1540/2020
Schließung und sukzessive Wiedereröffnung der Schulen im Rahmen der Corona-Pandemie - aktueller Sachstand der Beantwortung von Anfragen
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 25.05.2020 1540/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020 Schließung und sukzessive Wiedereröffnung der Schulen im Rahmen der Corona-Pandemie - aktueller Sachstand der Beantwortung von Anfragen Die Schließung und sukzessive Wiedereröffnung der Kölner Schulen ist mit vielen, immer wieder ak- tualisierten Anforderungen verbunden. Der Sachstand dieser Anforderungen und insbesondere ihrer Umsetzungen wurde mit Mitteilung 1216/2020 zur Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung am 27.04.2020 ausführlich dargestellt. Im Vorfeld der Sitzung am 27.04.2020 wurden diverse Anfragen der Fraktionen eingereicht, teils auch in der Sitzung mündlich formuliert. Andere Ausschüsse, z. B. Hauptausschuss, und Bezirksvertretun- gen haben verständlicherweise ebenfalls Anfragen zu Sachständen und Verfahren formuliert. Diese wurden bereits weitestgehend beantwortet. Um dem Ausschuss Schule und Weiterbildung einen Gesamtüberblick und einige noch offene Beant- wortungen bieten zu können, sind in beigefügter Auflistung die bisher eingegangenen (schriftlichen und mündlichen) Anfragen sowie die Antworten bzw. Hinweise auf bereits erfolgte Stellungnahmen enthalten. Sofern vereinzelt noch Antworten offen sind, bittet die Verwaltung dies zu entschuldigen. Die Beantwortung wird nachgeholt. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es den mit der Bewältigung der Krisensituation be- schäftigten Verwaltungsbereichen nicht immer möglich ist, alle Anfragen zeitnah zu bearbeiten und zu beantworten. Die Verwaltung ist mit allen Kräften darum bemüht, die für alle Beteiligten schwierige, oft mit kurzfristigen Änderungen und Anforderungen verbundene Situation zu bewältigen und die not- wendigen Voraussetzungen für eine funktionsfähige Infrastruktur zu schaffen. Gez. Voigtsberger Anlage
Anlage zur Mitteilung 1540-2020
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1 Gemium: Datum der Sitzung: Anfrage: Fraktion: Antwort der Abteilung: ASW 27.04.2020 Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um die beengten Situationen im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr der KVB und der DB, wie sie bislang besonders für Schüler*innen üblich waren, zu vermeiden? Insbesondere: - Werden mehr Busse in Betrieb genommen und gibt es Absprachen mit den Schulen wegen des jeweiligen Unterrichtsbeginns? - Werden Regelungen bezüglich der S-Bahnen getroffen, die auch zur Zeit z.B. im Fall der S11 oft nahezu überfüllt sind? Die Linke Die KVB hat ihren regulären Betrieb wieder aufgenommen. Da die Primar- und auch weiterführenden Schulen nicht im Vollbetrieb gestartet sind, sondern Unterricht jahrgangsbezogen stattfindet, sind nicht alle Schüler und Schülerinnen im Schulbetrieb und insofern auch nicht im ÖPNV auf dem Schulweg. Gleiches gilt für den Schülerspezialverkehr. Auch hier wird bislang nur eine Anzahl von maximal 25 % der Schülerschaft befördert, so dass Abstände eingehalten werden können. Bei Nutzung sowohl des ÖPNV als auch des Schülerspezialverkehrs sind Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. ASW 27.04.2020 Zur Frage der Schulreinigung: - Werden die erforderlichen zusätzlichen Arbeitsstunden den Reinigungsunternehmen und damit auch den in der Reinigung vor Ort Beschäftigten angerechnet und bezahlt? - Hält die Verwaltung eine Grundreinigung der Schulen für notwendig und, falls dies der Fall ist, wird diese mit oder ohne Desinfektionsmitteln durchgeführt und innerhalb welchen Zeitraums? Die Linke Die Fragen wurden bereits mit der Mitteilung 1216/2020 im ASW am 27.04.2020 beantwortet. ASW 27.04.2020 Geht die Stadtverwaltung davon aus, dass Schüler*innen und Lehrende mit Schutzmasken auszustatten sind und inwiefern unterstützt die Stadtverwaltung hier die Schulen? Die Linke Da die Nutzung des ÖPNV und des Schülerspezialverkehrs und auch Einkäufe das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung fordern, ist davon auszugehen, dass jede Schülerin und jeder Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung besitzt und diese in den entsprechenden Situationen auch trägt. In allen Schulen und Schulbussen sind "Notfallkontingente" vorhanden. Die Lehrkräfte sind über das Land mit Masken auszustatten. Die seitens des Landes formulierte Forderung nach Beschaffung und Ausstattung durch den Schulträger wurde auf Ebene des Städtetages abgelehnt. Eine Rückantwort des Landes steht noch aus. ASW 27.04.2020 Wie sieht der Schulträger die Ausstattung mit Endgeräten in Bezug auf Homeschooling vor? Bündnis 90/Die Grünen Der Schulträger stellt derzeit den Schulen insgesamt 13.000 iPads und 