1584/2020
Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 008 des Friedhofs Porz-Leidenhausen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/672 Vorlagen-Nummer 1584/2020 Freigabedatum 28.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 008 des Friedhofs Leidenhausen Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenscha ft Kölner Friedhof s- gärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für das Kooperationsgräberfeld auf dem Friedhof Le i- denhausen. Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes mit der Genosse n- schaft die Details der Kooperation vertragli ch zu vereinbaren und, soweit von grundlegenden R e- gelungen des vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales (AVR) im August 2015 beschlossenen Kooperationsvertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) abgewichen wird, diesen de m AVR zur Genehmigung vorzulegen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat die Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestat- tungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Satzung vorgesehenen Koope- rationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder durch den Fachausschuss be- schlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten realisiert werden. Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberichtes hat der Rat am 14.09.2010 die Erprobungspha- se für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung zum Abschluss von Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln aufgehoben. Mit Beschluss des Ausschuss für Umwelt und Grün am 18.08.2015 sowie des AVR am 31.08. 2015 wurden verschiedene Modifikationen bei dem Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrabflächen eingeführt. Die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner hat mit Schreiben vom 12.05.2020 den Antrag auf Genehmigung eines Kooperationsgräberfeldes auf Flur 008 des Friedhofs Leidenhausen gestellt. Das Gräberfeld für insgesamt 58 Sarg- und 100 Urnengrabstätten soll auf einer Fläche von ca. 800 m² realisiert werden. Die Lage sowie der Gestaltungsplan sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die Details der Planung sind in dem als Anlage 4 beigefügten Konzept beschrieben. Die Preisübersicht der Dauerpflegeverträge für die verschiedenen Grabangebote ist als Anlage 5 beigefügt. Mit der möglichen Realisierung des Kooperationsgräberfeldes, die in den vergangenen Wochen in- tensiv abgestimmt worden ist, sind keine erheblichen Eingriffe in den bestehenden Baumbestand ver- bunden. Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den in der Veröffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nach- weise, insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 Jahren über eine Treuhandstelle, liegen vor.
Anlagen 2 bis 5
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Anlage 2, Seite 1 Friedhof Leidenhausen Schubertstraße, 51145 Köln 146.00 qm 7800 Grabstätten Trauerhalle mit 120 Sitzplätzen (291 qm) Trauerhalle $-— Schubertstraße I d Ho? 160 HSt.: Eil Kirche =. % = Eingang Anlage 2, Seite 2 Bestattungsgarten Köln Leidenhausen WASBSESSSFERS 5 ARBSRrERg E Es] Anlage 3 Lei denhausen Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Porz-Leidenhausen“ der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Gestaltungskonzept Porz-Leidenhausen, Flur 8 - Übersicht der Grabarten - Grabbezeichnung u Auengarten Bauerngarten Grabstellen 32 Stellen (Urne); 17/18 Stellen (Sarg/Urne); 6 / 16 Stellen (Sarg/Urne); max. 2 Beisetz./Grab max. 2 Beisetzungen / Grab max. 2 Beisetzungen / Grab (2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); | (2 Särge, 2 Umen, Sarg+Ume); | Grabmal ohne Grabmal; Findlinge od. stehende Basaltstele, Bronzeschriftzug an Naturstein-Stelen; eingehauene | eingehauene od. aufgesetzte Kalksandsteinmauer od. aufgesetzte Beschriftung Beschriftung Neuanlage/ Hochbeete in erprobte und aufeinander Anlage im Stile eines tustikalen Grundbepflanzung Kalksandsteinmauern abgestimmte Blatt- und Bauerngartens; Abgrenzung mit mit Staudenbepflanzung Blütenstaudenmischung Staketenzaun-Elementen; (Lavendel, Salbei, Thymian, etc.); ggf. ergänzt um Gehölze (Olive, Weinrebe, o.ä.) niedrige Heckeneinfassung an Vorderseite der Gräber; Spalierobst, Stauden, etc. Blumenschmuck/ keine Blumenbeete vorgesehen; keine Blumenbeete vorgesehen; keine Blumenbeete vorgesehen; Wechselbepflanzung aber Abstellflächen für zusätzl. Abstellfläche für Gedenkfloristik Gedenkfloristik Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke, | Wassergebundene Wegedecke, | Wassergebundene Wegedecke, Wegeinfassung aus Wegeinfassung aus Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Natursteinkleinpflaster auf Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Betonbettung; Betonbettung ggf. innen: Kieswege ohne Unterbau; keine Einfassung; Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung) Anlage 4, Seite 1 Seite 1/3 Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Porz-Leidenhausen“ der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Gestaltungskonzept Köln-Porz, Flur 8 - Übersicht der Grabarten - Grabbezeichnung Garten der Lichter Ruhehain Pfade der Erinnerung Grabstellen 13 / 17 Stellen (Sarg/Urne); 17 Stellen (Urne); 22 Stellen (Sarg); max. 2 Beisetzungen / Grab max. 2 Beisetzungen / Grab; max. 2 Beisetz./Grab (2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); (2 Särge, 2 Umen, Sarg+Urne); Grabmal Stumpfstelen, Liegestein (Kopfstein) Liegestein (Kopfstein) eingebautes Lichtelement od. Ornament zur Symbolik Licht Neuanlage/ Steingarten mit Kiesflächen, Bodendecker je nach Licht- und | Bodendecker je nach Licht- und Grundbepflanzung Stauden und Solitärgehölzen; Bodenverhältnissen Bodenverhältnissen Gestaltung im Stile eines (z.B. Cotoneaster, Euonymus, (z.B. Cotoneaster, Euonymus, japanischen Gartens Waldsteinia); zusätzlich Waldsteinia) vereinzelte Sträucher, z.B. Amelanchier lamarckii Blumenschmuck/ zentrales Blumenbeet; keine Blumenbeete vorgesehen; | keine Blumenbeste vorgesehen; Wechselbepflanzung zusätzl. Abstellflächen für aber Abstellfläche für aber Abstellfläche für Floristik _| Gedenkfloristik Gedenkfloristik Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke, | Wassergebundene Wegedecke, I Wassergebundene Wegedecke, Wegeinfassung aus Wegeinfassung aus Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Natursteinkleinpflaster auf Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Betonbettung Betonbettung Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung) Anlage 4, Seite 2 Seite 2/3 Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Porz-Leidenhausen“ der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG - Leistungskatalog für Dauergrabpflege - (gültig für die Bestattungsgärten Köln) Anlage 4, Seite 3 Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt. Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG. Gärtnerische Neuanlage - fachmännische Auswahl und Pflanzung von Bodendeckern, Stauden sowie ggf. passender Rahmengehölze - Festlegung der Form und Größe des Blumenbestes - eine Erstaufmachung nach erfolgter Beisetzung Jahreszeitliche Grabpflege - wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG - regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen (Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut) - dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen) (Frühjahr: z.B. Viola; Sommer: z.B. Begonien; Herbst: z.B. Calluna — oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich) - fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen (Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen) Notwendige Instandhaltung - bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 2 Hebungen je Beisetzung während der Ruhefrist) - Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen - Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischer Erfordernis) Seite 3/3 Preisblatt-Muster Anlage 5, Seite 1 Kooperationsgemeinschaft u & Stadt Köln Stand: 21.12.2018 Genossenschatt Kölner gültig ab 01.03.2019; Friedhofsgärtner Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Friedhof: _LEIDENHAUSEN Flur: _8 Sargwahlgrabstätte Gebühren/Kosten [urnenwahlgrabstätte 1. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013 Gebühr für den Erwerb des Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre Nutzungsrechtes für 25 Jahre Gebühr für eine Sargbestattung in Gebühr für eine Urnenbestattung Normallage Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und 77,80 € |Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und pro Jahr pro Jahr Gebühr für eine Sargbestattung in | Tieflage Genehmigungsgebühr für einen Genehmigungsgebühr für einen liegenden Grabstein liegenden Grabstein Genehmigungsgebühr für einen Genehmigungsgebühr für einen stehenden Grabstein stehenden Grabstein 2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte 3.646,40 € 545,90 € 74,00 € Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 125-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Grabpflegevertrag B (Ruhehain), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Hinweis: Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer Seite1von3 Anlage 5, Seite 2 Preisblatt-Muster Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag D (Spuren des 731,40 € Lebens), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 90,00 € 4.536,80 € Grabpflegevertrag E (Auengarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 5.777,00 € |Grabpflegevertrag E (Auengarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag E (Auengarten), 1.001,70 € 551,20 € Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag E (Auengarten), (Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag E (Auengarten), 121,00 € Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Grabpflegevertrag F (Garten der 8.935,80 € Lichter), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag F (Garten der Lichter), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Grabpflegevertrag E (Auengarten), 100,00 € Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 7.075,50 € Grabpflegevertrag F (Garten der Lichter), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag F (Garten der Lichter), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Pflegevertrages. Grabpflegevertrag F (Garten der 185,00 € [Grabpflegevertrag F (Garten der Lichter), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Lichter), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Hinweis: Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer Seite2von3 Anlage 5, Preisblatt-Muster Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 5.897,85 € 896,75 € 131,00 € 8.140,80 € 1.367,40 € 173,00 € 4.611,00 € 906,30 € 90,00 € Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund [Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Yahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag H (Bauerngarten), Pfiegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Grabpflegevertrag A (Pfade der Erinnerung), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpfiegevertrag A (Pfade der Erinnerung), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag A (Pfade der Erinnerung), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund 'Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag A (Pfade der Erinnerung), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Grabpflegevertrag A (Pfade der Erinnerung), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag A (Pfade der Erinnerung), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Unterschrift Kooperationspartner Unterschrift Stadt Köln a — DEE EEE: Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Stadt Köln Weinsbergstraße 138 Die Oberbürgermeisterin 50823 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Friedhofsverwaltung - Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Ansprechpartner: Ansprechpartner: Herr Lutz Pakendorf Herr Sascha Haake Tel.: +49/221/5691048-12 Tel.: +49/2 21/2 21-25 108 Hinweis: Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer Seite 3 Seite3 von 3
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Koope-
rationspartner erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln
entscheidet, nämlich der Ausschuss für Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies
ergibt sich aus der vom Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells
auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 2112/2015).
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte Ge-
staltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf ei-
gene Rechnung und eigenes Risiko vornimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1584/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.05.2020
- Erstellt
- 26.05.2020 11:35