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A-R/0015/2013

Wohnen muss bezahlbar bleiben

Antrag an den Rat 09.04.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.04.2013, TOP 14.1

Originalantrag

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Originalantrag

9915 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0015/2013 
 
  08.04.2013  
 
 
 
 
Antrag 
 
 
Wohnen muss bezahlbar bleiben! 
 
 
Münster ist einer zukunftsorientierten Wohnstandortpolitik und Stadtentwicklung ebenso ver- 
pflichtet wie einer sozialverantwortlichen Wohnraumversorgung. Die zunehmende Woh- 
nungsknappheit und stark steigende Preise bei Neuvermietungen bedeuten für immer mehr 
Haushalte eine steigende Belastung mit Wohnkosten. Der zum 1. April erschienene neue 
Mietspiegel belegt den Anstieg des Mietniveaus. Wechsel in angemessene Wohnungen 
müssen unterbleiben oder das Wohnen in vertrauten Quartieren und Nachbarschaften wird 
unmöglich. Insbesondere für junge Familien, für Menschen mit Behinderung und ältere Men- 
schen aber auch für Studierende und Auszubildende wird es zunehmend schwierig, eine 
bezahlbare Wohnung in der Stadt zu finden oder zu halten. 
 
Bereits 2010 hatte die CDU-Fraktion beantragt, ein umsetzungsorientiertes Handlungskon- 
zept zu erstellen, um darauf aufbauend weitere Impulse für die Schaffung preiswerten Wohn- 
raums in der Stadt zu setzen. Dieses Konzept wird derzeit erarbeitet. Folgende wesentliche 
Leitorientierungen sind zu berücksichtigen: 
 
 
 
Münster benötigt mehr Wohnraum! 
 
 
 Das Land wird aufgefordert, die Wohnungsbauförderung neu zu konzipieren und 
die Mittel für den sozialen Wohnungsbau zu erhöhen. 
 
Die Zahl der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen ist weiter rückläufig. Die 
Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus durch das Land Nordrhein-Westfalen reicht nicht 
aus, den Status quo zu erhalten. Die Stadt Münster schöpft die zur Verfügung stehenden 
Fördermittel stets aus und selbst Nachbewilligungen reichen regelmäßig nicht, um die beab- 
sichtigten Investitionen in Sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen. Das Land wird daher 
aufgefordert, die Mittel für den sozialen Wohnungsbau zu erhöhen.  Niedrige Kapital- 
marktzinsen und steigende Immobilienpreise erfordern neue Grundlagen der Wohnungsbau- 
förderung. Die bisherige Kreditfinanzierung ist zunehmend unattraktiv und schafft es immer 
weniger, die notwendige Unterstützung für den sozialen Wohnungsbau zu liefern. Das Land 
ist daher gefordert, die Wohnungsbauförderung auf neue Beine zu stellen. 
 
 
 Die Stadt schafft kurzfristig die nötigen Voraussetzungen für den Neubau von 
Mietwohnungen im mittleren Preissegment.

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
Schon im Jahr 2009 haben die Ergebnisse des interfraktionellen Arbeitskreises zur Woh- 
nungspolitik gezeigt, dass der Wohnungsknappheit nicht nur mit mehr Sozialwohnungen 
begegnet werden kann. Auch neuere Studien wie die jüngst veröffentlichte Studie „Strategien 
für bezahlbares Wohnen in der Stadt“ verdeutlichen, dass gerade der Neubau von Wohnun- 
gen im sog. mittleren Mietpreissegment die kurzfristig wirksamste Entlastung des ange- 
spannten Wohnungsmarktes bringen kann. Hiervon profitieren die Haushalte mit mittlerem 
Einkommen, die zunehmend dem Nachfragedruck auf dem Wohnungsmarkt ausgesetzt sind 
und erfolglos angemessenen Wohnraum suchen. Gleichzeitig wird direkt oder mittelbar das 
untere Preissegment entlastet. So wird bezahlbarer Wohnraum geschaffen, ohne uner- 
wünschten Effekten wie zunehmender Segregation Vorschub zu leisten. 
 
