2010/0144
Entwurf des Lärmaktionsplans Teilplan Straße für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2010/0144
16146 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 14.04.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Dezernat VI Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Vermessungsamt an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Umweltamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0144 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Entwurf des Lärmaktionsplans Teilplan Straße für die Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 22. 3.2010 Beschlussvorschlag: 1. Der Entwurf des Lärmaktionsplans des Regierungspräsidiums Darmstadt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zur Kenntnis genommen und den geplanten Maßnahmen zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden. Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.03.2010 1. Rechtlicher Hintergrund: Zur Umsetzung der EU – Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 wurden nach den Vorschriften der §§ 47a ff. Bundesimissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmkarten erstellt. Mit Magistratsbeschluss Nr. 381 (Vorlage 2007/0304) ist die Vorgehensweise zur Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet Darmstadt zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Lärmkarten liegen in georeferentierter Form für den Straßenverkehr vor und sind im Internet unter www.darmstadt.de abrufbar. Die Lärmkartierung ist Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Unter dem Begriff ist ein Maßnahmebündel aus planerischen und gestalterischen Maßnahmen zu verstehen, das eine wirksame Lärmminderung für von Straßenverkehrslärm betroffene Bereiche erreichen soll. Mit Zuständigkeitsverordnung vom Oktober 2007 sind die drei Regierungspräsidien jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich mit der Aufstellung der Lärmaktionspläne beauftragt worden. 2. Untersuchte Straßen in Stadtgebiet Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie hat in einer ersten Stufe Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kfz pro Jahr (ca. 16400 Kfz täglich) erstellt. In der Anlage 1 sind die betroffenen Hauptverkehrsstraßen innerhalb Darmstadts dargestellt. In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung wurden zunächst alle Lärmkonfliktpunkte mit Belastungen von L DEN/LNIGHT > 70/60 dB (A) betrachtet und von den Beteiligten Vorschläge für Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Die Lärmkonfliktpunkte 70/60 dB (A) orientieren sich an den Sanierungsgrenzwerten für Wohngebiete und Dorf-/Kern-Mischgebiete nach den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR97). In weiteren Schritten sollen in den nächsten Jahren zusätzlich auch Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung für Lärmbelastungsschwerpunkte ab L DEN/LNIGHT > 65/55dB(A) (für mindestens 50 Personen) entwickelt werden. Auf dieser Grundlage wurden für folgende Straßenzüge Lärmbelastungspunkte identifiziert: A5 Heimstättensiedlung A5 Eberstadt B3 Pallaswiesenstraße, Kasinostraße, Neckarstraße, Heidelberger Straße, Rüdesheimer Straße, Karlsruher Straße B3 Frankfurter Straße (Wixhausen) B3 Karlsruher Straße (Eberstadt) B26 Landgraf-Georg-Straße, Bleichstraße und Rheinstraße B449 Nieder-Ramstädter-Straße, Teichhausstraße B42 Gräfenhäuser Straße L3097 Kranichsteiner Straße, Heinrichstraße, Eschollbrücker Straße Pützerstraße, Heinrichstraße, Rhönring, Spessartring, Fiedlerweg, Heidelberger Landstraße, Reuterallee, Walter-Rathenau-Straße, Pfungstädter Straße Mit Ausnahme der Nieder-Ramstädter-Straße wurde in den genannten Straßen (Abschnitten) eine hohe Lärmbelastung (L DEN > 65 dB (A) bzw. LNIGHT > 55 dB (A)) für mehr als 50 Personen festgestellt und somit die Definition für einen Lärmbelastungswert erfüllt. Die Anzahl der Betroffenen ergibt sich aus Anlage 2 4 ... 