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1540/2020

Schließung und sukzessive Wiedereröffnung der Schulen im Rahmen der Corona-Pandemie - aktueller Sachstand der Beantwortung von Anfragen

Mitteilung Ausschuss 25.05.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 25.05.2020, TOP 5.11

Mitteilung Ausschuss

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Anlage zur Mitteilung 1540-2020

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

1953 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer  25.05.2020 
 1540/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020 
 
Schließung und sukzessive Wiedereröffnung der Schulen im Rahmen der Corona-Pandemie - 
aktueller Sachstand der Beantwortung von Anfragen 
Die Schließung und sukzessive Wiedereröffnung der Kölner Schulen ist mit vielen, immer wieder ak-
tualisierten Anforderungen verbunden. Der Sachstand dieser Anforderungen und insbesondere ihrer 
Umsetzungen wurde mit Mitteilung 1216/2020 zur Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung 
am 27.04.2020 ausführlich dargestellt.  
 
Im Vorfeld der Sitzung am 27.04.2020 wurden diverse Anfragen der Fraktionen eingereicht, teils auch 
in der Sitzung mündlich formuliert. Andere Ausschüsse, z. B. Hauptausschuss, und Bezirksvertretun-
gen haben verständlicherweise ebenfalls Anfragen zu Sachständen und Verfahren formuliert. Diese 
wurden bereits weitestgehend beantwortet.  
 
Um dem Ausschuss Schule und Weiterbildung einen Gesamtüberblick und einige noch offene Beant-
wortungen bieten zu können, sind in beigefügter Auflistung die bisher eingegangenen (schriftlichen 
und mündlichen) Anfragen sowie die Antworten bzw. Hinweise auf bereits erfolgte Stellungnahmen 
enthalten. Sofern vereinzelt noch Antworten offen sind, bittet die Verwaltung dies zu entschuldigen. 
Die Beantwortung wird nachgeholt. 
 
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es den mit der Bewältigung der Krisensituation be-
schäftigten Verwaltungsbereichen nicht immer möglich ist, alle Anfragen zeitnah zu bearbeiten und zu 
beantworten. Die Verwaltung ist mit allen Kräften darum bemüht, die für alle Beteiligten schwierige, 
oft mit kurzfristigen Änderungen und Anforderungen verbundene Situation zu bewältigen und die not-
wendigen Voraussetzungen für eine funktionsfähige Infrastruktur zu schaffen.  
 
 
Gez. Voigtsberger 
 
 
Anlage

Anlage zur Mitteilung 1540-2020

36390 Zeichen

1
Gemium:
Datum der 
Sitzung: Anfrage: Fraktion: Antwort der Abteilung:
ASW 27.04.2020
Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung 
ergriffen, um die beengten Situationen im
öffentlichen Nah- und Regionalverkehr der KVB 
und der DB, wie sie bislang besonders
für Schüler*innen üblich waren, zu vermeiden?
Insbesondere:
- Werden mehr Busse in Betrieb genommen und 
gibt es Absprachen mit den Schulen
wegen des jeweiligen Unterrichtsbeginns?
- Werden Regelungen bezüglich der S-Bahnen 
getroffen, die auch zur Zeit z.B. im Fall
der S11 oft nahezu überfüllt sind?
Die Linke
Die KVB hat ihren regulären Betrieb wieder aufgenommen. Da die Primar- und auch weiterführenden Schulen nicht im Vollbetrieb gestartet sind, sondern Unterricht jahrgangsbezogen stattfindet, sind nicht alle Schüler und Schülerinnen 
im Schulbetrieb und insofern auch nicht im ÖPNV auf dem Schulweg. Gleiches gilt für den Schülerspezialverkehr. Auch hier wird bislang nur eine Anzahl von maximal 25 % der Schülerschaft befördert, so dass Abstände eingehalten 
werden können. Bei Nutzung sowohl des ÖPNV als auch des Schülerspezialverkehrs sind Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. 
ASW 27.04.2020
Zur Frage der Schulreinigung:
- Werden die erforderlichen zusätzlichen 
Arbeitsstunden den Reinigungsunternehmen
und damit auch den in der Reinigung vor Ort 
Beschäftigten angerechnet und bezahlt?
- Hält die Verwaltung eine Grundreinigung der 
Schulen für notwendig und, falls dies
der Fall ist, wird diese mit oder ohne 
Desinfektionsmitteln durchgeführt und innerhalb
welchen Zeitraums? Die Linke Die Fragen wurden bereits mit der Mitteilung 1216/2020 im ASW am 27.04.2020 beantwortet. 
ASW 27.04.2020
Geht die Stadtverwaltung davon aus, dass 
Schüler*innen und Lehrende mit
Schutzmasken auszustatten sind und inwiefern 
unterstützt die Stadtverwaltung hier die
Schulen?
Die Linke
Da die Nutzung des ÖPNV und des Schülerspezialverkehrs und auch Einkäufe das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung fordern, ist davon auszugehen, dass jede Schülerin und jeder Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung besitzt und diese in 
den entsprechenden Situationen auch trägt. In allen Schulen und Schulbussen sind "Notfallkontingente" vorhanden. Die Lehrkräfte sind über das Land mit Masken auszustatten. Die seitens des Landes formulierte Forderung nach 
Beschaffung und Ausstattung durch den Schulträger wurde auf Ebene des Städtetages abgelehnt. Eine Rückantwort des Landes steht noch aus. 
ASW 27.04.2020
Wie sieht der Schulträger die Ausstattung mit 
Endgeräten in Bezug auf Homeschooling vor?
Bündnis 
90/Die 
Grünen
Der Schulträger stellt derzeit den Schulen insgesamt 13.000 iPads und 3.600 Notebooks zur Verfügung. Weitere Geräte werden derzeit beschafft. Zu dem angekündigten 500-Mio-Euro-Soforthilfeprogramm des Bundes liegen noch keine 
konkreten Förderbestimmungen und Ausführungen zum Verfahren vor. Weitere Ausführungen erfolgen in der Mitteilung zur Sitzung des ASW am 25.05.2020. 
ASW 27.04.2020
Wie gedenkt die Verwaltung Caterer und 
Mensabetreiber finanziell zu  unterstützen? Die Linke
Es gibt noch keine abschließenden Entscheidungen dazu. Die Situation der Caterer ist sehr unterschiedlich. Vergleichbare Regelungen anderer Kommunen liegen nicht vor, so dass davon auszugehen ist, dass auch andere Schulträger nur 
schwerlich eine Entscheidung treffen können. Die Verwaltung wird den Ausschuss Schule und Weiterbildung über die Ergebnisse informieren. 
ASW 27.04.2020
Arbeitet die Stadt Köln bereits an zukunftsfähigen 
Lösungen für die digitale Ausstattung (Stichwort 
BYOD)? FDP
Die Verwaltung hat die Grundlagen für ein Verfahren "Get your own device" (Gyod) geschaffen, abschließende juristische Klärungen finden derzeit statt. Außerdem wird die Kalkulation der erforderlichen Finanzmittel zur Unterstützung 
der finanzschwachen Familien aufgestellt. Konkrete Ergebnisse werden dem Ausschuss Schule und Weiterbildung in der nächsten Sitzung vorgestellt. 
ASW 27.04.2020
Welche Maßnahmen wurden bei der 
Volkshochschule und der Rheinischen 
Musikschule seit Ausbruch der Coronakrise Mitte 
März bis zum Ausschusstermin getroffen, um den 
drohenden Einkommensverlust der auf 
Honorarbasis arbeitenden Lehrenden beider 
Einrichtungen aufzufangen? In welchem Maße 
wurden welche Gruppen von Lehrenden dabei 
unterstützt bzw. wurde es ermöglicht, den 
Unterricht unter Wahrung des 
Gesundheitsschutzes fortzusetzen? Welche 
Maßnahmen sind geplant oder werden erwogen, 
um dies in den kommenden Wochen bei 
Andauern der Coronakrise fortzusetzen? Auf die Beantwortung 1469/2020 wird verwiesen.