 Die städtische Wohn+Stadtbau übernimmt eine stärkere Rolle bei der Schaffung 
von bezahlbarem Wohnraum  
 
Die zurückliegenden Jahre haben gezeigt, dass die am Wohnungsmarkt Beteiligten nicht in 
ausreichendem Maße Wohnraum schaffen. Neben Anreizen und Erleichterungen ist die 
Stadt gefordert, mit besonderem Engagement Vorbild zu sein. Die städtische Wohnungsge- 
sellschaft Wohn+Stadtbau leistet seit vielen Jahren eine hervorragende Arbeit für sozial aus- 
gewogenes Wohnen und Leben in der Stadt. Gleichzeitig hilft der wirtschaftliche Erfolg der 
Stadt, weitere wichtige Aufgaben wahrzunehmen. Die überragende Bedeutung der Schaf- 
fung bezahlbaren Wohnraums macht es erforderlich, dass die Wohn+Stadtbau in deut- 
lich stärkerem Maße Mietwohnraum schafft. Um dies auch wirtschaftlich umsetzen zu 
können, sind ihr mehr Eigenmittel zu belassen.  
 
 Die Verwaltung identifiziert bis September Standorte für eine sensible Innenent- 
wicklung 
 
Wohnraum braucht Fläche. Die Stadt Münster bekennt sich zu einem verantwortungsbe- 
wussten und schonenden Umgang mit der Fläche. Daher hat die Innenentwicklung Vorrang. 
Hier kommen sowohl Umwandlungen von Büroimmobilien als auch von Gewerbeimmobilien 
in Wohnimmobilien in Betracht. Es kann aber auch die Erhöhung von Geschossigkeiten oder 
die Schaffung von Wohnraum auf bisherigen Freiflächen sein. Die Erfahrungen zeigen, dass 
hier gelungene Lösungen möglich sind, aber oft auf Widerstände in der Nachbarschaft sto- 
ßen. Anhand von Beispielen soll im Handlungskonzept eine Grundlage für neues Bauen im 
Bestand dargestellt werden. 
 
 Neue Baulandflächen müssen erschlossen werden 
 
Etwa 1.500 Wohneinheiten müssen im Durchschnitt der kommenden Jahre errichtet werden, 
um einer weiteren Wohnungsverknappung und Preissteigerungen entgegenzuwirken. In der 
letzten Sitzung des Arbeitskreises „Wohnen in Münster“ wurde deutlich: Alleine die Innen- 
entwicklung und die Nutzung vorhandener Baulandreserven reichen nicht aus, die nötigen 
Flächen bereitzustellen. Daher müssen unter Wahrung und Berücksichtung bewährter Ent- 
wicklungskriterien (z.B. ÖPNV/SPNV-Anbindung, Infrastrukturauslastung, Schutz der Grün- 
ordnung) neue Standorte für die Baulandausweisung entwickelt werden.

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
 
Anreize für mehr Wohnraum schaffen 
 
 
 Die Vergabe von Wohnbauflächen richtet sich nach der Konzeptqualität 
 
Die Entwicklung neuer Wohnstandorte darf sich nicht nur nach Kriterien wie Höchstpreis 
oder alleinigen Investoreninteressen ausrichten. Vielmehr muss die Qualität der zugrunde 
liegenden Konzepte maßgebliches Kriterium bei der Grundstücksvergabe sein. Auf diese 
Weise können sowohl in stärkerem Maße wohnungspolitische Vorstellungen Platz greifen, 
als auch Nachfragegruppen am Wohnungsmarkt erfolgreich sein, wie z.B. Genossenschaf- 
ten oder gemeinschaftliches Wohnen junger Familien, die bei einem anderen Vorgehen un- 
berücksichtigt blieben. Schließlich kann über die Konzeptvergabe der Anteil an Sozialwoh- 
nungen und Wohnungen im mittleren Preissegment abgesichert werden. So kann eine nach- 
haltig zukunftssichere Quartiersentwicklung begünstigt werden. Künftig sollen vorrangig 
Konzeptqualitäten wie die Berücksichtigung von Generationengerechtigkeit, die 
Durchmischung von Quartieren, die Anteile von Wohnungen im mittleren Preisseg- 
ment und von Sozialwohnungen, die Absicherung der quartiersorientierten Versor- 
gungsstruktur eine Rolle spielen.  
 
