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0412/2023

Ausbau Park+Ride und Bike+Ride

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 03.03.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 07.03.2023, TOP 6.7

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6624 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 03.03.2023 
 0412/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 07.03.2023 
 
Ausbau Park+Ride und Bike+Ride 
hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2023, 
TOP 5.2.3 
Zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2023 hat die FDP-Fraktion eine Anfrage 
gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zum Ausbau Park+Ride und Bike+Ride gestellt. 
Hintergrund ist die Veröffentlichung des regionalen P+R-Konzepts des NVR (seit 1.1.2023 
„go.Rheinland“) und die darin gegebenen Handlungsempfehlungen. 
 
Auf die Fragen nimmt die Verwaltung folgendermaßen Stellung: 
 
Frage 1: „Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem Konzept?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
An dieser Stelle wird auf die Mitteilung der Verwaltung zum regionalen P+R-Konzept für den 
NVR verwiesen (Vorlagen-Nr. 0411/2023), die parallel zur Beantwortung der Anfrage in den 
Verkehrsausschuss eingebracht wird. 
 
Frage 2: „Welche Planungen hat die Verwaltung zu den genannten Standorten?“ 
Frage 3: „Welche Planungen hat die Verwaltung zu den übrigen, oben nicht genannten 
Standorten?“ 
Frage 4: „Wann ist mit der Fertigstellung der entsprechenden Anlagen zu rechnen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Fragen 2-4 werden gesammelt beantwortet. Bezüglich der geplanten Ausbaumaßnahmen 
in Bezug auf Park-and-Ride wird auf die Mitteilung der Verwaltung zum regionalen P+R-
Konzept für den NVR verwiesen (Mitteilung 0411/2023; siehe oben). 
 
Hinsichtlich der Ausbauplanungen im Bereich Bike-and-Ride gibt es an vielen Standorten so-
wohl von Seiten der Verwaltung als auch der KVB AG Sanierungs- und/oder Ausbauplanun-
gen, die untereinander abgestimmt werden. 
 
Die KVB betrachtet im Rahmen ihres Erneuerungskonzepts insgesamt 57 Stadtbahnhaltestel-
len, an denen sie eigene Fahrradabstellanlagen unterhält. Das Konzept unterteilt die Standor-
te in drei Stufen: 
 
 Stufe 1: 10 Standorte mit 1:1-Erneuerung der vorhandenen Standorte ohne Kapazitäts- 
und Typänderung (Rahmenhalter, Überdachung, Fahrradboxen) der Fahrradabstellan-
lagen. 
 Stufe 2: Standorte mit Änderungsbedarf und geringerem Klärungsbedarf.

2 
 
 Stufe 3: Standorte mit Änderungsbedarf und höherem Klärungsbedarf (z. B. wegen 
Grundstückseigentum etc.). 
 
Die Realisierung der 1:1 Erneuerung der 10 Standorte aus der ersten Stufe ist bereits mit der 
Verwaltung abgestimmt und befindet sich aktuell in der KVB-internen Bearbeitung. Die Zuord-
nung der 47 Standorte zu Stufe 2 oder 3 ergibt sich aus der weiteren Abstimmung mit der 
Verwaltung. Die Abstimmung und Fertigstellung des planerischen Konzepts wird für das Früh-
jahr angestrebt. Während die Realisierung der zweiten Stufe anschließend relativ zeitnah um-
gesetzt werden kann, kann die Umsetzung der dritten Stufe aufgrund des höheren Klärungs-
bedarfs voraussichtlich erst mittelfristig erfolgen. 
 
