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1445/2020

Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Köln-im Programmgebiet „Humboldt/Gremberg und Kalk“

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 15.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.05.2020, TOP 8.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Richtlinie VF SR HGR

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Anlage 2 Antrag VF

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7104 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/152 
152/12 
Vorlagen-Nummer 
 1445/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Köln-im Programmgebiet 
„Humboldt/Gremberg und Kalk„ 
hier: Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im „Soziale 
Stadt“ - Gebiet Humboldt/Gremberg und Kalk 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem 
Verfügungsfonds mit einem Gesamtvolumen von 120.000 € als Teilmaßnahme der Maßnahme 
„Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“. Grundlage ist das Leitkonzept „Starke Veedel – 
Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) und das darauf basie-
rende Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Humboldt/Gremberg und Kalk“ 
(Ratsbeschluss vom 28.09.2017, Vorlage-Nr. 2488/2017).  
 
2. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Teilmaßnahme zur 
Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für das Gebiet „Soziale Stadt“ Hum-
boldt/Gremberg und Kalk.  
Alternative: 
Die Bezirksvertretung Kalk erkennt die Richtlinie der Teilmaßnahme zur Gewährung von Zuwen-
dungen aus dem Verfügungsfonds für das Gebiet „Soziale Stadt“ Humboldt/Gremberg und Kalk 
nicht an. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  120.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 84.000,00 € 
 70 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln hat sich mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage -Nr.: 2899/2016) für die 
Durchführung des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ entschieden. Mit dem Programm 
„Starke Veedel - Starkes Köln“ steht die Stärkung der Stadtquartiere mit besonderem Förderbe-
darf sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartieren lebenden 
Menschen im Fokus. Die Aktivierung der in dem Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger ist 
daher ein entscheidender Baustein für die erfolgreiche Umsetzung von „Starke Veedel – Starkes 
Köln“.  
Mit dem Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes im Programmgebiet 
„Humboldt/Gremberg und Kalk“  am 28.09.2017 (Vorlage-Nr.: 2488/2017) wurde die Grundlage 
geschaffen, um Zuwendungen aus dem Städtebauförderprogramm zu beantragen.  
Der Förderantrag zur Maßnahme 0.0.1 „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ wurde 
mit Zuwendungsbescheid vom 30.09.2019 durch den Fördermittelgeber positiv beschieden.  
Der Verfügungsfonds ist eine Teilmaßnahme des „Büros für Quartiersmanagement und Aktivie-
rung“. Für das Gebiet der „Sozialen Stadt“ Humboldt/Gremberg und Kalk stehen im Bewilligungs-

