Ein Platz an der Herler Straße; Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung eines Workshops
Beschlussvorlage Ausschuss 2840/2017 vom 09.10.2017
Stand: Am 09.11.2017 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 wend ma Vorlagen-Nummer 2840/2017 Freigabedatum 09.10.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" aus dem Programm"Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.5.) hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung eines Workshops Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" im Stadt- teil Buchheim fest. Die Kosten für das Verfahren werden auf etwa 96.000 € netto (circa 114.000 € brutto) ohne Ausbaukosten geschätzt. Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016/17 im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502- 0902-9-1007 "Starke Veedel – Platz Herler Str." mit einem Betrag von 49.750 € berücksichtigt. Für 2018 wurde weiterhin ein Betrag von 47.444 € eingeplant. Der fehlende Differenzbetrag in Höhe von 16.806 € wird im Rahmen der Bewirtschaftung aus dem Städtebauförderungsbudget bereitgestellt. 2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" aus dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.5.) im Stadtteil Buchheim. 3. beschließt, die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 - 3, 4, 5, 6 sowie nach Bewilligung die Phasen 8 und 9 an ein interdisziplinär besetztes Planungsteam, bestehend aus Fachplanerinnen und Fachplanern der Bereiche Freiraumplanung und Tiefbauingenieurwesen, zu vergeben, 4. beschließt, zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess, die Durchführung eines öffentlichen Workshops bestehend aus zwei Terminen. Alternative: keine Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.10.2017 Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 114.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 79.800 70 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: 1. Anlass und Ziel In der Sitzung am 12.11.2015 hat der Rat die Verwaltung ermächtigt, vorbereitende Arbeiten zur Um- setzung des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" (s. Anlage 2) auszufüh- ren (DS.-Nr.2901/2015). Am 20.12.2016 beschloss der Rat die Erarbeitung der Einzel-IHK sowie die Anerkennung des Bedarfes für die Einzelmaßnahmen (s. Anlage 3). Im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes Starke Veedel - Starkes Köln soll ein Förderantrag für die Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" im Herbst 2018 gestellt werden. Innerhalb des Sozialraumes liegt ein Mangel an Quartiersmittelpunkten als Begegnungsorte vor. Für den Standort, zwischen den Einmündungen der Alte-Wipperfürther Straße und der Johanniterstraße in Buchheim, wurde das Potential eines neuen Quartiersmittelpunkts ermittelt. Durch die Straßenfüh- rungen sind Resträume entstanden, welche als mindergenutzt oder ungestaltet einzuschätzen sind. Insgesamt soll der Straßenraum funktional neu geordnet werden. Durch die Verschmelzung von zer- schnittenen Flächen zu einer zusammenhängenden Platzfläche wird eine Aufwertung des Wohnum- feldes erzielt. Neue Spiel-, Aufenthalts- und Grünelemente sollen den zukünftigen Platz ergänzen, so dass dieser einen neuen attraktiven Treffpunkt für das Stadtviertel Buchheim bildet. Von der Gesamt- fläche des Betrachtungsraumes (6 366 m²) befinden sich derzeit 242 m² nicht in städtischem Eigen- tum. Der Erwerb der Flächen oder die Erstellung eines Nutzungs- oder Gestattungsvertrages werden erforderlich, um eine Förderfähigkeit des gesamten Betrachtungsraumes zu erreichen. Sollten vorge- nannte Schritte nicht umgesetzt werden können, wird der Förderantrag ohne die Fläche von 242 m² gestellt. 2. Durchführung des Verfahrens Es wird vorgesehen, dass Fachplanerinnen oder Fachplaner aus den Bereichen Freiraumplanung 3 und Tiefbauingenieurwesen gemeinsam ein interdisziplinäres Planungsteam bilden. Im Dialog mit der Öffentlichkeit ist ein Konzept für den Platz zu entwickeln, und im Anschluss daran die Ausführung der Maßnahme umzusetzen. Der Erarbeitung des Entwurfes ergibt sich aus den Leistungsphasen 1 - 3 des Leistungsbildes Freianlagen und Verkehrsanlagen nach HOAI 2013, welche federführend von den Freiraumplanerinnen und Freiraumplanern geleitet werden; die Teilnahme an den zwei Work- shops erfolgt als besondere Leistung nach Leistungsbild Freianlagen der Leistungsphase 3. Die Leis- tungsphasen 1 - 3 bilden die Grundlage für einen Förderantrag der Städtebauförderung. Für die folgenden Phasen sind die Fachplanerinnen und Fachplaner des Bereichs Tiefbauwesen fe- derführend. Die Umsetzung der Maßnahme beinhaltet die Leistungsphasen 4, 5, 6 sowie nach Bewil- ligung die Phasen 8 und 9 des Leistungsbildes Freianlagen und Verkehrsanlagen. Leistungen der Phase 7, die Mitwirkung an der Vergabe, werden von der Stadt intern erbracht und dürfen ebenfalls erst nach Bewilligung, d. h. nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides, ausgeführt werden. 