklung einer Handlungsstrategie zum betrieblichen und schulischen 
Mobilitätsmanagement 
- Entwicklung eines umfassenden, kommunalen Mobilitätsmanagements (Jobtickets) 
- Ausbau des ÖPNV 
- Verkehrslenkungskonzepte überprüfen 
- Verflüssigung des Verkehrs

7 
... 
4. Weiteres Vorgehen: 
 
Das Ziel der Minderung des Umgebungslärms ist nicht kurzfristig erreichbar. Verdeutlicht wird dies 
auch dadurch, dass die EU-Richtlinie einen 5-jähirgen Wiederholungszeitraum von Lärmkartierung 
und Lärmaktionsplan vorsieht.  
 
Letztendlich sind im erheblichen Umfang investive Maßnahmen erforderlich, die zur Zeiten der 
angespannten Wirtschaftslage schwer finanzierbar sind. 
 
Städtebauliche Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung sind erst mittel- bis langfristig möglich. 
Allerdings ist neben den gesundheitlichen Aspekten auch die soziale Komponente des Problems 
Verlärmung zu berücksichtigen. Es wird deutlich, dass die Lärmsanierung ein wesentlicher Bestandteil 
der Stadtentwicklung ist. Zwar besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen, 
die Aussagen des Lärmaktionsplans sind allerdings bei künftigen Planungen und Entscheidungen der 
öffentlichen Verwaltung in der Abwägung zu berücksichtigen.  
 
Die Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans Teilplan Straße für den Ballungsraum Rhein-
Main erfolgt in dem Zeitraum 15. März 2010 bis 15. April 2010.  
 
Es ist beabsichtigt, die von der Stadt genannten Maßnahmen im Lärmaktionsplan zu belassen in der 
Erkenntnis, dass eine Fortschreibung bereits kurzfristig ansteht. 
 
In der zweiten Stufe der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtline erfolgt ab 2012 die zweite Stufe 
der Lärmminderungsplanung. 
 
Es werden vom Land Hessen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen 
von mehr als 3 Millionen Kfz erfasst, die Ballungsräume werden per gesetzlicher Definition bereits ab 
100.000 Einwohner bestimmt.  
 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt bedeutet dies, dass auch die städtische Lärmkartierung mit den 
neusten Verkehrszahlen ständig fortgeschrieben werden muss, um eine exakte Grundlage für die 
weitere Stadtentwicklung zu haben. Diese Kartierung geht im Detail wesentlich über die Kartierung 
des Landes hinaus.  
 
2013 wird erneut ein Lärmaktionsplan Teilplan Straße  vom Regierungspräsidium aufgestellt 
werden, der auch die übrigen Lärmbrennpunkte auf weniger verkehrsreichen Straßen erfasst. Hier gilt 
es dann Bilanz zu ziehen und die bis jetzt gemeldeten Maßnahmen gegebenenfalls zu ergänzen. 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung Teilplan Schienenverkehr 
 
Zeitgleich mit dem Entwurf zur Lärmaktionsplanung Teilplan Straße hat das Regierungspräsidium 
Darmstadt die Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des 
Lärmaktionsplans Teilplan Schienenverkehr bekannt gemacht. Zuständig für den Plan ist das 
Eisenbahnbundesamt.  
 
Bis Ende April 2010 sollen dem Regierungspräsidium Informationen und Maßnahmenvorschläge zu 
Lärmschwerpunkten an Haupteisenbahnstrecken im Stadtgebiet Darmstadt genannt werden. 
 
Mit dieser Frage wird sich die interne Arbeitsgruppe unter Leitung des Umweltamtes gemeinsam mit 
der Hochschule Darmstadt demnächst beschäftigen.

8 
... 
Auf Grundlage der städtischen Lärmkartierung ist bereits jetzt voraus sehbar, dass die besonderen 
Lärmbelastungen im Bereich Wixhausen und im Bereich Eberstadt genannt werden.  
 
