AN/0271/2024
Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen digitalisieren und vereinfachen
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Beantwortung des Prüfauftrags
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/ 2 40 26.11.2025 400/40 Frau Gerdes 27672 Beantwortung des Prüfauf- trags.docx Evaluation von Schulbewerbung.de Die Verwaltung hat durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung den Prüfauf- trag erhalten, die Durchführung des Anmeldeverfahrens für die Sekundarstufe I durch Softwareunterstützung zu beschleunigen und für die Erziehungsberechtigten verbind- licher und planbarer zu gestalten. Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, ob die vom Land NRW in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Rechenzentrum Ravens- burg/Lippe (KRZ) entwickelte Anwendung Schulbewerbung.de (Nachfolger von Schü- lerOnline) ein taugliches Instrument darstellen würde. Geprüft werden soll ebenfalls, ob die Einführung zum nächsten Anmeldeverfahren (Schuljahr 2025/2026) umsetz- bar ist und welche Einschränkungen des Systems vorliegen. Der Schulservice-IT hat die Anwendung genauer betrachtet. Am 08.03.2024 und am 16.05.2024 wurden Videokonferenzen mit einem Vertreter des KRZ durchgeführt. Im weiteren Verlauf gab es am 12.11.2024 ein Abstimmungsgespräch mit den Schul- formsprecher*innen der Grund-, Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien so- wie am 26.11.2024 ein Fachgespräch zu dem die schulpolitischer Sprecher*innen, die Stadtschulpflegschaft und eine Abordnung der Schulformsprecher*innen eingela- den wurden. Die Prüfung erfolgte anhand der Testung der Plattform aus Sicht der verschiedenen Beteiligten, der Beantwortung offener Fragen seitens des KRZ sowie dem Austausch von Erfahrungen anderer Kommunen. 1. Grundsätzliches Schulbewerbung.de ermöglicht die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Gleichzeitig besteht keine Verpflichtung für die Bürger*innen dies zu nutzen, es findet keine Benachteiligung jener statt, die Schulbewerbung.de nicht nutzen. a. Möglichkeiten der Plattform Die Plattform ersetzt das analoge Ausfüllen des Bewerbungsformulars in der Schule und gibt der abgebenden sowie der aufnehmenden Schule Auskunft über den Bewerbungsstatus der Schüler*innen. Weiterhin können Erziehungsberech- tigte sich dort über das Bildungsangebot informieren und dieses nach ihren Krite- rien filtern. Schulbewerbung.de bietet zudem die Möglichkeit Termine für Bera- tungsgespräche zu vereinbaren. b. Bew erbung/Anmeldung Schulbewerbung.de ist eine Plattform zur Bewerbung an einer Schule für einen Schulplatz (ähnlich der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz). Die eigentliche - 2 - / 3 rechtsverbindliche Anmeldung ist davon losgelöst. Gemäß Ziffer 1.1.4 der VV zu § 1 APO – SI NRW ist für die Anmeldung an der weiterführenden Schule die Vor- lage des Anmeldescheins im Original zwingend erforderlich. Zwar kann dieser bei Schulbewerbung.de hochgeladen werden, stellt jedoch über diesen Weg kein Originaldokument dar. Somit ist es erforderlich, dass die Erziehungsberechtigten nach wie vor die gewünschte Schule aufsuchen müssen, um den Anmeldeschein im Original vorzulegen. Es handelt sich demnach um eine Digitalisierung des Be- werbungs- und nicht des Anmeldeverfahrens. c. Datenschutz Die datenschutzrechtlichen Belange sind in diesem Portal erfüllt. Es werden nur Daten bereitgestellt, welche gem. der AV-DV I zugelassen sind und somit an die Nachfolgeschule transferiert werden dürfen. Das KRZ ist zudem gemäß ISO27001 zertifiziert. d. Ablauf Die Schüler*innendaten werden durch die abgebenden Grundschulen aus der Schulverwaltungssoftware SchILDzentral exportiert und anschließend auf Schul- bewerbung.de importiert. Anschließend geben die Schulen mit den Halbjahres- zeugnissen die Zugangsdaten zur Plattform aus. Die Erziehungsberechtigten re- gistrieren sich auf der Plattform und weisen sich mittels BundID aus. Anschlie- ßend kann an der gewünschten Schule eine Bewerbung abgegeben werden. Ins- besondere zu Beginn der Einführung eines digitalen Bewerbungsverfahrens ist mit einem ausgeprägten Frageaufkommen seitens der Erziehungsberechtigten zu rechnen. Die aufnehmenden Schulen führen ihr Auswahlverfahren durch und exportieren die Daten anschließend, um sie in SchILDzentral zu importieren. Dieser Import funktioniert bisher ebenfalls eingeschränkt. 