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0054/2021

Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier: pandemiebedingte Einschränkungen

Eilentscheidung Hauptausschuss 05.02.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.02.2021, TOP 18.5

Anlage 2 Vorabauszug Hauptausschuss 11.01.2021

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Anlage 1

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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Anlage 2 Vorabauszug Hauptausschuss 11.01.2021

802 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:   giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 18.01.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 11.01.2021  
öffentlich 
5.3 Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier: pandemiebedingte Ein-
schränkungen 
0054/2021 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt, dass auch für den eingeschränkten Pandemiebe-
trieb von Kindertagesbetreuungen (Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen, 
offene Ganztagsschulen) im Januar 2021 auf die Erhebung von Elternbeiträgen ver-
zichtet wird. 
Für den Januar 2021 wird der volle Monatsbetrag erlassen, von dem das Land die 
Hälfte übernimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1

8613 Zeichen

1 
 
 
 
 
 Der Minister 
 
 
 
Ministerium für Kinder, Familie,Flüchtlinge und Integration 
des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf 
 
An die 
 
 
Eltern und Familien 
mit Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 
 
in Nordrhein-Westfalen  
 
 
 
 
Kindertagesbetreuung ab dem 11.01.2021 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
zunächst wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück und Gesundheit für 
das neue Jahr  2021. Auch wenn dieses Jahr so dramatisch und 
anstrengend beginnt, wie 2020 aufgehört hat, sehen wir mit der 
Impfstoffzulassung mittlerweile ein Licht am Ende des Tunnels. 
  
Bis zu einem ausreichenden Impfschutz stellt die Coronapandemie 
uns alle weiterhin vor große Herau sforderungen. Das gilt auch für 
die Kindertagesbetreuung. Darum haben mein Ministerium und ich 
in der Weihnachtspause unterschiedliche Szenarien entworfen und 
diskutiert. Auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Vi-
deoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungsche-
finnen und Regierungschefs der Länder sowie im Lichte der Ge-
spräche mit den Eltern- und Trägervertretern wurden die Regelun-
gen, die mit beigefügter Offizieller Informa tion übersandt werden, 
entwickelt. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie heute informieren, 
wie es in der Kindertagesbetreuung weitergeht und Ihnen aber 
  07.01.2021

2 
 
gleichzeitig auch offen und ehrlich erläutern, warum wir uns ent-
schieden haben, genau diesen Weg zu gehen. 
 
Von Beginn der Pandemie bis heute leitet mich mein Amtseid, 
Schaden vom Land Nordrhein -Westfalen – und damit all seinen 
Menschen – abzuwenden. Das bedeutet für mich, nach bestem 
Wissen und Gewissen einerseits alles zu tun, um zu einer Verrin-
gerung des Infektionsgeschehens beizutragen und andererseits die 
Folgeschäden für unsere Gesellschaft und hier insbesondere für 
unsere Kinder und ihre Familien so gering wie möglich zu halten. 
Dazu führe ich Gespräche mit den Trägern, die ja Arbeitgeber der 
Beschäftigten unserer Kitas sind, mit den Kommunen, die für die 
Kindertagespflege zuständig sind, aber auch mit Kita -Leitungen 
und Eltern. 
 
Ich habe mich von Anfang an auch gegen viele politische Wider-
stände dafür eingesetzt, so viel Bildung und Betreuung für unsere 
Kinder wie möglich zu gewährleisten. Wir haben daher nach dem 
Lockdown im Frühjahr des letzten Jahres die Kindertagesbetreuung 
früher geöffnet als die meisten anderen Bundesländer. Diese Ent-
scheidung war richtig. Und ich habe mich im Herbst dagegen ge-
wehrt, wieder die Kindertagesbetreuung und Schulen zu schließen. 
Dabei geht es mir nicht um Rechthaberei, sondern um die Chancen 
unserer Kinder, die frühkindliche Bildung und das Beisammensein 
mit Gleichaltrigen für ihre Entwicklung brauchen. 
 
Ich bin öffentlich dafür kritisiert worden, dass ich mit meinem Appell 
im Dezem ber moralischen Druc k auf Eltern ausübe, ihre Kinder, 
wenn möglich, nicht in die Kindertagesbetreuung zu schicken. Ja, 
ich weiß, dass ich Ihnen viel abverlange und ich bin dankbar, dass 
der überwiegende Teil der Eltern in Nordrhein -Westfalen meinem 
Appell bisher gefolgt ist und es möglich gemacht hat, seine Kinder 
in dieser Zeit zu Hause zu betreuen. 
 