 
 
aufgestellt 22.03.2010 
56 kr-hr 
 
 
 
 
Walter Hoffmann Dieter Wenzel 
Dezernat I Dezernat VI

anlage 4

5557 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Beabreitungsstand zum Pilotprojekt „Tempolimit 30 km/h nachts“ (Anlage) [Stadt Darmstadt 2009] 
 
Straße/ 
Straßenabschnitt 
Erreichbare 
Lärm-
reduzierung 
Immissionspeg
el nachts 
[dB (A)] 
Anzahl Betroffene/ 
Randnutzung Straßenraum Lichtsignal-
koordinierung ÖPNV  Beurteilung
Donnersbergring - 
Hindenburgstraße 
Prüfung durch 
Vermessungsa
mt 
> 60 bis > 62 Überwiegend aufgelockerter 
Geschosswohnungsbau, 
abschnittsweise auch 
Bürogebäude. Nördl. 
Hügelstraße überwiegen 
Einfamilienhäuser und 
Grünanlagen 
Durchgehend 
vierstreifige Fahrbahn, 
rechte Fahrstreifen 
nachts überwiegend 
beparkt. Überwiegend 
Abstandsflächen zur 
Bebauung 
Anlagen im Zuge des 
Donnersbergrings in 
Koordinierung (Tempo 
50), Nebenrichtung auf 
Anforderung 
- Tempo 30 zwischen Bessunger 
Straße und Eschollbrücker 
Straße denkbar 
Fiedlerweg  - 
Spessartring - 
Rhönring 
 > 55 bis > 60, 
punktuell > 62 
Überwiegend geschlossener 
Geschosswohnungsbau, in 
kürzeren Abschnitten auch 
Einfamilienhäuser (Bereich 
Mathildenhöhe) und 
Grünanlagen (Spesartring) 
Durchgehend 
zweistreifige Fahrbahn. 
Alleecharakter und 
überwiegend größere 
Abstandsflächen zur 
Bebauung 
FSA unkoordiniert; 
Straßenzug lt. RiLSA 
nicht geeignet für 
Koordinierung 
- Tempo 30 immissionsseitig – 
auch aufgrund günstiger 
optischer 
Straßenraumgestaltung - nicht 
dringlich, aber möglich; 
symbolisch-politische 
Bedeutung des Verkehrs im 
Rhönring beachten 
Heinrichstraße 
West 
(Heidelberger 
Straße bis Nieder-
Ramstädter 
Straße) 
 > 65 Überwiegend geschlossener 
Geschosswohnungsbau und 
mehrgeschossige Wohn-
/Geschäftsgebäude 
Durchgehend 
zweistreifige Fahrbahn, 
Gebäude überwiegend 
ohne Abstandsflächen 
Anlagen in 
Koordinierung (Tempo 
50), Nebenrichtung auf 
Anforderung. 
Straßenzug lt. RiLSA 
nicht geeignet für 
Koordinierung 
- Tempo 30 sinnvoll 
Heinrichstraße Ost 
(Nieder-
Ramstädter Straße 
bis Breslauer Platz 
 > 62, punktuell 
nur > 60 
Westlich der Heidenreichstraße 
Geschosswohnungsbau, östlich 
Einfamilienhäuser 
Durchgehend 
zweistreifige Fahrbahn, 
östlich 
Heidenreichstraße 
größere, westlich z. T. 
nur kleine 
Abstandsflächen zur 
Bebauung 
Zu große KP-Abstände 
für Koordinierung 
- Tempo 30 westlich der 
Heidenreichstraße denkbar 
Landskronstraße   > 55 bis > 60 Überwiegend Ein- und 
Zweifamilienhäuser in offener, 
westlich der Ludwigshöhstraße 
auch in geschlossener 
Bebauung. 
Durchgehend 
zweistreifige Fahrbahn 
mit Baumreihen und 
Abstandsflächen zu den 
Gebäuden 
LSA Ludwigshöhstraße 
mit Anforderung 
Nebenrichtung 
Linien R, 7 Fahrten 
zwischen 22 und 6 
Uhr 
Tempo 30 immissionsseitig – 
auch aufgrund günstiger 
optischer 
Straßenraumgestaltung - nicht 
dringlich, aber möglich.

