0054/2021
Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier: pandemiebedingte Einschränkungen
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Anlage 2 Vorabauszug Hauptausschuss 11.01.2021
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Anlage 2 Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 18.01.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.01.2021 öffentlich 5.3 Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier: pandemiebedingte Ein- schränkungen 0054/2021 Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, dass auch für den eingeschränkten Pandemiebe- trieb von Kindertagesbetreuungen (Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen, offene Ganztagsschulen) im Januar 2021 auf die Erhebung von Elternbeiträgen ver- zichtet wird. Für den Januar 2021 wird der volle Monatsbetrag erlassen, von dem das Land die Hälfte übernimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1
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1 Der Minister Ministerium für Kinder, Familie,Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Eltern und Familien mit Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen Kindertagesbetreuung ab dem 11.01.2021 Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück und Gesundheit für das neue Jahr 2021. Auch wenn dieses Jahr so dramatisch und anstrengend beginnt, wie 2020 aufgehört hat, sehen wir mit der Impfstoffzulassung mittlerweile ein Licht am Ende des Tunnels. Bis zu einem ausreichenden Impfschutz stellt die Coronapandemie uns alle weiterhin vor große Herau sforderungen. Das gilt auch für die Kindertagesbetreuung. Darum haben mein Ministerium und ich in der Weihnachtspause unterschiedliche Szenarien entworfen und diskutiert. Auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Vi- deoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungsche- finnen und Regierungschefs der Länder sowie im Lichte der Ge- spräche mit den Eltern- und Trägervertretern wurden die Regelun- gen, die mit beigefügter Offizieller Informa tion übersandt werden, entwickelt. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie heute informieren, wie es in der Kindertagesbetreuung weitergeht und Ihnen aber 07.01.2021 2 gleichzeitig auch offen und ehrlich erläutern, warum wir uns ent- schieden haben, genau diesen Weg zu gehen. Von Beginn der Pandemie bis heute leitet mich mein Amtseid, Schaden vom Land Nordrhein -Westfalen – und damit all seinen Menschen – abzuwenden. Das bedeutet für mich, nach bestem Wissen und Gewissen einerseits alles zu tun, um zu einer Verrin- gerung des Infektionsgeschehens beizutragen und andererseits die Folgeschäden für unsere Gesellschaft und hier insbesondere für unsere Kinder und ihre Familien so gering wie möglich zu halten. Dazu führe ich Gespräche mit den Trägern, die ja Arbeitgeber der Beschäftigten unserer Kitas sind, mit den Kommunen, die für die Kindertagespflege zuständig sind, aber auch mit Kita -Leitungen und Eltern. Ich habe mich von Anfang an auch gegen viele politische Wider- stände dafür eingesetzt, so viel Bildung und Betreuung für unsere Kinder wie möglich zu gewährleisten. Wir haben daher nach dem Lockdown im Frühjahr des letzten Jahres die Kindertagesbetreuung früher geöffnet als die meisten anderen Bundesländer. Diese Ent- scheidung war richtig. Und ich habe mich im Herbst dagegen ge- wehrt, wieder die Kindertagesbetreuung und Schulen zu schließen. Dabei geht es mir nicht um Rechthaberei, sondern um die Chancen unserer Kinder, die frühkindliche Bildung und das Beisammensein mit Gleichaltrigen für ihre Entwicklung brauchen. Ich bin öffentlich dafür kritisiert worden, dass ich mit meinem Appell im Dezem ber moralischen Druc k auf Eltern ausübe, ihre Kinder, wenn möglich, nicht in die Kindertagesbetreuung zu schicken. Ja, ich weiß, dass ich Ihnen viel abverlange und ich bin dankbar, dass der überwiegende Teil der Eltern in Nordrhein -Westfalen meinem Appell bisher gefolgt ist und es möglich gemacht