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2918/2022

Verwendung der Mittel aus dem politischen Veränderungsnachweis "Ergänzende Evaluation des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) aus der Perspektive der Leistungsempfangenden und der gesetzlich Betreuenden“ 50.000€ für 2022

Beschlussvorlage Ausschuss 18.10.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.11.2022, TOP 4.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

5134 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2918/2022 
Freigabedatum 
18.10.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verwendung der Mittel aus dem politischen Veränderungsnachweis "Ergänzende Evaluation des 
Bundesteilhabegesetzes (BTHG) aus der Perspektive der Leistungsempfangenden und der 
gesetzlich Betreuenden„ 50.000€ für 2022  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, die über den politischen 
Veränderungsnachweis 2022 zugesetzten Mittel zur Evaluierung des BTHG (Bundesteilhabe-
gesetz) in einer Gesamthöhe von 50.000 € entgegen der ursprünglichen Verwendung für den 
folgenden Zweck einzusetzen:  
Erweiterung  des Auftrags zum Antidiskriminierungsmonitoring und für Schulungen zur Sensibi-
lisierung von Mitarbeitenden in der Verwaltung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen 
einzusetzen.  
 
Die benötigten Finanzmittel i.H.v. 50.000 € stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 
0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.  
 
 
Finanzausschuss 31.10.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme       50.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die mit dem politischen Veränderungsnachweis 2022 zugesetzten Mittel zur Evaluierung des 
BTHG (Bundesteilhabegesetz) können von der Verwaltung nicht wie vorgesehen eingesetzt 
werden. Für die Umsetzung des BTHG ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als überört-
licher Sozialhilfeträger zuständig (siehe auch Mitteilung 1904/2021 und die Beantwortung einer 
mündlichen Anfrage 0072/2022 dazu). Der Verwaltung stehen für eine Evaluation keinerlei per-
sonenbezogene Daten der Zielgruppe zur Verfügung. Eine Befragung kann somit nur in Zu-
sammenarbeit mit dem LVR erfolgen. Nach einer Einschätzung des LVR als Träger der Einglie-
derungshilfe ist dieser derzeit in der Umsetzung des BTHG, sodass erst in 2-3 Jahren messbare 
Erfolge in der Umsetzung (…) sichtbar werden können. Insofern wäre aus Sicht des LVR eine 
Befragung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht und kann von der Verwaltung daher nicht umgesetzt 
werden. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel anderweitig zur Stärkung und Verbesserung der Teilhabe 
von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.   
Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen:   
 
1. Die Stadt Köln erarbeitet derzeit in Kooperation mit den Kölner Trägern (Öffentlichkeit gegen 
Gewalt, Caritas, Rubicon, BANDAS, m²) ein Kölner Antidiskriminierungsmonitoring. Dieses

3 
Monitoring hat das Ziel, bestehende Diskriminierungsfälle, die bei den Beratungsstellen er-
fasst werden, auf Kölner Ebene sichtbar zu machen und zu verdeutlichen, in welchen Berei-
chen in den kommenden Jahren ein Fokus zu legen ist. Das Monitoring ist als wachsendes 
Berichtswesen geplant und soll um Meldestellen für Diskriminierung sukzessive erweitert 
werden. Insbesondere ableistische Diskriminierung und Behindertenfeindlichkeit, sollen stär-
ker in den Blick genommen werden, da die Erfassung dieser Arten von Diskriminierung bis-
her unterrepräsentiert ist. Eine Erweiterung des Auftrags ist vorgesehen um Rückmeldemög-
lichkeiten zu verbessern und Barrieren abzubauen. 
 
2. In Kooperation mit der Technischen Hochschule Köln und dem Verein Inklusive Bildung 
NRW wird gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen, die als Bildungsfachkräfte ange-
stellt sind, ein Weiterbildungskonzept entwickelt. In Weiterbildungen sollen Mitarbeitende der 
Verwaltung sensibilisiert und im Umgang mit Menschen mit Behinderungen geschult wer-
den. Die Weiterbildungen werden von den Bildungsfachkräften durchgeführt. 
 
Über die Umsetzung wird die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Senio-
ren berichten. 
 
Finanzierung:  
Die benötigten Finanzmittel i.H.v. 50.000 € stehen im Haushaltsplan 2022 einmalig im Teiler-
gebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 13 - Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Diese wurden im Rahmen des politi-
schen Veränderungsnachweises mit Beschluss des Finanzausschusses am 04.10.2021 zur 
Evaluierung des BTHG (Bundesteilhabegesetz) veranschlagt.

Beratungsverlauf (2)

31.10.2022 Finanzausschuss
TOP 10.25 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2918/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.10.2022
Erstellt
02.09.2022 16:49