Straße/ 
Straßenabschnitt 
Erreichbare 
Lärm-
reduzierung 
Immissionspeg
el nachts 
[dB (A)] 
Anzahl Betroffene/ 
Randnutzung Straßenraum Lichtsignal-
koordinierung ÖPNV Beurteilung 
Hügelstraße 
östlich 
Wilhelminentunnel 
    > 65 Geschlossener
Geschosswohnungsbau 
Durchgehend 
dreistreifige 
Einbahnstraße, nahezu 
ohne Abstandsflächen 
zu den Gebäuden. 
Keine Koordinierung zu 
Nachbarknoten 
Vereinzelte Fahrten 
von 
Regionalbuslinien? 
Tempo 30 bei stringenter 
Geschwindigkeitsüberwachung  
sinnvoll. 
Kasinostraße  > 65 Auf östlicher Straßenseite 
geschlossene mehrgeschossige 
Wohnbebauung, westlich Misch- 
und Gewerbenutzung in 
aufgelockerter Bauweise 
Durchgehend 
vierstreifige Fahrbahn, 
nachts z. T. Parken auf 
dem östlichen 
Fahrsteifen. 
Anlagen in 
Koordinierung (Tempo 
50), aufgrund 
ungünstiger 
Knotenpunktabstände 
Koordinierung i.d.R. nur 
in eine Richtung 
möglich 
- Tempo 30 bei stringenter 
Geschwindigkeitsüberwachung  
denkbar. 
Haardtring 
(nördlich 
Eschollbrücker 
Straße) 
 Punktuell > 60 
bzw. > 62 
z. T. Geschosswohnungsbau, 
z. T. Einfamilienhäuser in 
offener Bauweise. Westl. 
Straßenseite nicht bebaut 
Durchgehend 
vierstreifige Fahrbahn 
LSA 
Haardtring/Holzhofallee 
auf Anforderung, 
Koordinierung im 
Haardtring (Tempo 50) 
Linien K59, K62 und 
R, 8 Fahrten 
zwischen 22 und 6 
Uhr  
Tempo 30 nicht sinnvoll 
Heidelberger 
Straße 
 > 65 Überwiegend Wohn- und 
Mischnutzung in 
mehrgeschossigen Gebäuden 
Durchgehend 
vierstreifige Fahrbahn; 
Straßenbahn z. T. auf 
eigenem Gleiskörper, 
z. T in der Fahrbahn. Im 
Abschnitt zwischen 
Ahastraße und 
Weinbergstraße keine, 
sonst z. T. großzügige 
Abstandsflächen zur 
Bebauung 
LSA Heidelberger 
Str./Bessunger Str. auf 
Anforderung, FSA 
Weinbergstraße 
unkoordiniert 
Linien 1, 6, 7, 8; 30 
Fahrten zwischen 22 
und 6 Uhr 
Tempo 30 im Abschnitt 
zwischen Ahastraße und 
Weinbergstraße sinnvoll 
Holzstraße  > 65 Überwiegend Wohn- und 
Mischnutzung in 
mehrgeschossigen Gebäuden 
Durchgehend 
zweistreifige 
Einbahnstraße mit 
separatem Bahnkörper, 
ohne Abstandsflächen 
Keine LSA Linien 2, 3, 9 und K; 
> 60 Fahrten 
zwischen 22 und 6 
Uhr auf separatem 
Bahnkörper. 
Tempo 30 bei stringenter 
Geschwindigkeitsüberwachung  
sinnvoll. 
Zeughausstraße  > 65 Überwiegend Büro- und sonstige 
Gewerbenutzung in 
mehrgeschossigen Gebäuden 
(Wohnanteil?) 
Durchgehend 
dreistreifige 
Einbahnstraße, kaum 
Abstandsflächen 
Funktionierende 
Koordinierung Tempo 
50 
Vereinzelte Fahrten 
von 
Regionalbuslinien? 
Tempo 30 nicht sinnvoll 
Nieder-Ramstädter 
Straße zwischen 
Roßdörfer Straße 
und Heinrichstraße 
    > 65 Geschlossener
Geschosswohnungsbau mit 
Mischnutzungen 
Durchgehend 
vierstreifige Fahrbahn 
mit Straßenbahn, nachts 
Parken auf dem rechten 
Fahrstreifen 
 Linien 2 und 9; 31 
Fahrten zwischen 22 
und 6 Uhr 
Tempo 30 denkbar

