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2446/2021

Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2021 „Geflüchtete aus Seenotrettung, griechischen Lagern und aus der bosnisch-kroatischen Grenzregion aufnehmen“

Mitteilung Ausschuss 19.08.2021

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 08.10.2021, TOP 8.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5683 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/160/3 
 
Vorlagen-Nummer  19.08.2021 
 2446/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 24.08.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.09.2021 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 08.10.2021 
 
Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2021 „Geflüchtete aus Seenotrettung, 
griechischen Lagern und aus der bosnisch-kroatischen Grenzregion aufnehmen„ 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 unter TOP 3.1.4 mehrheitlich folgenden 
Beschluss gefasst (AN/0543/2021):  
1. Der Rat bekräftigt seine Beschlüsse vom 14.02.2019 (AN/0179/20) und vom 06.02.2020 
(0361/2020). 
2. Der Rat der Stadt Köln setzt sich weiterhin für die Auflösung von menschenunwürdigen und 
rechtswidrigen Flüchtlingslagern wie z.B. in Griechenland (Moria, Kara Tepe) ein. 
3. Der Rat der Stadt Köln schließt sich der Potsdamer Erklärung der „Städte Sicherer Häfen“ an. 
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, die Erklärung im Namen der Stadt Köln mitzuzeichnen. 
4. Darüber hinaus erklärt sich der Rat der Stadt Köln bereit, über die Aufnahme von Geflüchteten 
aus Seenotrettung im Mittelmeer und der Aufnahme Geflüchteter aus den griechischen Auf-
fanglagern hinaus, Geflüchtete aus der bosnisch-kroatischen Grenzregion, v.a. aus den La-
gern Lipa und Kara Tepe aufzunehmen.  
5. Der Rat verurteilt die illegalen Pushbacks von griechischen und kroatischen Beamten, die re-
gelmäßig dokumentiert werden, und appelliert an Bund und Land, dass Maßnahmen ergriffen 
werden, die diese Praxis unverzüglich beenden, dass die begangenen Rechtsbrüche unter-
sucht werden und alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. 
6. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen die Ini-
tiierung und Koordinierung eines Projekts der Stadt und der Kölner Zivilgesellschaft, um Men-
schen in einem Geflüchteten-Camp in einem der besonders betroffenen Erstankunftsländern 
die dringend humanitäre und rechtliche Unterstützung zu ermöglichen, befördert und auch fi-
nanziell unterstützt werden kann. 
7. Die Verwaltung wird gebeten, auf ihrer Internetseite die Rubrik "Stadt Köln als sicherer Hafen" 
einzurichten, zu pflegen und mit Organisationen der Zivilgesellschaft zu verlinken, um die Öf-
fentlichkeit über die Lage und entsprechende Aktivitäten zu informieren. 
 
Zu den vom Rat unter Ziffer 3, 6 und 7 beschlossenen Aufträgen bzw. Prüfaufträgen teilt die Verwal-
tung mit:

2 
 
Punkt 3 des Beschlusses: 
Die Potsdamer Erklärung wurde durch die Oberbürgermeisterin unterzeichnet und der Geschäftsstelle 
des Bündnisses „Städte Sicherer Häfen“ in Potsdam am 31.05.2021 übersandt. Damit ist die Stadt 
Köln, die seit Gründung des Bündnisses aktiv und engagiert mitgearbeitet hat, auch formal Mitglied. 
 
Punkt 6 des Beschlusses: 
Bereits in den vergangenen Jahren leisteten Kölner*innen in unterschiedlichen Institutionen und Or-
ganisationen humanitäre und rechtliche Unterstützung in Geflüchteten-Camps der besonders be-
troffenen Erstankunftsländer und auch im bosnisch-kroatischen Grenzgebiet. Durch die Verwaltung 
war insbesondere zu prüfen, ob diese humanitären Aktivitäten in den Erstankunftsländern durch die 
Stadt Köln finanziell zusätzlich unterstützt werden können. Das Ergebnis dieser Prüfung kurz zusam-
mengefasst: 
 
Eine Finanzierung solcher humanitären Maßnahmen im Ausland durch die Gemeinde setzt voraus, 
dass es sich hierbei um eine Aufgabe der Gemeinde handelt. 
Als Träger der öffentlichen Verwaltung nimmt die Gemeinde in ihrem Gebiet alle Selbstverwaltungs-
aufgaben wahr. Zusätzlich übernimmt die Gemeinde Pflichtaufgaben, die ihr durch Gesetz zur Erfül-
lung nach Weisung übertragen worden sind. Daneben obliegt ihr die Erfüllung von Auftragsangele-
genheiten. Die humanitäre und rechtliche Unterstützung von Menschen in einem Geflüchteten-Camp 
in einem der besonders betroffenen Erstankunftsländer, die dringend humanitäre und rechtliche Un-
terstützung benötigen, ist keine Pflichtaufgabe oder Auftragsangelegenheit der Gemeinde. 
 
Bei freiwilligen Aufgaben entscheiden die Gemeinden selbst darüber, ob sie eine Aufgabe überneh-
men und wie sie sie ausführen wollen. Die Aufgaben sind aber durch die allgemeinen Grenzen ge-
meindlicher Tätigkeit beschränkt. Es muss sich unter anderem auch hier um eine Angelegenheit der 
örtlichen Gemeinschaft handeln. Angelegenheiten des öffentlichen Wirkungskreises sind nur solche 
Aufgaben, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder zu der örtlichen Gemeinschaft einen spezi-
fischen Bezug haben. Freiwillige Aufgaben sind typischerweise die, die als gemeindliche Aufgaben 
betrachtet werden können und die den Kern der Selbstverwaltung betreffen, insbesondere im Bereich 
der Daseinsvorsorge. Zu freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben gehören zum Beispiel auch Partner-
schaften mit ausländischen Gemeinden und Vereinsförderungen. Allein über diese Partnerschaften 
können dann beispielsweise wichtige Projekte in den Partnerstädten durch die Stadt Köln begleitet 
werden.  
 
Bei der Initiierung, Koordinierung und Finanzierung eines Projekts, das Menschen in einem Geflüch-
teten-Camp in einem der besonders betroffenen Erstankunftsländer die dringend notwendige humani-
täre und rechtliche Unterstützung ermöglicht, fehlt es davon ausgehend an einem Bezug zur Stadt 
Köln. Ein solches Projekt fiele nicht unter die Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde. 
 
Punkt 7 des Beschlusses: 
Der Internetauftritt befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung und wird eingerichtet. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

24.08.2021 Integrationsrat
TOP 5.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.09.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.09.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.10.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2446/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.08.2021
Erstellt
29.06.2021 10:34