3. Maßnahmen Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden zur Aufstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans folgende Maßnahmen für die Stadt Darmstadt genannt, die teilweise auch mit dem Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung korrespondieren: 3.1. Umgesetzte Maßnahmen: Lkw-Fahrverbot Nach § 47 Abs. 2 BImSchG wurde im Rahmen der Luftreinhalteplanung zuletzt der Aktionsplan 2007 aufgestellt, der unter anderem folgende Maßnahmen vorsieht: - Eingeschränktes Durchfahrtsverbot für Lkw über 3,5 t in Wes t/Ost- und Ost/Westrichtung - Nachtfahrverbot für Lkw über 3,5 t - Lkw-Fahrverbot über 3,5 t auf der mittleren Rheinstraße. Die Bewertung dieser Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplanes 2007 durch das hessische Umweltministerium ergab, dass der Rückgang des Lkw-Verkehrs aufgrund des Durchfahrtsverbotes an der Messstation Hügelstraße ca. 30 – 40 % beträgt. Den Rückgang des Lkw-Verkehrs aufgrund des Nachtfahrverbots bemisst der Aktionsplan zur Luftreinhaltung auf ca. ein Drittel. Das Regierungspräsidium stellt fest, dass neben der Verbesserung der Luftqualität sich diese Maßnahmen auf die Lärmemission im Stadtgebiet Darmstadt positiv auswirken. Auf einer Straße mit einem DTV-Wert über 20.000 Kfz pro Tag, einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und einem Lkw-Anteil von 15 % bedeutet nach Darstellung des Regierungspräsidiums ein 30 prozentiger Rückgang des Lkw-Verkehrs eine Reduzierung der Lärmemission um ca. 1,4 dB (A). Dieser Wert werde gerade noch vom menschlichen Ohr wahrgenommen. 3.2. Geplante Maßnahmen: Budgetoptimierte Straßensanierung Auf Grundlage einer aktuellen Erhebung des Straßenzustands 2007/2008 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt - federführend Straßenverkehrs- und Tiefbauamt-, eine Budget optimierte Erhaltungsplanung für das Hauptverkehrsstraßennetz in Auftrag gegeben. Neben hauptsächlich aus technischer Sicht abgeleiteten Einflussgrößen sollen auch Umweltparameter sowie die Zahl der betroffenen Einwohner Berücksichtigung finden. Stark beschädigte Straßenbeläge innerhalb des Stadtgebiets sind eine bedeutende Lärmquelle, die jedoch bei der rechnerischen Ermittlung des Straßenverkehrslärms unberücksichtigt bleiben. Lärmspitzen durch Straßenunebenheiten und Schlaglöcher werden von Anwohnern als besonders störend genannt. Bei den Untersuchungen hinsichtlich der Prioritätenliste werden bei den betroffenen Netzabschnitten im Straßenbereich auch die vorhandenen sozialen und besonders schutzwürdigen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Seniorenwohnheime, Kindergärten und Schulen berücksichtigt. Im Rahmen einer sich anschließenden Betroffenheitsanalyse gelten die Anwohner als betroffen, für die ein festgelegter Emissionswert überschritten wird. Die Prioritätenreihung ist Anlage 3 zu entnehmen. Teilweise erfolgt die Finanzierung der Maßnahmen durch das Konjunkturprogramm II. In Zukunft ist es jedoch wichtig, dass GVFG-Mittel oder andere Fördermittel auch für Lärmsanierungsmaßnahmen zugänglich gemacht werden. Entsprechende Vorstöße hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits beim Hessischen Umweltministerium gemacht. Die Angelegenheit wird in