1970/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Wiedereinbringung der Gedenktafel zum Standort der einstigen Kölner Synagoge, AZ.: 256/18
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Anlage 1 Eingabe
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Bezirksvertretung Innenstadt s z. Hd. Herrn Andreas Huppke, Bezirksbürgerm. Ludwigstraße 8 50667 KÖLN Köln-Weiden, den 22. 11. 2018 An den Ausschuss Kunst und Kultur im Rat der Stadt Köln Bürgereingabe Hiermit reiche ich gemäß $ 24 GO /NRW eine Bürgereingabe zur Wieder- bzw. Neueinbringung der Gedenktafel zum Standort der einstigen Kölner Synagoge Ecke Glockengasse / Offenbachplatz ein. Begründung: Die die im Auftrag der Stadt Köln von dem Bildhauer Jürgen Hans Grümmer 1966 geschaffene bronzene Gedenktafel war als Bodenplatte konzipiert. Als Be- denken aufkamen, die Begehung der Tafel sei pietätlos, wurde nach einem Ort für ihre senkrechte Präsentation gesucht. Weil es zwischen der Nord-Süd-Fahrt und der Oper aber keine Wand zu ihrer Befestigung gab, wurde die Gedenktafel an der Nordostecke der Oper angebracht. Dadurch trennten sie gut 60 Meter vom einstigen Standort der Synagoge. Dies führte zu der falschen Annahme, die Synagoge habe dort gestanden, wo heute das Opernhaus steht. Nachdem nun der mögliche Standort für die Gedenktafel nicht mehr durch Baumaßnahmen gestört wird, und die Kölner Synagoge zu dem neuen Standort ihr Plazet gegeben hat, stünde es der Stadt Köln gut an, die Tafel, wie seit lan- gem vorgesehen, wieder einzubringen.
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1970/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Wiedereinbringung der Gedenktafel zum Standort der einstigen Kölner Synagoge, AZ.: 256/18 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Auskunft geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 256/18 01.06.2023 Bürgereingabe nach $ 24 GO - „Wiedereinbringung der Gedenktafel zum Stand- ort der einstigen Kölner Synagoge" Aktenzeichen 02-1600-256/18 Sehr geehrter zu Ihrer Bürgereingabe kann ich Ihnen heute eine erfreuliche, abschließende Informa- tion geben. vom NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln hat mit- geteilt, dass Sie mit ihr im Austausch stehen und seit Ihrer Eingabe mehrere Gesprä- che und Planungsschritte erfolgt sind. berichtet folgenden Sachstand: „Bei einem Termin im Oktober 2021 noch mit. L ı wurde entschieden, die Synagogen-Gemeinde Köln in die Gestaltung des Gedenkens an die Synagoge Glockengasse auf dem neu gestalteten Offenbach- platz miteinzubeziehen. Daraus entstand der Wunsch, die Wiedereinbringung der Ge- denktafel um weitere Elemente des Erinnerns und der historischen Kontextualisierung zu erweitern. Die Form der Wiedereinbringung der fraglichen Gedenktafel hat sich mittlerweile konkretisiert: Die Tafel wird auf einem steinernen Sockel in angemessener Lesehöhe installiert, und zwar im nordöstlichen Bereich des Großen Offenbachplatzes (nahe der jetzigen Kreuzung Nord-Süd-Fahrt und Glockengasse). Sie befindet sich dann innerhalb des tatsächlichen Standorts der zerstörten Synagoge. Die Wiederein- bringung der Tafel soll mit Abschluss der Neugestaltung des Offenbachplatzes erfol- gen. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin In der Sondersitzung am 11.05.2023 hat der Betriebsausschuss Bühnen der Be- schlussvorlage 0114/2023 einstimmig zugestimmt. Weitere Informationen zu den Be- ratungen sind aufrufbar unter: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp? kvonr=112783 Sollten noch Fragen offen sein, können Sie sich gerne direkt wenden an E-Mail: nsdok@stadt-koeln.de. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement bedanke ich mich herzlich. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich. Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1970/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 22.06.2023
- Erstellt
- 13.06.2023 12:59