Mandari Insight

V/0072/2016

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord

Vorlagen 27.01.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 01.03.2016, TOP 4.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage1_Richtlinien_zuschuesse

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

6352 Zeichen

V/0072/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord erha lten 
für das Jahr 2016 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der aufgeführten Beträge: 
 
1.1. Männergesangverein Cäcilia 1890 e. V.    250,00 € 
1.2. Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus    250,00 € 
1.3. Freundeskreis Älterwerden „Gemeinsam nicht einsam“  100,00 € 
1.4. Mittagstisch für ältere Sprakeler Bürger    100,00 € 
1.5. Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde  200,00 € 
1.6. Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord    100,00 € 
1.7. Ökumenischer Eine-Welt-Kreis Kinderhaus   100,00 € 
1.8. Schützenbruderschaft St. Wilhelmi     100,00 € 
1.9. Kath. Frauengemeinschaft St. Norbert /Coerde   150,00 € 
1.10. MOT-Treff-Kotten       200,00 € 
 Summe      1.550,00 € 
 
 
2. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen werden den Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereini-
gungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord in Höhe der aufgeführten Beträge gewährt: 
 
2.1. Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde    200,00 € 
2.2. St. Martinus-Bruderschaft Sandrup     100,00 € 
2.3. Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde  250,00 € 
2.4. Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V.    200,00 € 
2.5. Förderverein „Für Dich“ - Kinderheim Jaksice e. V.   100,00 € 
2.6. Kfd St. Marien Sprakel       120,00 € 
2.7. Kaninchenzuchtverein W 100      100,00 € 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0072/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Remmers 
Ruf: 
492-1650 oder 02534/5885410 
E-Mail: 
Remmers@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0072/2016 
2.8. Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus    100,00 € 
2.9. Arbeitskreis Maibaum Coerde      300,00 € 
2.10. Coerder Carnevals Club       300,00 € 
Summe       1.770,00 € 
 
 
3. Folgende Sonderzuschüsse werden gewährt:  
 
3.1. Der Firma Welling wird für die Pflege der neuen Kreisverkehre am Einkaufszentrum Kinde r-
haus ein Zuschuss in Höhe von 1.300 € gewährt.  
3.2. Der Karnevals -Interessengemeinschaft (KIG) Sprakel -Sandrup-Coerde e.V. wird ein Z u-
schuss für den Karnevalsumzug in Sprakel in Höhe von 1.600 € gewährt.  
3.3. Der Bürgervereinigung Kinderhaus für Kultur -, Heimatpflege und Naturs chutz e.V. wird ein 
Mietzuschuss für das Heimatmuseum in Kinderhaus in Höhe von 9.500 € gewährt.  
3.4. Dem Begegnungszentrum Kinderhaus wird für eine erforderliche Renovierung ein Zuschuss 
in Höhe von 1.500 € gewährt.  
3.5. Dem Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde wird für die Renovierung des Giebels am He i-
mathaus ein Zuschuss in Höhe von 4.000 € gewährt. 
3.6. Für das Projekt „Kunst am Rand“ wird ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € für die Sti ftung 
eines „Kinderhauser Kunstpreises 2016“ gewährt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2016   
Zeile 15 Transferaufwendungen 14.420   
Zeile 13 Sonstige Sach - und Diens t-
leistungen 
 9.300   
 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbä nde 
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord sowie für Ma ßnahmen zur 
Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diesen frei verfügbare n Mitteln werden Z u-
schüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1 der Vorlage) gewährt sowie konkret bea n-
tragte Einzelmaßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um 
folgende Bewilligungen: 
 
1) Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 
a) Zuschussberechtigung 
 
Lt. Ziffer 3 der Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt 
werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtb e-
zirks (z.B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihnen 
oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein 
städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird.

- 3 - 
V/0072/2016 
 
b) Zuschussberechnung 
 
Lt. Ziffer 7 der Richtlinien soll die Zuschusshöhe 50, - € nicht unterschreiten und 500, - € nicht 
überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und 
die Aktivitäten berücksichtigt werden. 
 
Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haus-
haltsmittel. 
 
2)  Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen 
 
Lt. Ziffer 4 der Richtlinien können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an örtl i-
che Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsverei-
ne (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in b esonderen 
Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivit ä-
ten gewährt werden. 
 
3) Sonderzuschüsse  
 
Die Bezirksvertretung Münster -Nord hat in ihrer Sitzung am 17.11.2015 beschlossen, für die 
unter Ziffer 3.1 - 3.5 aufgeführten zusätzlichen Maßnahmen, die im Jahr 2016 anfallen, Mittel 
bereitzustellen.  
 
Das unter Punkt 3.6 aufgefüh rte Projekt „Kunst am Rand“, das im Sommer 2016 (05.06. – 
01.10.) als Kunst- und Ausstellungsprojekt an die Projekte „Kunst trifft Kohl“ und „Kinde rhaus 
mon amour“ anknüpft, beinhaltet auch die künstlerische Auseinandersetzung mit dem Thema 
„Kunst und Alter“. Für die teilnehmenden Kunstschaffenden soll dabei aus Mitteln der Bezirk s-
vertretung Münster-Nord ein Kinderhauser Kunstpreis ausgelobt werden.  
 
 
III. Übersicht über die Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-Nord  
  
Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 
1.550,00 € 
Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen 
 
1.770,00 € 
Sonderzuschüsse       20.400,00 € 
        -------------------- 
        SUMME             23.720,00 € 
  
 
gez. 
 
 
Wolfgang Heuer  
Stadtrat  
 
Anlage 1 – Richtlinien zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereini-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord

Anlage1_Richtlinien_zuschuesse

3732 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die G e-
währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest.  
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jub i-
läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigu n-
gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.  
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei-
nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzul e-
gen.  
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für  das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehör en, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird.  
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, K arnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen 
auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden.  
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubilä umsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend ber ück-
sichtigt werden.  
 
6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n 
Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, 
Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll.  
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht übe r-
schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten 
Haushaltsmittel.  
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich.  
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge soll en bis zum 3 0.09. eines Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung 
bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig - möglichst Anfang 
Juni und Anfang September - in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung.

Beratungsverlauf (1)

01.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 250

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0072/2016
Typ
Vorlagen
Datum
27.01.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37