Nun stehen wir vor neuen Herausforderungen, weil sich die pande-
mische Lage weiter zugespitzt hat und niemand seriös vorhersagen 
kann, wie die Entwicklung des Infektionsgeschehens weitergehen 
wird.

3 
 
Hinzu kommt die ganz besondere Lage nach den Feiertagen, die 
eine präzise Einschätzung der gesamtgesellschaftlichen Infektions-
lage momentan erschwert. Es wurde um Weihnachten und zwi-
schen den Jahren weniger getestet, Meldungen an die und von den 
Gesundheitsämtern sind nicht so aussagekräftig wie üblich und die 
Auswirkungen der Weihnachtstage und des Lockdowns auf das In-
fektionsgeschehen sind noch unklar. Zwar haben die Impfungen be-
gonnen, aber wir werden mit Sicherheit noch viele Wochen in einer 
angespannten Lage leben. 
 
Das ist für alle eine aufreibende, für mich als politisch Verantwortli-
chen auch eine zutiefst deprimierende Situation, keine klaren Prog-
nosen geben zu können. Die Kindertagesbetreuungsangebote sind 
zwar keine Treiber der Pandemie, aber sie bleiben eben gerade bei 
gestiegenem Pandemie-Geschehen auch nicht frei von Infektionen. 
 
Umso mehr ist jetzt meine, aber auch unsere gemeinsame Verant-
wortung gefragt. Darum bitte ich Sie um Verständnis für die weite-
ren Maßnahmen, die wir ergreifen müssen. 
 
Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen 
und Regierungschefs der Länder vom 05.01.202 1 wurde der bun-
desweite Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert. Auch für die 
Kindertagesbetreuung muss es nun eine Lösung bis zum 
31.01.2021 geben, um den Kindertageseinrichtungen , der Kinder-
tagespflege und den Eltern und Familien größtmögliche Planbarkeit 
und Sicherheit zu geben. Nach enger Abstimmung mit den Trägern 
der Kindertageseinrichtungen und den Kommunen, die zuständig 
sind für die Kindertagespflege, gilt für die Kindertagesbetreuung in 
Nordrhein-Westfalen ab dem 11. Januar 2021 Folgendes:  
 
In Kindertageseinrichtungen sind landesweit Gruppentrennungen in 
der Betreuung umzusetzen. Um die Gruppentrennung  und die 
strikte Einhaltung der Hygiene - und Infektionsschutzmaßnahmen  
umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in 
Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Stunden pro Woche 
eingeschränkt. Dies ist erforderlich, damit die Kitas Gruppen über-
haupt strikt voneinander getrennt betreuen können. Denn Gruppen-
trennung bedeutet auch: Wenn irgendwie möglich keine Vertretung 
durch Personal aus anderen Gruppen, Trennung auch in den Rand-
zeiten, wo normalerweise Kinder aus den Gruppen zusammen  be-
treut werden. Dabei ist es den Einrichtungen zwar gr undsätzlich

4 
 
möglich, auch einen größeren Betreuungsumfang anzubieten, über 
die jeweilige Ausgestaltung entscheidet jedoch die Einrichtung bzw. 
der Träger.  
 
In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder im zeitli-
chen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege 
sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertages-
pflegepersonen mit den ih nen zugeordneten Kindern für die ge-
samte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden. 
 
Gleichzeitig appelliere i ch erneut an Sie: Lassen  Sie Ihre Kinder, 
wenn es irgendwie geht, zu Hause! Wenn Sie aber die Betreuung 
in Anspruch nehmen müssen, s teht Ihnen Ihr Angebot zu r Verfü-
gung. Diese En tscheidung treffen Sie eigenver antwortlich. Zwei 
Drittel der Eltern sind meinem ersten Appell gefolgt. Bitte bleiben 
Sie weiter verantwortungsvoll bei der Inanspruchnahme der Betreu-
ungsangebote. 
 
Diese Regelung gilt zunächst für die Dauer des Lockdowns bis zum 
31. Januar 2021. 
 
Ich weiß, dass auch diese Maßnahme individuelle Belastungen für 
Familien mit sich bringt. Aber sie ist der praktikabelste Kompromiss, 
um weiterhin den Rechten und Bedürfnissen der Kinder gerecht zu 
werden, Betreuung zu ermöglichen und durch die festen Gruppen 
gleichzeitig Kontakte zu beschränken und Infektionsrisiken zu ver-
ringern. 
 
