RR 55/2025
Anfrage der Grünen zur Fließdurchgängigkeit der AGGER vom 04.12.2025
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Sitzungsvorlage RR (Anfrage Grüne zur Fließdurchgängigkeit der AGGER vom 04.12.2025)
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Sehr geehrter Herr Rainer Deppe,
Wir möchten Sie bitten, nachfolgend e Anfrage mit auf die Tagesordnung der 24. Sitzung
des Regionalrates Köln am 19.12.2025 aufzunehmen.
Welche Chancen birgt das Wasserhaushaltsgesetz und die EU Wiederherstellungs-
verordnung für eine frei fließende Agger?
Hintergrund:
Nach dem von den Aggerkraftwerken am 13. Juli dieses Jahres durch plötzlichen Wasser-
entzug verursachten Fischsterben hat die Bezirksregierung Köln laut Kölner Stadtanzeiger
(KStA) vom 19. Juli ein Konzept zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Wasser-
haushaltsgesetzes für die Agger erstellt. „So sollen neben der Mindestwasserführung auch
die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und der Fischschutz an den Stauanlagen
im Mittellauf der Agger, einschließlich der Stauanlage Ohl -Grünscheid angeordnet werden.
Auf diese Weise sollen das Ökosystem der Agger und die Wasserlebewesen nachhaltig
geschützt werden.“ (KStA 19.07.2025)
Damit wird die langjährige Inaktivität zur Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes an der
Agger beendet. Während dieser Zeit wurden von den Aggerkraftwerken GmbH & Co.KG
umfangreiche Investitionen in die Optimierung und Sicherheit der Wasserkraft, nicht aber in
die flussökologischen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes getätigt.
Das angekündigte Konzept der Bezirksregierung Köln wird neben der WRRL 2000/60/EG
und dem Wasserhaushaltsgesetz auch die Verordnung 2024/1991/EU (Wiederherstel-
lungsverordnung – W-VO) beachten müssen, die in Deutschland seit dem 14. Juni 2024
Gesetzeskraft hat.
Diese Verordnung enthält nach Artikel 1 Vorschriften, die zur langfristigen und nachhaltigen
Erholung biodiverser und widerstandsfähiger Ökosysteme und Wiederherstellung geschä-
digter Ökosysteme, der Verwirklichung der übergeordneten Ziele der Union in Bezug auf
den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel und die Landdegradationsneutralität
beitragen sollen.
In Artikel 4 „Wiederherstellung von Land -, Küsten- und Süßwasserökosystemen“ ist festge-
legt, dass die Mitgliedstaaten Wiederherstellungsmaßnahmen ergreifen, die erforderlich
GRÜNE im Regionalrat Köln
Bezirksregierung, Raum H 455
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
0177 7473808 und 0172-6431213
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de
www.gruene-regionalrat-koeln.de
Köln, den 04.12.2025
An den
Vorsitzenden des
Regionalrates Köln
Herrn Rainer Deppe
Bezirksregierung Köln
50606 Köln
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sind, um die in einem Anhang der W -VO aufgeführten Lebensraumtypen, die sich nicht in
einem guten Zustand befinden, in einen guten Zustand versetzen. Hierfür werden Zeitziele
festgelegt.
In Artikel 9 „Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen
Funktionen damit verbundener Auen“ wird den Mitgliedstaaten auferlegt, ein Verzeichnis
der künstlichen Hindernisse für die Vernetzung der Oberflächengewässer zu erstellen. Da-
bei ermitteln die Mitgliedstaaten – unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Funktio-
nen der künstlichen Hindernisse – die Hindernisse, die beseitigt werden müssen, um die
Erreichung der Wiederherstellungsziele gemäß Artikel 4 der W -VO zu gewährleisten. Fer-
ner wird festgehalten, dass die Mitgliedstaaten prioritär obsolete Hindernisse angehen,
wozu insbesondere Querbauwerke gehören.
Es ist zu erwarten, dass es nach Fertigstellung der Ordnungsverfügungen für die Durch-
gängigkeit wegen der hohen Kosten nicht zum Bau der Durchgängigkeitsbauwerke kommt.
Anhaltspunkte zu dieser Einschätzung liefert auch die Dokumentation zur Pilotanlage Un-
kelmühle an der Sieg, die ca. 5,5 Mio. Euro gekostet hat.
(www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/umweltschutz/wasserwirtschaft/wasserwirtschaftliche-
sonderprojekte/pilotanlage-unkelmuehle) Geht man davon aus, dass acht Durchgängig-
keitsbauwerke errichtet werden müssten, hat man einen Eindruck von den anstehenden
Kosten.
Das Bundesumweltamt hat in dem Factsheet „Nutzung der Wasserkraft“
(www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/372/dokumente/2025_03_13_factshe
et_zu_ss_2_eeg_wasserkraft.pdf) vom 13.03.2025 auf die Rechtslage hingewiesen:
„Die nach den §§ 33 -35 WHG geltenden Voraussetzungen für die Mindestwasserführung,
für die Durchgängigkeit und für den Schutz der Fischpopulation unterliegen keiner Abwä-
gungsentscheidung aus übergeordneten Gesichtspunkten. Sie dürfen nicht weg gewogen
werden noch darf auf sie wegen Unverhältnismäßigkeit verzichtet werden.“
Es zeichnet sich somit eine Entwicklung ab, nach der nach Osberghausen auch die übrigen
Wasserkraftanlagen, die alte Rechte haben, nämlich Ehreshoven I und II, Ohl -Grünscheid,
Haus Ley und Wiehlmünden, zu obsoleten Bauwerken werden.