3.600 Notebooks zur Verfügung. Weitere Geräte werden derzeit beschafft. Zu dem angekündigten 500-Mio-Euro-Soforthilfeprogramm des Bundes liegen noch keine konkreten Förderbestimmungen und Ausführungen zum Verfahren vor. Weitere Ausführungen erfolgen in der Mitteilung zur Sitzung des ASW am 25.05.2020. ASW 27.04.2020 Wie gedenkt die Verwaltung Caterer und Mensabetreiber finanziell zu unterstützen? Die Linke Es gibt noch keine abschließenden Entscheidungen dazu. Die Situation der Caterer ist sehr unterschiedlich. Vergleichbare Regelungen anderer Kommunen liegen nicht vor, so dass davon auszugehen ist, dass auch andere Schulträger nur schwerlich eine Entscheidung treffen können. Die Verwaltung wird den Ausschuss Schule und Weiterbildung über die Ergebnisse informieren. ASW 27.04.2020 Arbeitet die Stadt Köln bereits an zukunftsfähigen Lösungen für die digitale Ausstattung (Stichwort BYOD)? FDP Die Verwaltung hat die Grundlagen für ein Verfahren "Get your own device" (Gyod) geschaffen, abschließende juristische Klärungen finden derzeit statt. Außerdem wird die Kalkulation der erforderlichen Finanzmittel zur Unterstützung der finanzschwachen Familien aufgestellt. Konkrete Ergebnisse werden dem Ausschuss Schule und Weiterbildung in der nächsten Sitzung vorgestellt. ASW 27.04.2020 Welche Maßnahmen wurden bei der Volkshochschule und der Rheinischen Musikschule seit Ausbruch der Coronakrise Mitte März bis zum Ausschusstermin getroffen, um den drohenden Einkommensverlust der auf Honorarbasis arbeitenden Lehrenden beider Einrichtungen aufzufangen? In welchem Maße wurden welche Gruppen von Lehrenden dabei unterstützt bzw. wurde es ermöglicht, den Unterricht unter Wahrung des Gesundheitsschutzes fortzusetzen? Welche Maßnahmen sind geplant oder werden erwogen, um dies in den kommenden Wochen bei Andauern der Coronakrise fortzusetzen? Auf die Beantwortung 1469/2020 wird verwiesen. 2 Gemium: Datum der Sitzung: Anfrage: Fraktion: Antwort der Abteilung: ASW 27.04.2020 Wie kann allen Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem familiären Hintergrund die Teilnahme am Home-Schooling ermöglicht werden? SPD Homeschooling findet derzeit in unterschiedlicher Form statt, teils analog, teils digital. Die Art und Weise richtet sich nicht ausschließlich nach der technischen Ausstattung der Schüler und Schülerinnen, sondern auch nach der bisherigen Schwerpunktsetzung der einzelnen Schulen. So verfügen derzeit weniger als 50% der Schulen über iPads, weil sie in der Vergangenheit keine Anträge und entsprechenden pädagogischen Konzepte eingereicht haben. Inzwischen liegen weitere Anträge vor, die mit hoher Priorität bearbeitet und die notwendigen Beschaffungen vorgenommen werden. Weitere Ausführungen dazu in der Mitteilung zur Sitzung des ASW am 25.05.2020. ASW 27.04.2020 Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines Sofortprogramms zur Förderung des digitalen Unterrichts für Kinder aus bedürftigen Familien jeweils 150 Euro für die Anschaffung eines Laptops oder eines Tablets bereit. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass dieser Beitrag die Familien schnellstmöglich erreicht? SPD Das Programm ist angekündigt. Die Mittel sollen über die Länder den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Es liegen noch keine Förder- und Ausführungsbestimmungen vor, so dass die Verwaltung noch keine Aussagen zur Verwendung und zum Verfahren treffen kann. ASW 27.04.2020 Sind die Soforthilfen des Bundes auskömmlich, um allen Schülerinnen und Schülern gleiche Lernvoraussetzungen und die Teilnahme am Digitalunterricht zu ermöglichen, oder werden zusätzliche Mittel benötigt? SPD Auch wenn die Ausführungsbestimmungen noch nicht vorliegen, so kann nach allen bisherigen (medialen) Hinweisen und Veröffentlichungen davon ausgegangen werden, dass die Mittel des Bundes keinesfalls ausreichend sein werden, um allen Schülern und Schülerinnen die Teilnahme am Digitalunterricht zu ermöglichen. Hierbei gilt es aber auch zu differenzieren. Der Digitalunterricht im Rahmen des Präsenzunterrichts erfordert keine 1:1 Ausstattung während Digitalunterricht im Rahmen von Homeschooling dies sehr wohl erfordern würde. Für diesen Fall würden (siehe auch Mitteilung 1216/2020 zur Sitzung des ASW am 27.04.2020) würden 52 Mio. Euro benötigt. Diese werden sicherlich über das Soforthilfeprogramm des Bundes nicht zur Verfügung stehen. ASW 27.04.2020 Können die Mittel des Digitalpaktes (Fördersäule 3) für die Bereitstellung personalisierter Endgeräte und die benötigte Software akquiriert werden? SPD Nein, die Mittel können hierfür nicht genutzt werden. Der Digitalpakt setzt in erster Linie auf Schaffung und Ausbau der Infrastruktur. Die Beschaffung mobiler Endgeräte ist bis max. 25.000 Euro je Schule möglich. Dies entspricht rd. 50 iPads. ASW 