 
 Investitionen in Wohnen sollen durch beschleunigte und unterstützte Genehmi- 
gungsverfahren erleichtert werden 
 
Der Wohnungsmarkt in Münster ist nicht durch einige wenige große Wohnungsgesellschaf- 
ten geprägt, sondern durch zahlreiche Einzeleigentümer und kleine unternehmerische Anbie- 
ter. Gerade die Einzeleigentümer sind eine Zielgruppe, die sich z.B. aus Gründen der Alters- 
vorsorge bei der Schaffung von Wohnraum engagiert oder engagieren könnte, aber der Un- 
terstützung bedarf. Gerade für diese Zielgruppe soll durch die Beschleunigung und Ab- 
stimmung von Genehmigungsverfahren eine Hilfestellung gegeben werden.  Aber nicht 
nur innerhalb der Verwaltung kann Unterstützung ermöglicht werden. Die Verwaltung wird 
aufgefordert, nach dem Beispiel anderer Netzwerke (z.B. Schimmelnetzwerk, Energie- 
berater) Hilfestrukturen zu initiieren.  
 
 
 
Wohnraum für eine generationengerechte Stadt 
 
 
 Familien, Ältere und Menschen mit Behinderung stehen im Mittelpunkt  
 
Gerade Familien, älter werdende Menschen und Menschen mit Behinderung brauchen die 
besondere Unterstützung auf dem Wohnungsmarkt. Daher sollen sie und ihre Anforderungen 
an das Wohnen in der Stadt besondere Beachtung finden.

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
 
Bündnis für Wohnen in Münster 
 
 Die Stadt bekräftigt und verlängert das „Bündnis für Wohnen in Münster“  
 
Die Stadt Münster kann nur dann erfolgreich bei dem Bemühen für mehr bezahlbaren Wohn- 
raum sein, wenn es einen Schulterschluss aller Beteiligter gibt. Alle vorgenannten Maßnah- 
men erfordern von Vielen ein hohes Engagement. Einige Maßnahmen werden auch auf Kon- 
flikte, möglicherweise Widerstände stoßen. Daher ist es wichtig, dass nicht nur Politik und 
Verwaltung hinter diesem Vorgehen stehen, sondern alle, die für das Wohnen in unserer 
Stadt besondere Verantwortung tragen. Seit 2004 hat der Arbeitskreis Wohnen in Münster 
erfolgreich das Wohnen in unserer Stadt mitgestaltet und 2006 ein zunächst auf fünf Jahre 
befristetes „Bündnis für Wohnen in Münster“ geschlossen. Dieses Bündnis sollte auf der 
Basis der veränderten Herausforderungen bekräftigt und verlängert werden.  
 
 
 
gez. 
Stefan Weber 
Gilbert Aldejohann 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Heinz-G. Buddenbäumer 
Olaf Dreßen 
Edgar Drüge 
Wolfhard Ediger 
 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von Göwels 
Richard Halberstadt 
Gilbert Hartmann 
Ludger Janning 
Bruno Kleine Borgmann 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Teresa Küppers 
Franz-P. Graf von Merveldt 
 
 
Christian Moll  
Andreas Nicklas 
Jürgen Ohm 
Robert Otte 
Karin Reismann 
H.-Dieter Sellenriek 
Barbara Stober  
Helga Welker 
Simone Wendland 
Peter Wolfgarten

Beratungsverlauf (1)

17.04.2013 Rat
TOP 14.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mauritzstraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0015/2013
Typ
Antrag an den Rat
Datum
09.04.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37