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1412/2023

Haftet der Anti-Haft-Lack?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.05.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.05.2023, TOP 6.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2931 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 10.05.2023 
 1412/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.05.2023 
 
Haftet der Anti-Haft-Lack? 
hier: Anfrage der Fraktion DIE FRAKTION in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
25.04.2023; AN/0669/2023 
DIE FRAKTION bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Hat die Verwaltung Kenntnis des Phänomens und kann den Sachverhalt bestätigen? 
 
2. Seit wann ist der Verwaltung dieses Phänomen bekannt? 
 
3. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkung des Phänomens ein? Welche Wirkung haben 
sich lösende Teile der Beschichtung in Bezug auf Menschen und Umwelt insbesondere bei 
der Stadtentwässerung? Entstehen beispielsweise Mikroplastikteilchen? 
 
4. In welchem Verhältnis stehen Nutzen und Wirkung mit den Kosten der Anti-Haft-
Beschichtung zueinander? 
 
5. Welche Veränderungen in der Anti-Haft-Strategie sind denkbar – welche werden seitens 
der Verwaltung empfohlen oder ergriffen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
Das Amt für Verkehrsmanagement hatte bis zum Zeitpunkt der Anfrage keine Erkenntnisse 
über eine Problematik mit der Anti-Haft Beschichtung. Auf Nachfrage bestätigte der Hersteller 
aber von der Problematik Kenntnis zu haben. 
Weiter gibt der Hersteller an, die Problematik durch den Einsatz eines neuen Primers als 
Grundlage abgestellt zu haben. 
 
Zu 2. 
Das Amt für Verkehrsmanagement hat mit Eingang der Anfrage Kenntnis über die Problematik 
erlangt. 
 
Zu 3. 
Laut den Herstellerinformationen handelt es sich um ein Produkt auf Silikonbasis. Auf Erdöl 
basierende Kunststoffe werden nicht verwendet. Die Gefahr von Mikroplastik Emissionen geht 
von der Beschichtung damit nicht aus. In Bezug auf andere die Umwelt beeinflussende Emis-
sionen der Beschichtung liegen dem Amt für Verkehrsmanagement keine Hinweise oder Er-
kenntnisse vor.

2 
 
Zu 4. 
Das Amt für Verkehrsmanagement verfügt derzeit über keine Erkenntnisse dazu. 
Die Beschichtung wird nur an einigen wenigen Masten von Lichtsignalanlagen verwendet. 
Die RheinEnergie AG setzt diese Beschichtung in größerem Umfang bei Lichtmasten ein. 
Nach Auskunft des Herstellers zeigt sich die Problematik an ausschließlich glatten Oberflä-
chen, die über keinen zuvor verwendeten Anstrich verfügen und unter Außeneinwirkung, wie 
der Befestigung von Fahrradschlössern, etc. entstehen. Wettereinflüsse spielen hingegen 
keine Rolle. Lichtmasten sind eher nicht betroffen, da diese bereits über einen Anstrich verfü-
gen. Die darauf aufgetragene Beschichtung dürfte sich hier nicht lösen. Dies ist bisher zumin-
dest nicht bekannt. 
 
Zu 5. 
Das Amt für Verkehrsmanagement wird die Maste, an welchen die Beschichtung aufgetragen 
wurde, im Hinblick auf das Phänomen untersuchen und ggfs. die Beschichtung austauschen. 
Weiter wird es das Bestehen eines Gewährleistungsanspruchs prüfen. 
 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

23.05.2023 Verkehrsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1412/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.05.2023
Erstellt
27.04.2023 09:43