2
Gemium:
Datum der 
Sitzung: Anfrage: Fraktion: Antwort der Abteilung:
ASW 27.04.2020
Wie kann allen Schülerinnen und Schüler 
unabhängig von ihrem familiären Hintergrund die 
Teilnahme am Home-Schooling ermöglicht 
werden? SPD
Homeschooling findet derzeit in unterschiedlicher Form statt, teils analog, teils digital. Die Art und Weise richtet sich nicht ausschließlich nach der technischen Ausstattung der Schüler und Schülerinnen, sondern auch nach der bisherigen 
Schwerpunktsetzung der einzelnen Schulen. So verfügen derzeit weniger als 50% der Schulen über iPads, weil sie in der Vergangenheit keine Anträge und entsprechenden pädagogischen Konzepte eingereicht haben. Inzwischen liegen 
weitere Anträge vor, die mit hoher Priorität bearbeitet und die notwendigen Beschaffungen vorgenommen werden. Weitere Ausführungen dazu in der Mitteilung zur Sitzung des ASW am 25.05.2020. 
ASW 27.04.2020
Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines 
Sofortprogramms zur Förderung des digitalen 
Unterrichts für Kinder aus bedürftigen Familien 
jeweils 150 Euro für die Anschaffung eines 
Laptops oder eines Tablets bereit. Wie stellt die 
Verwaltung sicher, dass dieser Beitrag die 
Familien schnellstmöglich erreicht? SPD
Das Programm ist angekündigt. Die Mittel sollen über die Länder den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Es liegen noch keine Förder- und Ausführungsbestimmungen vor, so dass die Verwaltung noch keine Aussagen zur 
Verwendung und zum Verfahren treffen kann. 
ASW 27.04.2020
Sind die Soforthilfen des Bundes auskömmlich, 
um allen Schülerinnen und Schülern gleiche 
Lernvoraussetzungen und die Teilnahme am 
Digitalunterricht zu ermöglichen, oder werden 
zusätzliche Mittel benötigt? SPD
Auch wenn die Ausführungsbestimmungen noch nicht vorliegen, so kann nach allen bisherigen (medialen) Hinweisen und Veröffentlichungen davon ausgegangen werden, dass die Mittel des Bundes keinesfalls ausreichend sein werden, 
um allen Schülern und Schülerinnen die Teilnahme am Digitalunterricht zu ermöglichen. Hierbei gilt es aber auch zu differenzieren. Der Digitalunterricht im Rahmen des Präsenzunterrichts erfordert keine 1:1 Ausstattung während 
Digitalunterricht im Rahmen von Homeschooling dies sehr wohl erfordern würde. Für diesen Fall würden (siehe auch Mitteilung 1216/2020 zur Sitzung des ASW am 27.04.2020) würden 52 Mio. Euro benötigt. Diese werden sicherlich 
über das Soforthilfeprogramm des Bundes nicht zur Verfügung stehen. 
ASW 27.04.2020
Können die Mittel des Digitalpaktes (Fördersäule 
3) für die Bereitstellung personalisierter 
Endgeräte und die benötigte Software akquiriert 
werden? SPD
Nein, die Mittel können hierfür nicht genutzt werden. Der Digitalpakt setzt in erster Linie auf Schaffung und Ausbau der Infrastruktur. Die Beschaffung mobiler Endgeräte ist bis max. 25.000 Euro je Schule möglich. Dies entspricht rd. 50 
iPads. 
ASW 27.04.2020
Welche Zeitschiene erscheint der Verwaltung für 
die schrittweise Ausweitung des Home-Schoolings 
realistisch? SPD
Der Ausbau der Ausstattung mit mobilen Endgeräten wird sukzessive fortgeführt. Siehe hierzu auch die Mitteilung zur Sitzung des ASW am 25.05.2020. Der Ausbau ist in Abhängigkeit zum Bedarf, zur Marktlage und damit verbundener 
Liefermöglichkeiten, zur Finanzierbarkeit etc. zu sehen. 
ASW 27.04.2020
Wie viele Schulen in Köln besitzen bereits einen 
auf die aktuelle Pandemie ausgerichteten 
Hygieneplan? Wie wird darüber hinaus 
sichergestellt, dass bis zum 04.05. ein solcher Plan 
auch an allen anderen Schulen eingeführt ist?
Stadtschulpfl
egschaft siehe Mitteilung 1216/2020 zur Sitzung des ASW am 27.04.2020. 
ASW 27.04.2020
Wer prüft den von den Schulen erstellten oder zu 
erstellenden Hygieneplan in Bezug auf die 
gesundheitlichen Anforderungen? Wer ist 
ergänzend für die Einhaltung verantwortlich bzw. 
wer überprüft diese nach dem Schulstart? Und 
was bedeutet es für die Schulpflicht der 
Schülerinnen und Schüler, wenn Mängel an der 
Einhaltung des Hygieneplans erkannt werden?
Stadtschulpfl
egschaft siehe Mitteilung 1216/2020 zur Sitzung des ASW am 27.04.2020. 
ASW 27.04.2020
Kann sichergestellt werden, dass in allen Schulen 
bereits am 23.April 2020 die benötigten 
Desinfektionsmittel, Einwegtrockentücher etc. Für 
den Vorlaufbetrieb 2020 so viele Mittel zu 
beschaffen, dass diese für einen dann startenden 
Schulbetrieb in ausreichender Menge 
bereitstehen?
Stadtschulpfl
egschaft siehe Mitteilung 1216/2020 zur Sitzung des ASW am 27.04.2020. 
ASW 27.04.2020
Beschlossen wurde im letzten Jahr, alle Toiletten 
zweimal täglich zu reinigen. Wir glauben, dass 
dieses in der jetzigen, ungeplanten Situation nicht 
ausreicht. Auch können wir uns nicht vorstellen, 
dass alle Schülerinnen und Schüler die Toiletten in 
den großen Pausen nutzen. Gleiches gilt für die 
Mittagspause in den Mensen. Daher möchten wir 
wissen, ob die Schulen gebeten werden, für die 
Toiletten und Mensen rollierende Systeme 
einzuführen. Ist es darüber hinaus möglich, 
Reinigungskräfte speziell für die Toilettenräume 
und Mensen einzusetzen, so dass dort eine 
kontinuierliche Reinigung ermöglicht werden 
kann?
Stadtschul-
pflegschaft
siehe Mitteilung 1216/2020 zur Sitzung des ASW am 27.04.2020. Im übrigen sind bislang nicht alle Schüler und Schülerinnen im Präsenzunterricht, sondern vielmehr nur einzelne Jahrgänge. Insofern findet eine Nutzung der 
Sanitäranlagen in deutlich geringerem Umfange statt als zu regulären Schulnutzungszeiten.

