1445/2020
Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Köln-im Programmgebiet „Humboldt/Gremberg und Kalk“
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/12 Vorlagen-Nummer 1445/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Köln-im Programmgebiet „Humboldt/Gremberg und Kalk„ hier: Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im „Soziale Stadt“ - Gebiet Humboldt/Gremberg und Kalk Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds mit einem Gesamtvolumen von 120.000 € als Teilmaßnahme der Maßnahme „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“. Grundlage ist das Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) und das darauf basie- rende Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Humboldt/Gremberg und Kalk“ (Ratsbeschluss vom 28.09.2017, Vorlage-Nr. 2488/2017). 2. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Teilmaßnahme zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für das Gebiet „Soziale Stadt“ Hum- boldt/Gremberg und Kalk. Alternative: Die Bezirksvertretung Kalk erkennt die Richtlinie der Teilmaßnahme zur Gewährung von Zuwen- dungen aus dem Verfügungsfonds für das Gebiet „Soziale Stadt“ Humboldt/Gremberg und Kalk nicht an. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 120.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 84.000,00 € 70 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln hat sich mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage -Nr.: 2899/2016) für die Durchführung des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ entschieden. Mit dem Programm „Starke Veedel - Starkes Köln“ steht die Stärkung der Stadtquartiere mit besonderem Förderbe- darf sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartieren lebenden Menschen im Fokus. Die Aktivierung der in dem Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger ist daher ein entscheidender Baustein für die erfolgreiche Umsetzung von „Starke Veedel – Starkes Köln“. Mit dem Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes im Programmgebiet „Humboldt/Gremberg und Kalk“ am 28.09.2017 (Vorlage-Nr.: 2488/2017) wurde die Grundlage geschaffen, um Zuwendungen aus dem Städtebauförderprogramm zu beantragen. Der Förderantrag zur Maßnahme 0.0.1 „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ wurde mit Zuwendungsbescheid vom 30.09.2019 durch den Fördermittelgeber positiv beschieden. Der Verfügungsfonds ist eine Teilmaßnahme des „Büros für Quartiersmanagement und Aktivie- rung“. Für das Gebiet der „Sozialen Stadt“ Humboldt/Gremberg und Kalk stehen im Bewilligungs- 3 zeitraum 2020 - 2023 Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds mit einem Gesamtvolumen von 120.000,00 € zur Verfügung. Die Teilmaßnahme ist zeitlich begrenzt und endet zum 31.12.2023. Über die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds ist aufgrund der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 auf der Grundlage einer kommunalen Richtlinie zu entscheiden. Die Teilmaßnahme zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds sieht eine För- derung von kleinteiligen Projekten und Aktivitäten vor. Alle im Programmgebiet tätigen Einrich- tungen, Vereine, Bewohnergruppen sowie einzelne engagierte Bewohnerinnen und Bewohner und sonstige Institutionen haben die Möglichkeit, mit ihren Ideen, Aktionen und Projekten an der Verbesserung im Stadtteil bzw. an der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts aktiv mit- zuwirken und Fördermittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen. Der Fonds wird zukünftig vom zuständigen „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ begleitet und im Stadtteil be- worben. Das „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ im Programmgebiet Humboldt/Gremberg und Kalk wurde europaweit ausgeschrieben. Der Vertragsabschluss steht unmittelbar bevor. Das Büro soll zum 01.06.2020 seine Arbeit aufnehmen. Über die Gewährung einer Zuwendung entscheidet die Bezirksvertretung Kalk nach einer Vorprü- fung der Anträge durch ein Gremium, das aus dem Quartiersmanager oder der Quartiersmana- gerin, der Sozialraumkoordination, der Bezirksjugendpflege sowie je einer Vertreterin/eines Ver- treters des Interkulturellen Dienstes und des Bürgeramtes Kalk gebildet wird. Der erste Antragsdurchlauf für 2020 beginnt nach Beschlussfassung über die Richtlinie und läuft bis zum 23.08.2020, damit geplante Aktivitäten