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Parksituation in Köln-Heimersdorf

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2988/2018 vom 24.09.2018

Stand: Am 15.11.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 2988/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 Parksituation in Köln-Heimersdorf hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 13.09.2018, TOP 7.2.7 Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Warum wurden die Anwohner nicht über die Einrichtung der gebührenpflichtigen Parkplätze informiert? 2. Ist es unter diesen Umständen möglich, Anwohnerparkplätze einzurichten? 3. Wenn ja, in welcher Form werden dann die Anwohner informiert?“ Antwort der Verwaltung: 1. Die Vorlage zur Einrichtung von bewirtschafteten Stellplätzen wurde auf Bitten der Bürger- schaft (IG EKZ Heimersdorf) erstellt und durch den Beschluss der Bezirksvertretung Chorwei- ler bekräftigt. Aus diesem Grund musste davon ausgegangen werden, dass die Bürgerinnen und Bürger dies entsprechend wünschen. In der Sitzung vom 19.04.2018 wurde die Verwal- tung beauftragt, 20 gebührenpflichtige Kurzzeitparkplätze einzurichten. Es handelt sich bei der Umsetzung des Beschlusses um ein laufendes Geschäft der Verwaltung. Eine separate Bür- gerinformation erfolgt beim Umsetzen von derartigen Beschlüssen nicht, da diese Regelung für jeden Autofahrer eindeutig zu erkennen ist. 2. Die Errichtung von Anwohnerparkplätzen setzt ein Bewohnerparkgebiet voraus. In diesem Fall müssten Großteile der Parkplätze bewirtschaftet werden. Für eine Einrichtung sind im Vorfeld Verkehrserhebungen des ruhenden Verkehrs durchzuführen. Bewohnerparkgebiete erfüllen nur in Bereichen ihren Zweck, in denen ein hohes Aufkommen von Fremdparkern herrscht. Sollte die Bezirksvertretung Chorweiler der Auffassung sein, dass dies auf Heimersdorf zutrifft, müsste sie die Verwaltung mit der Durchführung entsprechender Erhebungen beauftragen. Die Bewohner eines Bewohnerparkgebietes können einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit diesem Ausweis können die Bewohner, für eine jährliche Verwaltungsgebühr von 30 € für das Ausstellen des Bewohnerparkausweises, ohne Entrichtung von Parkgebühren und Beach- tung der Höchstparkdauer auf den bewirtschafteten Stellplätzen innerhalb des Bewohnerpark- gebietes parken. 3. Bevor Bewohnerparkgebiete eingerichtet werden, bekommen die Anwohner per Brief alle nöti- gen Informationen zum Thema Bewohnerparken zugestellt.

Beratungsverlauf

  1. 15.11.2018

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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