27.04.2020 Welche Zeitschiene erscheint der Verwaltung für die schrittweise Ausweitung des Home-Schoolings realistisch? SPD Der Ausbau der Ausstattung mit mobilen Endgeräten wird sukzessive fortgeführt. Siehe hierzu auch die Mitteilung zur Sitzung des ASW am 25.05.2020. Der Ausbau ist in Abhängigkeit zum Bedarf, zur Marktlage und damit verbundener Liefermöglichkeiten, zur Finanzierbarkeit etc. zu sehen. ASW 27.04.2020 Wie viele Schulen in Köln besitzen bereits einen auf die aktuelle Pandemie ausgerichteten Hygieneplan? Wie wird darüber hinaus sichergestellt, dass bis zum 04.05. ein solcher Plan auch an allen anderen Schulen eingeführt ist? Stadtschulpfl egschaft siehe Mitteilung 1216/2020 zur Sitzung des ASW am 27.04.2020. ASW 27.04.2020 Wer prüft den von den Schulen erstellten oder zu erstellenden Hygieneplan in Bezug auf die gesundheitlichen Anforderungen? Wer ist ergänzend für die Einhaltung verantwortlich bzw. wer überprüft diese nach dem Schulstart? Und was bedeutet es für die Schulpflicht der Schülerinnen und Schüler, wenn Mängel an der Einhaltung des Hygieneplans erkannt werden? Stadtschulpfl egschaft siehe Mitteilung 1216/2020 zur Sitzung des ASW am 27.04.2020. ASW 27.04.2020 Kann sichergestellt werden, dass in allen Schulen bereits am 23.April 2020 die benötigten Desinfektionsmittel, Einwegtrockentücher etc. Für den Vorlaufbetrieb 2020 so viele Mittel zu beschaffen, dass diese für einen dann startenden Schulbetrieb in ausreichender Menge bereitstehen? Stadtschulpfl egschaft siehe Mitteilung 1216/2020 zur Sitzung des ASW am 27.04.2020. ASW 27.04.2020 Beschlossen wurde im letzten Jahr, alle Toiletten zweimal täglich zu reinigen. Wir glauben, dass dieses in der jetzigen, ungeplanten Situation nicht ausreicht. Auch können wir uns nicht vorstellen, dass alle Schülerinnen und Schüler die Toiletten in den großen Pausen nutzen. Gleiches gilt für die Mittagspause in den Mensen. Daher möchten wir wissen, ob die Schulen gebeten werden, für die Toiletten und Mensen rollierende Systeme einzuführen. Ist es darüber hinaus möglich, Reinigungskräfte speziell für die Toilettenräume und Mensen einzusetzen, so dass dort eine kontinuierliche Reinigung ermöglicht werden kann? Stadtschul- pflegschaft siehe Mitteilung 1216/2020 zur Sitzung des ASW am 27.04.2020. Im übrigen sind bislang nicht alle Schüler und Schülerinnen im Präsenzunterricht, sondern vielmehr nur einzelne Jahrgänge. Insofern findet eine Nutzung der Sanitäranlagen in deutlich geringerem Umfange statt als zu regulären Schulnutzungszeiten. 3 Gemium: Datum der Sitzung: Anfrage: Fraktion: Antwort der Abteilung: ASW 27.04.2020 Ein wesentliches Mittel zur Eindämmung der Pandemie ist eine regelmäßige Handhygiene. Allerdings stehen nicht in allen Klassenräumen Waschbecken zur Verfügung. Kann die Nutzung dieser Klassenräume trotzdem sichergestellt werden oder muss auf diese verzichtet werden? Stadtschul- pflegschaft Die Nutzung kann sichergestellt werden, da Sanitäranlagen vorhanden und mit entsprechenden Reinigungsmitteln und Handtüchern ausgestattet sind. ASW 27.04.2020 Ist die Stadt Köln in der Lage, allen Schülerinnen und Schülern, auch allen Lehrkräften Schutzmasken zur Verfügung zu stellen? Falls das nicht möglich ist bitten wir um Auskunft, wie eine Reduzierung der Ansteckungsgefahr gleichwertig reduziert werden kann. Oder wird erwartet, dass die Eltern für ausreichende Masken für ihre Kinder sorgen? Stadtschul- pflegschaft Die Fragen wurden bereits mit der Mitteilung im ASW am 27.04.2020 beantwortet. ASW 27.04.2020 Nach unserer Kenntnis wurden in den letzten Jahren immer mehr Schulen im Passivhaus- Standard errichtet. Bei diesen Schulen ist ein normales Lüften nicht immer möglich, zum Teil lassen sich Fenster nach unserer Kenntnis nicht einmal öffnen. Wie wird die Vorgabe des Landes nach einer stündlichen Stoßlüftung beziehungsweise Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten (Rahmen-Hygieneplan des Landes NRW für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche) sichergestellt? Stadtschul- pflegschaft Unabhängig von der Bauart eines Gebäudes muss eine ausreichzende Lüftung in jedem Fall hergestellt werden können. Dies ist mit dem Gesundheitsamt abzustimmen. Es sind entsprechende Querschnitte bei den Fenstern zu berücksichtigen um eine wirksame Stoßlüftung nach jeder Unterrichtseinheit zu gewährleisten. Im Falle der Erihctung von Schulgebäuden in besonderes energiesparender Weise, werden sehr oft Lüftungsanlagen eingesetzt. Die Berechnung der Lüftungsleistung richtet sich nach entsprechenden DIN-Vorgaben und entspricht dem notwneidgen Luftaustausch z.B. in Unterrichtsräumen. Dennoch sind Fenster auch in solchen Gebäuden öffenbar auszuführen, um auch im Falle des Ausfalls der Lüftungsanlage lüften zu können. ASW 27.04.2020 Einige