der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft besprochen. Pilotprojekt: Lärmmindernder Asphalt 5 ... Es ist geplant in zwei von Straßenverkehrslärm besonders betroffenen Abschnitten eine Sanierung mit lärmminderndem Asphalt vorzunehmen. Im Haardtring zwischen Holzhofallee und Scheppallee (finanziert aus dem Konjunkturprogramm II des Bundes) soll eine grundhafte Fahrbahnerneuerung erfolgen. Es ist der Einbau von offenporigen Asphalt geplant. (Kosten ca. 360.000 Euro). Als zweites Projekt ist in der Heinrichstraße im Abschnitt zwischen Grünerweg und Frankenäckerweg ebenfalls eine grundhafte Fahrbahnerneuerung geplant. Als Fahrbahnbelag soll der neuartige Asphalt LOA5D, der zurzeit von der Stadt Düsseldorf unter wissenschaftlicher Begleitung getestet wird, eingebaut werden. Dieser Belag soll im innerstädtischen Bereich ab Tempo 30 km/h eine Entlastung von 3-5 dB (A) erbringen, die Mehrkosten betragen ca. 1 € pro m² gegenüber herkömmlichen Asphalt. Die wissenschaftliche Begleitung beider Projekte übernimmt die Hochschule Darmstadt. Hierzu wird die Situation im Vorher-Nachher-Vergleich untersucht unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung und der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten. Pilotprojekt Tempolimit 30km/h nachts auf Hauptverkehrsstraßen Die Festsetzung eines Tempolimits im Zeitraum von 22:00 Uhr – 06:00 Uhr auf Hauptverkehrsstraßen in Darmstadt ist in der Prüfung. Die Beurteilung der Straßen erfolgt entsprechend den Vorgaben des Bundesministeriums für Verkehr, Städtebau und Stadtentwicklung in den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm. Verkehrsrechtliche Maßnahmen dürfen hiernach nur dann angeordnet werden, wenn sie gemäß Fußnote der Richtlinie eine Lärmreduktion um 2,1 dB (A) bewirken können, verhältnismäßig sind und eine größere Anzahl der Anwohner von dieser Maßnahme profitiert. Die Maßnahme wird ebenfalls wissenschaftlich durch die Hochschule Darmstadt begleitet. In einem zweiten Schritt werden weitere Straßen in die nähere Prüfung aufgenommen werden. Eine Übersicht über den derzeitigen Bearbeitungsstand der internen Arbeitsgruppe ist als Anlage 4 beigefügt. Geplante Maßnahme: Nord-Ost-Umgehung Unter Bezugnahme auf den STAVO Beschluss vom 04.02.2010 wird darauf hingewiesen, dass nach Ergebnissen der Verkehrsprognose 2006/2007 am stärksten der Straßenzug Rhönring – Spessartring und das Martinsviertel von dem Bau einer neuen Straße profitieren. Der Verkehrsrückgang wird dort ca. 35 – 50 % betragen, im Bereich der Landgraf-Georg-Straße und im Bereich des Cityrings liegt die Entlastung bei ca. 10 %. Hinzu kommt, dass die Innenstadt vom Lkw-Transitverkehr entlastet werden wird. Die Führung im Kernabschnitt im Tunnel ist bzgl. der Lärmentwicklung positiv zu bewerten. 6 ... Geplante Maßnahme: Optimierung der Lichtsignalsteuerung Auf Arbeitsebene wurde eine externe Untersuchung zur Ermittlung des Potentials einer verkehrsadaptiven Netzsteuerung durchgeführt. Eines der dabei zu untersuchenden Szenarien berücksichtigt eine emissionsabhängige, dynamische Signalsteuerung, die mit Hilfe von Umweltdetektoren die Regelung steuert. In einem ersten Schritt soll für ein Teilnetz in der westlichen Innenstadt an Lichtsignalanlagen eine Versatzzeitoptimierung untersucht werden. Die Kosten für die Realisierung der 1. Stufe des Projekts belaufen sich auf ca. 200.000 Euro. Bei positivem Ergebnis sowohl in Bezug auf die Verkehrsoptimierung als auch auf die Emissionsminderung (Reduzierung der Halte, und somit der Anfahrgeräusche) soll in einer nächsten Stufe die verkehrsadaptvie Netzsteuerung eingeführt werden. 