Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken in Porz (Az.: 02-1600-36-19)
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1348/2019 vom 07.05.2019
Stand: Am 13.06.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.
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Von: G esendet: Montag, 4. Februar 2019 14:09 An Betreff: Anwohner parken in der Rathausstr. Sehr geehrte Frau , ich habe ein Anliegen und weiß nicht an wen ich mich damit wenden kann/muß. Ich bin Hausbesitzer in der Rathausstraße in Porz. Seit Anfang Januar haben wir eine Parkscheinautomaten vor unsere Tür gesetzt bekommen. Das ganze steht für ca. 8 Parkplätze zur Verfügung. Wir können hier mit dem Anwohner- Parkausweis parken, den wir auch haben. Alles gut soweit. Wenn im Porzer Rathaus abends Vorstellungen sind ist es für uns nicht einfach einen Parkplatz zu ergattern. Daher fänden wir es nur fair das Anwohner parken bis unten zu dem Wendehammer auszuweiten. Was man bis jetzt nicht darf. Wo kann ich dieses Anliegen vorbringen bzw. was muss ich tun damit dies evt. auch umgesetzt wird. Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir hier weiterhelfen würden. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. MfG -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 1348/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken in Porz (Az.: 02-1600-36-19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für die Eingabe, beschließt aus den u. g. Gründen den Antrag des Petenten abzulehnen. Alternative: keine Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2019 2 Begründung: Der Petent beklagt, dass in der Rathausstraße einige Stellplätze nicht für Bewohnerinnen und Be- wohner freigegeben sind und bittet darum, den Parkscheinautomaten ebenfalls mit dem Roten Punkt auszustatten (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Eine Ausweitung der Bewohnerparkplätze in der Rathausstraße ist derzeit nicht vorgesehen. Die Kurzzeitparkplätze ohne Roten Punkt sind bewusst so eingerichtet worden, damit ausreichend Stell- plätze für Besuchende des Bezirksrathauses zur Verfügung stehen. In den umliegenden Straßen und dem Bewohnerparkgebiet Porz sind ausreichend Stellplätze mit dem Roten Punkt für Bewohnerinnen und Bewohner freigegeben. Selbst mit einer Bewohnerparkregelung kann darüber hinaus leider kein Stellplatz in einer bestimmten Straße bzw. kein bestimmter Stellplatz garantiert werden. Nach der Straßenverkehrsordnung ist in Großstädten wie Köln eine fußläufige Distanz von bis zu 1.000 Metern vom Stellplatz des Fahrzeuges bis zur Wohnung zumutbar. Eine Stellplatzgarantie würde hingegen das Anmieten eines privaten Stellplatzes bieten. Anlage Eingabe
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