3
Gemium:
Datum der 
Sitzung: Anfrage: Fraktion: Antwort der Abteilung:
ASW 27.04.2020
Ein wesentliches Mittel zur Eindämmung der 
Pandemie ist eine regelmäßige Handhygiene. 
Allerdings stehen nicht in allen Klassenräumen 
Waschbecken zur Verfügung. Kann die Nutzung 
dieser Klassenräume trotzdem sichergestellt 
werden oder muss auf diese verzichtet werden?
Stadtschul-
pflegschaft Die Nutzung kann sichergestellt werden, da Sanitäranlagen vorhanden und mit entsprechenden Reinigungsmitteln und Handtüchern ausgestattet sind. 
ASW 27.04.2020
Ist die Stadt Köln in der Lage, allen Schülerinnen 
und Schülern, auch allen Lehrkräften 
Schutzmasken zur Verfügung zu stellen? Falls das 
nicht möglich ist bitten wir um Auskunft, wie eine 
Reduzierung der Ansteckungsgefahr gleichwertig 
reduziert werden kann. Oder wird erwartet, dass 
die Eltern für ausreichende Masken für ihre 
Kinder sorgen?
Stadtschul-
pflegschaft Die Fragen wurden bereits mit der Mitteilung im ASW am 27.04.2020 beantwortet. 
ASW 27.04.2020
Nach unserer Kenntnis wurden in den letzten 
Jahren immer mehr Schulen im Passivhaus-
Standard errichtet. Bei diesen Schulen ist ein 
normales Lüften nicht immer möglich, zum Teil 
lassen sich Fenster nach unserer Kenntnis nicht 
einmal öffnen. Wie wird die Vorgabe des Landes 
nach einer stündlichen Stoßlüftung 
beziehungsweise Querlüftung durch vollständig 
geöffnete Fenster über mehrere Minuten 
(Rahmen-Hygieneplan des Landes NRW für 
Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen 
für Kinder und Jugendliche) sichergestellt?
Stadtschul-
pflegschaft
Unabhängig von der Bauart eines Gebäudes muss eine ausreichzende Lüftung in jedem Fall hergestellt werden können. Dies ist mit dem Gesundheitsamt abzustimmen. Es sind entsprechende Querschnitte bei den Fenstern zu 
berücksichtigen um eine wirksame Stoßlüftung nach jeder Unterrichtseinheit zu gewährleisten. Im Falle der Erihctung von Schulgebäuden in besonderes energiesparender Weise, werden sehr oft Lüftungsanlagen eingesetzt. Die 
Berechnung der Lüftungsleistung richtet sich nach entsprechenden  DIN-Vorgaben und entspricht dem notwneidgen Luftaustausch z.B. in Unterrichtsräumen. Dennoch sind Fenster auch in solchen Gebäuden öffenbar auszuführen, um 
auch im Falle des Ausfalls der Lüftungsanlage lüften zu können. 
ASW 27.04.2020
Einige Kinder werden mit dem Fahrrad oder zu 
Fuß zur Schule kommen können. Andere werden 
vielleicht durch die Eltern mit dem Auto gebracht. 
Trotzdem sind viele auf den ÖPNV angewiesen. 
Da insbesondere viele Busse im normalen 
Schulbetrieb morgens und mittags überfüllt sind, 
möchten wir gerne wissen, ob geplant ist, speziell 
in diesen Zeiten weitere Ersatzbusse einzusetzen. 
Oder wird die Stadtverwaltung den Schulen 
variable Start- und Endzeiten vorgeben, damit 
nicht alle Schülerinnen und Schüler zur gleichen 
Zeit unterwegs sind? Werden solche Modelle in 
Abstimmung mit den Schulen aufgestellt unter 
Beachtung des dortigen Unterrichtsrhythmus?
Stadtschul-
pflegschaft
Die KVB hat ihren regulären Betrieb wieder aufgenommen. Da die Primar- und auch weiterführenden Schulen nicht im Vollbetrieb gestartet sind, sondern Unterricht jahrgangsbezogen stattfindet, sind nicht alle Schüler und Schülerinnen 
im Schulbetrieb und insofern auch nicht im ÖPNV auf dem Schulweg. Gleiches gilt für den Schülerspezialverkehr. Auch hier wird bislang nur eine Anzahl von maximal 25 % der Schülerschaft befördert, so dass Abstände eingehalten 
werden können. Bei Nutzung sowohl des ÖPNV als auch des Schülerspezialverkehrs sind Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. 
ASW 27.04.2020
Ist der Schülerspezialverkehr bereits wieder 
beauftragt und werden auch dort zusätzliche 
Fahrten angeboten? Zu beachten ist auch beim 
Transport dieser Schülerinnen und Schüler, dass 
die Fahrzeuge nicht voll besetzt werden dürfen.“
Stadtschul-
pflegschaft
Der Schülerspezialverkehr ist selbstverständlich wieder eingerichtet. Es werden die anspruchsberechtigten Schüler und Schülerinnen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, befördert. Die Fahrzeuge sind nicht voll besetzt. Die Schüler und 
Schülerinnen tragen auch hier - wie im ÖPNV - Mund-Nase-Bedeckungen. 
ASW 27.04.2020
Schülerinnen und Schülern steht nach dem im BuT-
Paket ein Mittagessen zu. Die Bundesregierung 
hat deutlich gemacht, dass dies gewährleistet 
werden muss. Im Moment wird dies in Köln 
allerdings nicht umgesetzt, da die dazu benötigten 
Daten mit Verweis auf die DSGVO nicht 
übergeben werden. Wie möchte die Stadtverwal-
tung die Essensausgabe ab dem 04. Mai 2020 
sicherstellen?
Stadtschul-
pflegschaft
Trägervereine und Caterer haben teils individuelle Lösungen entwickelt. Mindestens ist jedoch gewährleistet, dass die Schüler und Schülerinnen an Tagen ihres Präsenzunterrichtes ein Care-Paket erhalten, das eine Versorgung für die 
übrigen Tage  sicherstellen kann.

