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1235/2025

Situation um die Gewerbeeinheiten im Einkaufszentrum „Sommershof„ in Köln-Rodenkirchen

Mitteilung Ausschuss 30.05.2025

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 05.06.2025, TOP 4.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5536 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX/3 
 
Vorlagen-Nummer 30.05.2025 
 1235/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 05.06.2025 
 
Situation um die Gewerbeeinheiten im Einkaufszentrum „Sommershof„ in Köln-
Rodenkirchen 
Mit Anfrage vom 09.03.2025 stellt die FDP-Fraktion in der BV Rodenkirchen folgende Fragen: 
 
1) Welche Förderprogramme hält die Stadt Köln im laufenden Haushaltsjahr 2025 grund-
sätzlich vor, um im Stadtbezirk Rodenkirchen dem Weggang und der Schließung inha-
bergeführter Geschäfte entgegenzuwirken?  
 
2) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung der Stadt Köln um dem Leerstand resp. der 
Nichtvermietung von Gewerbeeinheiten in Köln, wie beispielsweise im Sommershof in 
Rodenkirchen, entgegenzuwirken?   
 
3) Erscheint der Verwaltung die Immobilie des Sommershofs grundsätzlich als geeignet, 
dort in einer der freien Gewerbeeinheiten eine Bürgerbegegnungsstätte einzurichten?  
 
4) Hat die Verwaltung Kenntnisse darüber, dass der gewerbliche Teil des Sommershofes 
in einen Wohnkomplex umgewandelt werden soll? Gibt es entsprechende Anfragen?  
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1) 
 
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung unterstützt im Rahmen des Förderprogramms „Zu-
sammenarbeit der Kölner IGs in den Veedeln“ den Verein „Veedellieben“, der als Dachver-
band der Kölner Interessengemeinschaften u.a. die IG Rodenkirchen fördert und vor allem die 
digitale Sichtbarkeit der Gewerbebetriebe auf seiner Homepage erhöht. 
Weiterhin unterstützt die KölnBusiness auch dieses Jahr für die IG Rodenkirchen wieder die 
Bewerbung für zwei verkaufsoffene Sonntage im Rahmen der Stadtteilfeste „Kunst- und Kul-
turmeile Rodenkirchen“ am 27. April 2025 und die „Rodenkirchener Sommertage“ am 6. Juli 
2025 über Presse und Werbeträger. 
 
Darüber hinaus sind im Jahr 2025 im Haushalt 400.000 Euro über den politischen Verände-
rungsnachweis für die Einzelhandelsförderung in den Kölner Veedeln eingestellt. Ein Aus-
tauschtermin mit den Interessengemeinschaften der Geschäftszentren, Wirtschaftspolitischen 
Sprechern und weiteren interessierten Parteien (Einkaufszentren, Bürgervereine, etc.) hat auf 
Einladung der Stabsstellenleiterin Wirtschaftsförderung am 10. April 2025 stattgefunden. In

2 
 
Abstimmung mit den Fraktionen kann in bewährter Form die Ausarbeitung eines Förderpro-
gramms für den Einzelhandel erfolgen mit dem Ziel, dies noch vor der Sommerpause dem 
Wirtschaftsausschuss zum Beschluss vorzulegen. 
 
Zu 2.)  
 
Die Stadt Köln hat sich seinerzeit über die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs GmbH am 
Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ beteiligt in dem das Institut 
für Handelsforschung zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe 
eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten in Geschäfts-
straßen erprobt hat. Die KölnBusiness arbeitet insbesondere daran, kontinuierlich aktuelle 
Zahlen zu Erdgeschossnutzungen und Ladenleerständen in Geschäftsstraßen für die Innen-
stadt zur Verfügung zu haben. Strategien für Geschäftsstraßen können nicht unmittelbar auf 
Einkaufszentren übertragen werden. Hier kann nur gemeinsam mit dem Immobilieneigentü-
mer agiert werden. Der Sommershof ist wie ein Einkaufszentrum zu werten.  
 
In den vergangenen Jahren wurden unterschiedliche Konzepte in Kommunen zum Umgang 
mit Leerständen entwickelt und erprobt. Als ein wirksames Instrument hat sich dabei das stra-
tegische Leerstandsmanagement etabliert, bei dem öffentliche und private Akteure in Form 
eines Public-Private-Partnerships gemeinsam Strategien zur dauerhaften Stärkung des Stan-
dortes entwickeln. Wichtige Bausteine sind dabei neben einer engen Zusammenarbeit mit den 
lokalen Akteuren der Immobilienbranche der Aufbau eines Leerstandskatasters und die Ein-
führung eines kommunalen Immobilienportals sowie eines Leerstandsmelders. Die Erhebung 
und Verwaltung des Leerstands kann jedoch nur der erste Schritt sein. Es bedarf darüber hin-
aus konkreter auf den Standort abgestimmter Maßnahmen. Dies können beispielsweise Kon-
zepte für Zwischennutzungen (Kultur, Veranstaltungen, Kunst, PopUp Stores, etc.) sein. 
 
Denkbar wäre beispielsweise im Rahmen der für die Einzelhandelsförderung zur Verfügung 
stehenden Mittel aus dem politischen Veränderungsnachweis des Wirtschaftsausschusses 
eine finanzielle Förderung von Konzepten und Maßnahmen der Zwischennutzung von leerste-
henden Ladenlokalen in den Geschäftsstraßen vorzusehen. 
 
Zu 3) 
 
Ob die Immobilie grundsätzlich für eine Bürgerbegegnungsstätte geeignet ist, kann von Seiten 
der Verwaltung nicht beurteilt werden.  
 
Für eingetragene Vereine existiert das Förderprogramm „Dritte Orte“, welches die Schaffung 
von Begegnungsräumen unterstützt. Gefördert werden Personal-, Sach- und Mietkosten so-
wie Kosten für Projektarbeit und Technikbeschaffung. Bauliche Maßnahmen werden ebenfalls 
bezuschusst. Antragsberechtigt sind bürgerschaftlich engagierte Vereine in Köln mit Räum-
lichkeiten für Begegnungszwecke in den Handlungsfeldern "Bürgerschaftliche Begegnung", 
"Kultur", "Bildung", "Partizipation und Teilhabe", "Klima- und Umweltschutz", "Gesundheit" und 
"Stadtentwicklung".  
Weitere Informationen zur Antragsstellung werden bereitgestellt unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=886000&type=do  
 
Zu 4)  
 
Im Bauaufsichtsamt der Stadt Köln sind keine Anfragen hinsichtlich einer möglichen Umwand-
lung des gewerblichen Teils des Sommerhofs in einen Wohnkomplex hinterlegt. 
  
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

05.06.2025 Wirtschaftsausschuss
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1235/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.05.2025
Erstellt
23.04.2025 15:01