3 
zeitraum 2020 - 2023 Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds mit einem Gesamtvolumen von 
120.000,00 € zur Verfügung. Die Teilmaßnahme ist zeitlich begrenzt und endet zum 31.12.2023. 
Über die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds ist aufgrund der Förderrichtlinien 
Stadterneuerung 2008 auf der Grundlage einer kommunalen Richtlinie zu entscheiden.  
Die Teilmaßnahme zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds sieht eine För-
derung von kleinteiligen Projekten und Aktivitäten vor. Alle im Programmgebiet tätigen Einrich-
tungen, Vereine, Bewohnergruppen sowie einzelne engagierte Bewohnerinnen und Bewohner 
und sonstige Institutionen haben die Möglichkeit, mit ihren Ideen, Aktionen und Projekten an der 
Verbesserung im Stadtteil bzw. an der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts aktiv mit-
zuwirken und Fördermittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen. Der Fonds wird zukünftig 
vom zuständigen „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ begleitet und im Stadtteil be-
worben. 
Das „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ im Programmgebiet Humboldt/Gremberg 
und Kalk wurde europaweit ausgeschrieben. Der Vertragsabschluss steht unmittelbar bevor. Das 
Büro soll zum 01.06.2020 seine Arbeit aufnehmen. 
Über die Gewährung einer Zuwendung entscheidet die Bezirksvertretung Kalk nach einer Vorprü-
fung der Anträge durch ein Gremium, das aus dem Quartiersmanager oder der Quartiersmana-
gerin, der Sozialraumkoordination, der Bezirksjugendpflege sowie je einer Vertreterin/eines Ver-
treters des Interkulturellen Dienstes und des Bürgeramtes Kalk gebildet wird.  
Der erste Antragsdurchlauf für 2020 beginnt nach Beschlussfassung über die Richtlinie und läuft 
bis zum 23.08.2020, damit geplante Aktivitäten schnellstmöglich entsprechend beschieden und 
durchgeführt werden können. 
Die maximale Zuwendungshöhe pro Projektantrag wird auf 4.999,00 € netto begrenzt. Das zur 
Verfügung stehende Budget wird gleichmäßig auf die in der Richtlinie unter Ziffer 9 genannten 
Antragszeiträume der einzelnen Jahre aufgeteilt. Sollten mehr Fördermittel beantragt werden als 
im jeweiligen Antragsdurchlauf zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung sicherstellen, dass 
kleinere, mittlere und umfangreiche Projekte in einem proportionierten Verhältnis zur Entschei-
dung vorgelegt werden. Eine Förderung durch den Verfügungsfonds erfolgt nur vorbehaltlich der 
bewilligten Fördermittel und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 
Eine Mitteilung dieses Beschlusses wird nach Entscheidung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) dem 
Stadtentwicklungsausschuss zur Information vorgelegt. 
Finanzierung 
Die Kosten für die Teilmaßnahme zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds 
im Gebiet „Soziale Stadt“ Humboldt/Gremberg und Kalk liegen bei insgesamt 120.000,00 € brut-
to. 
Die Höhe der Fördermittel im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt" des Lan-
des NRW beträgt laut Zuwendungsbescheid Nr. 05/07/19 insgesamt 84.000,00 € brutto. Der Ei-
genanteil der Stadt Köln beträgt 36.000 € brutto. 
Eine Nachförderung ist ausgeschlossen. Die Gesamtkosten liegen innerhalb des Kostenvolu-
mens der bereits beschlossenen Mittel des Gesamtprogramms in Höhe von 97,2 Millionen €.  
Die Finanzierung der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme erfolgt aus dem Teilergebnis-
plan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen.  
 
Anlagen 
 
 Anlage 1: Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für das „So-
ziale Stadt“ Gebiet Humboldt/Gremberg und Kalk  
 Anlage 2: Antragsvordruck

Anlage 1 Richtlinie VF SR HGR

18497 Zeichen

1 
Richtlinie der Stadt Köln zur Gewährung von Zuwendungen 
aus dem Verfügungsfonds im Rahmen des Programms „Starke 
Veedel – Starkes Köln“ für das Gebiet „Humboldt / Gremberg 
und Kalk“ 
 
1. Allgemeines  
Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ hat der Rat am 28.09.2017 das 
Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „ Humboldt / Gremberg und Kalk “ 
beschlossen. Mit dem Verfügungsfonds  wird die Entwicklung und Umset zung kleinteiliger 
Projekte und Aktivitäten gefördert. Alle auf dem Gebiet der Sozialen Stadt „ Humboldt / 
Gremberg und Kalk“ tätigen Einrichtungen, Vereine, Bewohnergruppen, einzelne engagierte 
Bewohnerinnen und Bewohne r und sonstige Institutionen ha ben die Möglichkeit, mi t ihren 
Ideen, Aktionen und Projekten an der Aufwertung ihres Stadt teils bzw. der Umsetzung des 
Integrierten Handlungskonzeptes aktiv mitzuwirken und För dermittel aus dem Verfügung s-
fonds zu beantragen.  
Über die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds wird auf Basis der Förderricht-
linie Stadterneuerung 2008, Teil IV - Förderbestimmungen für die Soziale Stadt, Ziffer 17 
„Aktive Mitwirkung der Beteiligten“ in Verbindung mit dieser kommunalen Richtlinie entschie-
den.  
 