4
Gemium:
Datum der 
Sitzung: Anfrage: Fraktion: Antwort der Abteilung:
ASW 27.04.2020
Garderoben sollen nicht genutzt werden, um den 
Kontakt zwischen Jacken zu ver-meiden. Das mag 
im Sommer halbwegs funktionieren. Aber welche 
Vorschläge ha-ben Stadtverwaltung oder 
Landesregierung ab dem Herbst?
Stadtschul-
pflegschaft
Welche Vorschläge das Land NRW hierzu hat, ist nicht bekannt. Derzeit liegen keine entsprechende Vorschläge vor.  Eine Nutzung der Garderoben ist nicht untersagt. Von den Jacken oder Mänteln geht nach derzeitigem Wissenstand 
kaum eine Infektionsgefahr aus. Problematisch erschein das Aufstauen von Personen vor den Garderoben.  ier ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand eingehalten wird.  
ASW 27.04.2020
Es existieren unterschiedliche Angaben dazu (oder 
wir haben nichts Eindeutiges gefunden), wie die 
Situation für Kinder mit Schulbegleitern ist. Muss 
bei diesen der Sicherheitsabstand eingehalten 
werden und falls ja wann und wo? Diese Fragestel-
lung bezieht sich sowohl auf die Kinder, die 
wieder die Schulen besuchen, als auch auf die 
Kinder, die in die Notbetreuung gehen dürfen, da 
der Arbeitsplatz ihrer Eltern systemrelevant ist. 
Stadtschul-
pflegschaft
Die Erbringung von Eingliederungshilfeleistungen wird mit Ausnahme von im Rahmen der nach der CoronaBetrVO ausgesprochenen Zutrittsverboten durch die CoronaSchVO nicht eingeschränkt. Bei der Durchführung von Tätigkeiten 
sollen die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Institutes beachtet werden. 
Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung des Leistungserbringers über den Einsatz im 
häuslichen Umfeld sind die Erziehungsberechtigten der Schüler einzubeziehen. Eine Hilfestellung bei den Lernangeboten durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln ist gegenüber einer persönlichen Unterstützung soweit wie möglich 
vorrangig in Anspruch zu nehmen. Es sind die Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts zu beachten. Nehmen Schüler am Unterricht einer nach Schließung eröffneten schulischen Gemeinschaftseinrichtung wieder teil, 
können diese durch einen Schulbegleiter begleitet werden.
ASW 27.04.2020
Die Bearbeitung der AOSF-Verfahren läuft wegen 
der Corona-Krise schleppend. Kann die 
Verwaltung sicherstellen, dass alle diese 
Verfahren rechtzeitig zum Ab-schluss gebracht 
werden können?
Stadtschul-
pflegschaft
Die Steuerung und Durchführung der AO-SF Verfahren ist nicht Aufgabe der Verwaltung. Die Zuständigkeit liegt vielmehr bei der unteren und der oberen Schulaufsicht und somit beim Land.
Entgegen der Aussage der Stadtschulpflegschaft läuft die Bearbeitung der AO-SF Fälle beim Schulamt für die Stadt Köln nicht schleppend. Die Schulaufsicht hat vielmehr zusätzliche Ressourcen für die Fachberatung zur Verfügung gestellt, 
wodurch die bereits vorliegenden Gutachten deutlich schneller überprüft und durch die Schulaufsicht entschieden werden konnten. Auch die Kommunikation zwischen Schulaufsicht und Schulen wurden durch organisatorische 
Maßnahmen beschleunigt. Die neuen Erstklässler sind vollständig bearbeitet, genauso wie alle vorliegen-den Fälle mit vorhandenem Gutachten. Hierdurch stehen im weiteren Verlauf deut-lich mehr Ressourcen als in den Vorjahren für 
die noch offenen Fälle zur Verfügung.
Die Schulaufsicht hat den Schulen empfohlen, mit den Eltern und den Lehrkräften zu telefonieren und auf diesem Wege die notwendigen Informationen einzuholen, mit der Erstellung des Gutachtens zu beginnen und  notwendigen 
Tätigkeiten schon zu erledigen. Die Schulen können die vorliegenden Unterlagen nutzen und im Gutachten darauf verweisen. Ein Abschlussgespräch soll, wenn es „unstrittig“ ist, am Telefon durchgeführt werden. Zwischenzeitlich können 
auch wieder Beobachtungen von Schülerinnen und Schülern, sowie Elterngespräche - unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregelungen -  durchgeführt und die Verfahren somit abschließend bearbeitet werden.
ASW 27.04.2020
Wegen Corona wird gefordert, dass regelmäßig 
gelüftet wird. Dazu haben wir ergän-zend zu 
unserer Anfrage eine weitere Frage: Wie ist in 
diesem Zusammenhang mit Brandschutztüren 
umzugehen? Diese sollen auch offen bleiben, um 
Kontaktflächen zum Öffnen nicht nutzen zu 
müssen. Auch hierbei sind die Schulleitungen unsi-
cher. Wie ist das im Hygieneplan zu 
berücksichtigen? 
Stadtschul-
pflegschaft Brandschutztüren sind geschlossen zu halten
ASW 27.04.2020
Wie wird dafür Sorge getragen, dass über die 
verstärkte Reinigung der Toiletten und der 
allgemeinen Räume hinaus auch die Klassen- und 
Kursräume öfters gereinigt und desinfiziert 
werden? Gilt das auch für alle Türklinken etc
Stadtschul-
pflegschaft Reinigungsintervalle sowie Regelungen zur Reinigung der Handkontaktflächen sind in der Mitteilung unter TOP 5.10 bereits dargelegt.
ASW 27.04.2020
Die Verwaltung wird aufgefordert die Schulen 
dahin gehend zu instruieren, dass sie mobile 
Endgeräte wie Laptops und Tablets, die sich an 
der Schule befinden an bedürftige Schüler 
kostenlos für die Zeit des Home-Schoolings 
verleihen. Die Verwaltung stellt den Schulen 
hierfür einen Leihvertrag zur Verfügung und prüft 
den Versicherungsschutz bzw. dessen 
Erweiterung. Die Schulen bzw. Lehrer entscheiden 
eigenverantwortlich, welcher Schüler ein solches 
Gerät benötigt. Hierzu wurden entsprechende Regelungen entwickelt, den Schulen mitgeteilt und können von diesen umgesetzt werden. Der Versicherungsschutz ist dabei nicht gewährleistet! Siehe hierzu auch Mitteilung zur Sitzung des ASW am 
25.05.2020.