3. Beteiligung der Stadtgesellschaft während der Leistungsphasen 1 - 3 Ein Workshop, bestehend aus zwei Terminen, soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Mög- lichkeit bieten, sich aktiv in den Entwurfsprozess einzubringen. Während der Auftaktveranstaltung werden zunächst die Rahmenbedingungen des Platzes vorgestellt. In Gruppen können anschließend, gemeinsam mit dem Planungsteam, Ideen für den Straßenraum entwickelt werden. Die Anregungen aus der ersten Veranstaltung werden von dem Planungsteam in einem zeichnerischen Entwurf um- gesetzt, welcher an dem zweiten Termin präsentiert wird. Ein abschließender Austausch beendet die Veranstaltung. 4. Zeitplan Die Auftaktveranstaltung des Workshops soll Mitte des Jahres 2018 stattfinden, so dass innerhalb des Jahres die Leistungsphasen 1 - 3 abgeschlossen werden können, um den Antrag für das Städte- bauinvestitionsprogramm STEP 2019 zum Herbst 2018 einzureichen. 5. Kosten des Verfahrens Der Aufwand für die Durchführung der Maßnahme wird ohne Ausbaukosten auf etwa 114.000 € brutto geschätzt, die mit Städtebaufördermitteln i. H. v. 70 % bezuschusst werden. Die Refinanzierung die- ser Fördermittel steht aber unter dem Vorbehalt der späteren Anerkennung und Bewilligung der Ge- samtmaßnahme mit derzeit kalkulierten Gesamtkosten von rd. 871.233 €. Der Kostenaufwand umfasst a) die Arbeit von einem interdisziplinären Planungsteam (rund 84 % der Gesamtkosten), b) Sicherheits- und Gesundheitskoordination (rund 9 % der Gesamtkosten), c) die nicht von der Stadt zu erbringenden Dienst- und Sachleistungen zur Durchführung des Ver- fahrens (sogenannte "Regiekosten") (rund 7 % der Gesamtkosten). Die Moderation, sowie die formale, konzeptionelle und inhaltliche Vor- und Nachbereitung und die Begleitung des Verfahrens erfolgt durch die Stadt Köln. Der voraussichtliche Mittelbedarf für 2017 beläuft sich auf 39.869 € netto (47.444 € brutto). Die Mittel sind im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902- 9-1007, "Starke Veedel – Platz Herler Str." mit einem Betrag von 49.750 € berücksichtigt. Für 2018 wurde weiterhin ein Betrag von 47.444 € eingeplant. 4 Der fehlende Differenzbetrag in Höhe von 16.806 € wird im Rahmen der Bewirtschaftung aus dem Städtebauförderungsbudget bereitgestellt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage 4 beigefügt. Anlagen Anlage 1 (Betrachtungsraum Ein Platz an der Herler Straße) Anlage 2 (Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 12.11.2015) Anlage 3 (Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 20.12.2016) Anlage 4 (Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt) -
Anlage 1 (Betrachtungsraum ...)
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N 0 7035 140 210 Meter Maßstab 1:3500Stand: Dezember 2016 %HWUDFKWXQJVUDXP(LQ3ODW]DQGHU+HUOHU6WUDH Anlage 1 -
Anlage 4 (Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt)
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Anlage 4 -
Anlage 2 (Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 12.11.2015)
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Geschäftsführung Rat Frau Kramp Telefon: (0221) 221-22061 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: Petra.Kramp@stadt-koeln.de Datum: 24.02.2017 Auszug aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Rates vom 12.11.2015 öffentlich 10 Allgemeine Vorlagen 10.25 Aufwandsermächtigung für vorbereitende Arbeiten zur geplanten U m- setzung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) "Starke Veedel- Starkes Köln" in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014-2020 2901/2015 Beschluss: Der Rat ermächtigt die Verwaltung vorbereitende Arbeiten zur Umsetzung des Inte- grierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (DS.-Nr. 2899) zu täti- gen. Hierzu gehören z. B. das Einholen von Angeboten für eine externe förder- und vergabespezifische Beratung sowie vorbereitende Arbeiten wie Planungen von Ein- zelmaßnahmen und Bürgerbeteiligungen hierzu. Die Finanzierung dieser vorbereitenden Arbeiten erfolgt im Hj. 2015 aus dem verfüg- baren Budget des Teilplans 0902 Stadtentwicklung. Außerdem beschließt der Rat die Einrichtung eines Aktivierungsfonds über 55.000 € für Aufwendungen zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements im Sinne des Integrierten Handlungskonzeptes. Entsprechende Haushaltsermächtigungen werden im Zuge der Hpl.-Aufstellung 2016 im Teilergebnisplan 0902 berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. $QODJH -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 w end ma Vorlagen-Nummer 2840/2017 Stand: 04.09.2023 Sachstandsbericht Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" aus dem Programm"Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.5.) hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung eines Workshops Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" im Stadtteil Buchheim fest. Die Kosten für das Verfahren werden auf etwa 96.000 € netto (circa 114.000 € brutto) ohne Ausbaukosten geschätzt. Die zur Umsetzung der Maß- nahme erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016/17 im Teilfinanzplan 0902 Stadt- entwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-9-1007 "Starke Veedel – Platz Herler Str." mit ei- nem Betrag von 49.750 € berücksichtigt. Für 2018 wurde weiterhin ein Betrag von 47.444 € eingeplant. Der fehlende Differenzbetrag in Höhe von 16.806 € wird im Rahmen der Be- wirtschaftung aus dem Städtebauförderungsbudget bereitgestellt. 