Mandari Insight

1584/2020

Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 008 des Friedhofs Porz-Leidenhausen

Beschlussvorlage Ausschuss 28.05.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 27.08.2020, TOP 4.2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlagen 2 bis 5

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

3306 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/672 
 
Vorlagen-Nummer 
 1584/2020 
Freigabedatum 28.05.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 008 des 
Friedhofs Leidenhausen 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenscha ft Kölner Friedhof s-
gärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für das Kooperationsgräberfeld auf dem Friedhof Le i-
denhausen.  
 
Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes mit der Genosse n-
schaft die Details der Kooperation vertragli ch zu vereinbaren und, soweit von grundlegenden R e-
gelungen des vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
(AVR) im August 2015 beschlossenen Kooperationsvertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) 
abgewichen wird, diesen de m AVR zur Genehmigung vorzulegen.  
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat die Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestat-
tungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Satzung vorgesehenen Koope-
rationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder durch den Fachausschuss be-
schlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten realisiert werden.  
 
Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberichtes hat der Rat am 14.09.2010 die Erprobungspha-
se für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung zum Abschluss von 
Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der 
Stadt Köln aufgehoben.  
 
Mit Beschluss des Ausschuss für Umwelt und Grün am 18.08.2015 sowie des AVR am 31.08. 2015 
wurden verschiedene Modifikationen bei dem Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung 
von Kooperationsgrabflächen eingeführt.  
 
Die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner hat mit Schreiben vom 12.05.2020 den Antrag auf 
Genehmigung eines Kooperationsgräberfeldes auf Flur 008 des Friedhofs Leidenhausen gestellt. Das 
Gräberfeld für insgesamt 58 Sarg- und 100 Urnengrabstätten soll auf einer Fläche von ca. 800 m² 
realisiert werden. Die Lage sowie der Gestaltungsplan sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die 
Details der Planung sind in dem als Anlage 4 beigefügten Konzept beschrieben. Die Preisübersicht 
der Dauerpflegeverträge für die verschiedenen Grabangebote ist als Anlage 5 beigefügt. 
 
Mit der möglichen Realisierung des Kooperationsgräberfeldes, die in den vergangenen Wochen in-
tensiv abgestimmt worden ist, sind keine erheblichen Eingriffe in den bestehenden Baumbestand ver-
bunden.  
 
Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den in 
der Veröffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nach-
weise, insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 
Jahren über eine Treuhandstelle, liegen vor.

Anlagen 2 bis 5

12148 Zeichen

Anlage 2, Seite 1

Friedhof Leidenhausen

Schubertstraße, 51145 Köln

146.00 qm

7800 Grabstätten

Trauerhalle mit 120 Sitzplätzen (291 qm)

Trauerhalle

$-— Schubertstraße

I
d
Ho? 160 HSt.: Eil Kirche =. % = Eingang

Anlage 2, Seite 2

Bestattungsgarten Köln Leidenhausen

WASBSESSSFERS 5 ARBSRrERg E Es]

Anlage 3

Lei denhausen

Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Porz-Leidenhausen“
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG

Gestaltungskonzept Porz-Leidenhausen, Flur 8
- Übersicht der Grabarten -

Grabbezeichnung

u
Auengarten

Bauerngarten

Grabstellen 32 Stellen (Urne); 17/18 Stellen (Sarg/Urne); 6 / 16 Stellen (Sarg/Urne);
max. 2 Beisetz./Grab max. 2 Beisetzungen / Grab max. 2 Beisetzungen / Grab
(2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); | (2 Särge, 2 Umen, Sarg+Ume); |
Grabmal ohne Grabmal; Findlinge od. stehende Basaltstele,
Bronzeschriftzug an Naturstein-Stelen; eingehauene | eingehauene od. aufgesetzte
Kalksandsteinmauer od. aufgesetzte Beschriftung Beschriftung
Neuanlage/ Hochbeete in erprobte und aufeinander Anlage im Stile eines tustikalen
Grundbepflanzung Kalksandsteinmauern abgestimmte Blatt- und Bauerngartens; Abgrenzung mit
mit Staudenbepflanzung Blütenstaudenmischung Staketenzaun-Elementen;

(Lavendel, Salbei, Thymian,
etc.); ggf. ergänzt um Gehölze
(Olive, Weinrebe, o.ä.)

niedrige Heckeneinfassung an
Vorderseite der Gräber;
Spalierobst, Stauden, etc.

