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RR 55/2025

Anfrage der Grünen zur Fließdurchgängigkeit der AGGER vom 04.12.2025

Sitzungsvorlage RR 19.12.2025

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 19.12.2025, TOP 11.2

Sitzungsvorlage RR (Anfrage Grüne zur Fließdurchgängigkeit der AGGER vom 04.12.2025)

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Sehr geehrter Herr Rainer Deppe, 
 
Wir möchten Sie bitten, nachfolgend e Anfrage mit auf die Tagesordnung der 24. Sitzung 
des Regionalrates Köln am 19.12.2025 aufzunehmen.  
 
Welche Chancen birgt das Wasserhaushaltsgesetz und die EU Wiederherstellungs-
verordnung für eine frei fließende Agger? 
 
Hintergrund: 
 
Nach dem von den Aggerkraftwerken am 13. Juli dieses Jahres durch plötzlichen Wasser-
entzug verursachten Fischsterben hat die Bezirksregierung Köln laut Kölner Stadtanzeiger 
(KStA) vom 19. Juli ein Konzept zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Wasser-
haushaltsgesetzes für die Agger erstellt. „So sollen neben der Mindestwasserführung auch 
die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und der Fischschutz an den Stauanlagen 
im Mittellauf der Agger, einschließlich der Stauanlage Ohl -Grünscheid angeordnet werden. 
Auf diese Weise sollen das Ökosystem der Agger und die Wasserlebewesen nachhaltig 
geschützt werden.“ (KStA 19.07.2025) 
 
Damit wird die langjährige Inaktivität zur Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes an der 
Agger beendet. Während dieser Zeit wurden von den Aggerkraftwerken GmbH & Co.KG 
umfangreiche Investitionen in die Optimierung und Sicherheit der Wasserkraft, nicht aber in 
die flussökologischen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes getätigt. 
 
Das angekündigte Konzept der Bezirksregierung Köln wird neben der WRRL 2000/60/EG 
und dem Wasserhaushaltsgesetz auch die Verordnung 2024/1991/EU (Wiederherstel-
lungsverordnung – W-VO) beachten müssen, die in Deutschland seit dem 14. Juni 2024 
Gesetzeskraft hat.  
 
Diese Verordnung enthält nach Artikel 1 Vorschriften, die zur langfristigen und nachhaltigen 
Erholung biodiverser und widerstandsfähiger Ökosysteme und Wiederherstellung geschä-
digter Ökosysteme, der Verwirklichung der übergeordneten Ziele der Union in Bezug auf 
den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel und die Landdegradationsneutralität 
beitragen sollen. 
 
In Artikel 4 „Wiederherstellung von Land -, Küsten- und Süßwasserökosystemen“ ist festge-
legt, dass die Mitgliedstaaten Wiederherstellungsmaßnahmen ergreifen, die erforderlich 
GRÜNE im Regionalrat Köln 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
0177 7473808 und 0172-6431213 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, den 04.12.2025 
An den 
 
Vorsitzenden des  
Regionalrates Köln 
Herrn Rainer Deppe 
Bezirksregierung Köln 
 
 
50606 Köln

2 
 
sind, um die in einem Anhang der W -VO aufgeführten Lebensraumtypen, die sich nicht in 
einem guten Zustand befinden, in einen guten Zustand versetzen. Hierfür werden Zeitziele 
festgelegt. 
 
In Artikel 9 „Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen 
Funktionen damit verbundener Auen“ wird den Mitgliedstaaten auferlegt, ein Verzeichnis 
der künstlichen Hindernisse für die Vernetzung der Oberflächengewässer zu erstellen. Da-
bei ermitteln die Mitgliedstaaten – unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Funktio-
nen der künstlichen Hindernisse – die Hindernisse, die beseitigt werden müssen, um die 
Erreichung der Wiederherstellungsziele gemäß Artikel 4 der W -VO zu gewährleisten. Fer-
ner wird festgehalten, dass die Mitgliedstaaten prioritär obsolete Hindernisse  angehen, 
wozu insbesondere Querbauwerke gehören. 
 
