1235/2025
Situation um die Gewerbeeinheiten im Einkaufszentrum „Sommershof„ in Köln-Rodenkirchen
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/IX/3 Vorlagen-Nummer 30.05.2025 1235/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 05.06.2025 Situation um die Gewerbeeinheiten im Einkaufszentrum „Sommershof„ in Köln- Rodenkirchen Mit Anfrage vom 09.03.2025 stellt die FDP-Fraktion in der BV Rodenkirchen folgende Fragen: 1) Welche Förderprogramme hält die Stadt Köln im laufenden Haushaltsjahr 2025 grund- sätzlich vor, um im Stadtbezirk Rodenkirchen dem Weggang und der Schließung inha- bergeführter Geschäfte entgegenzuwirken? 2) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung der Stadt Köln um dem Leerstand resp. der Nichtvermietung von Gewerbeeinheiten in Köln, wie beispielsweise im Sommershof in Rodenkirchen, entgegenzuwirken? 3) Erscheint der Verwaltung die Immobilie des Sommershofs grundsätzlich als geeignet, dort in einer der freien Gewerbeeinheiten eine Bürgerbegegnungsstätte einzurichten? 4) Hat die Verwaltung Kenntnisse darüber, dass der gewerbliche Teil des Sommershofes in einen Wohnkomplex umgewandelt werden soll? Gibt es entsprechende Anfragen? Antwort der Verwaltung: Zu 1) Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung unterstützt im Rahmen des Förderprogramms „Zu- sammenarbeit der Kölner IGs in den Veedeln“ den Verein „Veedellieben“, der als Dachver- band der Kölner Interessengemeinschaften u.a. die IG Rodenkirchen fördert und vor allem die digitale Sichtbarkeit der Gewerbebetriebe auf seiner Homepage erhöht. Weiterhin unterstützt die KölnBusiness auch dieses Jahr für die IG Rodenkirchen wieder die Bewerbung für zwei verkaufsoffene Sonntage im Rahmen der Stadtteilfeste „Kunst- und Kul- turmeile Rodenkirchen“ am 27. April 2025 und die „Rodenkirchener Sommertage“ am 6. Juli 2025 über Presse und Werbeträger. Darüber hinaus sind im Jahr 2025 im Haushalt 400.000 Euro über den politischen Verände- rungsnachweis für die Einzelhandelsförderung in den Kölner Veedeln eingestellt. Ein Aus- tauschtermin mit den Interessengemeinschaften der Geschäftszentren, Wirtschaftspolitischen Sprechern und weiteren interessierten Parteien (Einkaufszentren, Bürgervereine, etc.) hat auf Einladung der Stabsstellenleiterin Wirtschaftsförderung am 10. April 2025 stattgefunden. In 2 Abstimmung mit den Fraktionen kann in bewährter Form die Ausarbeitung eines Förderpro- gramms für den Einzelhandel erfolgen mit dem Ziel, dies noch vor der Sommerpause dem Wirtschaftsausschuss zum Beschluss vorzulegen. Zu 2.) Die Stadt Köln hat sich seinerzeit über die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs GmbH am Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ beteiligt in dem das Institut für Handelsforschung zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten in Geschäfts- straßen erprobt hat. Die KölnBusiness arbeitet insbesondere daran, kontinuierlich aktuelle Zahlen zu Erdgeschossnutzungen und Ladenleerständen in Geschäftsstraßen für die Innen- stadt zur Verfügung zu haben. Strategien für Geschäftsstraßen können nicht unmittelbar auf Einkaufszentren übertragen werden. Hier kann nur gemeinsam mit dem Immobilieneigentü- mer agiert werden. Der Sommershof ist wie ein Einkaufszentrum zu werten. In den vergangenen Jahren wurden unterschiedliche Konzepte in Kommunen zum Umgang mit Leerständen entwickelt und erprobt. Als ein wirksames Instrument hat sich dabei das stra- tegische Leerstandsmanagement etabliert, bei dem öffentliche und private Akteure in Form eines Public-Private-Partnerships gemeinsam Strategien zur dauerhaften Stärkung des Stan- dortes entwickeln. Wichtige Bausteine sind dabei neben einer engen Zusammenarbeit mit den lokalen Akteuren der Immobilienbranche der Aufbau eines Leerstandskatasters und die Ein- führung eines kommunalen Immobilienportals sowie eines Leerstandsmelders. Die Erhebung und Verwaltung des Leerstands kann jedoch nur der erste Schritt sein. Es bedarf darüber hin- aus konkreter auf den Standort abgestimmter Maßnahmen. Dies können beispielsweise Kon- zepte für Zwischennutzungen (Kultur, Veranstaltungen, Kunst, PopUp Stores, etc.) sein. Denkbar wäre beispielsweise im Rahmen der für die Einzelhandelsförderung zur Verfügung stehenden Mittel aus dem politischen Veränderungsnachweis des Wirtschaftsausschusses eine finanzielle Förderung von Konzepten und Maßnahmen der Zwischennutzung von leerste- henden Ladenlokalen in den Geschäftsstraßen vorzusehen. Zu 3) Ob die Immobilie grundsätzlich für eine Bürgerbegegnungsstätte geeignet ist, kann von Seiten der Verwaltung nicht beurteilt werden. Für eingetragene Vereine existiert das Förderprogramm „Dritte Orte“, welches die Schaffung von Begegnungsräumen unterstützt. Gefördert werden Personal-, Sach- und Mietkosten so- wie Kosten für Projektarbeit und Technikbeschaffung. Bauliche Maßnahmen werden ebenfalls bezuschusst. Antragsberechtigt sind bürgerschaftlich engagierte Vereine in Köln mit Räum- lichkeiten für Begegnungszwecke in den Handlungsfeldern "Bürgerschaftliche Begegnung", "Kultur", "Bildung", "Partizipation und Teilhabe", "Klima- und Umweltschutz", "Gesundheit" und "Stadtentwicklung". Weitere Informationen zur Antragsstellung werden bereitgestellt unter: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=886000&type=do Zu 4) Im Bauaufsichtsamt der Stadt Köln sind keine Anfragen hinsichtlich einer möglichen Umwand- lung des gewerblichen Teils des Sommerhofs in einen Wohnkomplex hinterlegt. Gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1235/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.05.2025
- Erstellt
- 23.04.2025 15:01