3.3. Geprüfte Maßnahme: Begrenzung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf der A 5 im Bereich Heimstättensiedlung und Eberstadt. Dem Land Hessen wurde von der Stadt Darmstadt im November 2008 aufgrund der festgestellten Belastung eine Geschwindigkeitsreduktion auf 100 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw auf der A 5 im Bereich Darmstadt vorgeschlagen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat die Auswirkungen berechnen lassen mit dem Ergebnis, dass eine Herabsetzung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit nicht die notwendigen Überschreitungen um 3 dB (A) der Emissionswerte der Straßenrichtlinien ergab. Fest steht, dass von der Bundesautobahn A 5 Lärmemissionen im Bereich der Wohngebiete in der Heimstättensieldung und Eberstadt ausgehen. Das Kriterium für eine Lärmbelastung > 65 dB (A) L DEN bzw. > 55 dB (A) LNIGHT liegen für 50 Personen im Bereich Eberstadt zur Nachtzeit vor. Das zuständige Amt für Straßenverkehr in Darmstadt hat mitgeteilt, dass bei der nächsten turnusmäßigen Erneuerung auf der A 5 die Voraussetzungen für den Einbau eines lärmoptimierten Deckenbelags überprüft werden. Vorbereitende Maßnahmen: Folgende Maßnahmen, die im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans geprüft werden, sollen auf ihre Realisierbarkeit untersucht werden: - Entwicklung eines Marketings- und Qualifizierungspaket „Spritsparendes und lärmarmes Fahren“ - Radverkehrsförderung - Entwicklung einer Handlungsstrategie zum betrieblichen und schulischen Mobilitätsmanagement - Entwicklung eines umfassenden, kommunalen Mobilitätsmanagements (Jobtickets) - Ausbau des ÖPNV - Verkehrslenkungskonzepte überprüfen - Verflüssigung des Verkehrs 7 ... 4. Weiteres Vorgehen: Das Ziel der Minderung des Umgebungslärms ist nicht kurzfristig erreichbar. Verdeutlicht wird dies auch dadurch, dass die EU-Richtlinie einen 5-jähirgen Wiederholungszeitraum von Lärmkartierung und Lärmaktionsplan vorsieht. Letztendlich sind im erheblichen Umfang investive Maßnahmen erforderlich, die zur Zeiten der angespannten Wirtschaftslage schwer finanzierbar sind. Städtebauliche Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung sind erst mittel- bis langfristig möglich. Allerdings ist neben den gesundheitlichen Aspekten auch die soziale Komponente des Problems Verlärmung zu berücksichtigen. Es wird deutlich, dass die Lärmsanierung ein wesentlicher Bestandteil der Stadtentwicklung ist. Zwar besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen, die Aussagen des Lärmaktionsplans sind allerdings bei künftigen Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung in der Abwägung zu berücksichtigen. Die Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans Teilplan Straße für den Ballungsraum Rhein- Main erfolgt in dem Zeitraum 15. März 2010 bis 15. April 2010. Es ist beabsichtigt, die von der Stadt genannten Maßnahmen im Lärmaktionsplan zu belassen in der Erkenntnis, dass eine Fortschreibung bereits kurzfristig ansteht. In der zweiten Stufe der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtline erfolgt ab 2012 die zweite Stufe der Lärmminderungsplanung. Es werden vom Land Hessen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz erfasst, die Ballungsräume werden per gesetzlicher Definition bereits ab 100.000 Einwohner bestimmt. Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt bedeutet dies, dass auch die städtische Lärmkartierung mit den neusten Verkehrszahlen ständig fortgeschrieben werden muss, um eine exakte Grundlage für die weitere Stadtentwicklung zu haben. Diese Kartierung geht im Detail wesentlich über die Kartierung des Landes hinaus. 