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AN/0447/2019

Übertragung der Flächen Brühler Landstraße 1 aus dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen

FDP/KSG Antrag nach § 3 08.01.2020

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 13.05.2019, TOP 2.1

FDP Antrag nach § 3

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Vorab-Auszug BA Gebäudewirtschaft 13.05.2019

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FDP Antrag nach § 3

1900 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An den Vorsitzenden des BA Gebäudewirtschaft  
Herrn Dr. Schoser 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.04.2019 
AN/0447/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 13.05.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 01.07.2019 
 
Übertragung der Flächen Brühler Landstraße 1 aus dem Sondervermögen der 
Gebäudewirtschaft an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Sehr geehrter Herr Dr. Schoser, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion bittet, folgenden Antrag zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung des 
BA Gebäudewirtschaft am 13.05.2019 zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
Der BA Gebäudewirtschaft beauftragt die Verwaltung, das im Sondervermögen befindliche 
Grundstück Brühler Landstraße 1 an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu 
übertragen mit dem Ziel, die Aufbauten niederzulegen und die Fläche in den Äußeren Grün-
gürtel zu integrieren. 
 
Begründung: 
 
Das genannte Grundstück liegt im Äußeren Grüngürtel und kann wegen des aktuellen Flä-
chennutzungsplans nicht vermarktet werden. Es umfasst ca. 1.300 qm Fläche mit ca. 4.000 
€ Buchwert. Es ist bebaut mit einer alten Holzscheune, die total verfallen ist. Das Grundstück 
wäre evtl. als Grünausgleichsfläche geeignet bzw. könnte dem Grüngürtel, der in die Zu-
ständigkeit des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen fällt, zugeführt werden. 
Daher ist es sinnvoll, die Fläche aus dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft heraus-
zunehmen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
gez. Ulrich Breite    Christtraut Kirchmeyer 
Fraktionsgeschäftsführer   Baupolitische Sprecherin 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

953 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/VI 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0447/2019
Stand: 04.11.2025 
Sachstandsbericht  
Übertragung der Flächen Brühler Landstraße 1 aus dem Sondervermögen der 
Gebäudewirtschaft an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Beschluss:  
Der BA Gebäudewirtschaft beauftragt die Verwaltung, das im Sondervermögen befindliche 
Grundstück Brühler Landstraße 1 an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu über-
tragen mit dem Ziel, die Aufbauten niederzulegen und die Fläche in den Äußeren Grüngürtel 
zu integrieren. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Grundstück mit einer Größe von 3.777 Quadratmetern wurde mit Übertragungsverfügung 
vom 20.05.2020 zum 01.06.2020 von dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft in das All-
gemeine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln zurückübertragen. 
Nächste Schritte: 
Keine.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Entfällt.

Vorab-Auszug BA Gebäudewirtschaft 13.05.2019

3641 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Frau Kleindienst 
Telefon:  (0221) 221-35591  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de 
Datum: 19.06.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 40. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft  vom 13.05.2019  
öffentlich 
2.1 Antrag der FDP-Fraktion vom 01.04.2019 betr. "Übertragung der Flä-
chen Brühler Landstraße 1 aus dem Sondervermögen der Gebäude-
wirtschaft an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen" 
AN/0447/2019 
 
SB Kirchmeyer begründet den Antrag mündlich.  
 
Frau Rinnenburger, 26 Gebäudewirtschaft, erklärt, dass die Gebäudewirtschaft den 
Antrag begrüße. Sie informiert, dass die Gebäudewirtschaft mit dem Grünflächenamt 
die Vereinbarung habe „freigestellte Grundstücke“ abzugeben, d. h. das baufällige 
Gebäude müsse die Gebäudewirtschaft noch zurückbauen bzw. abreißen, sobald 
Kapazitäten vorhanden sind.  
 
RM Henk-Hollstein spricht sich dafür aus, den Antrag zunächst in die Bezirksvertre-
tung Rodenkirchen zu verweisen.  
 
Frau Rinnenburger informiert darüber, dass dieses Gebäude/Aufbau das einzige sei, 
welches noch in diesem Bereich des Grüngürtels liege und es deshalb nicht wieder 
in Benutzung gegangen sei, weil es dort kein Frischwasser und kein Abwasser gebe, 
so dass auch eine Nutzungsgenehmigung für dieses Gebäude ausgeschlossen wä-
re.  
 
RM Brust merkt an, dass aufgrund der Aussage von Frau Rinnenburger der Antrag 
dahingehend umformuliert werden müsse, dass zunächst das Gebäude niederzule-
gen und erst danach an das Grünflächenamt zurückzugeben sei.

Frau Henk-Hollstein fügt hinzu, dass i. E. die Fläche formal auch nicht an das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen sondern in das Vermögen des Amtes für Liegen-
schaften übergehen müsste. Zur Beschlussfassung schlägt sie vor, dass diese „vor-
behaltlich der positiven Abstimmung in der Bezirksvertretung (BV) 2 (Rodenkirchen)“ 
erfolgen soll.  
 
Nach Auffassung von Herrn Brust ist der Liegenschaftsausschuss zuständiges B e-
schlussorgan. Er schlägt vor, dass die BV 2 eingebunden wird und diese Zeit dazu 
genutzt werden sollte, den Antrag umzuformulieren, da er in dieser Form nicht be-
schlussfähig sei. 
 
Frau Kirchmeyer äußert, dass sie -nach entsprechender Beschlussfassung im hiesi-
gen Ausschuss- davon ausgehe, dass die Verwaltung automatisch die notwendigen 
Schritte zur Umsetzung gemäß Zuständigkeitsordnung einleiten werde.   
 
Frau Henk-Hollstein merkt an, dass Anträge im Optimalfall so auf den Weg gebracht 
werden, dass sie eindeutig sind.  
 
Frau Halberstadt-Kausch stimmt den Äußerungen von SB Kirchmeyer zu und ve r-
deutlicht, dass dieses ein politisches Gremium sei, dessen Aufgabe es nicht sei, An-
träge verwaltungskonform zu formulieren. Der Maßgabe „Vorbehaltlich Zustimmung 
der BV“ könne sie sich anschließen; wie die Verwaltung das dann umsetze (> unter 
den Fragestellungen: was muss zuerst erfolgen und welches Gremium ist entschei-
dungsbefugt), sei nicht Angelegenheit bzw. Aufgabe der Politik.  
 
Vorsitzender Dr. Schoser lässt gem. Vorschlag von RM Henk-Hollstein abstimmen.  
 
Beschluss:  
  
Der BA Gebäudewirtschaft beauftragt die Verwaltung, das im Sondervermögen be-
findliche Grundstück Brühler Landstraße 1 an das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen zu übertragen mit dem Ziel, die Aufbauten niederzulegen und die Fläche 
in den Äußeren Grüngürtel zu integrieren. 
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls 
die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) zustimmt. 
 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

13.05.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0447/2019
Typ
FDP/KSG Antrag nach § 3
Datum
08.01.2020
Erstellt
29.03.2019 12:49