Blumenschmuck/

keine Blumenbeete vorgesehen;

keine Blumenbeete vorgesehen;

keine Blumenbeete vorgesehen;

Wechselbepflanzung aber Abstellflächen für zusätzl. Abstellfläche für
Gedenkfloristik Gedenkfloristik

Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke, | Wassergebundene Wegedecke, | Wassergebundene Wegedecke,
Wegeinfassung aus Wegeinfassung aus Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf Natursteinkleinpflaster auf Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung Betonbettung; Betonbettung

ggf. innen: Kieswege ohne
Unterbau; keine Einfassung;

Erneuerung

Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf)

Pflegegänge

entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung)

Anlage 4, Seite 1

Seite 1/3

Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Porz-Leidenhausen“
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG

Gestaltungskonzept Köln-Porz, Flur 8
- Übersicht der Grabarten -

Grabbezeichnung Garten der Lichter Ruhehain Pfade der Erinnerung
Grabstellen 13 / 17 Stellen (Sarg/Urne); 17 Stellen (Urne); 22 Stellen (Sarg);
max. 2 Beisetzungen / Grab max. 2 Beisetzungen / Grab; max. 2 Beisetz./Grab
(2 Särge, 2 Urnen, Sarg+Urne); (2 Särge, 2 Umen, Sarg+Urne);
Grabmal Stumpfstelen, Liegestein (Kopfstein) Liegestein (Kopfstein)
eingebautes Lichtelement od.
Ornament zur Symbolik Licht
Neuanlage/ Steingarten mit Kiesflächen, Bodendecker je nach Licht- und | Bodendecker je nach Licht- und
Grundbepflanzung Stauden und Solitärgehölzen; Bodenverhältnissen Bodenverhältnissen
Gestaltung im Stile eines (z.B. Cotoneaster, Euonymus, (z.B. Cotoneaster, Euonymus,
japanischen Gartens Waldsteinia); zusätzlich Waldsteinia)
vereinzelte Sträucher, z.B.
Amelanchier lamarckii
Blumenschmuck/ zentrales Blumenbeet; keine Blumenbeete vorgesehen; | keine Blumenbeste vorgesehen;
Wechselbepflanzung zusätzl. Abstellflächen für aber Abstellfläche für aber Abstellfläche für
Floristik _| Gedenkfloristik Gedenkfloristik
Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke, | Wassergebundene Wegedecke, I Wassergebundene Wegedecke,
Wegeinfassung aus Wegeinfassung aus Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf Natursteinkleinpflaster auf Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung Betonbettung Betonbettung
Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf)
Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der

Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG

(siehe Erläuterung)

Anlage 4, Seite 2

Seite 2/3

Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Porz-Leidenhausen“
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG

- Leistungskatalog für Dauergrabpflege -
(gültig für die Bestattungsgärten Köln)

Anlage 4, Seite 3

Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt.
Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG.

Gärtnerische Neuanlage

- fachmännische Auswahl und Pflanzung von Bodendeckern, Stauden sowie ggf. passender Rahmengehölze
- Festlegung der Form und Größe des Blumenbestes
- eine Erstaufmachung nach erfolgter Beisetzung

Jahreszeitliche Grabpflege

- wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG

- regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen
(Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut)

- dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen)
(Frühjahr: z.B. Viola; Sommer: z.B. Begonien; Herbst: z.B. Calluna — oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich)

- fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen
(Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen)

Notwendige Instandhaltung

- bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 2 Hebungen je Beisetzung während der Ruhefrist)
- Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen
- Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischer Erfordernis)

Seite 3/3

Preisblatt-Muster Anlage 5, Seite 1

Kooperationsgemeinschaft u
& Stadt Köln
Stand: 21.12.2018

Genossenschatt Kölner gültig ab 01.03.2019;
Friedhofsgärtner Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
Friedhof: _LEIDENHAUSEN Flur: _8

Sargwahlgrabstätte Gebühren/Kosten [urnenwahlgrabstätte

1. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013
Gebühr für den Erwerb des Gebühr für den Erwerb des
Nutzungsrechtes für 25 Jahre Nutzungsrechtes für 25 Jahre
Gebühr für eine Sargbestattung in Gebühr für eine Urnenbestattung
Normallage
Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und 77,80 € |Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle und
pro Jahr pro Jahr
Gebühr für eine Sargbestattung in |
Tieflage
Genehmigungsgebühr für einen Genehmigungsgebühr für einen
liegenden Grabstein liegenden Grabstein
Genehmigungsgebühr für einen Genehmigungsgebühr für einen
stehenden Grabstein stehenden Grabstein

2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte

3.646,40 €
545,90 €

74,00 €

Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.

Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.

Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des
25-jährigen Pflegevertrages.

Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des
125-jährigen Pflegevertrages.

Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattung

Grabpflegevertrag B (Ruhehain),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattung

Hinweis:
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
Seite1von3

Anlage 5, Seite 2

Preisblatt-Muster

Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Bepflanzung und Pflege für
25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe
Beiblatt.

Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Bepflanzung und Pflege für 25
Jahre, Leistungsbeschreibung siehe
Beiblatt.

Grabpflegevertrag D (Spuren des 731,40 €
Lebens), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattung

Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pflegevertrages.

Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattung

90,00 €

4.536,80 €

Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.

5.777,00 € |Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.

Grabpflegevertrag E (Auengarten), 1.001,70 € 551,20 €
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des

25-jährigen Pflegevertrages.

Grabpflegevertrag E (Auengarten),
(Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des
25-jährigen Pflegevertrages.

Grabpflegevertrag E (Auengarten), 121,00 €
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattung

Grabpflegevertrag F (Garten der 8.935,80 €
Lichter), Bepflanzung und Pflege für 25

Jahre, Leistungsbeschreibung siehe
Beiblatt.

Grabpflegevertrag F (Garten der
Lichter), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen

Grabpflegevertrag E (Auengarten), 100,00 €
Pflegerische Unterhaltungskosten pro

Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten

ohne Bestattung

7.075,50 €

Grabpflegevertrag F (Garten der
Lichter), Bepflanzung und Pflege für 25
Jahre, Leistungsbeschreibung siehe
Beiblatt.

Grabpflegevertrag F (Garten der
Lichter), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen

Pflegevertrages. Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag F (Garten der 185,00 € [Grabpflegevertrag F (Garten der

Lichter), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattung

Lichter), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattung

Hinweis:
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
Seite2von3

Anlage 5,

Preisblatt-Muster

Grabpflegevertrag H (Bauerngarten),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.

Grabpflegevertrag H (Bauerngarten),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.

5.897,85 €
896,75 €
131,00 €

8.140,80 €
1.367,40 €
173,00 €

4.611,00 €
906,30 €
90,00 €

Grabpflegevertrag H (Bauerngarten),
Aufpreis für die
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
[Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag H (Bauerngarten),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Yahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattung

Grabpflegevertrag H (Bauerngarten),
Aufpreis für die
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pflegevertrages.

Grabpflegevertrag H (Bauerngarten),
Pfiegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattung

Grabpflegevertrag A (Pfade der
Erinnerung), Bepflanzung und Pflege
für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung
siehe Beiblatt.

Grabpfiegevertrag A (Pfade der
Erinnerung), Bepflanzung und Pflege
für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung
siehe Beiblatt.

Grabpflegevertrag A (Pfade der
Erinnerung), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
'Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag A (Pfade der
Erinnerung), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattung

Grabpflegevertrag A (Pfade der
Erinnerung), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag A (Pfade der
Erinnerung), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattung

Unterschrift Kooperationspartner Unterschrift Stadt Köln

a — DEE EEE:
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Stadt Köln

Weinsbergstraße 138 Die Oberbürgermeisterin

50823 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen

- Friedhofsverwaltung -
Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln
Ansprechpartner: Ansprechpartner:
Herr Lutz Pakendorf Herr Sascha Haake
Tel.: +49/221/5691048-12 Tel.: +49/2 21/2 21-25 108

Hinweis:
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer

Seite 3

Seite3 von 3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

2093 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung. 
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Koope-
rationspartner erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln 
entscheidet, nämlich der Ausschuss für Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies 
ergibt sich aus der vom Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells 
auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 2112/2015).  
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte Ge-
staltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf ei-
gene Rechnung und eigenes Risiko vornimmt.

Beratungsverlauf (2)

16.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.08.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1584/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.05.2020
Erstellt
26.05.2020 11:35