Wir fragen deshalb:
1. Wie sieht die Prognose der Bezirksregierung Köln für die Wiederherstellung einer frei
fließenden Agger nach Maßgabe der Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes und
der EU-Wiederherstellungsverordnung aus?
2. Welche Vorbereitungen hat die Bezirksregierung Köln für die anspruchsvolle Umset-
zung des Wasserhaushaltsgesetzes wie auch für die neuen Anforderungen aus der
Wiederherstellungsverordnung getroffen bzw. sind noch zu treffen?
3. Erwartet und benötigt die Bezirksregierung Köln einen neuen Runderlass, der so-
wohl die Aufgaben aus dem 2010 in Kraft getretenen Wasserhaushaltsgesetz als
auch die Aufgaben aus der Wiederherstellungsverordnung berücksichtigt?
Mit freundlichen Grüßen
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Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender
Manfred Waddey, Fraktionsmitglied
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)
Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Grünen zur Fließdurchgängigkeit der AGGER vom 04.12.2025)
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 55/2025 Dezernat Wasserwirtschaft, ein- schließlich anlagen- bezogener Umwelt- schutz Ansprechperson Frau Morsbach Telefon 0221-147-3772 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 11.12.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 19.12.2025 11.2 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Grünen zur Fließdurchgängigkeit der AGGER vom 04.12.2025 Beschlussvorschlag: Der Regionalrat nimmt die Anfrage zur Kenntnis. Erläuterungen: 1. Wie sieht die Prognose der Bezirksregierung Köln für die Wiederherstellung einer frei fließenden Agger nach Maßgabe der Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes und der EU-Wiederherstel - lungsverordnung aus? Antwort: Eine frei fließende Agger wäre nach meinem Verständnis frei von jeglichen Stauanlagen oder anderen Wanderhindernissen, die das hydrologische und hydromorphologische Geschehen unnatürlich beeinflussen. Derzeit fehlt jedoch die Rechtsgrundlage, aufgrund derer die zuständigen Behörden diesen Zustand anordnen könnten: Die rechtliche Grundlage zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern findet sich in § 34 des Wasserhaushaltsgeset - zes. Dort wird geregelt, dass Stauanlagen, die die Durchgängigkeit eines Gewässers beeinträchti - gen, auf Anordnung der zuständigen Behörde durch geeignete Einrichtungen oder Betriebsweisen entsprechend geändert werden müssen, um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen. Artikel 9 der EU-Wiederherstellungsverordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten zunächst, ein Verzeichnis der künstlichen Hindernisse zu erstellen, die die Vernetzung von Oberflächengewässern behindern. Auf dieser Basis ermitteln die Mitgliedstaaten in einem zweiten Schritt, welche davon beseitigt werden müssen und berücksichtigen bei der Auswahl die sozioökonomischen Funktionen der jeweiligen Hin- dernisse. Prioritär sind obsolete Hindernisse zu beseitigen, d.h. solche, die z.B. nicht länger zur Erzeugung erneuerbarer Energie benötigt werden. Es bleibt vor dem Hintergrund abzuwarten, wel - che Hindernisse letztlich auf Grund der EU-Wiederherstellungsverordnung zu beseitigen sein wer - den. 2. Welche Vorbereitungen hat die Bezirksregierung Köln für die anspruchsvolle Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes wie auch für die neuen Anforderungen aus der Wiederherstellungsver - ordnung getroffen bzw. sind noch zu treffen? Antwort: Die Verpflichtungen der Wiederherstellungsverordnung (W-VO) richten sich an die Mit - gliedsstaaten der EU. Die Mitgliedsstaaten entscheiden, mit welchen Maßnahmen sie die Einhaltung der Verpflichtungen zur Zielerreichung der W-VO sicherstellen. Die Konkretisierung der Umsetzung steht für Deutschland noch aus. Anfang des kommenden Jahres wird der Entwurf eines Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) in ein breites Beteiligungsverfahren gehen. Im September 2026 soll Sitzungsvorlage RR RR 55/2025 Seite 2 von 2 dieser an die EU-Kommission übermittelt werden. Eine Beteiligung zur Umsetzung des NWP ist in 2027 vorgesehen. Die Übermittlung der finalen Fassung an die EU-Kommission soll schließlich im September 2027 erfolgen. Aus der v.g. Zeitschiene ergibt sich, dass seitens der BR Köln den lau - fenden Prozessen, insbesondere bezogen auf potenzielle regionale oder lokale Einzelmaßnahmen, nicht vorgegriffen werden kann. Die rechtlichen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes zur Herstellung der Durchgängigkeit, des Fischschutzes und zur Mindestwasserführung sollen an den Stauanlagen der Agger umgesetzt werden. Konkretisiert wird dies in den Programmmaßnahmen zur Zielerreichung der WRRL im 3. Bewirtschaftungsplan. 3. Erwartet und benötigt die Bezirksregierung Köln einen neuen Runderlass, der sowohl die Aufga - ben aus dem 2010 in Kraft getretenen Wasserhaushaltsgesetz als auch die Aufgaben aus der Wie- derherstellungsverordnung berücksichtigt? Antwort: Inwiefern ein Erlass des MUNV zur Umsetzung der W-VO insbesondere in Bezug auf die Überschneidungen mit der WRRL und dem WHG erforderlich ist, kann derzeit noch nicht beantwor- tet werden, da die Konkretisierung der Umsetzung der W-VO noch aussteht. Die Aktualisierung des Runderlasses zur Herstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern aus dem Jahr 2009 obliegt dem MUNV. gez. Anna Morsbach Anlage(n): 1. Anfrage Grüne zur Fließdurchgängigkeit der AGGER vom 04.12.2025
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 55/2025
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 19.12.2025
- Erstellt
- 08.12.2025 15:54