1412/2023
Haftet der Anti-Haft-Lack?
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2931 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 10.05.2023 1412/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.05.2023 Haftet der Anti-Haft-Lack? hier: Anfrage der Fraktion DIE FRAKTION in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2023; AN/0669/2023 DIE FRAKTION bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Hat die Verwaltung Kenntnis des Phänomens und kann den Sachverhalt bestätigen? 2. Seit wann ist der Verwaltung dieses Phänomen bekannt? 3. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkung des Phänomens ein? Welche Wirkung haben sich lösende Teile der Beschichtung in Bezug auf Menschen und Umwelt insbesondere bei der Stadtentwässerung? Entstehen beispielsweise Mikroplastikteilchen? 4. In welchem Verhältnis stehen Nutzen und Wirkung mit den Kosten der Anti-Haft- Beschichtung zueinander? 5. Welche Veränderungen in der Anti-Haft-Strategie sind denkbar – welche werden seitens der Verwaltung empfohlen oder ergriffen?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1. Das Amt für Verkehrsmanagement hatte bis zum Zeitpunkt der Anfrage keine Erkenntnisse über eine Problematik mit der Anti-Haft Beschichtung. Auf Nachfrage bestätigte der Hersteller aber von der Problematik Kenntnis zu haben. Weiter gibt der Hersteller an, die Problematik durch den Einsatz eines neuen Primers als Grundlage abgestellt zu haben. Zu 2. Das Amt für Verkehrsmanagement hat mit Eingang der Anfrage Kenntnis über die Problematik erlangt. Zu 3. Laut den Herstellerinformationen handelt es sich um ein Produkt auf Silikonbasis. Auf Erdöl basierende Kunststoffe werden nicht verwendet. Die Gefahr von Mikroplastik Emissionen geht von der Beschichtung damit nicht aus. In Bezug auf andere die Umwelt beeinflussende Emis- sionen der Beschichtung liegen dem Amt für Verkehrsmanagement keine Hinweise oder Er- kenntnisse vor. 2 Zu 4. Das Amt für Verkehrsmanagement verfügt derzeit über keine Erkenntnisse dazu. Die Beschichtung wird nur an einigen wenigen Masten von Lichtsignalanlagen verwendet. Die RheinEnergie AG setzt diese Beschichtung in größerem Umfang bei Lichtmasten ein. Nach Auskunft des Herstellers zeigt sich die Problematik an ausschließlich glatten Oberflä- chen, die über keinen zuvor verwendeten Anstrich verfügen und unter Außeneinwirkung, wie der Befestigung von Fahrradschlössern, etc. entstehen. Wettereinflüsse spielen hingegen keine Rolle. Lichtmasten sind eher nicht betroffen, da diese bereits über einen Anstrich verfü- gen. Die darauf aufgetragene Beschichtung dürfte sich hier nicht lösen. Dies ist bisher zumin- dest nicht bekannt. Zu 5. Das Amt für Verkehrsmanagement wird die Maste, an welchen die Beschichtung aufgetragen wurde, im Hinblick auf das Phänomen untersuchen und ggfs. die Beschichtung austauschen. Weiter wird es das Bestehen eines Gewährleistungsanspruchs prüfen. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1412/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.05.2023
- Erstellt
- 27.04.2023 09:43