2013 wird erneut ein Lärmaktionsplan Teilplan Straße vom Regierungspräsidium aufgestellt werden, der auch die übrigen Lärmbrennpunkte auf weniger verkehrsreichen Straßen erfasst. Hier gilt es dann Bilanz zu ziehen und die bis jetzt gemeldeten Maßnahmen gegebenenfalls zu ergänzen. Öffentlichkeitsbeteiligung Teilplan Schienenverkehr Zeitgleich mit dem Entwurf zur Lärmaktionsplanung Teilplan Straße hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans Teilplan Schienenverkehr bekannt gemacht. Zuständig für den Plan ist das Eisenbahnbundesamt. Bis Ende April 2010 sollen dem Regierungspräsidium Informationen und Maßnahmenvorschläge zu Lärmschwerpunkten an Haupteisenbahnstrecken im Stadtgebiet Darmstadt genannt werden. Mit dieser Frage wird sich die interne Arbeitsgruppe unter Leitung des Umweltamtes gemeinsam mit der Hochschule Darmstadt demnächst beschäftigen. 8 ... Auf Grundlage der städtischen Lärmkartierung ist bereits jetzt voraus sehbar, dass die besonderen Lärmbelastungen im Bereich Wixhausen und im Bereich Eberstadt genannt werden. aufgestellt 22.03.2010 56 kr-hr Walter Hoffmann Dieter Wenzel Dezernat I Dezernat VI
anlage 4
5557 Zeichen
Anlage 4
Beabreitungsstand zum Pilotprojekt „Tempolimit 30 km/h nachts“ (Anlage) [Stadt Darmstadt 2009]
Straße/
Straßenabschnitt
Erreichbare
Lärm-
reduzierung
Immissionspeg
el nachts
[dB (A)]
Anzahl Betroffene/
Randnutzung Straßenraum Lichtsignal-
koordinierung ÖPNV Beurteilung
Donnersbergring -
Hindenburgstraße
Prüfung durch
Vermessungsa
mt
> 60 bis > 62 Überwiegend aufgelockerter
Geschosswohnungsbau,
abschnittsweise auch
Bürogebäude. Nördl.
Hügelstraße überwiegen
Einfamilienhäuser und
Grünanlagen
Durchgehend
vierstreifige Fahrbahn,
rechte Fahrstreifen
nachts überwiegend
beparkt. Überwiegend
Abstandsflächen zur
Bebauung
Anlagen im Zuge des
Donnersbergrings in
Koordinierung (Tempo
50), Nebenrichtung auf
Anforderung
- Tempo 30 zwischen Bessunger
Straße und Eschollbrücker
Straße denkbar
Fiedlerweg -
Spessartring -
Rhönring
> 55 bis > 60,
punktuell > 62
Überwiegend geschlossener
Geschosswohnungsbau, in
kürzeren Abschnitten auch
Einfamilienhäuser (Bereich
Mathildenhöhe) und
Grünanlagen (Spesartring)
Durchgehend
zweistreifige Fahrbahn.
Alleecharakter und
überwiegend größere
Abstandsflächen zur
Bebauung
FSA unkoordiniert;
Straßenzug lt. RiLSA
nicht geeignet für
Koordinierung
- Tempo 30 immissionsseitig –
auch aufgrund günstiger
optischer
Straßenraumgestaltung - nicht
dringlich, aber möglich;
symbolisch-politische
Bedeutung des Verkehrs im
Rhönring beachten
Heinrichstraße
West
(Heidelberger
Straße bis Nieder-
Ramstädter
Straße)
> 65 Überwiegend geschlossener
Geschosswohnungsbau und
mehrgeschossige Wohn-
/Geschäftsgebäude
Durchgehend
zweistreifige Fahrbahn,
Gebäude überwiegend
ohne Abstandsflächen
Anlagen in
Koordinierung (Tempo
50), Nebenrichtung auf
Anforderung.
Straßenzug lt. RiLSA
nicht geeignet für
Koordinierung
- Tempo 30 sinnvoll
Heinrichstraße Ost
(Nieder-
Ramstädter Straße
bis Breslauer Platz
> 62, punktuell
nur > 60
Westlich der Heidenreichstraße
Geschosswohnungsbau, östlich
Einfamilienhäuser
Durchgehend
zweistreifige Fahrbahn,
östlich
Heidenreichstraße
größere, westlich z. T.
nur kleine
Abstandsflächen zur
Bebauung
Zu große KP-Abstände
für Koordinierung
- Tempo 30 westlich der
Heidenreichstraße denkbar
Landskronstraße > 55 bis > 60 Überwiegend Ein- und
Zweifamilienhäuser in offener,
westlich der Ludwigshöhstraße
auch in geschlossener
Bebauung.