Kinder werden mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Schule kommen können. Andere werden vielleicht durch die Eltern mit dem Auto gebracht. Trotzdem sind viele auf den ÖPNV angewiesen. Da insbesondere viele Busse im normalen Schulbetrieb morgens und mittags überfüllt sind, möchten wir gerne wissen, ob geplant ist, speziell in diesen Zeiten weitere Ersatzbusse einzusetzen. Oder wird die Stadtverwaltung den Schulen variable Start- und Endzeiten vorgeben, damit nicht alle Schülerinnen und Schüler zur gleichen Zeit unterwegs sind? Werden solche Modelle in Abstimmung mit den Schulen aufgestellt unter Beachtung des dortigen Unterrichtsrhythmus? Stadtschul- pflegschaft Die KVB hat ihren regulären Betrieb wieder aufgenommen. Da die Primar- und auch weiterführenden Schulen nicht im Vollbetrieb gestartet sind, sondern Unterricht jahrgangsbezogen stattfindet, sind nicht alle Schüler und Schülerinnen im Schulbetrieb und insofern auch nicht im ÖPNV auf dem Schulweg. Gleiches gilt für den Schülerspezialverkehr. Auch hier wird bislang nur eine Anzahl von maximal 25 % der Schülerschaft befördert, so dass Abstände eingehalten werden können. Bei Nutzung sowohl des ÖPNV als auch des Schülerspezialverkehrs sind Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. ASW 27.04.2020 Ist der Schülerspezialverkehr bereits wieder beauftragt und werden auch dort zusätzliche Fahrten angeboten? Zu beachten ist auch beim Transport dieser Schülerinnen und Schüler, dass die Fahrzeuge nicht voll besetzt werden dürfen.“ Stadtschul- pflegschaft Der Schülerspezialverkehr ist selbstverständlich wieder eingerichtet. Es werden die anspruchsberechtigten Schüler und Schülerinnen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, befördert. Die Fahrzeuge sind nicht voll besetzt. Die Schüler und Schülerinnen tragen auch hier - wie im ÖPNV - Mund-Nase-Bedeckungen. ASW 27.04.2020 Schülerinnen und Schülern steht nach dem im BuT- Paket ein Mittagessen zu. Die Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass dies gewährleistet werden muss. Im Moment wird dies in Köln allerdings nicht umgesetzt, da die dazu benötigten Daten mit Verweis auf die DSGVO nicht übergeben werden. Wie möchte die Stadtverwal- tung die Essensausgabe ab dem 04. Mai 2020 sicherstellen? Stadtschul- pflegschaft Trägervereine und Caterer haben teils individuelle Lösungen entwickelt. Mindestens ist jedoch gewährleistet, dass die Schüler und Schülerinnen an Tagen ihres Präsenzunterrichtes ein Care-Paket erhalten, das eine Versorgung für die übrigen Tage sicherstellen kann. 4 Gemium: Datum der Sitzung: Anfrage: Fraktion: Antwort der Abteilung: ASW 27.04.2020 Garderoben sollen nicht genutzt werden, um den Kontakt zwischen Jacken zu ver-meiden. Das mag im Sommer halbwegs funktionieren. Aber welche Vorschläge ha-ben Stadtverwaltung oder Landesregierung ab dem Herbst? Stadtschul- pflegschaft Welche Vorschläge das Land NRW hierzu hat, ist nicht bekannt. Derzeit liegen keine entsprechende Vorschläge vor. Eine Nutzung der Garderoben ist nicht untersagt. Von den Jacken oder Mänteln geht nach derzeitigem Wissenstand kaum eine Infektionsgefahr aus. Problematisch erschein das Aufstauen von Personen vor den Garderoben. ier ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand eingehalten wird. ASW 27.04.2020 Es existieren unterschiedliche Angaben dazu (oder wir haben nichts Eindeutiges gefunden), wie die Situation für Kinder mit Schulbegleitern ist. Muss bei diesen der Sicherheitsabstand eingehalten werden und falls ja wann und wo? Diese Fragestel- lung bezieht sich sowohl auf die Kinder, die wieder die Schulen besuchen, als auch auf die Kinder, die in die Notbetreuung gehen dürfen, da der Arbeitsplatz ihrer Eltern systemrelevant ist. Stadtschul- pflegschaft Die Erbringung von Eingliederungshilfeleistungen wird mit Ausnahme von im Rahmen der nach der CoronaBetrVO ausgesprochenen Zutrittsverboten durch die CoronaSchVO nicht eingeschränkt. Bei der Durchführung von Tätigkeiten sollen die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Institutes beachtet werden. Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung des Leistungserbringers über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die Erziehungsberechtigten der Schüler einzubeziehen. Eine Hilfestellung bei den Lernangeboten durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln ist gegenüber einer persönlichen Unterstützung soweit wie möglich vorrangig in Anspruch zu nehmen. Es sind die Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts zu beachten. Nehmen Schüler am Unterricht einer nach Schließung eröffneten schulischen Gemeinschaftseinrichtung wieder teil, können diese durch einen Schulbegleiter begleitet werden. ASW 27.04.2020 Die Bearbeitung der AOSF-Verfahren läuft wegen der Corona-Krise schleppend. Kann die Verwaltung sicherstellen, dass alle diese Verfahren rechtzeitig zum Ab-schluss gebracht werden können? Stadtschul- pflegschaft Die Steuerung und Durchführung der AO-SF Verfahren ist nicht Aufgabe der Verwaltung. Die Zuständigkeit liegt vielmehr bei der unteren und der oberen Schulaufsicht und somit beim Land. Entgegen der Aussage der Stadtschulpflegschaft läuft die Bearbeitung der AO-SF Fälle beim Schulamt für die Stadt Köln nicht schleppend. Die Schulaufsicht hat vielmehr zusätzliche Ressourcen für die Fachberatung zur Verfügung gestellt, wodurch die bereits vorliegenden Gutachten deutlich schneller überprüft und durch die Schulaufsicht entschieden werden konnten. Auch die Kommunikation zwischen Schulaufsicht und Schulen wurden durch organisatorische Maßnahmen beschleunigt. Die neuen Erstklässler sind vollständig bearbeitet, genauso wie alle vorliegen-den Fälle mit vorhandenem Gutachten. Hierdurch stehen im weiteren Verlauf deut-lich mehr Ressourcen als in den Vorjahren für die noch offenen Fälle zur Verfügung. Die Schulaufsicht hat den Schulen empfohlen, mit den Eltern und den Lehrkräften zu telefonieren und auf diesem Wege die notwendigen Informationen einzuholen, mit der Erstellung des Gutachtens zu beginnen und notwendigen Tätigkeiten schon zu erledigen. Die Schulen können die vorliegenden Unterlagen nutzen und im Gutachten darauf verweisen. Ein Abschlussgespräch soll, wenn es „unstrittig“ ist, am Telefon durchgeführt werden. Zwischenzeitlich können auch wieder Beobachtungen von Schülerinnen und Schülern, sowie Elterngespräche - unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregelungen - durchgeführt und die Verfahren somit abschließend bearbeitet werden. ASW 27.04.2020 Wegen Corona wird gefordert, dass regelmäßig gelüftet wird. Dazu haben wir ergän-zend zu unserer Anfrage eine weitere Frage: Wie ist in diesem Zusammenhang mit Brandschutztüren umzugehen? Diese sollen auch offen bleiben, um Kontaktflächen zum Öffnen nicht nutzen zu müssen. Auch hierbei sind die Schulleitungen unsi- cher. Wie ist das im Hygieneplan zu berücksichtigen? Stadtschul- pflegschaft Brandschutztüren sind geschlossen zu halten ASW 27.04.2020 Wie wird dafür Sorge getragen, dass über die verstärkte Reinigung der Toiletten und der allgemeinen Räume hinaus auch die Klassen- und Kursräume öfters gereinigt und desinfiziert werden? Gilt das auch für alle Türklinken etc Stadtschul- pflegschaft Reinigungsintervalle sowie Regelungen zur Reinigung der Handkontaktflächen sind in der Mitteilung unter TOP 5.10 bereits dargelegt. ASW 27.04.2020 Die Verwaltung wird aufgefordert die Schulen dahin gehend zu instruieren, dass sie mobile Endgeräte wie Laptops und Tablets, die sich an der Schule befinden an bedürftige Schüler kostenlos für die Zeit des Home-Schoolings verleihen. Die Verwaltung stellt den Schulen hierfür einen Leihvertrag zur Verfügung und prüft den Versicherungsschutz bzw. dessen Erweiterung. Die Schulen bzw. Lehrer entscheiden eigenverantwortlich, welcher Schüler ein solches Gerät benötigt. Hierzu wurden entsprechende Regelungen entwickelt, den Schulen mitgeteilt und können von diesen umgesetzt werden. Der Versicherungsschutz ist dabei nicht gewährleistet! Siehe hierzu auch Mitteilung zur Sitzung des ASW am 25.05.2020. 5 Gemium: Datum der Sitzung: Anfrage: Fraktion: Antwort der Abteilung: ASW 27.04.2020 Herr Bürgermeister Dr, Heinen, SDP-Fraktion, weist darauf hin, dass es von der Bundesregierung ein sogenanntes Notfall-KiZ gebe als Unterstützung von Familien in schwierigen Verhältnisse. Er bitte darum dies beispielsweise über Lehrer und Erzieher, die sich gerade im Homeoffice befänden, zu multiplizieren indem sie Kontakt zu den Eltern aufnähmen und über solche Hilfsmöglichkeiten informieren. SPD ASW 27.04.2020 Frau Ruffen, FDP-Fraktion, bittet um Prüfung der Verteilung des Desinfektionsmit-tels. Sie habe Rückmeldung von einigen Schulen, insbesondere von Hauptschulen erhalten, dass dieses fehle. Sie werde eine Liste der Schulen der Verwaltung nen- nen FDP Die Liste über die betr. Schulen liegt der Verwaltung noch nicht vor. ASW 27.04.2020 Herr Dr. Gutzeit, CDU-Fraktion, merkt an, dass auf die Frage von Frau Bürgermeiste-rin Scho- Antwerpes, die Digitalisierung mehr in den Fokus zu rücken, Herr Voigts-berger eine Summe von 52 Mio. EURO genannt habe. Er erinnere sich an eine frühere Diskussion, in der die Frage aufkam, wie viel eingespart werden könne, wenn durch die Digitalisierung andere Unterrichtsmittel wegfallen. Er bittet die Ver-waltung dies zu prüfen und dem Ausschuss mitzuteilen. CDU Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass es Einsparungen bei den Lehr- und Unterrichtsmitteln geben wird. Hierzu bedürfte es einer Entscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW. ASW 