2446/2021
Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2021 „Geflüchtete aus Seenotrettung, griechischen Lagern und aus der bosnisch-kroatischen Grenzregion aufnehmen“
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/160/3 Vorlagen-Nummer 19.08.2021 2446/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 24.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.09.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 08.10.2021 Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2021 „Geflüchtete aus Seenotrettung, griechischen Lagern und aus der bosnisch-kroatischen Grenzregion aufnehmen„ Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 unter TOP 3.1.4 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst (AN/0543/2021): 1. Der Rat bekräftigt seine Beschlüsse vom 14.02.2019 (AN/0179/20) und vom 06.02.2020 (0361/2020). 2. Der Rat der Stadt Köln setzt sich weiterhin für die Auflösung von menschenunwürdigen und rechtswidrigen Flüchtlingslagern wie z.B. in Griechenland (Moria, Kara Tepe) ein. 3. Der Rat der Stadt Köln schließt sich der Potsdamer Erklärung der „Städte Sicherer Häfen“ an. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, die Erklärung im Namen der Stadt Köln mitzuzeichnen. 4. Darüber hinaus erklärt sich der Rat der Stadt Köln bereit, über die Aufnahme von Geflüchteten aus Seenotrettung im Mittelmeer und der Aufnahme Geflüchteter aus den griechischen Auf- fanglagern hinaus, Geflüchtete aus der bosnisch-kroatischen Grenzregion, v.a. aus den La- gern Lipa und Kara Tepe aufzunehmen. 5. Der Rat verurteilt die illegalen Pushbacks von griechischen und kroatischen Beamten, die re- gelmäßig dokumentiert werden, und appelliert an Bund und Land, dass Maßnahmen ergriffen werden, die diese Praxis unverzüglich beenden, dass die begangenen Rechtsbrüche unter- sucht werden und alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. 6. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen die Ini- tiierung und Koordinierung eines Projekts der Stadt und der Kölner Zivilgesellschaft, um Men- schen in einem Geflüchteten-Camp in einem der besonders betroffenen Erstankunftsländern die dringend humanitäre und rechtliche Unterstützung zu ermöglichen, befördert und auch fi- nanziell unterstützt werden kann. 7. Die Verwaltung wird gebeten, auf ihrer Internetseite die Rubrik "Stadt Köln als sicherer Hafen" einzurichten, zu pflegen und mit Organisationen der Zivilgesellschaft zu verlinken, um die Öf- fentlichkeit über die Lage und entsprechende Aktivitäten zu informieren. Zu den vom Rat unter Ziffer 3, 6 und 7 beschlossenen Aufträgen bzw. Prüfaufträgen teilt die Verwal- tung mit: 2 Punkt 3 des Beschlusses: Die Potsdamer Erklärung wurde durch die Oberbürgermeisterin unterzeichnet und der Geschäftsstelle des Bündnisses „Städte Sicherer Häfen“ in Potsdam am 31.05.2021 übersandt. Damit ist die Stadt Köln, die seit Gründung des Bündnisses aktiv und engagiert mitgearbeitet hat, auch formal Mitglied. Punkt 6 des Beschlusses: Bereits in den vergangenen Jahren leisteten Kölner*innen in unterschiedlichen Institutionen und Or- ganisationen humanitäre und rechtliche Unterstützung in Geflüchteten-Camps der besonders be- troffenen Erstankunftsländer und auch im bosnisch-kroatischen Grenzgebiet. Durch die Verwaltung war insbesondere zu prüfen, ob diese humanitären Aktivitäten in den Erstankunftsländern durch die Stadt Köln finanziell zusätzlich unterstützt werden können. Das Ergebnis dieser Prüfung kurz zusam- mengefasst: Eine Finanzierung solcher humanitären Maßnahmen im Ausland durch die Gemeinde setzt voraus, dass es sich hierbei um eine Aufgabe der Gemeinde handelt. Als Träger der öffentlichen Verwaltung nimmt die Gemeinde in ihrem Gebiet alle Selbstverwaltungs- aufgaben wahr. Zusätzlich übernimmt die Gemeinde Pflichtaufgaben, die ihr durch Gesetz zur Erfül- lung nach Weisung übertragen worden sind. Daneben obliegt ihr die Erfüllung von Auftragsangele- genheiten. Die humanitäre und rechtliche Unterstützung von Menschen in einem Geflüchteten-Camp in einem der besonders betroffenen Erstankunftsländer, die dringend humanitäre und rechtliche Un- terstützung benötigen, ist keine Pflichtaufgabe oder Auftragsangelegenheit der Gemeinde. Bei freiwilligen Aufgaben entscheiden die Gemeinden selbst darüber, ob sie eine Aufgabe überneh- men und wie sie sie ausführen wollen. Die Aufgaben sind aber durch die allgemeinen Grenzen ge- meindlicher Tätigkeit beschränkt. Es muss sich unter anderem auch hier um eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft handeln. Angelegenheiten des öffentlichen Wirkungskreises sind nur solche Aufgaben, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder zu der örtlichen Gemeinschaft einen spezi- fischen Bezug haben. Freiwillige Aufgaben sind typischerweise die, die als gemeindliche Aufgaben betrachtet werden können und die den Kern der Selbstverwaltung betreffen, insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge. Zu freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben gehören zum Beispiel auch Partner- schaften mit ausländischen Gemeinden und Vereinsförderungen. Allein über diese Partnerschaften können dann beispielsweise wichtige Projekte in den Partnerstädten durch die Stadt Köln begleitet werden. Bei der Initiierung, Koordinierung und Finanzierung eines Projekts, das Menschen in einem Geflüch- teten-Camp in einem der besonders betroffenen Erstankunftsländer die dringend notwendige humani- täre und rechtliche Unterstützung ermöglicht, fehlt es davon ausgehend an einem Bezug zur Stadt Köln. Ein solches Projekt fiele nicht unter die Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde. Punkt 7 des Beschlusses: Der Internetauftritt befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung und wird eingerichtet. Gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2446/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.08.2021
- Erstellt
- 29.06.2021 10:34