2. Vorliegende Einschränkungen Schulbewerbung.de wurde von der OWL IT zunächst für die Anmeldung für die Sekundarstufe II entwickelt und soll künftig auch für die Anmeldung an der Se- kundarstufe I zur Verfügung stehen. OWL IT konzentriert sich derzeit auf die Be- hebung der Mängel, die für die Anmeldung an der Sekundarstufe II relevant sind. Bei der Prüfung der Software sind somit verschiedene Problemstellungen aufge- taucht, die die verschiedenen Anwender*innen betreffen. a. Schulträger Als Koordinator des Anmeldeverfahrens legt der Schulträger die Anmeldezeit- - 3 - / 4 räume fest. Aufgrund des vorgezogenen Anmeldeverfahrens gibt es in Köln der- zeit praktisch vier Anmeldezeiträume, die sich in dieser Form nicht über Schulbe- werbung.de abbilden lassen. Das System bietet derzeit maximal drei Anmelde- zeiträume. Auf Basis der Erfahrungen anderer Kommunen bei der Planung der Einführung von Schulbewerbung.de ist mit einem erhöhten Erkläraufwand für die Erzie- hungsberechtigten zu rechnen, insbesondere um die Begrifflichkeiten der Bewer- bung, Anmeldung und Aufnahme zu differenzieren. Dem Schulträger stehen im Vergleich zu SchILDzentral weniger Informationen zum Status des Verfahrens zur Verfügung. Es besteht zudem keine Übersicht der noch nicht angemeldeten Schüler*innen. Eine Auswertung der Anmeldezah- len wie sie in den vergangenen Jahren zur Verfügung gestellt wurde, ist i n dieser Form unter Umständen nicht darstellbar. Auswertungen können nicht selbst fest- gelegt werden, sondern müssen beim Support angefragt werden. Während des Anmeldeverfahrens unterstützt der Schulträger die betreffenden Schulen bei aufkommenden Fragen. Dies ist bei Verwendung von Schulbewer- bung.de nicht möglich, da der Schulträger die personenbezogenen Daten der Kinder nicht einsehen kann. Die OWL IT stellt eine Hotline zur Verfügung, diese ist für alle Anwender*innen zugänglich und aktuell häufig überlastet. b. Grundschulen Die Daten der Viertklässler werden von den Grundschulen aus der Schülerver- waltungssoftware SchILDzentral exportiert und auf der Plattform Schulbewer- bung.de importiert. Dieser Prozess funktioniert derzeit nur eingeschränkt. Es be- darf einer manuellen Datenkontrolle jedes Datensatzes, da die Pflichtfelder für den Import befüllt sein müssen. Dieses stellt einen erheblichen Mehraufwand dar, der durch die Sekretariate abgebildet werden muss. Eine entsprechende Da- tenkontrolle ist bei Verwendung des derzeitigen Anmeldeverfahrens nicht not- wendig. Während des Anmeldeverfahrens steht den Grundschulen auf Schulbewer- bung.de eine Übersicht der Schüler*innen zur Verfügung, die Auskunft über den Bewerbungsstatus dieser gibt. Die Schulen können zudem einsehen, ob eine Be- werbung erfolgreich war, eine Aufnahmeberatung durchgeführt wurde und ob noch Unterlagen durch die Erziehungsberechtigten einzureichen sind. Nachdem die aufnehmenden Schulen die Schüler*innen in SchILDzentral wieder importiert haben, ist für die Grundschulen dort nicht ersichtlich, ob die Schüler*in- nen aufgenommen wurden. Diese Information liegt lediglich in Schulbewer- bung.de vor. Die Grundschulen arbeiten demnach mit zwei Systemen, um die Schulpflicht abschließend sicherzustellen. - 4 - / 5 c. Erziehungsberechtigte Die Plattform steht derzeit nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Eine Über- setzung in weitere Sprachen ist