2. Förderungsgegenstand  
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte im Geltungsbereich des Programmgebietes 
„Humboldt / Gremberg und Kalk“, für das auf der Grundlage der Förderrichtlinie Stadterneue-
rung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen Fördermittel des Bundes und des Landes Nord-
rhein-Westfalen bewilligt wurden. Die Abgrenzung des Programmgebietes „Humboldt / 
Gremberg und Kalk“ ist unter Punkt 18 dargestellt. 
Zuwendungen werden nur zur Deckung von Ausgaben der Zuwendungsempfängerin oder 
des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung) g e-
währt. Eine institutionelle Förderung der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendung s-
empfängers ist ausgeschlossen.  
Der Verfügungsfonds darf nicht die Regelförderung beziehungsweise Regelfinanzierung von 
Projekten ersetzen, sondern soll helfen, neue und zusätzliche Ideen aus dem Programmge-
biet „Humboldt / Gremberg und Kalk“ zu realisieren.  
 
3. Förderfähige Maßnahmen  
Es können Zuwendungen für folgende förderfähige Maßnahmen gewährt werden:  
 Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil  
 Mitmachaktionen im Stadtteil  
 Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil  
 Imagekampagnen und andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten 
im Stadtteil

2 
Förderfähig sind die für diese Maßnahmen entstehende n Sach- und Honorarkosten. Gege-
benenfalls ist ein Honorarvertrag für selbstständige Tätigkeiten abzuschließen. Für den An-
tragsteller oder die Antragstellerin kann maximal eine Aufwandsentschädigung für die eigent-
liche Projektdurchführung in Höhe von 15 Euro pro Stunde anerkannt werden. Im Rahmen 
des Verwendungsnachweises ist eine entsprechende Stunden-Tätigkeitsdokumentation vor-
zulegen.  
 
4. Zielsetzungen und Fördervoraussetzungen der Maßnahmen  
a) Zu den allgemeinen Zielsetzungen gehören, dass die beantragten Maßnahmen die fo l-
genden Kriterien erfüllen müssen:  
 Aktivierung von Bewohnerengagement  
 Stärkung der Gemeinschaft beziehungsweise der Nachbarschaft  
 Stärkung von Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im Programmgebiet lebenden 
Bürgerinnen und Bürger  
 Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Programmgebiet  
 
b) Zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen gehören, dass die Maßnahmen  
 ausschließlich dem Gebiet und seiner Bewohnerschaft zu Gute kommen,  
 ausschließlich im Gebiet durchgeführt werden,  
 alle für die Maßnahme erforderlichen öffentlich -rechtlichen Genehmigungen vorlie-
gen,  
 mit der beantragten Maßnahme vor Bewilligung noch nicht begonnen wurde.  
 
5. Förderausschluss  
Folgende Maßnahmen beziehungsweise Kosten können nicht gefördert werden:  
 Maßnahmen, für die Fördermittel anderer Finanzierungsträger vorrangig einzusetzen 
sind  
 Maßnahmen, deren Durchführung auch ohne Förd erung nach dieser Richtlinie s i-
chergestellt ist,  
 Maßnahmen, die der Gewinnerzielung dienen,  
 reguläre Personalkosten sowie laufende Betriebs- und Sachkosten der Antragstellerin 
beziehungsweise des Antragstellers,  
 Kostenanteile in der Höhe, in der die Empfängerin beziehungsweise der Empfänger 
der Zuwendung die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz 
hat. In diesem Fall dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) geförde rt 
werden,  
 Unbefristete Maßnahmen.  
 
6. Art und Umfang der Mittel  
 Die Finanzierung des Verfügungsfonds erfolgt aus den vom Land Nordrhein- Westfa-
len bewilligten Fördermitteln und aus Mitteln der Stadt Köln.  
 Die für den Verfügungsfonds bewilligten Fördermittel werden anteilig auf die Jahre 
2020 bis 2023 verteilt.