27.04.2020 Können die Schulen unterstützt werden beim Ein- und Auslass der Kinder? Hier entsteht ein großes Problem, das Geschäfte und Supermärkte durch Security-Dienste lösen müssen. Nach unserer Überzeugung und nach Informationen mehre-rer Schulleitungen wird es ab dem 04. Mai auch an den Schulen nicht ohne Ver-gleichbares gehen. Stadtschul- pflegschaft Die Regelungen für Einlass und Auslass der Schüler und Schülerinnen werden durch die Schulen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse getroffen. Die Hausmeister werden dabei unterstützen. Der Einsatz eines Security Dienstes ist nicht vorgesehen. HA 06.05.2020 Die Verwaltung wird beauftragt, 1. Den Zeitrahmen für freies Internet mit den Hotspots.Koeln so auszuweiten, dass dieser ohne ein erneutes Einloggen bis zu 4 Stunden am Stück genutzt werden kann. Die schon bestehende unbegrenzte Nutzungsdauer mit erneuten Einloggen bleibt hiervon unberührt. 2. darzulegen, welche städtischen Unterkünfte für Geflüchtete und Wohnungslose mit einem entsprechenden Breitbandanschluss ausgestattet sind und welchen Optimie-rungsbedarf es gibt. Dasselbe gilt für Jugendzentren und Jugendtreffs. 3. zu prüfen, wie über die bisher von den Schulen zur Verfügung gestellten Leihgeräte hinaus, alle Kinder und Jugendlichen am Homelearning partizipieren können. CDU zu 3. Siehe Mitteilung zum ASW am 25.05.2020. 6 Gemium: Datum der Sitzung: Anfrage: Fraktion: Antwort der Abteilung: HA 06.05.2020 1. Den Zeitrahmen für freies Internet mit den Hotspots.Koeln so auszuweiten, dass dieser ohne ein erneutes Einloggen bis zu 4 Stunden am Stück genutzt werden kann. Die schon bestehende unbegrenzte Nutzungsdauer mit erneuten Einloggen bleibt hiervon unberührt. 2. darzulegen, welche städtischen Unterkünfte für Geflüchtete und Wohnungslose mit einem entsprechenden Breitbandanschluss ausgestattet sind und welchen Optimierungsbedarf es gibt. Dasselbe gilt für Jugendzentren und Jugendtreffs. 3. zu prüfen, wie über die bisher von den Schulen zur Verfügung gestellten Leihgeräte hinaus, alle Kinder und Jugendlichen am Homelearning partizipieren können. CDU BV 5 07.05.2020 Wie stellt sich die Verwaltung eine Rückkehr aus dem sogenannten Lock-down in den Grundschulen im Stadtbezirk vor, ohne Abstriche bei notwendigen Hygieneregeln einzugehen? CDU Die sukzessive Öffnung der Schulen ist verbunden mit Hygieneregeln, die seitens des MSB definiert und durch den Schulträger eingehalten werden. BV 5 07.05.2020 Erhalten die einzelnen Schulen bei der Einhaltung der Hygieneregeln Unterstützung bei der Vorbereitung durch die allgemeine Verwaltung oder müssen die Lehrerinnen und Lehrer diese neben ihrer eigentlichen pädagogischen Lehrtätigkeit bewältigen? CDU Der Schulträger stellt die erforderliche Hygieneausstattung zur Verfügung. Die Einhaltung von Regeln durch die Schüler und Schülerinnen obliegt den Lehrkräften. BV 5 07.05.2020 Sollten eine Rückkehr in den normalen Schulbetrieb absehbar nicht möglich sein: wann gedenkt die Verwaltung die Schulen umfassend mit dem technischen Equipment Videokonferenzen auszustatten, damit zumindest eine Unterrichtsgrundversorgung als Videokonferenz gewährleistet ist? CDU Die Unterrichtsgrundversorgung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Distanzlernens ist durch die umfangreichen Handreichungen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Lehrerinnen und Lehrer sichergestellt. Hier wird auch deutlich, dass der Unterricht im Rahmen des Distanzlernens nicht komplett mit Hilfe Digitaler Medien erfolgen kann. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html Hier sind auch Regelungen getroffen, die das Digitale Lernen in der aktuellen Situation ermöglichen. Für die Ausstattung der Schulen mit Digitalen Medien ist natürlich der Schulträger, hier die Stadt Köln, zuständig. Aktuell wird ein Verfahren entwickelt mit dessen Hilfe die durch den Schulträger beschafften mobilen Endgeräte, die aus versicherungstechnischen Gründen grundsätzlich in der Schule verbleiben müssen, an Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden können. Zusätzlich hierzu wird ein datengeschütztes Videokonferenztool entwickelt, dass ebenfalls kurzfristig zur Verfügung gestellt werden kann. Rat 14.05.2020 Datenschutz: Wieso verlangen einige Kölner Schulen von den Eltern, privat zu Haften im Falle der Nutzung von Plattformen wie Zoom und ähnlichem? GUT Die Nutzung dieser Plattformen erfolgt immer auf "eigenes Risiko". Rat 14.05.2020 Finden zwischen der Stadt Köln und dem Land NRW Gespräche darüber statt, wie man langjährige Verantwortungskonflikte nun pragmatisch löst? Die Stadt stellt den Lehrern z.B. keine Laptops zur Verfügung, dies sei Ländersache, aber das Land wiederum behauptet, die Stadt müsse dies als Schulträger tun. GUT Gespräche hierzu haben