0412/2023
Ausbau Park+Ride und Bike+Ride
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
6624 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 03.03.2023 0412/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 07.03.2023 Ausbau Park+Ride und Bike+Ride hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2023, TOP 5.2.3 Zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2023 hat die FDP-Fraktion eine Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zum Ausbau Park+Ride und Bike+Ride gestellt. Hintergrund ist die Veröffentlichung des regionalen P+R-Konzepts des NVR (seit 1.1.2023 „go.Rheinland“) und die darin gegebenen Handlungsempfehlungen. Auf die Fragen nimmt die Verwaltung folgendermaßen Stellung: Frage 1: „Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem Konzept?“ Antwort der Verwaltung: An dieser Stelle wird auf die Mitteilung der Verwaltung zum regionalen P+R-Konzept für den NVR verwiesen (Vorlagen-Nr. 0411/2023), die parallel zur Beantwortung der Anfrage in den Verkehrsausschuss eingebracht wird. Frage 2: „Welche Planungen hat die Verwaltung zu den genannten Standorten?“ Frage 3: „Welche Planungen hat die Verwaltung zu den übrigen, oben nicht genannten Standorten?“ Frage 4: „Wann ist mit der Fertigstellung der entsprechenden Anlagen zu rechnen?“ Antwort der Verwaltung: Die Fragen 2-4 werden gesammelt beantwortet. Bezüglich der geplanten Ausbaumaßnahmen in Bezug auf Park-and-Ride wird auf die Mitteilung der Verwaltung zum regionalen P+R- Konzept für den NVR verwiesen (Mitteilung 0411/2023; siehe oben). Hinsichtlich der Ausbauplanungen im Bereich Bike-and-Ride gibt es an vielen Standorten so- wohl von Seiten der Verwaltung als auch der KVB AG Sanierungs- und/oder Ausbauplanun- gen, die untereinander abgestimmt werden. Die KVB betrachtet im Rahmen ihres Erneuerungskonzepts insgesamt 57 Stadtbahnhaltestel- len, an denen sie eigene Fahrradabstellanlagen unterhält. Das Konzept unterteilt die Standor- te in drei Stufen: Stufe 1: 10 Standorte mit 1:1-Erneuerung der vorhandenen Standorte ohne Kapazitäts- und Typänderung (Rahmenhalter, Überdachung, Fahrradboxen) der Fahrradabstellan- lagen. Stufe 2: Standorte mit Änderungsbedarf und geringerem Klärungsbedarf. 2 Stufe 3: Standorte mit Änderungsbedarf und höherem Klärungsbedarf (z. B. wegen Grundstückseigentum etc.). Die Realisierung der 1:1 Erneuerung der 10 Standorte aus der ersten Stufe ist bereits mit der Verwaltung abgestimmt und befindet sich aktuell in der KVB-internen Bearbeitung. Die Zuord- nung der 47 Standorte zu Stufe 2 oder 3 ergibt sich aus der weiteren Abstimmung mit der Verwaltung. Die Abstimmung und Fertigstellung des planerischen Konzepts wird für das Früh- jahr angestrebt. Während die Realisierung der zweiten Stufe anschließend relativ zeitnah um- gesetzt werden kann, kann die Umsetzung der dritten Stufe aufgrund des höheren Klärungs- bedarfs voraussichtlich erst mittelfristig erfolgen. Die KVB unterhält an den Standorten Wahn S-Bahn, Godorf Bf., Bf. Porz, Sürth Bf., Worrin- gen S-Bahn, Dellbrück S-Bahn keine eigenen B+R-Anlagen und verfolgt dem entsprechend an diesen Standorten keine Ausbaupläne. Für den Standort Bf. Rodenkirchen ist eine Erweite- rung vorgesehen, da die Anlagen dort überlastet sind. Auch die gut ausgelastete B+R-Anlage am Heinrich-Lübke-Ufer soll ausgebaut werden, obwohl