3 
 Die maximale Zuwendungshöhe pro Projektantrag aus dem Verfügungsfonds wird auf 
4.999 Euro (netto) begrenzt.  
 Die Zuwendung wird zweckgebunden für die im Antrag dargestellten Kosten bewilligt.  
 Der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller wird gestattet, innerhalb der 
geförderten Maßnahme Mehrausgaben einzelner Kostenpositionen durch Minderaus-
gaben bei anderen Kostenpositionen bis zu einer Höhe von 20 Prozent ohne Zustim-
mung der Stadt Köln auszugleichen.  
 Die Fördermittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.  
 
7. Antragsteller und Zuwendungsempfänger  
Antragstellerin und Antragsteller, Zuwendungsempfänge rin und Zuwendungsempfänger 
können im Programmgebiet tätige juristische und natürliche Personen sein.  
 
8. Rechtsanspruch  
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die zur Verfügung ste-
henden Mittel sind freiwillige Leistungen der Stadt Köln.  Eine Förderung durch den Verf ü-
gungsfonds erfolgt nur vorbehaltlich der bewilligten Fördermittel und der zur Verfügung st e-
henden Haushaltsmittel.  
 
9. Antragstellung  
Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds „Humboldt / Grem-
berg und Kalk“ ist schriftlich an das Amt für Stadt entwicklung und Statistik zu rich ten. Das 
Antragsformular (siehe Anlage) ist im Internet abrufbar unter www.starke-veedel.koeln.  
Es gilt folgende Planung für die Antragszeiträume: 
- 2020 zwei Antragsdurchläufe 
- 2021 und 2022 jeweils 3 Antragsdurchläufe 
- 2023 zwei Antragsdurchläufe 
Die jeweiligen Abgabefristen werden auf der Internetseite www.starke-veedel.koeln veröf-
fentlicht und über die Akteure in den Sozialraumgebieten „Kalk“ und „Humboldt/Gremberg“ 
kommuniziert.  
Der Antrag muss Angaben zur Antragstellerin beziehungsweise zum Antragsteller beinha l-
ten, Zeitpunkt oder Zeitraum der Maßnahme, Ziele und Inhalte benennen sowie Nutzen und 
Aus-wirkungen für das Gebiet definieren. Er ist mit Datum zu versehen und rechtsverbindlich 
zu unterschreiben.  
Die Einnahmen und Ausgaben der Maßnahme sind in einem Finanzierungsplan detailliert 
dar-zustellen. Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insb e-
sondere Beiträge und Spenden) sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck 
zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen.  
Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller versichert im Antrag, dass die Ang a-
ben vollständig und richtig sind und dass die beantragte Maßnahme bedarfsgerecht und 
sinnvoll ist und keine Finanzierungsmöglichkeiten aus anderen Quellen (zum Beispiel b e-

4 
zirks- oder sozialräumliche Mittel beziehungsweise Mittel anderer Fördermittelgeber) heran-
gezogen wer-den.  
10. Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren  
Die Anträge werden durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln auf ihre 
grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft. Eine Nichteinhaltung der Förderbedingungen gemäß 
der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds führt zum Au s-
schluss. Die Antragstellerin oder der Antragsteller erhält hierüber eine schriftliche Mitteilung. 
Die förderfähigen Anträge werden durch ein Gremium bewertet, das aus der Bezirksjugend-
pflege, den Sozialraumkoordinationen „Humboldt /Gremberg“ und „Kalk“, dem Quartiersma-
nagement für Humboldt /Gremberg und Kalk sowie je einer Vertret ung des interkulturellen 
Dienstes und des Bürgeramtes Kalk gebildet wird. Bei Bedarf werden weitere städtische 
Dienststellen hinzugezogen.  
Die auf Basis dieser Bewertung erstellten Stellungnahme n werden den Mitgliedern der B e-
zirksvertretung Kalk vor Entscheidung zur Verfügung gestellt.  
Über die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Fördermittelbudgets entscheidet die 
Bezirksvertretung Kalk. Das im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehende Budget wird gleich-
mäßig auf die Antragszeiträume aufgeteilt. Werden die Teilbudgets nicht vollständig ausge-
schöpft, ist eine Übertragung der überschüssigen Mittel unter Berücksichtigung der Förder-
mittelbewilligung in den nächsten Antragszeitraum vorgesehen. Mittel, die nach der letzten 
Antragsrunde nicht ausgezahlt wurden, verfallen.  
Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller wird schriftlich über die Entscheidung 
der Bezirksvertretung informiert. Bei positiver Entscheidung über den Antrag wird ein schrift-
licher Bewilligungsbescheid erteilt. Die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus 
dem Verfügungsfonds für das Programmgebiet „Humboldt / Gremberg und Kalk“ sowie der 
eingereichte Projektantrag sind Bestandteil der Bewilligung.  
Im Falle einer Antragsablehnung durch die Bezirksvertretung  Kalk erhält die Antragstellerin 
beziehungsweise der Antragsteller eine schriftliche Mitteilung mit einer Begründung der Ent-
scheidung. Die Anträge können in einem späteren Antragszeitraum erneut gestellt werden.  
 