Die KVB unterhält an den Standorten Wahn S-Bahn, Godorf Bf., Bf. Porz, Sürth Bf., Worrin-
gen S-Bahn, Dellbrück S-Bahn keine eigenen B+R-Anlagen und verfolgt dem entsprechend 
an diesen Standorten keine Ausbaupläne. Für den Standort Bf. Rodenkirchen ist eine Erweite-
rung vorgesehen, da die Anlagen dort überlastet sind. Auch die gut ausgelastete B+R-Anlage 
am Heinrich-Lübke-Ufer soll ausgebaut werden, obwohl diese nicht überlastet ist. Der Stand-
ort weist jedoch gute Standortvoraussetzungen auf, die für eine Erweiterung sprechen. Die 
B+R-Anlage in Zündorf ist derzeit nur teilweise ausgelastet. Hier sollen insbesondere die 
Fahrradboxen anders vermarktet werden, um die Auslastung zu erhöhen bzw. durch eine 
Fahrradsammelgarage ersetzt werden, um das Angebot attraktiver zu gestalten. Die jeweilige 
Dimensionierung der Erweiterungen wird gemeinsam mit der Verwaltung festgelegt. 
 
Die Verwaltung selbst evaluiert die Auslastung aller B+R-Anlagen regelmäßig und leitet auf 
Basis der Erhebungsergebnisse Ausbaubedarfe ab, die über verschiedene Ausbaustufen suk-
zessive bedient werden sollen. Hierzu stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. 
Mit Blick auf die konkret benannten Standorte sind im Rahmen laufender Förderprojekte Op-
timierungen und Angebotsausweitungen an den Standorten Bf. Worringen und Pf. Porz vor-
gesehen. In Worringen steht die Verwaltung aktuell mit der DB in Kontakt, um konkret durch 
Fahrradsammelgaragen die Angebote für Pendlerinnen und Pendler zu erweitern. Für Porz 
wurde seinerzeit ebenfalls ein Erweiterungsbedarf ermittelt; konkrete Planungen liegen hierzu 
noch nicht vor. 
 
In Weiden-West soll im Rahmen eines Förderprojekts des Bundes der erste Bike-Tower er-
richtet werden, um der hohen Nachfrage an sicheren und mietfähigen Abstellplätzen gerecht 
zu werden. Ein solches Modell ist auch für die Haltestelle Schlebusch vorgesehen und erfolgt 
im Rahmen der Umgestaltung der Haltestelle durch die KVB. 
 
An den Haltestellen Köln-Lövenich, Köln-Holweide sowie Köln-Mülheim werden ebenfalls Er-
weiterungen vorgenommen. Dies erfolgen, wie in Worringen auch, in enger Abstimmung mit 
der DB AG im Rahmen des Förderprogramms „Offensive Fahrradparken“. 
 
Aufgrund der unterschiedlichen Projektverläufe und Abstimmungen kann zum jetzigen Zeit-
punkt kein konkretes Umsetzungsdatum genannt werden.  
 
Die Handlungsempfehlungen bezüglich Bike-and-Ride aus dem aktuellen NVR-Konzept wer-
den als eine weitere Prüfgröße in die weiteren Standortplanungen von KVB und Verwaltung 
einfließen, sofern diese noch nicht abgeschlossen sind. 
 
Frage 5: „Inwieweit will die Verwaltung auf die Bewirtschaftung verschiedener Anlagen ver-
zichten, um den Anreiz zur Benutzung zu erhöhen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Verwaltung und KVB werden nicht auf die Bewirtschaftung der in dem Konzept als bewirt-
schaftete P+R-Anlagen ausgewiesenen Standorte verzichten. Hintergrund ist die Definition 
von Bewirtschaftung, die in dem Konzept Anwendung findet. In der Fußnote auf S. 32 heißt es 
hierzu: „Unter Bewirtschaftung wird hier sowohl die Erhebung von Parkgebühren als auch eine 
andere Nutzungseinschränkung verstanden, die lediglich darauf abzielt, sicherzustellen, dass 
die Anlage nur von ÖPNV-Nutzern genutzt wird.“ Im Falle der in Rede stehenden Anlagen 
besagt dies, dass an den Standorten Nutzungsbedingungen aushängen, die die Nutzer*innen

3 
 
darauf hinweisen, dass ein Parken nur im Zusammenhang mit der Nutzung des ÖPNV-
Angebots zulässig ist. An den Standorten, an denen ein Parken auch ohne Nutzung des 
ÖPNV ermöglicht wird, gelten dann entsprechend zu entrichtende Nutzungsentgelte. 
 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

07.03.2023 Verkehrsausschuss
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0412/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
03.03.2023
Erstellt
27.01.2023 12:12