auf unterschiedlichen Ebenen, auch mit den kommunalen Spitzenverbänden, stattgefunden. Die Positionen sind nach wie vor konträr. Eine abschließende Entscheidung liegt nicht vor. Rat 14.05.2020 Wer trägt die Verantwortung bei Ansteckung, wenn die Kinder verpflichtet sind, die Schule trotz weltweiter Pandemie zu besuchen? GUT In der Bundesrepublik Deutschland besteht Schulpflicht aufgrund entsprechender Schulgesetze, so unter anderem durch das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Schulpflicht wurde durch das Land Nordrhein- Westfalen aufgrund der Corona-Pandemie aufgrund des Infektionsschutzgesetzes des Landes NRW ausgesetzt. Mit entsprechenden Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde diese Aussetzung der Schulpflicht teilweise wieder aufgehoben. Hierbei handelt es sich um eine innere Schulangelegenheit für die das Land NRW, in diesem Fall die Landesregierung, zuständig ist und die Verantwortung trägt. 7 Gemium: Datum der Sitzung: Anfrage: Fraktion: Antwort der Abteilung: Rat 14.05.2020 Welche Möglichkeiten ergreift die Stadt, Unterrichtsflächen zu erweitern bzw.zu vergrößern, um die Abstandsregeln gewährleisten zu können wie z.B. durch Nutzung von entsprechend großen Räumlichkeiten wie es bei Ratssitzungen geschieht oder durch „Open-Air- Flächen“ o.ä. GUT Die Stadt Köln hat aktuell keine Möglichkeiten, Unterrichtsflächen kurzfristig zu erweitern, bzw. zu vergrößern. Entsprechend der 20.Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) werden zunächst bis zu den Sommerferien in rollierender Besetzung in keinem Schulgebäude alle Jahrgänge gleichzeitig anwesend sein. Die jeweils anwesenden Schülerinnen und Schüler sind zunächst bis zu den Sommerferien in kleine Lerngruppen aufzuteilen und im gesamten Gebäude zu verteilen. Die Abstandsregelungen werden so eingehalten. Dies zu organisieren wurde vom Land NRW den Schulen aufgetragen. Um sicher die Abstandsregelungen einzuhalten wurden Klassenverbände halbiert, gedrittelt und in einigen wenigen Fällen auch geviertelt. Rat 14.05.2020 In einem Artikel von 2014 heißt es: „Für jeden Kölner Schüler ein iPad“. Wieviele durch die Stadt angeschaffte Endgeräte stehen Kölns Schüler*innen für das Home-Schooling zur Verfügung? GUT Derzeit befinden sich in den Kölner Schulen rd. 13.000 iPads und 3.600 Laptops. Sie sind für den Präsenzunterricht einzusetzen und können bei Bedarf für homeschooling zur Verfügung gestellt werden. Siehe auch Mitteilung zum ASW am 25.05.2020. HA 22.05.2020 Wie stellt die Verwaltung sicher, dass in allen Kölner Schulen die hygienischen Voraussetzungen für einen wirksamen Infektionsschutz bei Wiederaufnahme des Unterrichts geschaffen sind? Hierzu seien als Stichpunkte genannt: - Entwicklung, Einhaltung, Kontrolle und Evaluation von Hygieneplänen - Verfügbarmachung ausreichender Mengen von Seife, Desinfektionsmitteln und Einweg- Trockentüchern - Sauberkeit der Schultoiletten - Bereitstellung von Schutzmasken für SchülerInnen und Lehrkräfte SPD Die Anfrage wurde bereits in den Ausschuss Schule und Weiterbildung verwiesen und dort mit umfassender Mitteilung zur Sitzung am 27.04.2020 beantwortet. HA 22.05.2020 Mit welchen Maßnahmen stellt die Verwaltung sicher, dass bei der Beförderung der SchülerInnen und im Schülerspezialverkehr die hygienischen Voraussetzungen für einen wirksamen Infektionsschutz geschaffen sind? Hierzu seien als Stichpunkte genannt: - Einhaltung des Mindestabstands - Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge - Flexibilisierung der Schulöffnungszeiten SPD Mit der teilweisen Öffnung der Grund- und Förderschulen ab 7. Mai 2020 für die Viertklässler und Viertklässlerinnen werden rd. 280 Schüler und Schülerinnen in Bussen und Taxen zu befördern sein. Die notwendigen Absprachen mit den Unternehmen und die entsprechenden Vorbereitungen finden statt. Die Erziehungsberechtigten der zu befördernden Kinder wurden darauf hingewiesen, dass die Kinder einen Atemschutz tragen müssen und die Erziehungsberechtigten hierfür Sorge zu tragen haben. Für den Fall, dass einzelne Kinder in den ersten Beförderungstagen über keinen Atemschutz verfügen, wird dieser in den Schulen bzw. durch das Busunternehmen zur Verfügung gestellt. Der Schulträger hat die Masken durch die Feuerwehr der Stadt Köln erhalten und hat sie an Schulen und Unternehmen weitergereicht. Ziel ist es, dass die Beförderungen stattfinden und die Schüler und Schülerinnen über einen notwendigen Atemschutz verfügen. Der Einsatz von Bussen und Taxen erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW „Umsetzung des Kontaktverbotes in Taxen und Mietwagenverkehr“ und den „Hinweisen für Hygienemaßnahmen und Verhaltensregelungen im Schülerverkehr“. Dabei gilt es bestimmte Verhaltensregeln zu beachten. Darüber sind Schulen und Erziehungsberechtigte