Es ist zu erwarten, dass es nach Fertigstellung der Ordnungsverfügungen für die Durch-
gängigkeit wegen der hohen Kosten nicht zum Bau der Durchgängigkeitsbauwerke kommt. 
Anhaltspunkte zu dieser Einschätzung liefert auch die Dokumentation zur Pilotanlage Un-
kelmühle an der Sieg, die ca. 5,5 Mio. Euro gekostet hat. 
(www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/umweltschutz/wasserwirtschaft/wasserwirtschaftliche-
sonderprojekte/pilotanlage-unkelmuehle) Geht man davon aus, dass acht Durchgängig-
keitsbauwerke errichtet werden müssten, hat man einen Eindruck von den anstehenden 
Kosten.  
 
Das Bundesumweltamt hat in dem Factsheet „Nutzung der Wasserkraft“ 
(www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/372/dokumente/2025_03_13_factshe
et_zu_ss_2_eeg_wasserkraft.pdf) vom 13.03.2025 auf die Rechtslage hingewiesen:  
„Die nach den §§ 33 -35 WHG geltenden Voraussetzungen für die Mindestwasserführung, 
für die Durchgängigkeit und für den Schutz der Fischpopulation unterliegen keiner Abwä-
gungsentscheidung aus übergeordneten Gesichtspunkten. Sie dürfen nicht weg gewogen 
werden noch darf auf sie wegen Unverhältnismäßigkeit verzichtet werden.“  
 
Es zeichnet sich somit eine Entwicklung ab, nach der nach Osberghausen auch die übrigen 
Wasserkraftanlagen, die alte Rechte haben, nämlich Ehreshoven I und II, Ohl -Grünscheid, 
Haus Ley und Wiehlmünden, zu obsoleten Bauwerken werden. 
 
Wir fragen deshalb: 
 
1. Wie sieht die Prognose der Bezirksregierung Köln für die Wiederherstellung einer frei 
fließenden Agger nach Maßgabe der Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes und 
der EU-Wiederherstellungsverordnung aus? 
 
2. Welche Vorbereitungen hat die Bezirksregierung Köln für die anspruchsvolle Umset-
zung des Wasserhaushaltsgesetzes wie auch für die neuen Anforderungen aus der 
Wiederherstellungsverordnung getroffen bzw. sind noch zu treffen? 
 
3. Erwartet und benötigt die Bezirksregierung Köln einen neuen Runderlass, der so-
wohl die Aufgaben aus dem 2010 in Kraft getretenen Wasserhaushaltsgesetz als 
auch die Aufgaben aus der Wiederherstellungsverordnung berücksichtigt? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

3 
 
 
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender 
 
Manfred Waddey, Fraktionsmitglied 
 
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Grünen zur Fließdurchgängigkeit der AGGER vom 04.12.2025)

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Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 55/2025 
Dezernat 
Wasserwirtschaft, ein-
schließlich anlagen-
bezogener Umwelt-
schutz  
Ansprechperson Frau Morsbach 
Telefon 0221-147-3772 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 11.12.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 19.12.2025 11.2 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Grünen zur Fließdurchgängigkeit der AGGER vom 04.12.2025 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat nimmt die Anfrage zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
1. Wie sieht die Prognose der Bezirksregierung Köln für die Wiederherstellung einer frei fließenden 
Agger nach Maßgabe der Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes und der EU-Wiederherstel -
lungsverordnung aus?  
 