anlage 3

2895 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
Reihung und Kosten 
 
 
Reihung 
lfd. Nr. 
Straßenname von Querstraße bis Querstraße 
Ergebnis Punkte 
ca. Fläche 
(m²) Maßnahmeart 
geschätzte 
Kosten pro 
Abschnitt (EUR) 
Einheitspreis 
(EP) 
1         2 Haardtring Holzhofallee Danziger Platz 18 13.400 grundhafte Erneuerung 1.340.000,00 100,00
2        3 Rüdesheimer Str. Eschollbrücker
Str. 
Heidelberger 
Landstr. 
17 9.600 grundhafte Erneuerung 960.000,00 100,00
3a * 1 Landgraf-Georg-Str. Stiftstr. Fiedlerweg   15 6.600  grundhafte Erneuerung 792.000,00 120,00
3b         4 Fiedlerweg Spessartring Landgraf-Georg-Str. 15 3.100 grundhafte Erneuerung 310.000,00 100,00
4a        9 Heinrichstr. Gervinusstr. Heidenreichstr. 14 3.400 grundhafte Erneuerung 340.000,00 100,00
      Heinrichstr. weitere Abschnitte  14 2.000  Deckschicht 60.000,00 30,00
4b     7 Nieder-Ramstädter
Str. 
Jahnstr. Klappacher Str. 14 16.300  gr undhafte Erneuerung 1.630.000,00 100,00 
5a         6 Bleichstr. Steubenplatz Schleiermacherstr. 13 8.300 Binder und Deckschicht 290.000,00 35,00
5b         8 Eschollbrücker Str. Anne-Frank-Str. Haardtring 13 16.600 grundhafte Erneuerung 1.660.000,00 100,00
5c * 16 Bismarckstraße 1) Goebelstr. Frankfurter Str. 13 19.500 grundhafte Erneuerung 2.340.000,00 120,00 
6 10  
     
Heidelberger Str.
 
Heidelberger Landstr. 
Rüdesheimer Str. 
 
Franklinstr. 
Franklinstr. 
 
Reuterallee 
11 35.400 grundhafte Erneuerung 3.540.000,00 100,00
7a       11 Kranichsteiner Str. Grundstr. Matratzenweg 10 6.200 grundhafte Erneuerung 620.000,00 100,00
7b * 17 Frankfurter Str. 1) Pallaswiesenstr.    Bismarckstr. 10 6.700 grundhafte Erneuerung 804.000,00 120,00 
8a      5 Zeughausstr. Schleiermacherstr Alexande rstr. 9 3.800 grundhafte Erneuerung 380.000,00 100,00
8b         8 Eschollbrücker Str. Haardtring Groß-Gerauer-Str. 9 5.400 grundhafte Erneuerung 540.000,00 100,00
8c      12 Klappacher Str. Landskronstr. Nieder-Ramstädter-
Str. 
9 9.600  Deckschicht 288.000,00 30,00
9         14 Jägertorstr. Messelerstr. Parkstr. 6 7.200 grundhafte Erneuerung 720.000,00 100,00
10a      18 Kirschenallee 1) Pallaswiesenstr. Landwehrstr. 5 3.700 grundhafte Erneuerung 440.000,00 120,00

10b     21 Michaelisstr. 1) Feldschneise Dornheimer Weg 5 6.600 grundhafte Erneuerung 660.000,00 100,00 
11a      13 Mainzer Str. Michaelisstr. Pallaswiesenstr. 4 4.300 grun dhafte Erneuerung 430.000,00 100,00 
11b        15 Holzhofallee Haardtring Hindenburgstr. 4 6.900 grundhafte Erneuerung 690.000,00 100,00
11c       19 Rößlerstr. Pallaswiesenstr. Landwehrstr. 4 3.400 grundhafte Erneuerung 340.000,00 100,00
11d        20 Mainzer Str. Pallaswiesenstr. Landwehrstr. 4 7.900 grundhafte Erneuerung 790.000,00 100,00
       Summe  19.964.000,00  
 