11. Vergabebestimmungen  
Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller ist dazu verpflichtet, folgende Vergab-
ebestimmungen einzuhalten und nachzuweisen: 
 Aufträge bis zu einem Höchstwert von 499 € (ohne Umsatzsteuer) können nach Er-
halt des Bewilligungsbescheides durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller im 
Wege eines Direktauftrages vergeben werden. 
 Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 500 € bis 4.999 € (ohne Umsatz-
steuer) können nach Erhalt des Bewilligungsbescheides durch die Antragstellerin 
bzw. den Antragsteller in einem formlosen Verfahren vergeben werden. Das formlose 
Verfahren umfasst einen Preisvergleich (z.B. online, telefonisch oder per E-Mail) zwi-
schen mindestens drei Anbietern, bei denen ein Angebot eingeholt wird. Die Antrag-
stellerin bzw. der Antragsteller ist dazu verpflichtet, den Auftrag an den Anbieter mit 
dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Dies ist durch entsprechende Nachwei-
se (z.B. Ausdruck einer Anfrage per E-Mail; Telefonnotiz) zu dokumentieren. Die An-
gebote sind den Antragsunterlagen beizufügen bzw. spätestens mit den Abrech-

5 
nungsunterlagen (siehe Punkt 14) bei der Stadt Köln einzureichen. Auch eine unbe-
antwortete Anfrage stellt eine Angebotseinholung dar.  
 
12. Zweckbindungsfrist für beschaffte Gegenstände  
Für Ersteinrichtungen und bewegliche Gegenstände, die im Rah men der Maßnahme b e-
schafft werden, ist eine Zweckbindungsfrist von mindestens fünf Jahren ab dem Anscha f-
fungsdatum vom Zuwendungsempfänger einzuhalten und sicherzustellen. Dies beinhaltet die 
zweckentsprechende Nutzung sowie die Instandhaltung und Ersatzbeschaffung bei Verlust. 
Erst nach Ablauf der zeitlichen Bindung kann über die erworbenen oder hergestellten G e-
genstände frei verfügt werden. Sofern diese Frist unterschritten wird, muss vom Zuwe n-
dungsempfänger der Zuschuss anteilig für die nicht erfüllte Zweckbindungszeit erstattet wer-
den. Sofern der An -schaffungs- oder Herstellungswert beschaffter Gegenstände 800,00 € 
netto übersteigt, sind diese zu inventarisieren.  
 
13. Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers  
Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, alle inhaltli-
chen und abrechnungsrelevanten Änderungen der Projekte unverzüglich dem Amt für Stadt-
entwicklung und Statistik schriftlich mitzuteilen.  
 