schnellstmöglich entsprechend beschieden und durchgeführt werden können. Die maximale Zuwendungshöhe pro Projektantrag wird auf 4.999,00 € netto begrenzt. Das zur Verfügung stehende Budget wird gleichmäßig auf die in der Richtlinie unter Ziffer 9 genannten Antragszeiträume der einzelnen Jahre aufgeteilt. Sollten mehr Fördermittel beantragt werden als im jeweiligen Antragsdurchlauf zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung sicherstellen, dass kleinere, mittlere und umfangreiche Projekte in einem proportionierten Verhältnis zur Entschei- dung vorgelegt werden. Eine Förderung durch den Verfügungsfonds erfolgt nur vorbehaltlich der bewilligten Fördermittel und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eine Mitteilung dieses Beschlusses wird nach Entscheidung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) dem Stadtentwicklungsausschuss zur Information vorgelegt. Finanzierung Die Kosten für die Teilmaßnahme zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Gebiet „Soziale Stadt“ Humboldt/Gremberg und Kalk liegen bei insgesamt 120.000,00 € brut- to. Die Höhe der Fördermittel im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt" des Lan- des NRW beträgt laut Zuwendungsbescheid Nr. 05/07/19 insgesamt 84.000,00 € brutto. Der Ei- genanteil der Stadt Köln beträgt 36.000 € brutto. Eine Nachförderung ist ausgeschlossen. Die Gesamtkosten liegen innerhalb des Kostenvolu- mens der bereits beschlossenen Mittel des Gesamtprogramms in Höhe von 97,2 Millionen €. Die Finanzierung der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme erfolgt aus dem Teilergebnis- plan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Anlagen Anlage 1: Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für das „So- ziale Stadt“ Gebiet Humboldt/Gremberg und Kalk Anlage 2: Antragsvordruck
Anlage 1 Richtlinie VF SR HGR
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1 Richtlinie der Stadt Köln zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ für das Gebiet „Humboldt / Gremberg und Kalk“ 1. Allgemeines Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ hat der Rat am 28.09.2017 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „ Humboldt / Gremberg und Kalk “ beschlossen. Mit dem Verfügungsfonds wird die Entwicklung und Umset zung kleinteiliger Projekte und Aktivitäten gefördert. Alle auf dem Gebiet der Sozialen Stadt „ Humboldt / Gremberg und Kalk“ tätigen Einrichtungen, Vereine, Bewohnergruppen, einzelne engagierte Bewohnerinnen und Bewohne r und sonstige Institutionen ha ben die Möglichkeit, mi t ihren Ideen, Aktionen und Projekten an der Aufwertung ihres Stadt teils bzw. der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes aktiv mitzuwirken und För dermittel aus dem Verfügung s- fonds zu beantragen. Über die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds wird auf Basis der Förderricht- linie Stadterneuerung 2008, Teil IV - Förderbestimmungen für die Soziale Stadt, Ziffer 17 „Aktive Mitwirkung der Beteiligten“ in Verbindung mit dieser kommunalen Richtlinie entschie- den. 2. Förderungsgegenstand Gefördert werden Maßnahmen und Projekte im Geltungsbereich des Programmgebietes „Humboldt / Gremberg und Kalk“, für das auf der Grundlage der Förderrichtlinie Stadterneue- rung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen Fördermittel des Bundes und des Landes Nord- rhein-Westfalen bewilligt wurden. Die Abgrenzung des Programmgebietes „Humboldt / Gremberg und Kalk“ ist unter Punkt 18 dargestellt. Zuwendungen werden nur zur Deckung von Ausgaben der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung) g e- währt. Eine institutionelle Förderung der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendung s- empfängers ist ausgeschlossen. Der Verfügungsfonds darf nicht die Regelförderung beziehungsweise Regelfinanzierung von Projekten ersetzen, sondern soll helfen, neue und zusätzliche Ideen aus dem Programmge- biet „Humboldt / Gremberg und Kalk“ zu realisieren. 3. Förderfähige Maßnahmen Es können Zuwendungen für folgende förderfähige Maßnahmen gewährt werden: Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil Mitmachaktionen im Stadtteil Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil Imagekampagnen und andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten im Stadtteil 2 Förderfähig sind die für diese Maßnahmen entstehende n Sach- und Honorarkosten. Gege- benenfalls ist ein Honorarvertrag für selbstständige Tätigkeiten abzuschließen. Für den An- tragsteller oder die Antragstellerin kann maximal eine Aufwandsentschädigung für die eigent- liche Projektdurchführung in Höhe von 15 Euro pro Stunde anerkannt werden. Im Rahmen des Verwendungsnachweises ist eine entsprechende Stunden-Tätigkeitsdokumentation vor- zulegen. 