2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" aus dem Pro- gramm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.5.) im Stadtteil Buchheim. 3. beschließt, die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 - 3, 4, 5, 6 sowie nach Bewilligung die Phasen 8 und 9 an ein interdisziplinär besetztes Planungsteam, bestehend aus Fachpla- nerinnen und Fachplanern der Bereiche Freiraumplanung und Tiefbauingenieurwesen, zu vergeben, 4. beschließt, zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess, die Durchführung eines öffentlichen Workshops bestehend aus zwei Terminen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 1.Die veranschlagten Kosten wurden abgerufen. 2. Der Förderantrag zum Städtebauförderprogramm des Landes NRW für die Maßnahme wurde Ende September 2019 an den Fördermittelgeber termingerecht übergeben. Der Antrag 2 wurde vom Fördermittelgeber am 29.06.2020 positiv beschieden, sodass die Planung der Um- setzung weiter erfolgen konnte. 3. Mit dem interdisziplinär besetzten Planungsteam bestehend aus dem Freiraumbüro KRAFT.RAUM. und dem Verkehrsplanungsbüro ambrosius blanke verkehr.infrastruktur wurde ein Stufenvertrag über die angegebenen Leistungsphasen abgeschlossen. 4. Ein Workshop bestehend aus je einem Termin im Juli und August 2018 gab interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv in den Entwurfsprozess einzubringen. Während der Auftaktveranstaltung wurde zunächst die Bestandssituation des Ortes vorge- stellt, um anschließend drei Entwurfsvarianten zur Diskussion zu stellen. Gemeinsam mit dem Planungsteam wurden Anregungen und Ideen zu den einzelnen Varianten gesammelt. Die Vorschläge und Hinweise aus der ersten Veranstaltung wurden von dem Planungsteam in ei- nem zeichnerischen Entwurf umgesetzt, welcher an dem zweiten Termin präsentiert wurde. Erneut wurde der Plan diskutiert und nach der Veranstaltung entsprechend der Anregungen überarbeitet. Die Dokumentation der beiden Workshops ist unter der Anlage 4 des Freigabe- und Baubeschlusses (Vorlagen-Nr. 0461/2019) zu finden. Nächste Schritte: Im nächsten Schritt wurde am 09.12.2019 durch den Beschluss der Bezirksvertretung Mül- heim und des Finanzausschusses der Freigabe- und Baubeschluss der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße"; aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.5.) eingeholt. Weitere Schritte sind unter der Vorlage 0461/2019 zu verfolgen. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Auftrag aus dieser Beschlussvorlage ist erfüllt, es ist kein weiterer Sachstandsbericht geplant. -
Anlage 3 (Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 20.12.2016)
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Geschäftsführung Rat Frau Kramp Telefon: (0221) 221-22061 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: Petra.Kramp@stadt-koeln.de Datum: 24.02.2017 Auszug aus der Niederschrift der 26. Sitzung des Rates vom 20.12.2016 öffentlich 10 Allgemeine Vorlagen 10.32 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Sta r- kes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 - 2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen 2899/2016 Beschluss: 1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Star- kes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumori- entierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifi- schen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Hand- lungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zu- kunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk Bickendorf, Westend und Ossendorf bis Mitte 2017: Bilderstöckchen $QODJH Höhenberg und Vingst bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück Bocklemünd / Mengenich Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil. Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsüber- greifende und –spezifische Förderanträge zu stellen. 4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Ein- zelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehalt- lich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah- lungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt. 5. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Dami t entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufes t- legung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf
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09.11.2017 zuletzt
TOP 5.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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