2524/2024
Kölner Luftreinhalteplan heute und in Zukunft
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/574 Vorlagen-Nummer 27.08.2024 2524/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.09.2024 Kölner Luftreinhalteplan heute und in Zukunft Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP Fraktion aus der Sitzung des Aus- schusses Klima, Umwelt und Grün vom 13.06.2024 (AN/0798/2024) betreffend „Kölner Luftreinhalteplan heute und in Zukunft“ Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung von folgender Fragen zur Luftqualität in Köln im Besonderen und zur novellierten Gesetzgebung im Allgemeinen. 1. Wie hat sich die Luftqualität (Temperatur, Niederschlag, NO, NO2, Feinstaub) zwi- schen 2013 und 2023 an den fünf Messstellen im Stadtgebiet mit den höchsten Stickoxid-Belastungen relativ zu den Zielen des Luftreinhalteplans entwickelt? Inhalt und Ziel eines Luftreinhalteplans ist die Verbesserung der Luftqualität. Rechtsgrundlage ist § 47 Absatz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der 39. Bundesimmissi- onsschutzverordnung (BImSchV). Dort werden Immissionsgrenzwerte und Zielwerte für Luft- schadstoffe benannt, wie zum Beispiel Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub PM10. Die Be- wertung der Luftqualität erfolgt anhand dieser für die menschliche Gesundheit relevanten Luft- schadstoffe. In Köln wurde im Jahr 2019 an mehreren Messstellen der geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) für Stickstoffdioxid überschritten. Um die Luftbelastung dauerhaft zu senken und die Grenzwerte einhalten zu können, hat die Bezirksregierung Köln im Jahr 2021 die Dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorgelegt. Seit dem Jahr 2019 ist eine deutliche Reduzierung der Luftschadstoffbelastung erkennbar. Die fünf Messstellen mit den höchsten Stickstoffdioxid-Belastungen in Köln 2013 waren: Clevi- scher Ring, Weiden, Justinianstraße, Luxemburger Straße und Turiner Straße. An allen fünf Messstationen sind die Werte bis 2023 deutlich unter den Grenzwert von 40 µg/m³ gesunken. 2 Die Feinstaubwerte PM10 lagen bereits 2013 sowohl an der Messstation Clevischer Ring als auch an der Turiner Straße unterhalb des nach 39. BImSchV gültigen Grenzwertes von 40 µg/m³. Ebenso wurden die Tagesmittelwerte von 50 µg/m³ an weniger als 35 Tagen über- schritten. 3 2. Welche konkreten Beiträge des ÖPNV sind für Köln im Luftreinhalteplan der Be- zirksregierung hinterlegt und wie ist der Stand der Umsetzung? In der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Köln (https://www.bezreg- koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/umweltschutz_immissionsschutz_luftreinhalte- plaene_luftreinhalteplan_koeln_03_fortschreibung_2021.pdf) sind folgende Maßnahmen im ÖPNV vorgesehen, deren aktueller Sachstand dargestellt wird. 5.2.3 „Aachener Straße (Weiden): Expressbusspur“: Mit dem Fahrplanwechsel im De- zember 2019 wurden zwei neue Buslinien eingeführt, welche auf der Aachener Straße zur Beschleunigung überwiegend auf einer Busspur geführt werden 5.2.9 d) „Umstellung der ÖPNV-Busflotte“: Aktuell verkehren 93 reine E-Busse, 2 Hyb- rid-Busse und 35 Wasserstoff-Busse im Stadtgebiet. Die nächste Ausschreibung der KVB über weitere 78 E-Busse ist in Vorbereitung. Bis 2030 soll der gesamte Busfuhr- park der KVB auf batterieelektrische Busse umgestellt sein. 5.2.9 e) „Verbesserung und Ausbau des bestehenden ÖPNV-Angebotes“: Das Ange- bot im ÖPNV wird fortlaufend geprüft und mindestens zum jährlichen Fahrplanwechsel werden den politischen Beschlussgremien Vorschläge zur Verbesserung und Erweite- rung vorgelegt. Infrastrukturelle Ausbaumaßnahmen für die Stadtbahn laufen, sind in Beratung bzw. sind in Planung. 3. Inwieweit haben sich die industriellen Emissionen von Stickoxiden und Staub in Köln und im regionalen Vergleich seit Verabschiedung des aktuellen Luftreinhalte- plans entwickelt? Die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach Anhang der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) sind verpflichtet, alle vier Jahre eine Emissionserklä- rung gem. der 11. BImSchV (Verordnung über Emissionserklärungen) abzugeben. Für das Bezugsjahr 2016 betrugen die Stickoxidemissionen 5.286,5 Tonnen pro Jahr für den Sektor Industrie. Im darauffolgenden Bezugsjahr 2020 verminderten sich die Emissionen um circa 750 Tonnen, das heißt um 14 Prozent. Sowohl die Sickoxid- als auch die Feinstaub-Emissionen sind seit 2012 und somit seit Verab- schiedung des Luftreinhalteplans von 2019 rückläufig. 4 Quelle: Emissionskataster Land NRW, https://www.ekl.nrw.de/ 4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Vorschläge der EU-Kommission zur Novellie- rung der EU-Luftqualitätsrichtlinie bezüglich des Umfangs der zu berichtenden Schadstoffe und der Erreichbarkeit der angegebenen Grenzwerte? Die wesentlichen Änderungen zum geltenden Recht sind die Absenkung - des aktuell gültigen Jahresmittel-Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) auf 20 µg/m³ statt 40 µg/m³ - des aktuell gültigen Jahresmittel-Grenzwertes für Feinstaub PM10 auf 20 µg/m³ statt 40 µg/m³ - des aktuell gültigen Jahresmittel-Grenzwerte für Feinstaub PM2,5 auf 10 µg/m³ statt 25 µg/m³ - des maximalen Tagesmittel-Grenzwertes für Schwefeldioxid (SO2) auf 50 µg/m³statt 125 µg/m³ 5 - des Jahresmittel-Grenzwertes für Benzol von 5 µg/m³ auf 3,4 µg/m³ - der zulässigen Überschreitungstage des Zielwertes von 120 µg/m³ für Ozon auf 18 Tage pro Kalenderjahr statt bisher 25 Tage, gemittelt über 3 Jahre. Die dargelegte Trendentwicklung legt nahe, dass für nahezu alle Stoffe die Einhaltung der neuen Grenzwerte in 2030 zu erwarten ist. Für die Grenzwerte für NO2 und PM2,5 wird eine Verstärkung der Absenkung erforderlich, um die Einhaltung der Grenzwerte im Jahr 2030 ab- sehbar zu gewährleisten. Maßnahmen sind entsprechend der Luftreinhalteplanung in ihrer Eignung und Wirkung zu prognostizieren und dann gegebenenfalls über eine neuerliche Fort- schreibung des Luftreinhalteplanes in verbindliche Umsetzung zu bringen. Die EU-Luftqualitätsrichtlinie tritt voraussichtlich Ende des Jahres 2024 in Kraft. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2524/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 27.08.2024
- Erstellt
- 20.08.2024 13:06