4. Zielsetzungen und Fördervoraussetzungen der Maßnahmen a) Zu den allgemeinen Zielsetzungen gehören, dass die beantragten Maßnahmen die fo l- genden Kriterien erfüllen müssen: Aktivierung von Bewohnerengagement Stärkung der Gemeinschaft beziehungsweise der Nachbarschaft Stärkung von Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im Programmgebiet lebenden Bürgerinnen und Bürger Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Programmgebiet b) Zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen gehören, dass die Maßnahmen ausschließlich dem Gebiet und seiner Bewohnerschaft zu Gute kommen, ausschließlich im Gebiet durchgeführt werden, alle für die Maßnahme erforderlichen öffentlich -rechtlichen Genehmigungen vorlie- gen, mit der beantragten Maßnahme vor Bewilligung noch nicht begonnen wurde. 5. Förderausschluss Folgende Maßnahmen beziehungsweise Kosten können nicht gefördert werden: Maßnahmen, für die Fördermittel anderer Finanzierungsträger vorrangig einzusetzen sind Maßnahmen, deren Durchführung auch ohne Förd erung nach dieser Richtlinie s i- chergestellt ist, Maßnahmen, die der Gewinnerzielung dienen, reguläre Personalkosten sowie laufende Betriebs- und Sachkosten der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers, Kostenanteile in der Höhe, in der die Empfängerin beziehungsweise der Empfänger der Zuwendung die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz hat. In diesem Fall dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) geförde rt werden, Unbefristete Maßnahmen. 6. Art und Umfang der Mittel Die Finanzierung des Verfügungsfonds erfolgt aus den vom Land Nordrhein- Westfa- len bewilligten Fördermitteln und aus Mitteln der Stadt Köln. Die für den Verfügungsfonds bewilligten Fördermittel werden anteilig auf die Jahre 2020 bis 2023 verteilt. 3 Die maximale Zuwendungshöhe pro Projektantrag aus dem Verfügungsfonds wird auf 4.999 Euro (netto) begrenzt. Die Zuwendung wird zweckgebunden für die im Antrag dargestellten Kosten bewilligt. Der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller wird gestattet, innerhalb der geförderten Maßnahme Mehrausgaben einzelner Kostenpositionen durch Minderaus- gaben bei anderen Kostenpositionen bis zu einer Höhe von 20 Prozent ohne Zustim- mung der Stadt Köln auszugleichen. Die Fördermittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 7. Antragsteller und Zuwendungsempfänger Antragstellerin und Antragsteller, Zuwendungsempfänge rin und Zuwendungsempfänger können im Programmgebiet tätige juristische und natürliche Personen sein. 8. Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die zur Verfügung ste- henden Mittel sind freiwillige Leistungen der Stadt Köln. Eine Förderung durch den Verf ü- gungsfonds erfolgt nur vorbehaltlich der bewilligten Fördermittel und der zur Verfügung st e- henden Haushaltsmittel. 9. Antragstellung Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds „Humboldt / Grem- berg und Kalk“ ist schriftlich an das Amt für Stadt entwicklung und Statistik zu rich ten. Das Antragsformular (siehe Anlage) ist im Internet abrufbar unter www.starke-veedel.koeln. Es gilt folgende Planung für die Antragszeiträume: - 2020 zwei Antragsdurchläufe - 2021 und 2022 jeweils 3 Antragsdurchläufe - 2023 zwei Antragsdurchläufe Die jeweiligen Abgabefristen werden auf der Internetseite www.starke-veedel.koeln veröf- fentlicht und über die Akteure in den Sozialraumgebieten „Kalk“ und „Humboldt/Gremberg“ kommuniziert. Der Antrag muss Angaben zur Antragstellerin beziehungsweise zum Antragsteller beinha l- ten, Zeitpunkt oder Zeitraum der Maßnahme, Ziele und Inhalte benennen sowie Nutzen und Aus-wirkungen für das Gebiet definieren. Er ist mit Datum zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Einnahmen und Ausgaben der Maßnahme sind in einem Finanzierungsplan detailliert dar-zustellen. Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insb e- sondere Beiträge und Spenden) sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller versichert im Antrag, dass die Ang a- ben vollständig und richtig sind und dass die beantragte Maßnahme bedarfsgerecht und sinnvoll ist und keine Finanzierungsmöglichkeiten aus anderen Quellen (zum Beispiel b e- 4 zirks- oder sozialräumliche Mittel beziehungsweise Mittel anderer Fördermittelgeber) heran- gezogen wer-den. 10. Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren Die Anträge werden durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft. Eine Nichteinhaltung der Förderbedingungen gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds führt zum Au s- schluss. Die Antragstellerin oder der Antragsteller erhält hierüber eine schriftliche Mitteilung. Die förderfähigen Anträge werden durch ein Gremium bewertet, das aus der Bezirksjugend- pflege, den Sozialraumkoordinationen „Humboldt /Gremberg“ und „Kalk“, dem Quartiersma- nagement für Humboldt /Gremberg und Kalk sowie je einer Vertret ung des interkulturellen Dienstes und des Bürgeramtes Kalk gebildet wird. Bei Bedarf werden weitere städtische Dienststellen hinzugezogen. Die auf Basis dieser Bewertung erstellten Stellungnahme n werden den Mitgliedern der B e- zirksvertretung Kalk vor Entscheidung zur Verfügung gestellt. Über die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Fördermittelbudgets entscheidet die Bezirksvertretung Kalk. Das im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehende Budget wird gleich- mäßig auf die Antragszeiträume aufgeteilt. Werden die Teilbudgets nicht vollständig ausge- schöpft, ist eine Übertragung der überschüssigen Mittel unter Berücksichtigung der Förder- mittelbewilligung in den nächsten Antragszeitraum vorgesehen. Mittel, die nach der letzten Antragsrunde nicht ausgezahlt wurden, verfallen. Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller wird schriftlich über die Entscheidung der Bezirksvertretung informiert. Bei positiver Entscheidung über den Antrag wird ein schrift- licher Bewilligungsbescheid erteilt. Die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für das Programmgebiet „Humboldt / Gremberg und Kalk“ sowie der eingereichte Projektantrag sind Bestandteil der Bewilligung. Im Falle einer Antragsablehnung durch die Bezirksvertretung Kalk erhält die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller eine schriftliche Mitteilung mit einer Begründung der Ent- scheidung. Die Anträge können in einem späteren Antragszeitraum erneut gestellt werden. 11. Vergabebestimmungen Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller ist dazu verpflichtet, folgende Vergab- ebestimmungen einzuhalten und nachzuweisen: Aufträge bis zu einem Höchstwert von 499 € (ohne Umsatzsteuer) können nach Er- halt des Bewilligungsbescheides durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller im Wege eines Direktauftrages vergeben werden. Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 500 € bis 4.999 € (ohne Umsatz- steuer) können nach Erhalt des Bewilligungsbescheides durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller in einem formlosen Verfahren vergeben werden. Das formlose Verfahren umfasst einen Preisvergleich (z.B. online, telefonisch oder per E-Mail) zwi- schen mindestens drei Anbietern, bei denen ein Angebot eingeholt wird. Die Antrag- stellerin bzw. der Antragsteller ist dazu verpflichtet, den Auftrag an den Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Dies ist durch entsprechende Nachwei- se (z.B. Ausdruck einer Anfrage per E-Mail; Telefonnotiz) zu dokumentieren. Die An- gebote sind den Antragsunterlagen beizufügen bzw. spätestens mit den Abrech- 5 nungsunterlagen (siehe Punkt 14) bei der Stadt Köln einzureichen. Auch eine unbe- antwortete Anfrage stellt eine Angebotseinholung dar. 12. Zweckbindungsfrist für beschaffte Gegenstände Für Ersteinrichtungen und bewegliche Gegenstände, die im Rah men der Maßnahme b e- schafft werden, ist eine Zweckbindungsfrist von mindestens fünf Jahren ab dem Anscha f- fungsdatum vom Zuwendungsempfänger einzuhalten und sicherzustellen. Dies beinhaltet die zweckentsprechende Nutzung sowie die Instandhaltung und Ersatzbeschaffung bei Verlust. Erst nach Ablauf der zeitlichen Bindung kann über die erworbenen oder hergestellten G e- genstände frei verfügt werden. Sofern diese Frist unterschritten wird, muss vom Zuwe n- dungsempfänger der Zuschuss anteilig für die nicht erfüllte Zweckbindungszeit erstattet wer- den. Sofern der An -schaffungs- oder Herstellungswert beschaffter Gegenstände 800,00 € netto übersteigt, sind diese zu inventarisieren. 13. Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, alle inhaltli- chen und abrechnungsrelevanten Änderungen der Projekte unverzüglich dem Amt für Stadt- entwicklung und Statistik schriftlich mitzuteilen. 14. Nachweis der Verwendung und Auszahlungsmodalitäten Für die Aus zahlung der Zuwendung gilt das Erstattungspri nzip, d.h. der Zuwendungsemp- fänger oder die Zuwendungsempfängerin tritt finanziell in Vorle istung. Die Zuwendung wird nachträglich auf Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Auf begründeten Antrag kann vor Projektstart ein Abschlag in Höhe von 30% der Antragssumme, maximal jedoch 1.500 €, ausgezahlt werden. Der Verwendungsnachweis ist spätestens vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme an das Amt für Stadtentwicklung und Statistik in schriftlicher und digitaler Form zu senden. Für Maßnahmen die im Laufe des Jahres 2023 durchgeführt werden, muss der Verwendungs- nachweis vier Wo chen nach Beendigung der Maßnahme, spätestens abe r bis zum 30.11.2023 dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik vorgelegt werden. Mit dem Nachweis müssen alle Vergabe -, Vertrags-, Auftrags-, Rechnungs - und Einnahmeunterlagen sowie Zahlungsnachweise (Kontoauszüge, Quittungen) im Original zur Archivierung bei der Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nach- weis. Sofern der Antragsteller oder die Antragstellerin eine Aufwandsentschädigung bea n- tragt hat, ist für die geleistete Projektarbeitszeit ein Stunden-Tätigkeitsbericht vorzulegen. Weiterhin ist die Einhaltung der Publizitätsvorschriften gem. Ziffer 16.1 durch entsprechende Vorlage der Veröffentlichungen beziehungsweise durch Fotos nachzuweisen. In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sow ie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und zwei bis drei aussagekräftige Fotos des Projektes beizufügen. Die Nutzungsrechte an den Fotos werden damit unbeschränkt an die Stadt Köln übertragen. Bei der Aufnahme der Fotos sind die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten. 6 In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzplanes auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Aus-gaben enthalten. Aus dem Nachweis müssen Tag, Empfänger, Einzahler, Grund und Einzel-betrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Soweit die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach §15 Umsatzsteuergesetz besteht, dürfen nur die Entgelte (Nettopreise zzgl. Umsat z- steuer abzgl. Vorsteuer) berücksichtigt werden. Die zu verwendenden Formulare sind im Internet abrufbar unter www.starke-veedel.koeln. Sofern im Rahmen des Projektes Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 500 € bis 4.999 € (ohne Umsatzsteuer) vergeben wurden, ist spätestens im Zuge des Verwendungs- nachweises zu belegen, dass in einem formlosen Verfahren bei mindestens drei Anbietern ein Angebot eingeholt wurde (siehe Punkt 11). Sind die nachgewiesenen Kosten geringer als die mit dem Bewilligungsbescheid anerkann- ten Kosten oder erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Deckungsmittel hinzu, reduziert sich die Zuwendung entsprechend. Eine nachträgliche Erhöhung der Zuwendung bei Überschreitung der veranschlagten Kosten ist ausgeschlossen. Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die in den Belegen enthaltenen Angaben richtig sind, die Ausgaben notwendig waren und wirtschaftlich und sparsam verfahren wo r- den ist. Nach Überprüfung der Kosten - und Einnahmebelege und der zweckentsprechenden Ver- wendung der Mittel des Verfügungsfonds wird der sich daraus ergebende Zuschuss ausge- zahlt. 15. Prüfung der Verwendung Die Bewilligungsbehörde des Landes Nordrhein -Westfalen ist berechtigt, die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen örtlich zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. In d iesem Fall muss durch den Zuwendungsempfänger Akteneinsicht gewähr t werden und die Er teilung von Auskünften sichergestellt werden. 16. Erstattung der Zuwendung und Verzinsung Die Zuwendung ist unverzüglich zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwal- tungsverfahrensrecht (insbesondere §§ 48, 49 VwVfG NRW) oder anderen Rechtsvorschrif- ten mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirk- sam wird. Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt und geltend gemacht, wenn eine auflösende Bedingung eingetreten ist (z.B. nachträgliche Ermäßigung der Aus- gaben oder Änderung der Finanzierung), die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird, Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt, insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorlegt sowie Mitteilungs- pflichten nach Ziffer 13 nicht rechtzeitig nachkommt. 7 Zurückgeforderte Beträge sind vom Zeitpunkt der Auszahlung an bis zum Zeitpunkt der E r- stattung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen (§ 49a Abs. 3 Satz 1 VwVfG NRW). 17. Besondere Nebenbestimmungen 17.1 Publizitätsvorschriften Bei der Erstellung von Medien zur Publizität (Internet, Broschüren, Faltblätter, Postkarten, Postern, Plakaten, Präsentationen, Hinweisschildern und ähnliches) i m Rahmen von Ma ß- nahmen, die mit Mitteln des Verfügungsfonds im Geltungsbereich des Gebietes „ Hum- boldt/Gremberg und Kalk “ gefördert werden sind die Logo s des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat, des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Ver- kehr des Landes Nordrhein -Westfalen, der Stadt Köln sowie S tarke Veedel auf den öffent- lichkeitswirksamen Materialien zu platzieren. Die Vorl agen für die zu verwendenden Logos werden von der Stadt Köln als Muster zur Verfügung gestellt. 17.2 Geschlechtergerechtigkeit Alle Maßnahmen sind dem Ziel der Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit verpflic h- tet. Sie sollen daher so optimiert werd en, dass sie sowohl die unterschiedlichen Ausgangs- bedingungen aller Geschlechter als auch die unterschie dlichen Auswirkungen von Maßnah- men der Förderung auf alle Geschlechter in der Art berücksichtigen, dass Ungleichbehand- lungen aufgedeckt und abgebaut werden. 8 18. Gebiet der Sozialen Stadt „Humboldt/Gremberg und Kalk“ 19. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Kalk in Kraft.
Anlage 2 Antrag VF
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Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln Antrag auf Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Die Oberbürgermeisterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefon 0221 / 221-30809 Telefax 0221 / 221-28493 E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person) Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner Familienname Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse Projekttitel Das Projekt ist eine (Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.) Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum Projektbeginn Projektende Seite 1 von 4 - Beschreibung des Projektes (sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden) Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden? Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen? (Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes) Seite 2 von 4 Kosten des Projektes Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro Summe der Kosten Einnahmen des Projektes Beiträge oder Spenden Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen Summe der Einnahmen Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds (Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro) Seite 3 von 4 Begründung zur Auszahlung eines Abschlags vor Projektbeginn Höhe des beantragten Abschlags Maximal 30 Prozent des beantragten Zuschusses, höchstens 1500 Euro. Kontoverbindung der Antragstellerin oder des Antragstellers Kontoinhaberin oder Kontoinhaber Familienname Vorname Geldinstitut IBAN BIC Die Antragstellerin oder der Antragsteller versichert mit der Unterschrift, dass die beantragte Maßnahme bedarfsgerecht und sinnvoll ist und vorrangige Finanzierungsmöglichkeiten aus anderen Quellen, zum Beispiel bezirks- oder sozialräumliche Mittel oder anderer Fördermittelgeber geprüft wurden. Weiterhin wird mit der Unterschrift bestätigt, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind, einschließlich seiner Anlagen. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe, ihr zustimme und mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten einverstanden bin. Link zur Datenschutzerklärung Ort und Datum Ort und Datum Unterschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers Seite 4 von 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Willy-Brandt-Platz 2
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Details
- Aktenzeichen
- 1445/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 15.05.2020
- Erstellt
- 14.05.2020 08:49