14. Nachweis der Verwendung und Auszahlungsmodalitäten  
Für die Aus zahlung der Zuwendung gilt das Erstattungspri nzip, d.h. der Zuwendungsemp-
fänger oder die Zuwendungsempfängerin tritt finanziell in Vorle istung. Die Zuwendung wird 
nachträglich auf Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Auf begründeten Antrag 
kann vor Projektstart ein Abschlag in Höhe von 30% der Antragssumme, maximal jedoch 
1.500 €, ausgezahlt werden.  
Der Verwendungsnachweis ist spätestens vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme an 
das Amt für Stadtentwicklung und Statistik in schriftlicher und digitaler Form zu senden. Für 
Maßnahmen die im Laufe des Jahres 2023 durchgeführt werden, muss der Verwendungs-
nachweis vier Wo chen nach Beendigung der Maßnahme, spätestens abe r bis zum 
30.11.2023 dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik vorgelegt werden. Mit dem Nachweis 
müssen alle Vergabe -, Vertrags-, Auftrags-, Rechnungs - und Einnahmeunterlagen sowie 
Zahlungsnachweise (Kontoauszüge, Quittungen) im Original zur Archivierung bei der Stadt 
Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik eingereicht werden.  
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nach-
weis. Sofern der Antragsteller oder die Antragstellerin eine Aufwandsentschädigung bea n-
tragt hat, ist für die geleistete Projektarbeitszeit ein Stunden-Tätigkeitsbericht vorzulegen. 
Weiterhin ist die Einhaltung der Publizitätsvorschriften gem. Ziffer 16.1 durch entsprechende 
Vorlage der Veröffentlichungen beziehungsweise durch Fotos nachzuweisen.  
In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sow ie das erzielte Ergebnis im 
Einzelnen darzustellen und zwei bis drei aussagekräftige Fotos des Projektes beizufügen. 
Die Nutzungsrechte an den Fotos werden damit unbeschränkt an die Stadt Köln übertragen. 
Bei der Aufnahme der Fotos sind die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung 
(DSGVO) zu beachten.

6 
In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und 
voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzplanes auszuweisen. Der 
Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und 
Aus-gaben enthalten. Aus dem Nachweis müssen Tag, Empfänger, Einzahler, Grund und 
Einzel-betrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Soweit die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug 
nach §15 Umsatzsteuergesetz besteht, dürfen nur die Entgelte (Nettopreise zzgl. Umsat z-
steuer abzgl. Vorsteuer) berücksichtigt werden.  
Die zu verwendenden Formulare sind im Internet abrufbar unter www.starke-veedel.koeln.  
Sofern im Rahmen des Projektes Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 500 € bis 
4.999 € (ohne Umsatzsteuer) vergeben wurden, ist spätestens im Zuge des Verwendungs-
nachweises zu belegen, dass in einem formlosen Verfahren bei mindestens drei Anbietern 
ein Angebot eingeholt wurde (siehe Punkt 11). 
Sind die nachgewiesenen Kosten geringer als die mit dem Bewilligungsbescheid anerkann-
ten Kosten oder erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Deckungsmittel hinzu, 
reduziert sich die Zuwendung entsprechend. Eine nachträgliche Erhöhung der Zuwendung  
bei Überschreitung der veranschlagten Kosten ist ausgeschlossen.  
Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die in den Belegen enthaltenen Angaben 
richtig sind, die Ausgaben notwendig waren und wirtschaftlich und sparsam verfahren wo r-
den ist.  
Nach Überprüfung der Kosten - und Einnahmebelege und der zweckentsprechenden Ver-
wendung der Mittel des Verfügungsfonds wird der sich daraus ergebende Zuschuss ausge-
zahlt.  
 
15. Prüfung der Verwendung  
Die Bewilligungsbehörde des Landes Nordrhein -Westfalen ist berechtigt, die Verwendung 
der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen 
örtlich zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. In d iesem Fall muss durch den 
Zuwendungsempfänger Akteneinsicht gewähr t werden und die Er teilung von Auskünften 
sichergestellt werden.  
 