Durchgehend
zweistreifige Fahrbahn
mit Baumreihen und
Abstandsflächen zu den
Gebäuden
LSA Ludwigshöhstraße
mit Anforderung
Nebenrichtung
Linien R, 7 Fahrten
zwischen 22 und 6
Uhr
Tempo 30 immissionsseitig –
auch aufgrund günstiger
optischer
Straßenraumgestaltung - nicht
dringlich, aber möglich.
Straße/
Straßenabschnitt
Erreichbare
Lärm-
reduzierung
Immissionspeg
el nachts
[dB (A)]
Anzahl Betroffene/
Randnutzung Straßenraum Lichtsignal-
koordinierung ÖPNV Beurteilung
Hügelstraße
östlich
Wilhelminentunnel
> 65 Geschlossener
Geschosswohnungsbau
Durchgehend
dreistreifige
Einbahnstraße, nahezu
ohne Abstandsflächen
zu den Gebäuden.
Keine Koordinierung zu
Nachbarknoten
Vereinzelte Fahrten
von
Regionalbuslinien?
Tempo 30 bei stringenter
Geschwindigkeitsüberwachung
sinnvoll.
Kasinostraße > 65 Auf östlicher Straßenseite
geschlossene mehrgeschossige
Wohnbebauung, westlich Misch-
und Gewerbenutzung in
aufgelockerter Bauweise
Durchgehend
vierstreifige Fahrbahn,
nachts z. T. Parken auf
dem östlichen
Fahrsteifen.
Anlagen in
Koordinierung (Tempo
50), aufgrund
ungünstiger
Knotenpunktabstände
Koordinierung i.d.R. nur
in eine Richtung
möglich
- Tempo 30 bei stringenter
Geschwindigkeitsüberwachung
denkbar.
Haardtring
(nördlich
Eschollbrücker
Straße)
Punktuell > 60
bzw. > 62
z. T. Geschosswohnungsbau,
z. T. Einfamilienhäuser in
offener Bauweise. Westl.
Straßenseite nicht bebaut
Durchgehend
vierstreifige Fahrbahn
LSA
Haardtring/Holzhofallee
auf Anforderung,
Koordinierung im
Haardtring (Tempo 50)
Linien K59, K62 und
R, 8 Fahrten
zwischen 22 und 6
Uhr
Tempo 30 nicht sinnvoll
Heidelberger
Straße
> 65 Überwiegend Wohn- und
Mischnutzung in
mehrgeschossigen Gebäuden
Durchgehend
vierstreifige Fahrbahn;
Straßenbahn z. T. auf
eigenem Gleiskörper,
z. T in der Fahrbahn. Im
Abschnitt zwischen
Ahastraße und
Weinbergstraße keine,
sonst z. T. großzügige
Abstandsflächen zur
Bebauung
LSA Heidelberger
Str./Bessunger Str. auf
Anforderung, FSA
Weinbergstraße
unkoordiniert
Linien 1, 6, 7, 8; 30
Fahrten zwischen 22
und 6 Uhr
Tempo 30 im Abschnitt
zwischen Ahastraße und
Weinbergstraße sinnvoll
Holzstraße > 65 Überwiegend Wohn- und
Mischnutzung in
mehrgeschossigen Gebäuden
Durchgehend
zweistreifige
Einbahnstraße mit
separatem Bahnkörper,
ohne Abstandsflächen
Keine LSA Linien 2, 3, 9 und K;
> 60 Fahrten
zwischen 22 und 6
Uhr auf separatem
Bahnkörper.
Tempo 30 bei stringenter
Geschwindigkeitsüberwachung
sinnvoll.
Zeughausstraße > 65 Überwiegend Büro- und sonstige
Gewerbenutzung in
mehrgeschossigen Gebäuden
(Wohnanteil?)
Durchgehend
dreistreifige
Einbahnstraße, kaum
Abstandsflächen
Funktionierende
Koordinierung Tempo
50
Vereinzelte Fahrten
von
Regionalbuslinien?