geplant, aber nicht terminiert. Schulbewer- bung.de ist websitebasiert und kann über jedes digitale Endgerät abgerufen wer- den, das über einen Internetzugang und einen aktuellen Browser verfügt. Für die Bewerbung über Schulbewerbung.de ist die Angabe einer E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie die Registrierung bei BundID zwingend erforderlich. Für die Erziehungsberechtigten bestehen drei Varianten ihre Bewerbung an einer Schule zu platzieren. Entweder sie nutzen die bereitgestellten Zugangsdaten, sie registrieren sich selbst oder sie geben ihre Bewerbung analog an der gewünsch- ten Schule ab und die Schule erfasst die Bewerbung dann auf Schulbewer- bung.de. In jedem Fall muss der Anmeldeschein im Original an der Schule abge- geben werden. Bei beiden Formen der Registrierung ist die Erstellung eines BundID-Kontos zwingend erforderlich. Eine Erläuterung der Hintergründe dieser Notwendigkeit ist derzeit nicht gegeben. Es besteht die Möglichkeit verschiedene Arten der Identifikation zu wählen: E-Mail und Passwort, Personalausweis mit Pin, Els- terzertifikat sowie Ausweise verschiedener EU-Länder. Diese spiegeln verschie- dene Sicherheitsniveaus wider. Für Schulbewerbung.de reicht die Registrierung auf dem Sicherheitsniveau „substanziell“ aus, die mit E-Mail und Passwort er- reicht wird. Welches Sicherheitsniveau für die Nutzung von Schulbewerbung.de ausreichend ist, wird derzeit nicht erläutert. Nach erfolgreicher Registrierung der BundID werden die Erziehungsberechtigten zurück zu Schulbewerbung.de gelei- tet. Bei manueller Registrierung ohne Verwendung der bereitgestellten Zugangsda- ten nimmt der Prozess längere Zeit in Anspruch. Werden verschiedene E-Mail- Adressen verwendet, könnten mehrere Accounts für dasselbe Kind angelegt wer- den. Eine Plausibilitätsprüfung über Vor-, Nachname und Geburtsdatum ist laut Aussage des KRZ nicht aussagekräftig, da es sich um eine Datenbank für das gesamte Bundesland handelt. Demnach bestünde die Möglichkeit eine Bewer- bung an mehr Schulen vorzunehmen, als es zulässig ist. d. Weiterführende Schulen Die aufnehmenden Schulen müssen vor Beginn des Anmeldezeitraums ihr Bil- dungsangebot eintragen. Sobald Bewerbungen vorliegen, können diese eingese- hen werden. Es besteht die Möglichkeit die Bewerbung um eigene Angaben oder Notizen zu ergänzen und einen Termin zur Beratung zu vergeben, der an die Er- ziehungsberechtigten per E-Mail weitergeleitet wird. Bei analogen Bewerbungen kann die Schule die Daten der Schüler*innen selbst abrufen. Über Vor-, Nach- name und Geburtsdatum können die Kinder, die von der Grundschule importiert wurden, abgerufen werden. Sollte der Datensatz des Kindes nicht vorliegen, kön- nen die Daten auch manuell erfasst werden. Nach Abschluss des Auswahlver- - 5 - / 6 fahrens wird der Bewerbungsstatus aller Bewerber*innen entsprechend der Aus- wahlentscheidung angepasst. Die Erziehungsberechtigten werden unmittelbar per E-Mail über die Statusänderung informiert, eine zeitgleiche Information ist systemseitig nicht abbildbar. Die Datensätze der aufgenommenen Kinder müssen abschließend aus Schulbe- werbung.de exportiert und in SchILDzentral importiert werden. Der Import funkti- oniert technisch problemlos. Für die Anwender*innen an den aufnehmenden Schulen besteht jedoch ein ausgeprägter Aufwand, die Eingaben in SchILDzent- ral zu kontrollieren und zu korrigieren. Es zeigte sich unter anderem, dass die Daten der Erziehungsberechtigten nicht korrekt importiert werden. Weiterhin hat- ten Kinder in SchILDzentral nach dem Import fälschlicherweise einen sonderpä- dagogischen Förderbedarf. 