16. Erstattung der Zuwendung und Verzinsung  
Die Zuwendung ist unverzüglich zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwal-
tungsverfahrensrecht (insbesondere §§ 48, 49 VwVfG NRW) oder anderen Rechtsvorschrif-
ten mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirk-
sam wird.  
Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt und geltend gemacht, wenn  
 eine auflösende Bedingung eingetreten ist (z.B. nachträgliche Ermäßigung der Aus-
gaben oder Änderung der Finanzierung),  
 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist,  
 die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird,  
 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt, insbesondere den 
vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorlegt sowie Mitteilungs-
pflichten nach Ziffer 13 nicht rechtzeitig nachkommt.

7 
Zurückgeforderte Beträge sind vom Zeitpunkt der Auszahlung an bis zum Zeitpunkt der E r-
stattung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen (§ 49a Abs. 3 
Satz 1 VwVfG NRW).  
 
17. Besondere Nebenbestimmungen  
 
17.1 Publizitätsvorschriften  
Bei der Erstellung von Medien zur Publizität (Internet, Broschüren, Faltblätter, Postkarten, 
Postern, Plakaten, Präsentationen, Hinweisschildern und ähnliches) i m Rahmen von Ma ß-
nahmen, die mit Mitteln des Verfügungsfonds im Geltungsbereich des Gebietes „ Hum-
boldt/Gremberg und Kalk “ gefördert werden sind die Logo s des Bundesministeriums des 
Innern für Bau und Heimat, des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Ver-
kehr des Landes Nordrhein -Westfalen, der Stadt Köln sowie S tarke Veedel auf den öffent-
lichkeitswirksamen Materialien zu platzieren. Die Vorl agen für die zu verwendenden Logos 
werden von der Stadt Köln als Muster zur Verfügung gestellt.  
 
17.2 Geschlechtergerechtigkeit  
Alle Maßnahmen sind dem Ziel der Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit verpflic h-
tet. Sie sollen daher so optimiert werd en, dass sie sowohl die unterschiedlichen Ausgangs-
bedingungen aller Geschlechter als auch die unterschie dlichen Auswirkungen von Maßnah-
men der Förderung auf alle Geschlechter in der Art berücksichtigen, dass Ungleichbehand-
lungen aufgedeckt und abgebaut werden.

8 
18. Gebiet der Sozialen Stadt „Humboldt/Gremberg und Kalk“  
 
19. Inkrafttreten  
Diese Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Kalk in Kraft.

Anlage 2 Antrag VF

2634 Zeichen

Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln
Antrag auf Zuwendungen
aus dem Verfügungsfonds
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln Telefon 0221 / 221-30809
Telefax 0221 / 221-28493
E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds
Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person)
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner
Familienname Vorname
Straße und Hausnummer Postleitzahl
Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse
Projekttitel
Das Projekt ist eine
(Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.)
Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements
Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft
Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im
Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger
Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum
Projektbeginn Projektende
Seite 1 von 4
-

Beschreibung des Projektes
(sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden)
Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden?
Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen?
(Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes)
Seite 2 von 4

Kosten des Projektes
Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro
Summe der Kosten
Einnahmen des Projektes
Beiträge oder Spenden
Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen
Summe der Einnahmen
Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds
(Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro)
Seite 3 von 4

Begründung zur Auszahlung eines Abschlags vor Projektbeginn
Höhe des beantragten Abschlags
Maximal 30 Prozent des beantragten Zuschusses,
höchstens 1500 Euro.
Kontoverbindung der Antragstellerin oder des Antragstellers
Kontoinhaberin oder Kontoinhaber
Familienname Vorname
Geldinstitut
IBAN
BIC
Die Antragstellerin oder der Antragsteller versichert mit der Unterschrift, dass die
beantragte Maßnahme bedarfsgerecht und sinnvoll ist und vorrangige
Finanzierungsmöglichkeiten aus anderen Quellen, zum Beispiel bezirks- oder
sozialräumliche Mittel oder anderer Fördermittelgeber geprüft wurden. Weiterhin wird mit
der Unterschrift bestätigt, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben vollständig
und richtig sind, einschließlich seiner Anlagen.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis
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Beratungsverlauf (1)

28.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Orte (1)

  • Willy-Brandt-Platz 2

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Details

Aktenzeichen
1445/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.05.2020
Erstellt
14.05.2020 08:49