5
Gemium:
Datum der 
Sitzung: Anfrage: Fraktion: Antwort der Abteilung:
ASW 27.04.2020
Herr Bürgermeister Dr, Heinen, SDP-Fraktion, 
weist darauf hin, dass es von der Bundesregierung 
ein sogenanntes Notfall-KiZ gebe als 
Unterstützung von Familien in schwierigen 
Verhältnisse. Er bitte darum dies beispielsweise 
über Lehrer und Erzieher, die sich gerade im 
Homeoffice befänden, zu multiplizieren indem sie 
Kontakt zu den Eltern aufnähmen und über solche 
Hilfsmöglichkeiten informieren. SPD
ASW 27.04.2020
Frau Ruffen, FDP-Fraktion, bittet um Prüfung der 
Verteilung des Desinfektionsmit-tels. Sie habe 
Rückmeldung von einigen Schulen, insbesondere 
von Hauptschulen erhalten, dass dieses fehle. Sie 
werde eine Liste der Schulen der Verwaltung nen-
nen FDP Die Liste über die betr. Schulen liegt der Verwaltung noch nicht vor. 
ASW 27.04.2020
Herr Dr. Gutzeit, CDU-Fraktion, merkt an, dass auf 
die Frage von Frau Bürgermeiste-rin Scho-
Antwerpes, die Digitalisierung mehr in den Fokus 
zu rücken, Herr Voigts-berger eine Summe von 52 
Mio. EURO genannt habe. Er erinnere sich an eine 
frühere Diskussion, in der die Frage aufkam, wie 
viel eingespart werden könne, wenn durch die 
Digitalisierung andere Unterrichtsmittel 
wegfallen. Er bittet die Ver-waltung dies zu prüfen 
und dem Ausschuss mitzuteilen. CDU Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass es Einsparungen bei den Lehr- und Unterrichtsmitteln geben wird. Hierzu bedürfte es einer Entscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW. 
ASW 27.04.2020
Können die Schulen unterstützt werden beim Ein- 
und Auslass der Kinder? Hier entsteht ein großes 
Problem, das Geschäfte und Supermärkte durch 
Security-Dienste lösen müssen. Nach unserer 
Überzeugung und nach Informationen mehre-rer 
Schulleitungen wird es ab dem 04. Mai auch an 
den Schulen nicht ohne Ver-gleichbares gehen. 
Stadtschul-
pflegschaft
Die Regelungen für Einlass und Auslass der Schüler und Schülerinnen werden durch die Schulen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse getroffen. Die Hausmeister werden dabei unterstützen. Der Einsatz eines Security Dienstes 
ist nicht vorgesehen.
HA 06.05.2020
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. Den Zeitrahmen für freies Internet mit den 
Hotspots.Koeln so auszuweiten, dass dieser ohne 
ein erneutes Einloggen bis zu 4 Stunden am Stück 
genutzt werden kann. Die schon bestehende 
unbegrenzte Nutzungsdauer mit erneuten 
Einloggen bleibt hiervon unberührt.
2. darzulegen, welche städtischen Unterkünfte für 
Geflüchtete und Wohnungslose mit einem 
entsprechenden Breitbandanschluss ausgestattet 
sind und welchen Optimie-rungsbedarf es gibt. 
Dasselbe gilt für Jugendzentren und Jugendtreffs.
3. zu prüfen, wie über die bisher von den Schulen 
zur Verfügung gestellten Leihgeräte hinaus, alle 
Kinder und Jugendlichen am Homelearning 
partizipieren können. CDU zu 3. Siehe Mitteilung zum ASW am 25.05.2020.

