RR 24/2024
Stand der Verfahren: Regionalplan Köln und Teilplan Erneuerbare Energien
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Sitzungsvorlage RR (Stand der Verfahren: Regionalplan Köln und Teilplan Erneuerbare Energien)
2993 Zeichen
Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 24/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Gerit Ulmen Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 24.06.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 28.06.2024 8. zur Kenntnis TOP: Stand der Verfahren: Regionalplan Köln und Teilplan Erneuerbare Energien Beschlussvorschlag: Der Regionalrat nimmt den Vortrag zur Kenntnis. Erläuterungen: Regionalplan Köln Aufgrund des Urteils 11 D 133/20.NE des OVG NRW vom 21.03.2024 müssen Teile der Verfah- rensunterlagen des Regionalplan Köln noch einmal angepasst werden. Dies sind insbesondere re- daktionelle Änderungen an den Ausgleichsvorschlägen. Wenige Teile des Plans müssen darüber hinaus angepasst werden. Für den Plan wird zurzeit noch die Umweltprüfung erarbeitet. Wegen der notwendigen Mehrarbeiten wird der Plan erst in der Sitzung am 11.10.24 zum Aufstel- lungsbeschluss vorgelegt werden. Die öffentliche Auslegung des Plans soll vom 15.10.24-15.11.24 stattfinden. Der zeitliche Druck zur Fertigstellung des Plans mit einem Feststellungsbeschluss Mitte 2025 wird damit weiter erhöht. Die Kommunen werden über die neue Zeitplanung informiert werden. Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien Die Regionalplanungsbehörde befindet sich weiterhin in Erarbeitung des Sachlichen Teilplans Er- neuerbare Energien und konkret in der Abgrenzung der Windenergievorranggebiete. Daneben wird die Planung einer Umweltprüfung unterzogen. Im Rahmen dieser Umweltprüfung hat sich ein deutlicher Mehrbedarf an Natura 2000 Verträglichkeitsprüfungen ergeben. Diese wer- den aktuell vergaberechtlich vorbereitet und im Anschluss daran durchgeführt. Hierdurch kommt es zu einer zeitlichen Verzögerung. Zudem gibt es Klärungsbedarf mit dem MWIKE zum Umgang mit ordnungsrechtlichen Höhenbe- schränkungen im regionalplanerischen Konzept, v.a. mit solchen, durch in Zusammenhang mit mi- litärischen Radarmindestführungshöhen (MVA) stehen. Das MWIKE plant hierzu einen entsprechenden Erlass und eine Aussage dazu in einer gesonder- ten Landesarbeitshilfe. Vor allem ist derzeit in Klärung, ab welcher Anlagenhöhe ein wirtschaftli- cher Betrieb von Anlagen in diesen Bereichen möglich ist. Unter Berücksichtigung der neueren Er- Sitzungsvorlage RR RR 24/2024 Seite 2 von 2 kenntnisse sowie der Ergebnisse der politischen Diskussion werden ggfls. noch Änderungen am Vorentwurf erforderlich sein, da zZt. Flächen mit einer Minimalanlagenhöhe von 130 Metern einbe- zogen sind. Durch diesen Klärungsbedarf kommt es ebenfalls zu Verzögerungen. Der Aufstellungsbeschluss wird für den Herbst 2024 angestrebt. Näheres zum Umgang mit Höhenbeschränkungen für Windenergieanlagen hat das MWIKE am 17.10.2024 auf seiner Internetseite veröffentlich: https://landesplanung.nrw.de/umgang-mit-hoehenbeschraenkungen-fuer-windenergieanlagen Übersicht neue Zeitpläne
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 24/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 28.06.2024
- Erstellt
- 07.06.2024 15:45