 
*  Erschwernisse / Gleise + 20,-- €/m² 
1) Projektierte Abschnitte 
 
grundhafte Erneuerung: neuer Asphaltaufbau, Deckschicht, Binderschicht, Trageschicht, Schottertragschicht

anlage 1

72 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
Straßen mit mehr als 6 Mio. KFZ/a in der Stadt Darmstadt

anlage 2

1057 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in der Stadt Darmstadt 
 
LDEN in dB (A) LNight in dB (A) Ort 65-<70 70-<75 ≥75 55-<60 60-<65 ≥65 
Cityring (Rheinstr., Neckarstr., Hügelstr., 
Kirchstr., Schlossgraben, Zeughausstr., 
Bleichstr.) 299 497 535 313 441 633
Dolivostr., Steubenplatz, Hindenburgstr., 
Donnersbergring 333 358 18 323 359 3
Eschollbrücker Str. 171 98 78 183 149 3
Landgraf-Georg-Straße, Fiedlerweg, 
Spessartring, Rhönring 532 263 30 589 175 38
Haardtring, Rüdesheimer Str., 
Landskronstraße, Klappacher Str. 303 218 2 294 200 0
Heidelberger Straße 241 290 261 209 288 334
Heinrichstraße 347 401 268 366 421 167
Kasinostraße 144 124 182 150 130 191
Nieder-Ramstädter Straße, 
Teichhausstr. 
121 110 130 144 119 137
Pützerstraße, Heinheimer Straße, 
Kranichsteiner Straße 297 310 12 360 197 0
Wixhausen (Frankfurter Landstraße) 48 35 1 48 45 1
Eberstadt (Heidelberger Landstraße, 
Reuterallee, Walther-Rathenau-Str., 
Pfungstädter Str., Karlsruher Straße 611 96 0 857 108 0
A 5 Heimstättensiedlung, Eberstadt 13 0 0 133 0 0

Beratungsverlauf (4)

TOP 7
TOP 193
TOP 18
TOP 17

Orte (65)

  • Pallaswiesenstraße 4
  • Kasinostraße 144
  • Neckarstraße
  • Heidelberger Straße 241
  • Rüdesheimer Straße
  • Karlsruher Straße 611
  • Frankfurter Straße 13
  • Landgraf-Georg-Straße 15
  • Nieder-Ramstädter Straße 9
  • Teichhausstraße 121
  • Gräfenhäuser Straße
  • Kranichsteiner Straße 297
  • Heinrichstraße 347
  • Eschollbrücker Straße 171
  • Pützerstraße
  • Heidelberger Landstraße 17
  • Reuterallee 11
  • Pfungstädter Straße
  • Rheinstraße
  • Hügelstraße
  • Heidenreichstraße 14
  • Landskronstraße
  • Ludwigshöhstraße
  • Ahastraße
  • Weinbergstraße
  • Holzstraße
  • Zeughausstraße
  • Roßdörfer Straße
  • Stiftstraße
  • Gervinusstraße
  • Jahnstraße
  • Klappacher Straße 14
  • Bleichstraße
  • Anne-Frank-Straße
  • Bismarckstraße 1
  • Goebelstraße
  • Franklinstraße
  • Jägertorstraße
  • Parkstraße 6
  • Kirschenallee 1
  • Landwehrstraße 5
  • Michaelisstraße 1
  • Mainzer Straße
  • Rößlerstraße
  • Kirchstraße
  • Dolivostraße
  • Heinheimer Straße
  • Frankfurter Landstraße
  • Walther-Rathenau-Straße
  • Rhönring 532
  • Spessartring
  • Fiedlerweg 15
  • Haardtring 13
  • Breslauer Platz
  • Steubenplatz
  • Matratzenweg 10
  • Schlossgraben
  • Donnersbergring 333
  • Bessunger Straße
  • Schleiermacherstraße 13
  • Holzhofallee
  • Frankenäckerweg
  • Danziger Platz 18
  • Feldschneise
  • Dornheimer Weg 5

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2010/0144
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.03.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00