informiert. Die Busse werden weit unter ihrer Kapazität belegt, so dass Abstände eingehalten werden können. So wie für den Öffentlichen Personennahverkehr gibt es auch im Rahmen der Schülerbeförderung keine vorgegebenen Abstandsregelungen. Die Erziehungsberechtigten sind über den Einsatz von Bussen und Taxen und somit der Sicherstellung des Schülerspezialverkehrs informiert. Es wird ihnen dabei frei gestellt, ob sie diesen in Anspruch nehmen oder vorzugsweise die Beförderung selber sicherstellen möchten. Für diesen Fall wird die Zahlung einer Wegstreckenentschädigung angeboten. Hierdurch soll größtmögliche Flexibilität und Sicherheit ermöglicht werden. Da zunächst nur die Viertklässler beschult werden und voraussichtlich ab 11. Mai 2020 auch die übrigen Jahrgänge, allerdings im rollierenden System (die Entscheidung wird für den 06.05.2020 erwartet), ist derzeit eine Flexibilisierung der Schulöffnungszeiten nicht erforderlich. Im Übrigen bedarf die Veränderung der Unterrichtszeiten der Zustimmung der Schulleitungen und der Schulkonferenzen. Sollte sich die Notwendigkeit einer Änderung der Unterrichtsbeginne im Verlauf der weiteren Schulöffnung ergeben, wird die Verwaltung diese bei den Schulen anregen. HA 22.05.2020 Wie wird die Essensversorgung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet? SPD Die Schulöffnung im Primarbereich soll nach bisherigen Ankündigungen des Ministeriums für Schule und Bildung verbunden sein können mit Ganztagsangeboten. Näheres wird voraussichtlich die nächste Schulmail des MSB regeln. Unabhängig davon geht die Verwaltung jedoch davon aus, dass ab 11. Mai 2020 Ganztagsangebote ermöglicht werden sollen. Hierzu gehört auch ein Mittagessen, das die Träger des Offenen Ganztags anbieten werden. HA 22.05.2020 Wie stellt die Stadt sicher, dass die kleineren Caterer jetzt und im Anschluss ihren Betrieb aufrechterhalten können? Diese brauchen Garantien und Hilfestellungen. SPD Die Caterer sind in der Regel in den Mensen der Schulen der Sekundarstufe I tätig. In Gesprächen mit der Verwaltung haben sie deutlich gemacht, dass die vollständigen Einnahmeverluste in Schulmensen seit dem 16. März 2020 - auch bei Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen von Land und Bund, Kurzarbeitergeld sowie möglichen Kostenreduzierungen durch Ruhendstellung von Vers icherungen etc. – die wirtschaftliche Situation jedes Unternehmens extrem belastet und die Existenz gefährdet. Die Verwaltung prüft derzeit, ob und in welchem Rahmen eine Unterstützungsleistung möglich ist. ASW 25.05.2020 Welche Vorbereitungen trifft die Verwaltung, um die Betreuung der Kinder an Grundschulen und im Offenen Ganztag wieder aufzunehmen, insbesondere der Inklusionskinder, für die eine Betreuung in Kleingruppen mit Sonder- Pädagog/inn/en dringend ermöglicht werden sollte? SPD ASW 25.05.2020 Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung derzeit, um zukünftig nicht von landesministeriellen Erlassen überrascht zu werden, wie dies bei der Wiederöffnung der Schulen – und wie oben dargestellt – geschehen ist? SPD Der Schulträger ist hinsichtlich der Hygienemaßnahmen incl. der Reinigungsleistung der Unternehmen bestmöglich "aufgestellt". So wurden beispielsweise die Reinigungsleistungen während der Corona-Pandemie nicht reduziert, sondern die Stundenkontingente für Intensivreinigungen genutzt. Darüber hinaus ist in vielen Bereichen eine Vorbereitung auf kurzfristige und unvorhersehbare Regelungen des Landes nicht möglich. Die Bewältigung aller Anforderungen war und ist nur möglich durch enorm hohe Motivation und unermüdliches Engagement auf allen Ebenen. So wirken Schulaufsicht, Trägervereine, Caterer, Schulleitungen und Verwaltung eng und gut zusammen. 8 Gemium: Datum der Sitzung: Anfrage: Fraktion: Antwort der Abteilung: ASW 25.05.2020 1. durch welche ad-hoc-Maßnahmen möglichst viele Kölner Schülerinnen und Schüler mit einem digitalen Endgerät versorgt werden können, welches ihnen personalisiert zur Ver-fügung gestellt wird. Dabei soll konkret auch eine ad-hoc- Versorgung der rund 23.000 Kinder an Kölner Schulen, die Mittagessen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu sich nehmen, mit einem Endgerät geprüft werden, inklusive einer Kostendarstellung. 2. durch welche weiteren Maßnahmen eine flächendeckende Versorgung der Schülerin-nen und Schüler erreicht werden kann. Ein entsprechender Zeit-Maßnahmen-Kosten-Plan ist darzustellen. ASW 25.05.2020 3. wie sichergestellt werden kann, dass die für den digitalen Unterricht benötigte Software, Plattformen für Videokonferenzen oder Gruppenarbeiten den Schülerinnen und Schü-lern zur Verfügung stehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1540/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.05.2020
- Erstellt
- 22.05.2020 10:47