hat, seine Kinder in dieser Zeit zu Hause zu betreuen. Nun stehen wir vor neuen Herausforderungen, weil sich die pande- mische Lage weiter zugespitzt hat und niemand seriös vorhersagen kann, wie die Entwicklung des Infektionsgeschehens weitergehen wird. 3 Hinzu kommt die ganz besondere Lage nach den Feiertagen, die eine präzise Einschätzung der gesamtgesellschaftlichen Infektions- lage momentan erschwert. Es wurde um Weihnachten und zwi- schen den Jahren weniger getestet, Meldungen an die und von den Gesundheitsämtern sind nicht so aussagekräftig wie üblich und die Auswirkungen der Weihnachtstage und des Lockdowns auf das In- fektionsgeschehen sind noch unklar. Zwar haben die Impfungen be- gonnen, aber wir werden mit Sicherheit noch viele Wochen in einer angespannten Lage leben. Das ist für alle eine aufreibende, für mich als politisch Verantwortli- chen auch eine zutiefst deprimierende Situation, keine klaren Prog- nosen geben zu können. Die Kindertagesbetreuungsangebote sind zwar keine Treiber der Pandemie, aber sie bleiben eben gerade bei gestiegenem Pandemie-Geschehen auch nicht frei von Infektionen. Umso mehr ist jetzt meine, aber auch unsere gemeinsame Verant- wortung gefragt. Darum bitte ich Sie um Verständnis für die weite- ren Maßnahmen, die wir ergreifen müssen. Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 05.01.202 1 wurde der bun- desweite Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert. Auch für die Kindertagesbetreuung muss es nun eine Lösung bis zum 31.01.2021 geben, um den Kindertageseinrichtungen , der Kinder- tagespflege und den Eltern und Familien größtmögliche Planbarkeit und Sicherheit zu geben. Nach enger Abstimmung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und den Kommunen, die zuständig sind für die Kindertagespflege, gilt für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem 11. Januar 2021 Folgendes: In Kindertageseinrichtungen sind landesweit Gruppentrennungen in der Betreuung umzusetzen. Um die Gruppentrennung und die strikte Einhaltung der Hygiene - und Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Stunden pro Woche eingeschränkt. Dies ist erforderlich, damit die Kitas Gruppen über- haupt strikt voneinander getrennt betreuen können. Denn Gruppen- trennung bedeutet auch: Wenn irgendwie möglich keine Vertretung durch Personal aus anderen Gruppen, Trennung auch in den Rand- zeiten, wo normalerweise Kinder aus den Gruppen zusammen be- treut werden. Dabei ist es den Einrichtungen zwar gr undsätzlich 4 möglich, auch einen größeren Betreuungsumfang anzubieten, über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet jedoch die Einrichtung bzw. der Träger. In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder im zeitli- chen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertages- pflegepersonen mit den ih nen zugeordneten Kindern für die ge- samte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden. Gleichzeitig appelliere i ch erneut an Sie: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn es irgendwie geht, zu Hause! Wenn Sie aber die Betreuung in Anspruch nehmen müssen, s teht Ihnen Ihr Angebot zu r Verfü- gung. Diese En tscheidung treffen Sie eigenver antwortlich. Zwei Drittel der Eltern sind meinem ersten Appell gefolgt. Bitte bleiben Sie weiter verantwortungsvoll bei der Inanspruchnahme der Betreu- ungsangebote. Diese Regelung gilt zunächst für die Dauer des Lockdowns bis zum 31. Januar 2021. Ich weiß, dass auch diese Maßnahme individuelle Belastungen für Familien mit sich bringt. Aber sie ist der praktikabelste Kompromiss, um weiterhin den Rechten und Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, Betreuung zu ermöglichen und durch die festen Gruppen gleichzeitig Kontakte zu beschränken und Infektionsrisiken zu ver- ringern. Um Ihre Bereitschaft, meinem Appell Folge zu leisten , sowie Ihre zusätzlichen Belastungen durch den kommenden eingeschränkten Pandemiebetrieb zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, sieht der MPK -Beschluss vor, gesetzlich zu regeln, dass das Kin- derkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil bzw. 