6
Gemium:
Datum der 
Sitzung: Anfrage: Fraktion: Antwort der Abteilung:
HA 06.05.2020
1. Den Zeitrahmen für freies Internet mit den 
Hotspots.Koeln so auszuweiten, dass dieser ohne 
ein erneutes Einloggen bis zu 4 Stunden am Stück 
genutzt werden kann. Die schon bestehende 
unbegrenzte Nutzungsdauer mit erneuten 
Einloggen bleibt hiervon unberührt.
 2. darzulegen, welche städtischen Unterkünfte 
für Geflüchtete und Wohnungslose mit einem 
entsprechenden Breitbandanschluss ausgestattet 
sind und welchen Optimierungsbedarf es gibt. 
Dasselbe gilt für Jugendzentren und Jugendtreffs. 
3. zu prüfen, wie über die bisher von den Schulen 
zur Verfügung gestellten Leihgeräte hinaus, alle 
Kinder und Jugendlichen am Homelearning 
partizipieren können. CDU
BV 5 07.05.2020
Wie stellt sich die Verwaltung eine Rückkehr aus 
dem sogenannten Lock-down in den
Grundschulen im Stadtbezirk vor, ohne Abstriche 
bei notwendigen Hygieneregeln einzugehen? CDU Die sukzessive Öffnung der Schulen ist verbunden mit Hygieneregeln, die seitens des MSB definiert und durch den Schulträger eingehalten werden. 
BV 5 07.05.2020
Erhalten die einzelnen Schulen bei der Einhaltung 
der Hygieneregeln Unterstützung bei der 
Vorbereitung durch die
allgemeine Verwaltung oder müssen die 
Lehrerinnen und Lehrer diese neben ihrer 
eigentlichen
pädagogischen Lehrtätigkeit bewältigen? CDU Der Schulträger stellt die erforderliche Hygieneausstattung zur Verfügung. Die Einhaltung von Regeln durch die Schüler und Schülerinnen obliegt den Lehrkräften. 
BV 5 07.05.2020
Sollten eine Rückkehr in den normalen 
Schulbetrieb absehbar nicht möglich sein: wann
gedenkt die Verwaltung die Schulen umfassend 
mit dem technischen Equipment 
Videokonferenzen auszustatten, damit zumindest 
eine Unterrichtsgrundversorgung als
Videokonferenz gewährleistet ist? CDU
Die Unterrichtsgrundversorgung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Distanzlernens ist durch die umfangreichen Handreichungen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Lehrerinnen 
und Lehrer sichergestellt.
Hier wird auch deutlich, dass der Unterricht im Rahmen des Distanzlernens nicht komplett mit Hilfe Digitaler Medien erfolgen kann.  
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html 
Hier sind auch Regelungen getroffen, die das Digitale Lernen in der aktuellen Situation ermöglichen.
Für die Ausstattung der Schulen mit Digitalen Medien ist natürlich der Schulträger, hier die Stadt Köln, zuständig.
Aktuell wird ein Verfahren entwickelt mit dessen Hilfe die durch den Schulträger beschafften mobilen Endgeräte, die aus versicherungstechnischen Gründen grundsätzlich in der Schule verbleiben müssen, an Schülerinnen und Schüler 
ausgeliehen werden können. Zusätzlich hierzu wird ein datengeschütztes Videokonferenztool entwickelt, dass ebenfalls kurzfristig zur Verfügung gestellt werden kann.  
Rat 14.05.2020
Datenschutz: Wieso verlangen einige Kölner 
Schulen von den Eltern, privat zu Haften im Falle 
der Nutzung von Plattformen wie Zoom und 
ähnlichem? GUT Die Nutzung dieser Plattformen erfolgt immer auf "eigenes Risiko". 
Rat 14.05.2020
Finden zwischen der Stadt Köln und dem Land 
NRW Gespräche darüber statt, wie man 
langjährige Verantwortungskonflikte nun 
pragmatisch löst? Die Stadt stellt den Lehrern z.B. 
keine Laptops zur Verfügung, dies sei 
Ländersache, aber das Land wiederum behauptet, 
die Stadt müsse dies als Schulträger tun. GUT Gespräche hierzu haben auf unterschiedlichen Ebenen, auch mit den kommunalen Spitzenverbänden, stattgefunden. Die Positionen sind nach wie vor konträr. Eine abschließende Entscheidung liegt nicht vor. 
Rat 14.05.2020
Wer trägt die Verantwortung bei Ansteckung, 
wenn die Kinder verpflichtet sind, die Schule trotz 
weltweiter Pandemie zu besuchen? GUT
In der Bundesrepublik Deutschland besteht Schulpflicht aufgrund entsprechender Schulgesetze, so unter anderem durch das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Schulpflicht wurde durch das Land Nordrhein-
Westfalen aufgrund der Corona-Pandemie aufgrund des Infektionsschutzgesetzes des Landes NRW  ausgesetzt. Mit entsprechenden Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde diese Aussetzung der Schulpflicht teilweise 
wieder aufgehoben. Hierbei handelt es sich um eine innere Schulangelegenheit für die das Land NRW, in diesem Fall die Landesregierung, zuständig ist und die Verantwortung trägt.

