AN/0306/2025
Bauanträge von Anwohner*innen im Bereich der Siedlung Egonstraße in Köln- Mülheim
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Bauanträge von Anwohnerinnen im Bereich der Siedlung Egonstraße in Köln Stammheim
4057 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Die Linke. Fraktion
in der Bezirksvertretung
Köln- Mülheim
Bezirksrathaus
Köln- Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
10.03.2025
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Weiterhin aktuell- seit 23.10.2023 nicht beantwortet - Bauanträge von Anwohner*innen
im Bereich der Siedlung Egonstraße in Köln- Stammheim
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs,
wenn sich die Amtszeit der aktuellen Bezirksvertretung Köln-Mülheim dem Ende zuneigt,
sollte man als Anfragen-stellende Fraktion darauf bedacht sein, noch einmal nachzuhaken,
wenn Anfragen trotz langer Wartezeit immer noch nicht beantwortet wurden.
Auch die oben genannte Anfrage wurde seit mehr als 11/4 Jahr nicht beantwortet.
Die Siedlung Egonstraße in Köln- Stammheim besteht aus ehemaligen Munitionsbaracken,
die nach Kriegsende ausgebombte Familien bezogen wurden. In Eigenarbeit wurde aus den
Notbehelfen Wohnraum, der mittlerweile auch von Kindern und Enkeln der ersten
Mieterinnen und Mieter bewohnt wird.
Den vor Ort lebenden Familien ist es immer noch wichtig, dass in Zeiten knappen
Wohnraums ihr kostengünstiges Heim erhalten bleibt oder im besten Falle noch ausgeweitet
werden darf. Zwei behinderte Bewohner, die seit ihrer Geburt in der Siedlung wohnen, haben
einen Bauantrag gestellt, damit ihre Wohnung behindertengerecht umgebaut werden kann.
In die Sitzung des Hauptausschusses am 17. August 2020 wurde ein Dringlichkeitsantrag von
den Fraktionen DIE LINKE. und SPD eingebracht, der leider abgelehnt wurde.
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=307280
Die Stadt Köln kam in 2020 zu anderen rechtlichen Bewertungen als die Rechtsanwältin von
Bewohner*innen der Egonstraße. Letztere verwies auf die Vorgehensweise der Stadt in Bezug
auf die Humboldtsiedlung in Köln-Ostheim.
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=291762
https://www.report-k.de/liegenschaftsausschuss-verschiebt-entscheidung-zur-siedlung-
egonstrasse-127977/
Aufgrund der Nichtbeantwortung bis zum heutigen Tag bitten wir erneut um die
die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Kann die Stadtverwaltung dem erwähnten Antrag auf den behindertengerechten
Ausbau einer Wohnung in der Siedlung Egonstraße zustimmen? Wenn nein, was sind
die Gründe für die Ablehnung?
2. Können Erweiterungsbauten sowie An- und Umbaumaßnahmen im Bereich der
Siedlung Egonstraße nach Prüfung durch die Stadt Köln erlaubt werden und wenn ja,
welche Kriterien sind dafür einzuhalten?
3. Kann die Siedlung Egonstraße theoretisch als baurechtlicher Innenbereich im Sinne
von § 34 BauGB behandelt werden, wie es im Hauptausschuss am 17.08.2020 beantragt
wurde?
4 . Könnte der Rat der Stadt Köln theoretisch den Punkten 2 und 3 des oben erwähnten
Dringlichkeitsantrages nachkommen und den Bewohner*innen der Egonstraße eine
zukunftssichere Wohnungsperspektive bieten?
5. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der unterschiedlichen rechtlichen
Bewertungen seitens der Stadt Köln und der Rechtsanwältin von Bewohner*innen der
Egonstraße / siehe Liegenschaftsausschuss 28.01.2020?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis
Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Die Linke. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0306/2025
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 11.03.2025
- Erstellt
- 11.03.2025 08:32