2918/2022
Verwendung der Mittel aus dem politischen Veränderungsnachweis "Ergänzende Evaluation des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) aus der Perspektive der Leistungsempfangenden und der gesetzlich Betreuenden“ 50.000€ für 2022
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 2918/2022 Freigabedatum 18.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verwendung der Mittel aus dem politischen Veränderungsnachweis "Ergänzende Evaluation des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) aus der Perspektive der Leistungsempfangenden und der gesetzlich Betreuenden„ 50.000€ für 2022 Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, die über den politischen Veränderungsnachweis 2022 zugesetzten Mittel zur Evaluierung des BTHG (Bundesteilhabe- gesetz) in einer Gesamthöhe von 50.000 € entgegen der ursprünglichen Verwendung für den folgenden Zweck einzusetzen: Erweiterung des Auftrags zum Antidiskriminierungsmonitoring und für Schulungen zur Sensibi- lisierung von Mitarbeitenden in der Verwaltung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Die benötigten Finanzmittel i.H.v. 50.000 € stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Finanzausschuss 31.10.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die mit dem politischen Veränderungsnachweis 2022 zugesetzten Mittel zur Evaluierung des BTHG (Bundesteilhabegesetz) können von der Verwaltung nicht wie vorgesehen eingesetzt werden. Für die Umsetzung des BTHG ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als überört- licher Sozialhilfeträger zuständig (siehe auch Mitteilung 1904/2021 und die Beantwortung einer mündlichen Anfrage 0072/2022 dazu). Der Verwaltung stehen für eine Evaluation keinerlei per- sonenbezogene Daten der Zielgruppe zur Verfügung. Eine Befragung kann somit nur in Zu- sammenarbeit mit dem LVR erfolgen. Nach einer Einschätzung des LVR als Träger der Einglie- derungshilfe ist dieser derzeit in der Umsetzung des BTHG, sodass erst in 2-3 Jahren messbare Erfolge in der Umsetzung (…) sichtbar werden können. Insofern wäre aus Sicht des LVR eine Befragung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht und kann von der Verwaltung daher nicht umgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel anderweitig zur Stärkung und Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 1. Die Stadt Köln erarbeitet derzeit in Kooperation mit den Kölner Trägern (Öffentlichkeit gegen Gewalt, Caritas, Rubicon, BANDAS, m²) ein Kölner Antidiskriminierungsmonitoring. Dieses 3 Monitoring hat das Ziel, bestehende Diskriminierungsfälle, die bei den Beratungsstellen er- fasst werden, auf Kölner Ebene sichtbar zu machen und zu verdeutlichen, in welchen Berei- chen in den kommenden Jahren ein Fokus zu legen ist. Das Monitoring ist als wachsendes Berichtswesen geplant und soll um Meldestellen für Diskriminierung sukzessive erweitert werden. Insbesondere ableistische Diskriminierung und Behindertenfeindlichkeit, sollen stär- ker in den Blick genommen werden, da die Erfassung dieser Arten von Diskriminierung bis- her unterrepräsentiert ist. Eine Erweiterung des Auftrags ist vorgesehen um Rückmeldemög- lichkeiten zu verbessern und Barrieren abzubauen. 2. In Kooperation mit der Technischen Hochschule Köln und dem Verein Inklusive Bildung NRW wird gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen, die als Bildungsfachkräfte ange- stellt sind, ein Weiterbildungskonzept entwickelt. In Weiterbildungen sollen Mitarbeitende der Verwaltung sensibilisiert und im Umgang mit Menschen mit Behinderungen geschult wer- den. Die Weiterbildungen werden von den Bildungsfachkräften durchgeführt. Über die Umsetzung wird die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Senio- ren berichten. Finanzierung: Die benötigten Finanzmittel i.H.v. 50.000 € stehen im Haushaltsplan 2022 einmalig im Teiler- gebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 13 - Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Diese wurden im Rahmen des politi- schen Veränderungsnachweises mit Beschluss des Finanzausschusses am 04.10.2021 zur Evaluierung des BTHG (Bundesteilhabegesetz) veranschlagt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2918/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.10.2022
- Erstellt
- 02.09.2022 16:49