7
Gemium:
Datum der 
Sitzung: Anfrage: Fraktion: Antwort der Abteilung:
Rat 14.05.2020
Welche Möglichkeiten ergreift die Stadt, 
Unterrichtsflächen zu erweitern bzw.zu 
vergrößern, um die Abstandsregeln gewährleisten 
zu können wie z.B. durch Nutzung von 
entsprechend großen Räumlichkeiten wie es bei 
Ratssitzungen geschieht oder durch „Open-Air-
Flächen“ o.ä. GUT
Die Stadt Köln hat aktuell keine Möglichkeiten, Unterrichtsflächen kurzfristig zu erweitern, bzw. zu vergrößern. Entsprechend der 20.Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) werden zunächst bis zu den 
Sommerferien in rollierender Besetzung in keinem Schulgebäude alle Jahrgänge gleichzeitig anwesend sein. Die jeweils anwesenden Schülerinnen und Schüler sind zunächst bis zu den Sommerferien  in kleine Lerngruppen aufzuteilen 
und im gesamten Gebäude zu verteilen. Die Abstandsregelungen werden so eingehalten. Dies zu organisieren wurde vom Land NRW den Schulen aufgetragen. 
Um sicher die Abstandsregelungen einzuhalten wurden Klassenverbände halbiert, gedrittelt und in einigen wenigen Fällen auch geviertelt.
Rat 14.05.2020
In einem Artikel von 2014 heißt es: „Für jeden 
Kölner Schüler ein iPad“. Wieviele durch die Stadt 
angeschaffte Endgeräte stehen Kölns 
Schüler*innen für das Home-Schooling zur 
Verfügung? GUT
Derzeit befinden sich in den Kölner Schulen rd. 13.000 iPads und 3.600 Laptops. Sie sind für den Präsenzunterricht einzusetzen und können bei Bedarf für homeschooling zur Verfügung gestellt werden. Siehe auch Mitteilung zum ASW am 
25.05.2020. 
HA 22.05.2020
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass in allen 
Kölner Schulen die hygienischen Voraussetzungen
für einen wirksamen Infektionsschutz bei 
Wiederaufnahme des Unterrichts geschaffen sind?
Hierzu seien als Stichpunkte genannt:
-  Entwicklung, Einhaltung, Kontrolle und 
Evaluation von Hygieneplänen
- Verfügbarmachung ausreichender Mengen von 
Seife, Desinfektionsmitteln und Einweg-
Trockentüchern
-  Sauberkeit der Schultoiletten
- Bereitstellung von Schutzmasken für 
SchülerInnen und Lehrkräfte SPD
Die Anfrage wurde bereits in den Ausschuss Schule und Weiterbildung verwiesen und dort mit umfassender
Mitteilung zur Sitzung am 27.04.2020 beantwortet. 
HA 22.05.2020
Mit welchen Maßnahmen stellt die Verwaltung 
sicher, dass bei der Beförderung der SchülerInnen
und im Schülerspezialverkehr die hygienischen 
Voraussetzungen für einen wirksamen
Infektionsschutz geschaffen sind?
Hierzu seien als Stichpunkte genannt:
-  Einhaltung des Mindestabstands
- Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge
- Flexibilisierung der Schulöffnungszeiten SPD
Mit der teilweisen Öffnung der Grund- und Förderschulen ab 7. Mai 2020 für die Viertklässler und Viertklässlerinnen werden rd. 280 Schüler und Schülerinnen in Bussen und Taxen zu befördern sein. Die notwendigen Absprachen mit den Unternehmen und 
die entsprechenden Vorbereitungen finden statt. Die Erziehungsberechtigten der zu befördernden Kinder wurden darauf hingewiesen, dass die Kinder einen Atemschutz tragen müssen und die Erziehungsberechtigten hierfür Sorge zu tragen haben. Für den 
Fall, dass einzelne Kinder in den ersten Beförderungstagen über keinen Atemschutz verfügen, wird dieser in den Schulen bzw. durch das Busunternehmen zur Verfügung gestellt. Der Schulträger hat die Masken durch die Feuerwehr der Stadt Köln erhalten 
und hat sie an Schulen und Unternehmen weitergereicht. Ziel ist es, dass die Beförderungen stattfinden und die Schüler und Schülerinnen über einen notwendigen Atemschutz verfügen. Der Einsatz von Bussen und Taxen erfolgt unter Einhaltung der 
Vorgaben des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW „Umsetzung des Kontaktverbotes in Taxen und Mietwagenverkehr“ und den „Hinweisen für Hygienemaßnahmen und Verhaltensregelungen im Schülerverkehr“. Dabei gilt es bestimmte 
Verhaltensregeln zu beachten. Darüber sind Schulen und Erziehungsberechtigte informiert. Die Busse werden weit unter ihrer Kapazität belegt, so dass Abstände eingehalten werden können. So wie für den Öffentlichen Personennahverkehr gibt es auch im 
Rahmen der Schülerbeförderung keine vorgegebenen Abstandsregelungen. Die Erziehungsberechtigten sind über den Einsatz von Bussen und Taxen und somit der Sicherstellung des Schülerspezialverkehrs informiert. Es wird ihnen dabei frei gestellt, ob sie 
diesen in Anspruch nehmen oder vorzugsweise die Beförderung selber sicherstellen möchten. Für diesen Fall wird die Zahlung einer Wegstreckenentschädigung angeboten. Hierdurch soll größtmögliche Flexibilität und Sicherheit ermöglicht werden. Da 
zunächst nur die Viertklässler beschult werden und voraussichtlich ab 11. Mai 2020 auch die übrigen Jahrgänge, allerdings im rollierenden System (die Entscheidung wird für den 06.05.2020 erwartet), ist derzeit eine Flexibilisierung der Schulöffnungszeiten 
nicht erforderlich. Im Übrigen bedarf die Veränderung der Unterrichtszeiten der Zustimmung der Schulleitungen und der Schulkonferenzen. Sollte sich die Notwendigkeit einer Änderung der Unterrichtsbeginne im Verlauf der weiteren Schulöffnung 
ergeben, wird die Verwaltung diese bei den Schulen anregen.
HA 22.05.2020
Wie wird die Essensversorgung der Schülerinnen 
und Schüler gewährleistet? SPD
Die Schulöffnung im Primarbereich soll nach bisherigen Ankündigungen des Ministeriums für Schule und Bildung verbunden sein können mit Ganztagsangeboten. Näheres wird voraussichtlich die nächste Schulmail des MSB regeln. 
Unabhängig davon geht die Verwaltung jedoch davon aus, dass ab 11. Mai 2020 Ganztagsangebote
ermöglicht werden sollen. Hierzu gehört auch ein Mittagessen, das die Träger des Offenen Ganztags anbieten werden.
HA 22.05.2020
Wie stellt die Stadt sicher, dass die kleineren 
Caterer jetzt und im Anschluss ihren Betrieb 
aufrechterhalten
können? Diese brauchen Garantien und 
Hilfestellungen. SPD
Die Caterer sind in der Regel in den Mensen der Schulen der Sekundarstufe I tätig. In Gesprächen mit der Verwaltung haben sie deutlich gemacht, dass die vollständigen Einnahmeverluste in Schulmensen seit dem 16. März 2020 - auch 
bei Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen von Land und Bund, Kurzarbeitergeld sowie möglichen Kostenreduzierungen durch Ruhendstellung von Vers icherungen etc. – die wirtschaftliche Situation jedes Unternehmens 
extrem belastet und die Existenz gefährdet. Die Verwaltung prüft derzeit, ob und in welchem Rahmen eine Unterstützungsleistung möglich ist.
ASW 25.05.2020
Welche Vorbereitungen trifft die Verwaltung, um 
die Betreuung der Kinder an Grundschulen und im 
Offenen Ganztag wieder aufzunehmen, 
insbesondere der Inklusionskinder, für
die eine Betreuung in Kleingruppen mit Sonder-
Pädagog/inn/en dringend ermöglicht werden 
sollte? SPD
ASW 25.05.2020
Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung 
derzeit, um zukünftig nicht von 
landesministeriellen Erlassen überrascht zu 
werden, wie dies bei der Wiederöffnung der 
Schulen –
und wie oben dargestellt – geschehen ist? SPD
Der Schulträger ist hinsichtlich der Hygienemaßnahmen incl. der Reinigungsleistung der Unternehmen bestmöglich "aufgestellt". So wurden beispielsweise die Reinigungsleistungen während der Corona-Pandemie nicht reduziert, 
sondern die Stundenkontingente für Intensivreinigungen genutzt. Darüber hinaus ist in vielen Bereichen eine Vorbereitung auf kurzfristige und unvorhersehbare Regelungen des Landes nicht möglich. Die Bewältigung aller 
Anforderungen war und ist nur möglich durch enorm hohe Motivation und unermüdliches Engagement auf allen Ebenen. So wirken Schulaufsicht, Trägervereine, Caterer, Schulleitungen und Verwaltung eng und gut zusammen.