Tempo 30 nicht sinnvoll
Nieder-Ramstädter
Straße zwischen
Roßdörfer Straße
und Heinrichstraße
> 65 Geschlossener
Geschosswohnungsbau mit
Mischnutzungen
Durchgehend
vierstreifige Fahrbahn
mit Straßenbahn, nachts
Parken auf dem rechten
Fahrstreifen
Linien 2 und 9; 31
Fahrten zwischen 22
und 6 Uhr
Tempo 30 denkbar
anlage 3
2895 Zeichen
Anlage 3
Reihung und Kosten
Reihung
lfd. Nr.
Straßenname von Querstraße bis Querstraße
Ergebnis Punkte
ca. Fläche
(m²) Maßnahmeart
geschätzte
Kosten pro
Abschnitt (EUR)
Einheitspreis
(EP)
1 2 Haardtring Holzhofallee Danziger Platz 18 13.400 grundhafte Erneuerung 1.340.000,00 100,00
2 3 Rüdesheimer Str. Eschollbrücker
Str.
Heidelberger
Landstr.
17 9.600 grundhafte Erneuerung 960.000,00 100,00
3a * 1 Landgraf-Georg-Str. Stiftstr. Fiedlerweg 15 6.600 grundhafte Erneuerung 792.000,00 120,00
3b 4 Fiedlerweg Spessartring Landgraf-Georg-Str. 15 3.100 grundhafte Erneuerung 310.000,00 100,00
4a 9 Heinrichstr. Gervinusstr. Heidenreichstr. 14 3.400 grundhafte Erneuerung 340.000,00 100,00
Heinrichstr. weitere Abschnitte 14 2.000 Deckschicht 60.000,00 30,00
4b 7 Nieder-Ramstädter
Str.
Jahnstr. Klappacher Str. 14 16.300 gr undhafte Erneuerung 1.630.000,00 100,00
5a 6 Bleichstr. Steubenplatz Schleiermacherstr. 13 8.300 Binder und Deckschicht 290.000,00 35,00
5b 8 Eschollbrücker Str. Anne-Frank-Str. Haardtring 13 16.600 grundhafte Erneuerung 1.660.000,00 100,00
5c * 16 Bismarckstraße 1) Goebelstr. Frankfurter Str. 13 19.500 grundhafte Erneuerung 2.340.000,00 120,00
6 10
Heidelberger Str.
Heidelberger Landstr.
Rüdesheimer Str.
Franklinstr.
Franklinstr.
Reuterallee
11 35.400 grundhafte Erneuerung 3.540.000,00 100,00
7a 11 Kranichsteiner Str. Grundstr. Matratzenweg 10 6.200 grundhafte Erneuerung 620.000,00 100,00
7b * 17 Frankfurter Str. 1) Pallaswiesenstr. Bismarckstr. 10 6.700 grundhafte Erneuerung 804.000,00 120,00
8a 5 Zeughausstr. Schleiermacherstr Alexande rstr. 9 3.800 grundhafte Erneuerung 380.000,00 100,00
8b 8 Eschollbrücker Str. Haardtring Groß-Gerauer-Str. 9 5.400 grundhafte Erneuerung 540.000,00 100,00
8c 12 Klappacher Str. Landskronstr. Nieder-Ramstädter-
Str.