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Der Anspruch soll auch dann gelten, wenn Sie meinem Appell folgen und die Kinder selber zu Hause betreuen. Außerdem habe ich mich mit dem Finanzminister Lutz Lienenkämper darauf geei nigt, dass die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung für den Monat Ja- nuar landesweit ausgesetzt werden sollen. Ich bin den Kommunen dankbar, dass sie dabei die Hälfte des Ausfalls mittragen. 5 Ich bitte Sie noch einmal um Verständnis für diese Maßnahmen. Als Familienvater weiß ich, wie schwer diese Zeit für Familien ist. Ich habe aber auch bewusst in dieser Zeit Praktikums -Tage in Kitas absolviert, um den Alltag unserer Erzieherinnen und Erzieher in die- ser schwierigen Lage hautnah zu erleben. Unsere Beschäftigten in den Kitas sowie unsere Kindertagespflegepersonen sind Heldinnen und Helden dieser Pandemie, die sich mit großem Engagement lie- bevoll um unsere Jüngsten kümmern. Seien wir alle miteinander fair, solidarisch und überlegen wir gemeinsam Tag für Tag, wie wir uns gegenseitig unterstützen können. Dann werden wir diese Wo- chen auch noch gemeinsam überstehen. Herzliche Grüße Ihr Dr. Joachim Stamp
Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 14 05 Vorlagen-Nummer 0054/2021 Freigabedatum 11.01.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. Betreff Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier: pandamiebedingte Einschränkungen Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 11.01.2021 Entscheidung Rat 04.02.2021 Genehmigung DE Begründung für die Dringlichkeit: Die Eltern erwarten Planungssicherheit zu ihren Beiträgen. Das Land hat bereits über die geplanten Regelungen informiert. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, dass auch für den eingeschränkten Pandemiebetrieb von Kinderta- gesbetreuungen (Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen, offene Ganztagsschulen) im Januar 2021 auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichtet wird. Für den Januar 2021 wird der volle Monatsbetrag erlassen, von dem das Land die Hälfte übernimmt. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Mindererlöse 4,9 Mio Kita/TPP + 1,6 Mio OGTS € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 50 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Jahr 2020 waren für die Zeit vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 die Erstattung des halben Beitrags für März, der vollen Beiträge für April und Mai sowie der halben Beiträge Juni/Juli in den Kitas/Tagespflegen bzw. der vollen in den OGTS beschlossen worden. Seit 14.12.2020 gilt ein „eingeschränkter Pandemiebetrieb“. An die Eltern wird appelliert, ihre Kinder im Sinne der Kontaktvermeidung möglichst selber zu betreuen. Ab 11.01.2021 können die Einrichtun- gen darüber hinaus die von den Eltern gebuchten Betreuungszeiten um 10 Wochenstunden reduzie- ren. In den Kindertagespflegen sollen grundsätzlich die gebuchten zeitlichen Umfänge angeboten werden. Die Elternbeiträge für Januar 2021 werden landesweit ausgesetzt, siehe beigefügten Brief. Das Land wird den Kommunen die Hälfte der Beträge erstatten. Soweit das Land darüber hinaus Einschränkungen erlässt und den Kommunen anteilig Elternbeiträge erstattet, muss ein neuer Beschluss herbeigeführt werden. Die Erstattung erfolgt an alle Eltern. Das Herausrechnen einzelner Kinder bzw. deren Betreuungstage 3 wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, für den in allen Bereichen keine Kapazitä- ten vorhanden sind. Die Anpassung der Software ist beauftragt. Sobald diese vorliegt, werden die Eltern entsprechende Bescheide erhalten und die Stadtkasse kann mit den Rückzahlungen beginnen. Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0054/2021
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 05.02.2021
- Erstellt
- 08.01.2021 09:53