8
Gemium:
Datum der 
Sitzung: Anfrage: Fraktion: Antwort der Abteilung:
ASW 25.05.2020
1. durch welche ad-hoc-Maßnahmen möglichst 
viele Kölner Schülerinnen und Schüler mit einem 
digitalen Endgerät versorgt werden können, 
welches ihnen personalisiert zur Ver-fügung 
gestellt wird. Dabei soll konkret auch eine ad-hoc-
Versorgung der rund 23.000 Kinder an Kölner 
Schulen, die Mittagessen nach dem Bildungs- und 
Teilhabepaket zu sich nehmen, mit einem 
Endgerät geprüft werden, inklusive einer 
Kostendarstellung. 
2. durch welche weiteren Maßnahmen eine 
flächendeckende Versorgung der Schülerin-nen 
und Schüler erreicht werden kann. Ein 
entsprechender Zeit-Maßnahmen-Kosten-Plan ist 
darzustellen.
ASW 25.05.2020
3. wie sichergestellt werden kann, dass die für 
den digitalen Unterricht benötigte Software, 
Plattformen für Videokonferenzen oder 
Gruppenarbeiten den Schülerinnen und Schü-lern 
zur Verfügung stehen.

Beratungsverlauf (1)

25.05.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1540/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.05.2020
Erstellt
22.05.2020 10:47