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AN/0549/2024

Graffiti-Wand am Kap am Südkai, gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, FDP, KlimaFreunde und Die Partei

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 11.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.04.2024, TOP 5.2.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Ansehen

Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

2256 Zeichen

B90/Grüne  
SPD  
FDP 
Die Linke 
KlimaFreunde 
Die Partei 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0549/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.04.2024 
 
Graffiti-Wand am Kap am Südkai 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie folgenden Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung der BV Innenstadt 
zu nehmen:  
 
Die Bezirksvertretung möge wie folgt beschließen: 
  
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die Wand, die sich zwischen der Skateanlage 
Skate-Plaza an der Südbrücke (Skate Plaza KAP686) und den Bahngleisen der KVB befin-
det, zum legalen Besprühen freizugeben und entsprechende Hinweisschilder sowie Müllei-
mer anzubringen, und somit eine Anfrage engagierter Jugendlichen aus der Südstadt an 
die Mitglieder der Bezirksvertretung zur Umsetzung zu verhelfen.   
Um den Erfordernissen des Hochwasserschutzes Rechnung zu tragen, wird die Verwaltung 
zudem gebeten, sich mit der Bezirksregierung abzustimmen, ob für das Anbringen von Müll-
eimern und Hinweisschildern an den baulichen und planfestgestellten Hochwasserschutzan-
lagen der StEB Köln die Deichschutzverordnung der Bezirksregierung Köln gilt und ein An-
trag nach §7 DSchVO gestellt werden muss. 
  
Begründung: 
 
In der Südstadt gibt es bisher nicht genügend Flächen, die für Graffiti freigegeben sind. Die

- 2 - 
 
Legalisierung des Besprühens an dieser Wand vermeidet zudem, dass die Wand immer wie-
der gereinigt werden muss.  
An der Skateanlage passt eine Graffiti-Wand optisch gut ins Stadtbild und erhöht das Identifi-
kationspotenzial mit diesem Ort.  
Die Realisierung des Beschlusses verhilft der Initiative der Jugendlichen zum Erfolg. Es ist 
auch von der Stadt Köln gewünscht, dass sich Stakeholder engagieren, wir sehen in diesem 
Beschluss eine gute Möglichkeit, solche Initiativen zu ermutigen.  
 
 
B90/Grüne      SPD           Die Linke   
Julie Cazier    Tim Cremer     Gunda Wienke 
  
     
FDP     KlimaFreunde      Die Partei 
Christian Nüsser  Dr. Verena-Leila Holzer-Henke Sabine Kader

Sachstandsbericht BV

2938 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0549/2024
Stand: 01.08.2024 
Sachstandsbericht  
Graffiti-Wand am Kap am Südkai, gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, FDP, 
KlimaFreunde und Die Partei 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die Wand, die sich zwischen der Skateanlage 
Skate-Plaza an der Südbrücke (Skate Plaza KAP686) und den Bahngleisen der KVB befindet, 
zum legalen Besprühen freizugeben und entsprechende Hinweisschilder sowie Mülleimer an-
zubringen, und somit eine Anfrage engagierter Jugendlichen aus der Südstadt an die Mitglie-
der der Bezirksvertretung zur Umsetzung zu verhelfen.   
 
Um den Erfordernissen des Hochwasserschutzes Rechnung zu tragen, wird die Verwaltung 
zudem gebeten, sich mit der Bezirksregierung abzustimmen, ob für das Anbringen von Müllei-
mern und Hinweisschildern an den baulichen und planfestgestellten Hochwasserschutzanla-
gen der StEB Köln die Deichschutzverordnung der Bezirksregierung Köln gilt und ein Antrag 
nach §7 DSchVO gestellt werden muss. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Interessierte junge Menschen, die Jugendeinrichtung „Bauspielplatz Friedenspark“ sowie das 
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln in Form der Bezirksjugendpflege sind seit 
mehreren Monaten im Austausch zum Wunsch der Jugendlichen, die oben genannte Wand zu 
einer Hall of Fame, also zu einer legalen, dauerhaft nutzbaren Fläche für Graffiti umzuwandeln.  
 
Die StEB Köln (Stadtentwässerungsbetriebe Köln) als Eigentümerin der Wand hat ihr Einver-
ständnis erklärt und eine Erlaubnis zur entsprechenden Nutzung erteilt.  
 
Aktuell werden noch Abstimmungen mit der AWB Köln (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln) zur 
Notwendigkeit zusätzlicher, spezieller Mülleimer für die Spraydosen und mit der StEB Köln  
zur Beschilderung mit entsprechenden Hinweisen zur Nutzung unternommen.  
 
Eine Klärung mit der Bezirksregierung Köln zum Umgang mit der bestehenden Hochwasser-
schutzanlage und eines eventuell nötigen Antrages nach §7 DSchVO wird in Abstimmung mit 
der StEB Köln zeitnah vorgenommen.

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Nächste Schritte: 
Geplant ist, dass die pädagogische Betreuung der Hall of Fame von der Jugendeinrichtung 
„Bauspielplatz Friedenspark“ sichergestellt wird. Daher empfiehlt die Jugendverwaltung in An-
lehnung an die Umsetzung der Hall of Fame Kalkberg in Mülheim die Erstellung und Abstim-
mung einer Gestattungsvereinbarung zwischen der StEB Köln, dem Träger der betreuenden 
Einrichtung Jugendzentren Köln gGmbH und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der 
Stadt Köln.  
 
Die Übernahme der entstehenden Kosten für Mülheimer, Hinweisschilder und eventuelle Fol-
gekosten sind zudem noch final zu klären.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Ende 2024 wird die Jugendverwaltung unaufgefordert einen Sachstandsbericht zu dem be-
schriebenen Prozess an die Bezirksvertretung Innenstadt geben.

Beratungsverlauf (1)

25.04.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0549/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
11.04.2024
Erstellt
11.04.2024 09:53