AN/0447/2019
Übertragung der Flächen Brühler Landstraße 1 aus dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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FDP Antrag nach § 3
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www.FDP-Koeln.de An den Vorsitzenden des BA Gebäudewirtschaft Herrn Dr. Schoser Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.04.2019 AN/0447/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 13.05.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 01.07.2019 Übertragung der Flächen Brühler Landstraße 1 aus dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Sehr geehrter Herr Dr. Schoser, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion bittet, folgenden Antrag zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung des BA Gebäudewirtschaft am 13.05.2019 zu setzen: Beschluss: Der BA Gebäudewirtschaft beauftragt die Verwaltung, das im Sondervermögen befindliche Grundstück Brühler Landstraße 1 an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu übertragen mit dem Ziel, die Aufbauten niederzulegen und die Fläche in den Äußeren Grün- gürtel zu integrieren. Begründung: Das genannte Grundstück liegt im Äußeren Grüngürtel und kann wegen des aktuellen Flä- chennutzungsplans nicht vermarktet werden. Es umfasst ca. 1.300 qm Fläche mit ca. 4.000 € Buchwert. Es ist bebaut mit einer alten Holzscheune, die total verfallen ist. Das Grundstück wäre evtl. als Grünausgleichsfläche geeignet bzw. könnte dem Grüngürtel, der in die Zu- ständigkeit des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen fällt, zugeführt werden. Daher ist es sinnvoll, die Fläche aus dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft heraus- zunehmen. Mit freundlichen Grüßen, gez. Ulrich Breite Christtraut Kirchmeyer Fraktionsgeschäftsführer Baupolitische Sprecherin FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/VI
Vorlagen-Nummer
AN/0447/2019
Stand: 04.11.2025
Sachstandsbericht
Übertragung der Flächen Brühler Landstraße 1 aus dem Sondervermögen der
Gebäudewirtschaft an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Beschluss:
Der BA Gebäudewirtschaft beauftragt die Verwaltung, das im Sondervermögen befindliche
Grundstück Brühler Landstraße 1 an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu über-
tragen mit dem Ziel, die Aufbauten niederzulegen und die Fläche in den Äußeren Grüngürtel
zu integrieren.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Grundstück mit einer Größe von 3.777 Quadratmetern wurde mit Übertragungsverfügung
vom 20.05.2020 zum 01.06.2020 von dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft in das All-
gemeine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln zurückübertragen.
Nächste Schritte:
Keine.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt.
Vorab-Auszug BA Gebäudewirtschaft 13.05.2019
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Anlage 1 Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-35591 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 19.06.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 40. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 13.05.2019 öffentlich 2.1 Antrag der FDP-Fraktion vom 01.04.2019 betr. "Übertragung der Flä- chen Brühler Landstraße 1 aus dem Sondervermögen der Gebäude- wirtschaft an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen" AN/0447/2019 SB Kirchmeyer begründet den Antrag mündlich. Frau Rinnenburger, 26 Gebäudewirtschaft, erklärt, dass die Gebäudewirtschaft den Antrag begrüße. Sie informiert, dass die Gebäudewirtschaft mit dem Grünflächenamt die Vereinbarung habe „freigestellte Grundstücke“ abzugeben, d. h. das baufällige Gebäude müsse die Gebäudewirtschaft noch zurückbauen bzw. abreißen, sobald Kapazitäten vorhanden sind. RM Henk-Hollstein spricht sich dafür aus, den Antrag zunächst in die Bezirksvertre- tung Rodenkirchen zu verweisen. Frau Rinnenburger informiert darüber, dass dieses Gebäude/Aufbau das einzige sei, welches noch in diesem Bereich des Grüngürtels liege und es deshalb nicht wieder in Benutzung gegangen sei, weil es dort kein Frischwasser und kein Abwasser gebe, so dass auch eine Nutzungsgenehmigung für dieses Gebäude ausgeschlossen wä- re. RM Brust merkt an, dass aufgrund der Aussage von Frau Rinnenburger der Antrag dahingehend umformuliert werden müsse, dass zunächst das Gebäude niederzule- gen und erst danach an das Grünflächenamt zurückzugeben sei. Frau Henk-Hollstein fügt hinzu, dass i. E. die Fläche formal auch nicht an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sondern in das Vermögen des Amtes für Liegen- schaften übergehen müsste. Zur Beschlussfassung schlägt sie vor, dass diese „vor- behaltlich der positiven Abstimmung in der Bezirksvertretung (BV) 2 (Rodenkirchen)“ erfolgen soll. Nach Auffassung von Herrn Brust ist der Liegenschaftsausschuss zuständiges B e- schlussorgan. Er schlägt vor, dass die BV 2 eingebunden wird und diese Zeit dazu genutzt werden sollte, den Antrag umzuformulieren, da er in dieser Form nicht be- schlussfähig sei. Frau Kirchmeyer äußert, dass sie -nach entsprechender Beschlussfassung im hiesi- gen Ausschuss- davon ausgehe, dass die Verwaltung automatisch die notwendigen Schritte zur Umsetzung gemäß Zuständigkeitsordnung einleiten werde. Frau Henk-Hollstein merkt an, dass Anträge im Optimalfall so auf den Weg gebracht werden, dass sie eindeutig sind. Frau Halberstadt-Kausch stimmt den Äußerungen von SB Kirchmeyer zu und ve r- deutlicht, dass dieses ein politisches Gremium sei, dessen Aufgabe es nicht sei, An- träge verwaltungskonform zu formulieren. Der Maßgabe „Vorbehaltlich Zustimmung der BV“ könne sie sich anschließen; wie die Verwaltung das dann umsetze (> unter den Fragestellungen: was muss zuerst erfolgen und welches Gremium ist entschei- dungsbefugt), sei nicht Angelegenheit bzw. Aufgabe der Politik. Vorsitzender Dr. Schoser lässt gem. Vorschlag von RM Henk-Hollstein abstimmen. Beschluss: Der BA Gebäudewirtschaft beauftragt die Verwaltung, das im Sondervermögen be- findliche Grundstück Brühler Landstraße 1 an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu übertragen mit dem Ziel, die Aufbauten niederzulegen und die Fläche in den Äußeren Grüngürtel zu integrieren. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0447/2019
- Typ
- FDP/KSG Antrag nach § 3
- Datum
- 08.01.2020
- Erstellt
- 29.03.2019 12:49