diese nicht überlastet ist. Der Stand- ort weist jedoch gute Standortvoraussetzungen auf, die für eine Erweiterung sprechen. Die B+R-Anlage in Zündorf ist derzeit nur teilweise ausgelastet. Hier sollen insbesondere die Fahrradboxen anders vermarktet werden, um die Auslastung zu erhöhen bzw. durch eine Fahrradsammelgarage ersetzt werden, um das Angebot attraktiver zu gestalten. Die jeweilige Dimensionierung der Erweiterungen wird gemeinsam mit der Verwaltung festgelegt. Die Verwaltung selbst evaluiert die Auslastung aller B+R-Anlagen regelmäßig und leitet auf Basis der Erhebungsergebnisse Ausbaubedarfe ab, die über verschiedene Ausbaustufen suk- zessive bedient werden sollen. Hierzu stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Mit Blick auf die konkret benannten Standorte sind im Rahmen laufender Förderprojekte Op- timierungen und Angebotsausweitungen an den Standorten Bf. Worringen und Pf. Porz vor- gesehen. In Worringen steht die Verwaltung aktuell mit der DB in Kontakt, um konkret durch Fahrradsammelgaragen die Angebote für Pendlerinnen und Pendler zu erweitern. Für Porz wurde seinerzeit ebenfalls ein Erweiterungsbedarf ermittelt; konkrete Planungen liegen hierzu noch nicht vor. In Weiden-West soll im Rahmen eines Förderprojekts des Bundes der erste Bike-Tower er- richtet werden, um der hohen Nachfrage an sicheren und mietfähigen Abstellplätzen gerecht zu werden. Ein solches Modell ist auch für die Haltestelle Schlebusch vorgesehen und erfolgt im Rahmen der Umgestaltung der Haltestelle durch die KVB. An den Haltestellen Köln-Lövenich, Köln-Holweide sowie Köln-Mülheim werden ebenfalls Er- weiterungen vorgenommen. Dies erfolgen, wie in Worringen auch, in enger Abstimmung mit der DB AG im Rahmen des Förderprogramms „Offensive Fahrradparken“. Aufgrund der unterschiedlichen Projektverläufe und Abstimmungen kann zum jetzigen Zeit- punkt kein konkretes Umsetzungsdatum genannt werden. Die Handlungsempfehlungen bezüglich Bike-and-Ride aus dem aktuellen NVR-Konzept wer- den als eine weitere Prüfgröße in die weiteren Standortplanungen von KVB und Verwaltung einfließen, sofern diese noch nicht abgeschlossen sind. Frage 5: „Inwieweit will die Verwaltung auf die Bewirtschaftung verschiedener Anlagen ver- zichten, um den Anreiz zur Benutzung zu erhöhen?“ Antwort der Verwaltung: Verwaltung und KVB werden nicht auf die Bewirtschaftung der in dem Konzept als bewirt- schaftete P+R-Anlagen ausgewiesenen Standorte verzichten. Hintergrund ist die Definition von Bewirtschaftung, die in dem Konzept Anwendung findet. In der Fußnote auf S. 32 heißt es hierzu: „Unter Bewirtschaftung wird hier sowohl die Erhebung von Parkgebühren als auch eine andere Nutzungseinschränkung verstanden, die lediglich darauf abzielt, sicherzustellen, dass die Anlage nur von ÖPNV-Nutzern genutzt wird.“ Im Falle der in Rede stehenden Anlagen besagt dies, dass an den Standorten Nutzungsbedingungen aushängen, die die Nutzer*innen 3 darauf hinweisen, dass ein Parken nur im Zusammenhang mit der Nutzung des ÖPNV- Angebots zulässig ist. An den Standorten, an denen ein Parken auch ohne Nutzung des ÖPNV ermöglicht wird, gelten dann entsprechend zu entrichtende Nutzungsentgelte. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0412/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 03.03.2023
- Erstellt
- 27.01.2023 12:12