1690/2018
Kulturelle Bildung AN/0741/2018
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4447 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/404 Vorlagen-Nummer 24.05.2018 1690/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 Ausschuss Kunst und Kultur 19.06.2018 Kulturelle Bildung AN/0741/2018 Im Ausschuss Kunst und Kultur am 05.12.2017 lag die Beantwortung (3641/2017) unserer Anfrage vom 10.10.2017(1501/2017) zur Kulturellen Bildung vor. Aus der Beantwortung ergeben sich für uns weitere Fragen 1. Wie ist das Angebot „ Kulturelle Bildung „ in anderen großen Städten Deutschlands organi- siert? Gibt es bundesweite bzw. landesweite Benchmarks zur Kulturellen Bildung? Wenn ja, bitten wir die Verwaltung, diese dem Ausschuss für Kunst und Kultur vorzulegen. 2. Warum hat sich die Verwaltung für das Projekt „ Kulturagenten „ der Kulturstiftung des Bundes nicht beworben? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.: In Berlin wurde ein Rahmenkonzept zu Kultureller Bildung in der Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Familie entwickelt. Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Kultur und der Landesvereini- gung Kulturelle Jugendbildung Berlin e.V. wird die Plattform www.kubinaut.de unterstützt, die zentral Angebote, Fördermöglichkeiten und Fortbildungsmöglichkeiten abbildet. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ebenso ein Netzwerk für Kulturelle Bildung gegründet, eine Internetplattform, auf der Angebote und Informationen zu finden sind. Die Kulturämter der Landeshauptstädte München und Düsseldorf nutzen für die Angebote Kultureller Bildung - so wie auch Köln - die Interplattform Musen- kuss. Für den Betrieb von Musenkuss gibt es zwischen den drei Städten eine interkommunale Koope- ration. Über eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung wurden Ziele und Aufgaben des Netzwer- kes festgelegt und auf strategischer und operativer Ebene Gremien eingerichtet. Ausgestaltung und Inhalt der Plattform Musenkuss differieren in den drei Städten allerdings. Auch ist die Organisation der Aufgaben in den Städten verschieden aufgebaut. In Köln ist die Kulturelle Bildung amts- und dezernatsübergreifend angelegt und wird so den vielfälti- gen Ansprüchen Kultureller Bildung gerecht. Im „Gesamtkonzept Kulturelle Bildung in Köln (KuBiK)“ wurde eine gemeinsame Steuerungsgruppe initiiert, die Aufgaben und Ziele der Kulturellen Bildung in Köln festlegt und begleitet. Bundesweite oder landesweite Benchmarks zur Kulturellen Bildung wurden bisher nicht entwickelt. 2 Zu 2.: Das Programm „Kulturagenten für kreative Schulen“ startete in NRW zum Schuljahr 2011/12 landes- weit an 30 überwiegend Gesamtschulen als Modellprojekt mit dem Ziel, an diesen Schulen ein um- fassendes und fächerübergreifendes Angebot der Kulturellen Bildung zu entwickeln und langfristige Kooperationen zwischen Schulen und Kulturinstitutionen aufzubauen. In der zweiten Projektphase seit dem Schuljahr 2015/16 bis 2019 sollen die gesammelten Erfahrungen vertieft und Netzwerke aufgebaut werden, um Kunst und Kultur zum festen Bestandteil des Schulalltags werden zu lassen. Auch in Köln liegt ein Schwerpunkt der Kulturellen Bildung darin, Kindern und Jugendlichen die Be- gegnung mit Kunst und Kultur zu ermöglichen, unabhängig von Herkunft und sozialem Status. Köln hat sich aus Ressource-Gründen auf die Umsetzung der Landesprogramme „Kultur und Schule“ und „Kulturrucksack NRW“ konzentriert. Die Entwicklung des Programms „Kulturagenten für kreative Schulen“ wird weiter verfolgt. Das Landesprogramm „Kultur und Schule“ wird seit 2008 umgesetzt. Es fördert die Zusammenar- beit von Künstlerinnen und Künstlern mit Kindern und Jugendlichen in Schulen. Ziel des Programms ist, dass möglichst viele junge Menschen die Chance erhalten, im Lauf der Schulzeit mit möglichst unterschiedlichen Sparten der Kunst in Berührung zu kommen. Ebenso beteiligt sich Köln seit 2012 am Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“. Hier finden die Projekte im außerschulischen Raum statt. Die Kooperationen zwischen Kultur- und Medienpädagogi- schen Einrichtungen und Jugendeinrichtungen ermöglichen eine gezielte Ansprache von Kindern und Jugendlichen in benachteiligten Situationen, da bestehende Vernetzungsstrukturen in den Sozialräu- men und Stadtvierteln genutzt werden. Eine Projektbesonderheit stellt die Verknüpfung von gestalte- rischen und verpflichtenden rezeptiven Angeboten dar. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1690/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 24.05.2018
- Erstellt
- 18.05.2018 11:52