3. SchILDzentral SchILDzentral wurde als zentrale Fachanwendung zur Verarbeitung der Schü- ler*innen- und Lehrer*innendaten implementiert. In weiteren Verfahren wurden diese Daten in Abstimmung mit allen Beteiligten und den Datenschutzbeauftrag- ten herangezogen, um das pädagogische System der Schulen zu steuern. Hier- unter fallen die Benutzerkonten der Schüler*innen und der Lehrer*innen, deren Datenablage im pädagogischen Bereich und auch die Steuerung des Mobile De- vice Managements (MDM) durch den beauftragten Provider NetCologne. Ein wichtiger Bestandteil des automatisierten Datenexportes ist die Global User ID (GUID) für jeden Account im pädagogischen Netz der Schule. Über diese ID ist sichergestellt, dass der Account nur einmal vergeben wird. Diese wird dadurch ermöglicht, dass bei einem Schulwechsel einer Person die GUID von der abge- benden Schule auf die aufnehmende Schule mitgeführt wird. Bei der Nutzung von Schulbewerbung.de wird mittels Export und Import gearbei- tet. In diesem Falle wird beim Import der neu aufgenommenen Schüler*innen eine neue GUID erzeugt. Somit bekommt das Kind neue Zugangsdaten und kann auf seine alten Daten nicht mehr zugreifen. Dieses kann aber rechtlich so nicht hingenommen werden, da es sich um die Daten des Kindes handelt und nicht der Schule oder des Trägers. Ein weiterer Aspekt ist in Bezug auf die GUID, dass eine Unterstützung der Köl- ner Schulen in städtischer Trägerschaft bei der Erfüllung der Schulpflichtüberwa- chung nicht mehr gegeben ist. Diese GUID stellt den letzten Anker dar, mit der den Schulen bei der Erfüllung dieser Pflicht geholfen werden kann. Ändert sich eine Schreibweise eines Kindes bleibt die GUID jedoch gleich. Insofern kann das Kind jederzeit datentechnisch wiedergefunden werden. 4. Mehrfachanmeldungen - 6 - / 7 Zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2024/2025 wurde die VV zur APO SI und die APO SI dahingehend abgeändert, dass Mehrfachanmeldungen an Schu- len nicht mehr stattfinden dürfen. In der Schülerverwaltungssoftware SchILDzent- ral wurden den Schulen das Recht genommen, Kinder eigenständig anzulegen, um Mehrfachanmeldungen zu vermeiden. Sollten Eltern vorstellig werden, die nachweislich keinen Anmeldeschein haben (zugezogen nach Köln etc.) prüft der Schulservice-IT und legt die Kinder an ge- gebenenfalls und teilt der aufnehmenden Schule die Schüler-ID mit. Somit ist si- chergestellt, dass es keine Dopplungen geben kann und Mehrfachanmeldungen nicht möglich sind. Aufgrund der Möglichkeit der Erziehungsberechtigten sich selbst zu registrieren, sind Mehrfachanmeldungen nicht auszuschließen. Diese sind gemäß §1 Abs. 1a APO-S I nicht zulässig. Der Schulträger hat aktuell nicht die Möglichkeit manuell registrierte zu identifizieren. Die Schulen können ent- sprechend danach filtern, da aber auch mit manuell Registrierten zu rechnen ist, die keine Mehrfachanmeldung vorgenommen haben, bleibt derzeit nur der Ab- gleich der digitalen Bewerbung mit dem Anmeldeschein. 5. Erkenntnisse des Fachgesprächs Im Rahmen des Fachgesprächs wurde das aktuell verwendete System mit SchILDzentral und das mögliche Vorgehen bei der Verwendung von Schulbewer- bung.de für die verschiedenen Beteiligten dargestellt. Es wurde ferner festgehal- ten, dass aufgrund der aktuell vorliegenden Einschränkungen des Systems und des zu erwartenden Mehraufwands für die Schulen, die die erhöhte Transparenz für die Erziehungsberechtigten in den Hintergrund rücken. Im weiteren Verlauf wurde diskutiert, inwiefern andere Lösungen erarbeitet werden könnten. Schließ- lich wurde eine erste Version eines Anforderungskatalogs an eine neue Lösung definiert, der zukünftig noch weiter ausgearbeitet werden muss. Es wurden gemeinsam folgende relevante Punkte identifiziert: 1. Bereitstellung der Zugangsdaten für Erziehungsberechtigte mit Ausgabe des Anmeldescheins 2. Bei Bedarf Härtefallprüfung 3. Einteilung der Leistungsgruppen an Gesamtschulen 4. Freidefinierbare Felder für Schulen 5. Berücksichtigung des AOSF-Verfahrens 6. Eingabe der schulindividuellen Auswahlkriterien 7. Programm muss diese automatisch anwenden können 8. Berechnung der Schulweglänge 9. Statusanzeige (Eingereicht, Unterlagen vollständig, Aufgenommen/Abgelehnt) 10. Automatische und zeitgleiche Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten 11. Anzeige von freien Schulplätzen an anderen Schulen - 7 - 12. Zeitgleiche Anmeldungsmöglichkeiten an übrigen Schulplätzen Der automatischen und zeitgleichen Benachrichtigung der Erziehungsberechtig- ten über die Zu- oder Absage wird besondere Relevanz beigemessen. 