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Graffiti-Wand am Kap am Südkai, gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, FDP, KlimaFreunde und Die Partei

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/0549/2024 vom 11.04.2024

Stand: Am 25.04.2024 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer AN/0549/2024 Stand: 01.08.2024 Sachstandsbericht Graffiti-Wand am Kap am Südkai, gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, FDP, KlimaFreunde und Die Partei Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die Wand, die sich zwischen der Skateanlage Skate-Plaza an der Südbrücke (Skate Plaza KAP686) und den Bahngleisen der KVB befindet, zum legalen Besprühen freizugeben und entsprechende Hinweisschilder sowie Mülleimer an- zubringen, und somit eine Anfrage engagierter Jugendlichen aus der Südstadt an die Mitglie- der der Bezirksvertretung zur Umsetzung zu verhelfen. Um den Erfordernissen des Hochwasserschutzes Rechnung zu tragen, wird die Verwaltung zudem gebeten, sich mit der Bezirksregierung abzustimmen, ob für das Anbringen von Müllei- mern und Hinweisschildern an den baulichen und planfestgestellten Hochwasserschutzanla- gen der StEB Köln die Deichschutzverordnung der Bezirksregierung Köln gilt und ein Antrag nach §7 DSchVO gestellt werden muss. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Interessierte junge Menschen, die Jugendeinrichtung „Bauspielplatz Friedenspark“ sowie das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln in Form der Bezirksjugendpflege sind seit mehreren Monaten im Austausch zum Wunsch der Jugendlichen, die oben genannte Wand zu einer Hall of Fame, also zu einer legalen, dauerhaft nutzbaren Fläche für Graffiti umzuwandeln. Die StEB Köln (Stadtentwässerungsbetriebe Köln) als Eigentümerin der Wand hat ihr Einver- ständnis erklärt und eine Erlaubnis zur entsprechenden Nutzung erteilt. Aktuell werden noch Abstimmungen mit der AWB Köln (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln) zur Notwendigkeit zusätzlicher, spezieller Mülleimer für die Spraydosen und mit der StEB Köln zur Beschilderung mit entsprechenden Hinweisen zur Nutzung unternommen. Eine Klärung mit der Bezirksregierung Köln zum Umgang mit der bestehenden Hochwasser- schutzanlage und eines eventuell nötigen Antrages nach §7 DSchVO wird in Abstimmung mit der StEB Köln zeitnah vorgenommen. 2 Nächste Schritte: Geplant ist, dass die pädagogische Betreuung der Hall of Fame von der Jugendeinrichtung „Bauspielplatz Friedenspark“ sichergestellt wird. Daher empfiehlt die Jugendverwaltung in An- lehnung an die Umsetzung der Hall of Fame Kalkberg in Mülheim die Erstellung und Abstim- mung einer Gestattungsvereinbarung zwischen der StEB Köln, dem Träger der betreuenden Einrichtung Jugendzentren Köln gGmbH und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln. Die Übernahme der entstehenden Kosten für Mülheimer, Hinweisschilder und eventuelle Fol- gekosten sind zudem noch final zu klären. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Ende 2024 wird die Jugendverwaltung unaufgefordert einen Sachstandsbericht zu dem be- schriebenen Prozess an die Bezirksvertretung Innenstadt geben.
  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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    B90/Grüne SPD FDP Die Linke KlimaFreunde Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0549/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.04.2024 Graffiti-Wand am Kap am Südkai Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Herren, wir bitten Sie folgenden Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung der BV Innenstadt zu nehmen: Die Bezirksvertretung möge wie folgt beschließen: Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die Wand, die sich zwischen der Skateanlage Skate-Plaza an der Südbrücke (Skate Plaza KAP686) und den Bahngleisen der KVB befin- det, zum legalen Besprühen freizugeben und entsprechende Hinweisschilder sowie Müllei- mer anzubringen, und somit eine Anfrage engagierter Jugendlichen aus der Südstadt an die Mitglieder der Bezirksvertretung zur Umsetzung zu verhelfen. Um den Erfordernissen des Hochwasserschutzes Rechnung zu tragen, wird die Verwaltung zudem gebeten, sich mit der Bezirksregierung abzustimmen, ob für das Anbringen von Müll- eimern und Hinweisschildern an den baulichen und planfestgestellten Hochwasserschutzan- lagen der StEB Köln die Deichschutzverordnung der Bezirksregierung Köln gilt und ein An- trag nach §7 DSchVO gestellt werden muss. Begründung: In der Südstadt gibt es bisher nicht genügend Flächen, die für Graffiti freigegeben sind. Die - 2 - Legalisierung des Besprühens an dieser Wand vermeidet zudem, dass die Wand immer wie- der gereinigt werden muss. An der Skateanlage passt eine Graffiti-Wand optisch gut ins Stadtbild und erhöht das Identifi- kationspotenzial mit diesem Ort. Die Realisierung des Beschlusses verhilft der Initiative der Jugendlichen zum Erfolg. Es ist auch von der Stadt Köln gewünscht, dass sich Stakeholder engagieren, wir sehen in diesem Beschluss eine gute Möglichkeit, solche Initiativen zu ermutigen. B90/Grüne SPD Die Linke Julie Cazier Tim Cremer Gunda Wienke FDP KlimaFreunde Die Partei Christian Nüsser Dr. Verena-Leila Holzer-Henke Sabine Kader

Beratungsverlauf

  1. 25.04.2024

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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