9 9.600 Deckschicht 288.000,00 30,00
9 14 Jägertorstr. Messelerstr. Parkstr. 6 7.200 grundhafte Erneuerung 720.000,00 100,00
10a 18 Kirschenallee 1) Pallaswiesenstr. Landwehrstr. 5 3.700 grundhafte Erneuerung 440.000,00 120,00
10b 21 Michaelisstr. 1) Feldschneise Dornheimer Weg 5 6.600 grundhafte Erneuerung 660.000,00 100,00
11a 13 Mainzer Str. Michaelisstr. Pallaswiesenstr. 4 4.300 grun dhafte Erneuerung 430.000,00 100,00
11b 15 Holzhofallee Haardtring Hindenburgstr. 4 6.900 grundhafte Erneuerung 690.000,00 100,00
11c 19 Rößlerstr. Pallaswiesenstr. Landwehrstr. 4 3.400 grundhafte Erneuerung 340.000,00 100,00
11d 20 Mainzer Str. Pallaswiesenstr. Landwehrstr. 4 7.900 grundhafte Erneuerung 790.000,00 100,00
Summe 19.964.000,00
* Erschwernisse / Gleise + 20,-- €/m²
1) Projektierte Abschnitte
grundhafte Erneuerung: neuer Asphaltaufbau, Deckschicht, Binderschicht, Trageschicht, Schottertragschicht
anlage 1
72 Zeichen
Anlage 1 Straßen mit mehr als 6 Mio. KFZ/a in der Stadt Darmstadt
anlage 2
1057 Zeichen
Anlage 2 Anzahl der Betroffenen über LDEN und LNight in der Stadt Darmstadt LDEN in dB (A) LNight in dB (A) Ort 65-<70 70-<75 ≥75 55-<60 60-<65 ≥65 Cityring (Rheinstr., Neckarstr., Hügelstr., Kirchstr., Schlossgraben, Zeughausstr., Bleichstr.) 299 497 535 313 441 633 Dolivostr., Steubenplatz, Hindenburgstr., Donnersbergring 333 358 18 323 359 3 Eschollbrücker Str. 171 98 78 183 149 3 Landgraf-Georg-Straße, Fiedlerweg, Spessartring, Rhönring 532 263 30 589 175 38 Haardtring, Rüdesheimer Str., Landskronstraße, Klappacher Str. 303 218 2 294 200 0 Heidelberger Straße 241 290 261 209 288 334 Heinrichstraße 347 401 268 366 421 167 Kasinostraße 144 124 182 150 130 191 Nieder-Ramstädter Straße, Teichhausstr. 121 110 130 144 119 137 Pützerstraße, Heinheimer Straße, Kranichsteiner Straße 297 310 12 360 197 0 Wixhausen (Frankfurter Landstraße) 48 35 1 48 45 1 Eberstadt (Heidelberger Landstraße, Reuterallee, Walther-Rathenau-Str., Pfungstädter Str., Karlsruher Straße 611 96 0 857 108 0 A 5 Heimstättensiedlung, Eberstadt 13 0 0 133 0 0
Beratungsverlauf (4)
Orte (65)
- Pallaswiesenstraße 4
- Kasinostraße 144
- Neckarstraße
- Heidelberger Straße 241
- Rüdesheimer Straße
- Karlsruher Straße 611
- Frankfurter Straße 13
- Landgraf-Georg-Straße 15
- Nieder-Ramstädter Straße 9
- Teichhausstraße 121
- Gräfenhäuser Straße
- Kranichsteiner Straße 297
- Heinrichstraße 347
- Eschollbrücker Straße 171
- Pützerstraße
- Heidelberger Landstraße 17
- Reuterallee 11
- Pfungstädter Straße
- Rheinstraße
- Hügelstraße
- Heidenreichstraße 14
- Landskronstraße
- Ludwigshöhstraße
- Ahastraße
- Weinbergstraße
- Holzstraße
- Zeughausstraße
- Roßdörfer Straße
- Stiftstraße
- Gervinusstraße
- Jahnstraße
- Klappacher Straße 14
- Bleichstraße
- Anne-Frank-Straße
- Bismarckstraße 1
- Goebelstraße
- Franklinstraße
- Jägertorstraße
- Parkstraße 6
- Kirschenallee 1
- Landwehrstraße 5
- Michaelisstraße 1
- Mainzer Straße
- Rößlerstraße
- Kirchstraße
- Dolivostraße
- Heinheimer Straße
- Frankfurter Landstraße
- Walther-Rathenau-Straße
- Rhönring 532
- Spessartring
- Fiedlerweg 15
- Haardtring 13
- Breslauer Platz
- Steubenplatz
- Matratzenweg 10
- Schlossgraben
- Donnersbergring 333
- Bessunger Straße
- Schleiermacherstraße 13
- Holzhofallee
- Frankenäckerweg
- Danziger Platz 18
- Feldschneise
- Dornheimer Weg 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0144
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.03.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00