6. Weitere Vorgehensweise Vor dem Hintergrund des Fachgesprächs sind zwei Vorgehensweisen denkbar. Aufgrund des priorisierten Aspekts der automatischen und zeitgleichen Benach- richtigung der Erziehungsberechtigten könnte man in jedem Fall zunächst bei dem aktuell verwendeten System verbleiben und zusätzlich eine digitale Benach- richtigungslösung etablieren, die mit den Daten der Schüler*innen aus SchILD- zentral befüllt wird und auf die von den Erziehungsberechtigten unter Berücksich- tigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zugegriffen werden kann. Gleichzeitig könnte an einer neuen Softwarelösung gearbeitet werden, die auf- grund des hohen Planungs- und Finanzaufwands einen längeren Zeitaufwand in Anspruch nehmen würde. Hierbei könnten die verschiedenen Beteiligten gemein- sam eine Lösung erarbeiten. Es wäre auch denkbar auf die Weiterentwicklung und Beseitigung der erkannten Mängel von Schulbewerbung.de zu setzen und entsprechend zu warten, bis es sich um ein System handelt, das für die Schulen und die Erziehungsberechtigten einen Mehrwert liefern würde. Der Schulträger würde die Entwicklungen der Soft- ware kontinuierlich beobachten und jährlich prüfen, ob eine Einführung nun zweckdienlich wäre. Da die Software SchülerOnline bereits für die Anmeldungen an der Sekundarstufe II genutzt wird, entstünden in diesem Fall keine weiteren direkten Kosten.
FDP Antrag nach § 3
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www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses Schule und Weiterbildung Herrn Dr. Schlieben Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.02.2024 AN/0271/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.03.2024 Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen digitalisieren und vereinfachen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kom- menden Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung am 04. März 2024 zu setzen. „Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen digitalisieren und vereinfachen“ Die Verwaltung wird gebeten: 1. die Anmeldeverfahren für Gesamtschulen und alle anderen weiterführenden Schulen zeitlich zusammenzulegen. 2. das Losverfahren an den Schulen bei Anmeldeüberhang zentral und digital durchzu- führen. 3. die Familien über Annahme oder Ablehnung des Kindes zentral und digital zu be- nachrichtigen. 4. die Empfehlung(en) für einen Ersatzschulplatz individuell und digital mitzuteilen; ab- gelehnte Kinder sollen einen konkreten Platz vorgeschlagen bekommen - und nicht nur Schulen mit möglichen Kapazitäten genannt bekommen. Der Zweitwunsch dieser Kinder ist hierbei dringend zu berücksichtigen. 5. das gesamte Verfahren durch zeitgleiche Benachrichtigung aller Familien zeitlich zu straffen. Begründung: Aufgrund des Schulplatzmangels ist das Anmeldeverfahren für die meisten Familien eine überfordernde Stresssituation. Wenn Familien Pech haben, starten sie mit der vergeblichen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Anmeldung an einer Gesamtschule und „verlieren“ bei den Losverfahren danach ebenfalls in jeder Runde. Die Ungewissheit über den Schulplatz kann so Monate andauern. Aufgrund des ebenfalls eklatanten Mangels an Schulplätzen an Gymnasien verliert das Vor- ziehen des Anmeldeverfahrens an Gesamtschulen an Wirkung. Der Bedarf wird verzerrt, denn die Eltern versuchen es aus ihrer Not heraus sowie mit dem Wissen über ohnehin feh- lende Schulplätze an