Um Ihre Bereitschaft, meinem Appell Folge zu leisten , sowie Ihre 
zusätzlichen Belastungen durch den kommenden eingeschränkten 
Pandemiebetrieb zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, 
sieht der MPK -Beschluss vor, gesetzlich zu regeln, dass das Kin-
derkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil 
bzw. 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Der 
Anspruch soll auch dann gelten, wenn  Sie meinem Appell folgen 
und die Kinder selber zu Hause betreuen. Außerdem habe ich mich 
mit dem Finanzminister Lutz Lienenkämper darauf geei nigt, dass 
die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung für den Monat Ja-
nuar landesweit ausgesetzt werden sollen. Ich bin den Kommunen 
dankbar, dass sie dabei die Hälfte des Ausfalls mittragen.

5 
 
Ich bitte Sie noch einmal um Verständnis für diese Maßnahmen. Als 
Familienvater weiß ich, wie schwer diese Zeit für Familien ist. Ich 
habe aber auch bewusst in dieser Zeit Praktikums -Tage in Kitas 
absolviert, um den Alltag unserer Erzieherinnen und Erzieher in die-
ser schwierigen Lage hautnah zu erleben. Unsere Beschäftigten in 
den Kitas sowie unsere Kindertagespflegepersonen sind Heldinnen 
und Helden dieser Pandemie, die sich mit großem Engagement lie-
bevoll um unsere Jüngsten kümmern. Seien wir alle miteinander 
fair, solidarisch und überlegen wir gemeinsam Tag für Tag, wie wir 
uns gegenseitig unterstützen können. Dann werden wir diese Wo-
chen auch noch gemeinsam überstehen. 
 
Herzliche Grüße 
Ihr 
 
Dr. Joachim Stamp

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

3503 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/510/3 
14 05 
Vorlagen-Nummer 
 0054/2021 
Freigabedatum 
11.01.2021  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. 
Betreff 
Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier: pandamiebedingte Einschränkungen 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 11.01.2021 Entscheidung 
Rat 04.02.2021 Genehmigung DE 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Eltern erwarten Planungssicherheit zu ihren Beiträgen. Das Land hat bereits über die geplanten 
Regelungen informiert. 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt, dass auch für den eingeschränkten Pandemiebetrieb von Kinderta-
gesbetreuungen (Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen, offene Ganztagsschulen) im Januar 
2021 auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichtet wird. 
Für den Januar 2021 wird der volle Monatsbetrag erlassen, von dem das Land die Hälfte übernimmt. 
 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  Mindererlöse 4,9 Mio 
Kita/TPP + 1,6 Mio OGTS € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        50 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Jahr 2020 waren für die Zeit vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 die Erstattung des halben Beitrags 
für März, der vollen Beiträge für April und Mai sowie der halben Beiträge Juni/Juli in den 
Kitas/Tagespflegen bzw. der vollen in den OGTS beschlossen worden. 
 
Seit 14.12.2020 gilt ein „eingeschränkter Pandemiebetrieb“. An die Eltern wird appelliert, ihre Kinder 
im Sinne der Kontaktvermeidung möglichst selber zu betreuen. Ab 11.01.2021 können die Einrichtun-
gen darüber hinaus die von den Eltern gebuchten Betreuungszeiten um 10 Wochenstunden reduzie-
ren. In den Kindertagespflegen sollen grundsätzlich die gebuchten zeitlichen Umfänge angeboten 
werden. 
Die Elternbeiträge für Januar 2021 werden landesweit ausgesetzt, siehe beigefügten Brief. Das Land 
wird den Kommunen die Hälfte der Beträge erstatten. 
Soweit das Land darüber hinaus Einschränkungen erlässt und den Kommunen anteilig Elternbeiträge 
erstattet, muss ein neuer Beschluss herbeigeführt werden. 
 
Die Erstattung erfolgt an alle Eltern. Das Herausrechnen einzelner Kinder bzw. deren Betreuungstage

3 
 
wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, für den in allen Bereichen keine Kapazitä-
ten vorhanden sind.  
 
Die Anpassung der Software ist beauftragt. Sobald diese vorliegt, werden die Eltern entsprechende 
Bescheide erhalten und die Stadtkasse kann mit den Rückzahlungen beginnen. 
 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

11.01.2021 Hauptausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.02.2021 Rat
TOP 18.5 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0054/2021
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
05.02.2021
Erstellt
08.01.2021 09:53