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1348/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken in Porz (Az.: 02-1600-36-19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 13.06.2019, TOP 2.1

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage Eingabe.doc

942 Zeichen

Von:  
G esendet: Montag, 4. Februar 2019 14:09  
An  
Betreff: Anwohner parken in der Rathausstr.  
  
Sehr geehrte Frau , 
ich habe ein Anliegen und weiß nicht an wen ich mich damit wenden kann/muß.  
Ich bin Hausbesitzer in der Rathausstraße in Porz. 
Seit Anfang Januar haben wir eine Parkscheinautomaten vor unsere Tür gesetzt bekommen. 
Das ganze steht für ca. 8 Parkplätze zur Verfügung. Wir können hier mit dem Anwohner-
Parkausweis parken, den wir auch haben. Alles gut soweit. 
Wenn im Porzer Rathaus abends Vorstellungen sind ist es für uns nicht einfach einen 
Parkplatz zu ergattern. Daher fänden wir es nur fair das Anwohner parken bis unten zu dem 
Wendehammer auszuweiten. Was man bis jetzt nicht darf. 
Wo kann ich dieses Anliegen vorbringen bzw. was muss ich tun damit dies evt. auch 
umgesetzt wird. 
Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir hier weiterhelfen würden. 
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. 
MfG

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1651 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1348/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken in Porz  (Az.: 02-1600-36-19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für die Eingabe, beschließt aus den u. g. Gründen 
den Antrag des Petenten abzulehnen.  
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2019

2 
Begründung: 
Der Petent beklagt, dass in der Rathausstraße einige Stellplätze nicht für Bewohnerinnen und Be-
wohner freigegeben sind und bittet darum, den Parkscheinautomaten ebenfalls mit dem Roten Punkt 
auszustatten (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Eine Ausweitung der Bewohnerparkplätze in der Rathausstraße ist derzeit nicht vorgesehen. Die 
Kurzzeitparkplätze ohne Roten Punkt sind bewusst so eingerichtet worden, damit ausreichend Stell-
plätze für Besuchende des Bezirksrathauses zur Verfügung stehen. In den umliegenden Straßen und 
dem Bewohnerparkgebiet Porz sind ausreichend Stellplätze mit dem Roten Punkt für Bewohnerinnen 
und Bewohner freigegeben.  
 
Selbst mit einer Bewohnerparkregelung kann darüber hinaus leider kein Stellplatz in einer bestimmten 
Straße bzw. kein bestimmter Stellplatz garantiert werden. Nach der Straßenverkehrsordnung ist in 
Großstädten wie Köln eine fußläufige Distanz von bis zu 1.000 Metern vom Stellplatz des Fahrzeuges 
bis zur Wohnung zumutbar. Eine Stellplatzgarantie würde hingegen das Anmieten eines privaten 
Stellplatzes bieten. 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

13.06.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rathausstraße

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Details

Aktenzeichen
1348/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.05.2019
Erstellt
11.04.2019 10:00