Gesamtschulen und Gymnasien schlichtweg "überall". Hinzu kommt, dass die Losverfahren oft intransparent sind und dass Familien durch unterschiedlich lange Postwege im Nachteil für die nächste Anmelderunde sind. Es ist auch vorgekommen, dass Schulen die Bescheide zu früh oder zu spät verschickt haben. Eine Digitalisierung des Anmeldeverfahrens schafft sicherlich keinen Schulplatz mehr, je- doch wäre es wesentlich fairer, transparenter und sehr viel schneller. Sowohl die Verwaltung als auch die Schulen könnten sich anderen Aufgabe widmen und den Familien könnte zügi- ger Gewissheit gegeben werden, was sich positiv auf die psychische Gesundheit der be- troffenen Kinder und Eltern auswirken würde. Mit freundlichen Grüßen gez. Ulrich Breite Stefanie Ruffen FDP-Fraktionsgeschäftsführer Schulpolitische Sprecherin
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
IV/40
Vorlagen-Nummer
AN/0271/2024
Stand: 20.11.2025
Sachstandsbericht
Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen digitalisieren und vereinfachen
Beschluss gem. dem mündlichen Änderungsantrag und dem schriftlichen Ände-
rungsantrag (AN/0373/2024):
Die Verwaltung wird gebeten:
1. Der ASW spricht sich für die flächendeckende Einführung eines digitalen An-
meldeverfahrens an allen Kölner Schulen zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus.
2. Hierfür beauftragt der ASW die Verwaltung:
die Einführung des vom Land NRW in Zusammenarbeit mit dem Kommuna-
len Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) entwickelte Portal
schulbewerbung.de (Schüler Online 2.0) zum nächsten Anmeldeverfahren
2025/26 in Köln zu prüfen.
zu prüfen, inwiefern die Verwendung von schulbewerbung.de durch den
Schulträger in Köln verpflichtend für alle Schulen eingeführt werden kann.
die für alle Schulen verpflichtende Einführung von schulbewerbung.de in
Köln vorzunehmen, wenn dies rechtlich möglich ist.
die Schulen bei der bzw. zur Einführung von schulbewerbung.de zu unter-
stützen und zu motivieren.
zu prüfen, inwieweit die Plattform rechtskonform verwendet werden kann,
um bei Ablehnung des Erstwunsches eines Kindes den Zweitwunsch zu be-
rücksichtigen und konkrete Empfehlung(en) für einen Ersatzschulplatz indi-
viduell an die betroffenen Familien mitzuteilen.
in der nächsten Sitzung des ASW über den Stand der Einführung der Platt-
form schulbewerbung.de in Köln zu berichten und ggf. Grenzen und Limitie-
rungen des Systems darstellen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Software Schulbewerbung.de wurde von den schulpolitischen Sprecher*innen und
der Verwaltung als nicht zweckdienlich für den Einsatz für das Anmeldeverfahren der
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weiterführenden Schulen in Köln eingestuft. Die Verwaltung hat daraufhin in Abspra-
che mit der Softwarefirma der Schülerverwaltungssoftware SchILDzentral eine indivi-
duelle Lösung erarbeitet. Diese greift direkt auf die bestehenden Schüler*innendaten
zu und macht den bisher erforderlichen, mitunter fehlerbehafteten Ex- und Import der
Daten an die Schulen obsolet. Die Beauftragung der Firma wird zeitnah finalisiert sein.
Anschließend wird die Softwarelösung durch die Firma programmiert, sodass diese
perspektivisch für das Grundschulanmeldeverfahren 2027/28 und Anmeldeverfahren
der Sekundarstufe I 2027/28 eingesetzt werden soll. Die beteiligten Schulen und die
Erziehungsberechtigten werden mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf über das neue Ver-
fahren informiert. Es wird weiterhin die Möglichkeit geben die Anmeldung analog di-
rekt bei der Schule einzureichen. Alle Anmeldungen werden gleichberechtigt am Auf-
nahmeverfahren berücksichtigt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Mitte 2027
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0271/2024
- Typ
- FDP/KSG Antrag nach § 3
- Datum
- 22.02.2024
- Erstellt
- 22.02.2024 11:53