V/0072/2016
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord
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Beschlussvorlage
6352 Zeichen
V/0072/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Bürger- und Ratsservice
Betrifft
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord
Beratungsfolge
01.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord erha lten
für das Jahr 2016 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der aufgeführten Beträge:
1.1. Männergesangverein Cäcilia 1890 e. V. 250,00 €
1.2. Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus 250,00 €
1.3. Freundeskreis Älterwerden „Gemeinsam nicht einsam“ 100,00 €
1.4. Mittagstisch für ältere Sprakeler Bürger 100,00 €
1.5. Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 200,00 €
1.6. Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord 100,00 €
1.7. Ökumenischer Eine-Welt-Kreis Kinderhaus 100,00 €
1.8. Schützenbruderschaft St. Wilhelmi 100,00 €
1.9. Kath. Frauengemeinschaft St. Norbert /Coerde 150,00 €
1.10. MOT-Treff-Kotten 200,00 €
Summe 1.550,00 €
2. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen werden den Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereini-
gungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord in Höhe der aufgeführten Beträge gewährt:
2.1. Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde 200,00 €
2.2. St. Martinus-Bruderschaft Sandrup 100,00 €
2.3. Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 €
2.4. Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V. 200,00 €
2.5. Förderverein „Für Dich“ - Kinderheim Jaksice e. V. 100,00 €
2.6. Kfd St. Marien Sprakel 120,00 €
2.7. Kaninchenzuchtverein W 100 100,00 €
Vorlagen-Nr.:
V/0072/2016
Auskunft erteilt:
Frau Remmers
Ruf:
492-1650 oder 02534/5885410
E-Mail:
Remmers@stadt-muenster.de
Datum:
16.02.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0072/2016
2.8. Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus 100,00 €
2.9. Arbeitskreis Maibaum Coerde 300,00 €
2.10. Coerder Carnevals Club 300,00 €
Summe 1.770,00 €
3. Folgende Sonderzuschüsse werden gewährt:
3.1. Der Firma Welling wird für die Pflege der neuen Kreisverkehre am Einkaufszentrum Kinde r-
haus ein Zuschuss in Höhe von 1.300 € gewährt.
3.2. Der Karnevals -Interessengemeinschaft (KIG) Sprakel -Sandrup-Coerde e.V. wird ein Z u-
schuss für den Karnevalsumzug in Sprakel in Höhe von 1.600 € gewährt.
3.3. Der Bürgervereinigung Kinderhaus für Kultur -, Heimatpflege und Naturs chutz e.V. wird ein
Mietzuschuss für das Heimatmuseum in Kinderhaus in Höhe von 9.500 € gewährt.
3.4. Dem Begegnungszentrum Kinderhaus wird für eine erforderliche Renovierung ein Zuschuss
in Höhe von 1.500 € gewährt.
3.5. Dem Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde wird für die Renovierung des Giebels am He i-
mathaus ein Zuschuss in Höhe von 4.000 € gewährt.
3.6. Für das Projekt „Kunst am Rand“ wird ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € für die Sti ftung
eines „Kinderhauser Kunstpreises 2016“ gewährt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2016
Zeile 15 Transferaufwendungen 14.420
Zeile 13 Sonstige Sach - und Diens t-
leistungen
9.300
Begründung:
Die Bezirksvertretung Münster-Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbä nde
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord sowie für Ma ßnahmen zur
Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diesen frei verfügbare n Mitteln werden Z u-
schüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1 der Vorlage) gewährt sowie konkret bea n-
tragte Einzelmaßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um
folgende Bewilligungen:
1) Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen
a) Zuschussberechtigung
Lt. Ziffer 3 der Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt
werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtb e-
zirks (z.B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihnen
oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein
städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird.
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b) Zuschussberechnung
Lt. Ziffer 7 der Richtlinien soll die Zuschusshöhe 50, - € nicht unterschreiten und 500, - € nicht
überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und
die Aktivitäten berücksichtigt werden.
Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haus-
haltsmittel.
2) Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen
Lt. Ziffer 4 der Richtlinien können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an örtl i-
che Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsverei-
ne (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in b esonderen
Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivit ä-
ten gewährt werden.
3) Sonderzuschüsse
Die Bezirksvertretung Münster -Nord hat in ihrer Sitzung am 17.11.2015 beschlossen, für die
unter Ziffer 3.1 - 3.5 aufgeführten zusätzlichen Maßnahmen, die im Jahr 2016 anfallen, Mittel
bereitzustellen.
Das unter Punkt 3.6 aufgefüh rte Projekt „Kunst am Rand“, das im Sommer 2016 (05.06. –
01.10.) als Kunst- und Ausstellungsprojekt an die Projekte „Kunst trifft Kohl“ und „Kinde rhaus
mon amour“ anknüpft, beinhaltet auch die künstlerische Auseinandersetzung mit dem Thema
„Kunst und Alter“. Für die teilnehmenden Kunstschaffenden soll dabei aus Mitteln der Bezirk s-
vertretung Münster-Nord ein Kinderhauser Kunstpreis ausgelobt werden.
III. Übersicht über die Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-Nord
Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen
1.550,00 €
Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen
1.770,00 €
Sonderzuschüsse 20.400,00 €
--------------------
SUMME 23.720,00 €
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage 1 – Richtlinien zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereini-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord
Anlage1_Richtlinien_zuschuesse
3732 Zeichen
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die G e- währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jub i- läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigu n- gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei- nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzul e- gen. Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehör en, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, K arnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubilä umsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend ber ück- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht übe r- schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge soll en bis zum 3 0.09. eines Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig - möglichst Anfang Juni und Anfang September - in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 250
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Details
- Aktenzeichen
- V/0072/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.01.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37