Antwort: Eine frei fließende Agger wäre nach meinem Verständnis frei von jeglichen Stauanlagen 
oder anderen Wanderhindernissen, die das hydrologische und hydromorphologische Geschehen 
unnatürlich beeinflussen. Derzeit fehlt jedoch die Rechtsgrundlage, aufgrund derer die zuständigen 
Behörden diesen Zustand anordnen könnten: Die rechtliche Grundlage zur Wiederherstellung der 
ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern findet sich in § 34 des Wasserhaushaltsgeset -
zes. Dort wird geregelt, dass Stauanlagen, die die Durchgängigkeit eines Gewässers beeinträchti -
gen, auf Anordnung der zuständigen Behörde durch geeignete Einrichtungen oder Betriebsweisen 
entsprechend geändert werden müssen, um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen. Artikel 9 der 
EU-Wiederherstellungsverordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten zunächst, ein Verzeichnis der 
künstlichen Hindernisse zu erstellen, die die Vernetzung von Oberflächengewässern behindern. Auf 
dieser Basis ermitteln die Mitgliedstaaten in einem zweiten Schritt, welche davon beseitigt werden 
müssen und berücksichtigen bei der Auswahl die sozioökonomischen Funktionen der jeweiligen Hin-
dernisse. Prioritär sind obsolete Hindernisse zu beseitigen, d.h. solche, die z.B. nicht länger zur 
Erzeugung erneuerbarer Energie benötigt werden. Es bleibt vor dem Hintergrund abzuwarten, wel -
che Hindernisse letztlich auf Grund der EU-Wiederherstellungsverordnung zu beseitigen sein wer -
den. 
 
2. Welche Vorbereitungen hat die Bezirksregierung Köln für die anspruchsvolle Umsetzung des 
Wasserhaushaltsgesetzes wie auch für die neuen Anforderungen aus der Wiederherstellungsver -
ordnung getroffen bzw. sind noch zu treffen?  
 
Antwort: Die Verpflichtungen der Wiederherstellungsverordnung (W-VO) richten sich an die Mit -
gliedsstaaten der EU. Die Mitgliedsstaaten entscheiden, mit welchen Maßnahmen sie die Einhaltung 
der Verpflichtungen zur Zielerreichung der W-VO sicherstellen. Die Konkretisierung der Umsetzung 
steht für Deutschland noch aus. Anfang des kommenden Jahres wird der Entwurf eines Nationalen 
Wiederherstellungsplans (NWP) in ein breites Beteiligungsverfahren gehen. Im September 2026 soll

Sitzungsvorlage RR RR 55/2025 Seite 2 von 2 
dieser an die EU-Kommission übermittelt werden. Eine Beteiligung zur Umsetzung des NWP ist in 
2027 vorgesehen. Die Übermittlung der finalen Fassung an die EU-Kommission soll schließlich im 
September 2027 erfolgen. Aus der v.g. Zeitschiene ergibt sich, dass seitens der BR Köln den lau -
fenden Prozessen, insbesondere bezogen auf potenzielle regionale oder lokale Einzelmaßnahmen, 
nicht vorgegriffen werden kann. Die rechtlichen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes zur 
Herstellung der Durchgängigkeit, des Fischschutzes und zur Mindestwasserführung sollen an den 
Stauanlagen der Agger umgesetzt werden. Konkretisiert wird dies in den Programmmaßnahmen zur 
Zielerreichung der WRRL im 3. Bewirtschaftungsplan.  
 
3. Erwartet und benötigt die Bezirksregierung Köln einen neuen Runderlass, der sowohl die Aufga -
ben aus dem 2010 in Kraft getretenen Wasserhaushaltsgesetz als auch die Aufgaben aus der Wie-
derherstellungsverordnung berücksichtigt?  
 
Antwort: Inwiefern ein Erlass des MUNV zur Umsetzung der W-VO insbesondere in Bezug auf die 
Überschneidungen mit der WRRL und dem WHG erforderlich ist, kann derzeit noch nicht beantwor-
tet werden, da die Konkretisierung der Umsetzung der W-VO noch aussteht. Die Aktualisierung des 
Runderlasses zur Herstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern aus dem Jahr 2009 obliegt 
dem MUNV.  
 
 
gez. Anna Morsbach 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage Grüne zur Fließdurchgängigkeit der AGGER vom 04.12.2025

Beratungsverlauf (1)

19.12.2025 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 11.2
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 55/2025
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
19.12.2025
Erstellt
08.12.2025 15:54