Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Einrichten einer Wendemöglichkeit auf der Venloer Straße zum Abschluss und Beginn der Einbahnstraße
Antrag nach § 3 BV4 (CDU) AN/0695/2024 vom 26.04.2024
Stand: Am 13.05.2024 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) geändert beschlossen.
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Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer AN/0695/2024 Stand: 13.06.2024 Sachstandsbericht Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Einrichten einer Wendemöglichkeit auf der Venloer Straße zum Abschluss und Beginn der Einbahnstraße Beschluss Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld möge beschließen, dass durch die Verwaltung geprüft und bewertet wird, 1 / Die Richtung der Piusstraße wird als Einbahnstraße gedreht (von Vogelsanger Str. zur Venloer Str.) inklusive Durchfahrtsverbot („Anlieger frei“) 2 / Die Einbahnstraße Venloer Straße in Köln Ehrenfeld wird über die Kreuzung Piusstraße und Franz-Geuer-Straße stadteinwärts verlängert. Die Kreuzung Piusstraße und Franz-Geuer- Straße liegt innerhalb der Einbahnstraßenzone. 3 / Auf der Venloer Straße am Beginn der Einbahnstraße, von der Inneren Kanalstraße gese- hen, in Höhe der Hausnummer 181 wird eine Wendemöglichkeit in Form eines sehr kleinen Kreisverkehrs (Minikreisverkehr) errichtet. Hilfsweise ist, unter Berücksichtigung der Baustellenverkehre zur Franz-Geuer-Straße, der sehr kleine Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Venloer Straße, Piusstraße und Franz-Geuer-Straße anzulegen.. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Zu 1: Die Drehung der Fahrtrichtung der Piusstraße im Abschnitt zwischen Vogelsanger Straße und Venloer Straße ist aus verkehrstechnischer Sicht derzeit nicht zu empfehlen. Es ist zu be- fürchten, dass sich ein Schleichverkehr einstellen wird, der den Knotenpunkt Innere Kanal- straße/Venloer Straße umfahren möchte, um beispielsweise zum ALDI, zur Tankstelle oder Moschee zu gelangen. Hinzu kommt, dass eine kurzfristige Drehung der Fahrtrichtung verkehrstechnisch nicht mög- lich ist. Die bestehende Signalanlage müsste zunächst baulich erweitert werden. Zudem müssten die Signalprogramme an die zu erwartenden Verkehrszahlen angepasst werden. Für diese Anpassung ist ein deutlich längerer Vorlauf einzuplanen. 2 Grundsätzlich soll dieser Punkt aber im Rahmen der Evaluierung möglicher Handlungs- schwerpunkte im Anschluss an die Auswertung der aktuellen Zählergebnisse noch einmal ge- zielt betrachtet werden. Aktuelle Verkehrsdaten sind für eine ganzheitliche Betrachtung uner- lässlich. zu 2: Eine Verlängerung des Einbahnstraßenabschnittes wird aus verkehrlicher Sicht nicht empfoh- len. Um die Erreichbarkeit zentraler Ziele, wie der Zentralmoschee, Aldi und einer Tankstelle, aus beiden Fahrtrichtungen sicherzustellen, endet die Einbahnstraße auf Höhe der Pius- straße/Franz-Geuer-Straße. Eine Verlängerung des Einbahnstraßenabschnittes würde bei der Anfahrt der genannten Einrichtungen zu zahlreichen zusätzlichen Umwegefahrten in den Ne- benstraßen aber auch über die Venloer Straße führen. Zusätzlich wird so die Erschließung des geplanten Bauvorhabens auf der Franz-Geuer-Straße (ehemaliges Siemens-Gelände) berücksichtigt. Geplant sind hier etwa 430-500 Wohneinhei- ten, eine Kindertagesstätte, gastronomische Einrichtungen und Bürogebäude, die größtenteils von der Venloer Straße aus zugänglich sein werden. Grundsätzlich soll dieser Punkt aber im Rahmen der Evaluierung möglicher Handlungs- schwerpunkte im Anschluss an die Auswertung der aktuellen Zählergebnisse noch einmal ge- zielt betrachtet werden. Aktuelle Verkehrsdaten sind für eine ganzheitliche Betrachtung uner- lässlich. zu 3: Die Prüfung beider vorgeschlagener Standorte (Höhe Hausnummer 181 und Knotenpunkt Venloer Straße/Piusstraße/Franz-Geuer-Straße) zur Einrichtung einer Wendemöglichkeit auf der Venloer Straße zum Abschluss und Beginn der Einbahnstraße in Form eines Minikreisver- kehrs hat ergeben, dass die Realisierung unter den vorhandenen Gegebenheiten an beiden Stellen nicht realisiert werden kann und den aktuellen Regelwerken widerspricht. Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt FGSV, 2006) sind Minikreisver- kehre nicht einzusetzen, wenn mindestens ein Knotenpunktarm eine zuführende Einbahn- straße ist. Damit ist die Realisierung am vorgeschlagenen Standort Knotenpunkt Venloer Straße/Piusstraße/Franz-Geuer-Straße nicht möglich. Hier ist der nordwestliche Arm (Venloer Straße) eine zuführende Einbahnstraße. Im Bereich der Hausnummer 181 beträgt die Breite des Straßenraumes ca. 15 m, der Durch- messer eines Minikreisverkehrs soll zwischen 13 m und 22 m liegen. Das Anlegen eines Mi- nikreisverkehrs wird an dieser Stelle dennoch nicht empfohlen. Minikreisverkehre sollten nach RASt (FGSV, 2006) bei starkem Schwerverkehr wegen der Lärmentwicklung beim Überfahren der Kreisinsel nicht eingesetzt werden. Der Schwerverkehrsanteil liegt an der Venloer Straße im betrachteten Bereich bei knapp 11 %. Da der mögliche Durchmesser eines Minikreisverkehrs mit maximal 15 m die untere Spann- weite abbildet und der Schwerverkehrsanteil gleichzeitig hoch ist, ist aus verkehrstechnischer Sicht das Anlegen eines Minikreisverkehrs nicht zu empfehlen. -
Antrag nach § 3 (CDU BV4)
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CDU Fraktion BV 4 Köln -Ehrenfeld Venloer Straße 419 -421, 50825 Köln CDU Fraktion Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln Email: martin.berg1@stadt-koeln.de CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Köln - Ehrenfeld Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 50825 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0695/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024 Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Einrichten einer Wendemöglichkeit auf der Venloer Straße zum Abschluss und Beginn der Einbahnstraße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld möge beschließen, dass durch die Verwaltung geprüft und bewertet wird, 1 / Die Richtung der Piusstraße wird als Einbahnstraße gedreht. (von Vogelsanger Str. zur Venloerstr.) 2 / Die Einbahnstraße Venloer Straße in Köln Ehrenfeld wird über die Kreuzung Piusstraße und Franz-Geuer-Straße stadteinwärts verlängert. Die Kreuzung Piusstraße und Franz-Geuer-Straße liegt innerhalb der Einbahnstraßenzone. 3 / Auf der Venloer Straße am Beginn der Einbahnstraße, von der Inneren Kanalstraße gesehen, in Höhe der Hausnummer 181 wird eine Wendemöglichkeit in Form eines sehr kleinen Kreisverkehrs (Minikreisverkehr) errichtet. hilfsweise ist der sehr kleine Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Venloer Straße, Piusstraße und Franz-Geuer-Straße anzulegen. Gründe Der Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln Ehrenfeld zwischen Ehrenfeldgürtel und der Kreuzung Piusstraße/Franz-Geuer-Straße in eine Einbahnstraße zu verändern, die in Fahrtrichtung Innenstadt verläuft, stellt sich als nicht problemfrei dar. Die Venloer Straße soll nicht bis zum Beginn der Inneren Kanalstraße zur Einbahnstraße gemacht werden. Die Zufahrt zur Zentralmoschee, weiter den dahinter liegenden Sportanlagen und den an der Venloer Straße künftig entstehenden Einrichtungen, wie ein muslimisches Beerdigungsinstitut oder ein türkischetr Supermarkt, sowie die Zufahrt zur dort befindlichen Tankstelle und zu dem gegenüber liegenden Discounter muss auch von der Innenstadt her möglich sein und bleiben. Dies führt jedoch dazu, dass der Verkehr, der stadtauswärts von der Inneren Kanalstraße her kommt an der Kreuzung Piusstraße und Franz-Geuer-Straße auf der Venloer Straße nicht mehr weiter stadtauswärts fahren darf. Die Piusstraße wird als Möglichkeit zum Abbiegen genutzt, um in die Vogelsangstraße zu gelangen. Dies führt zu erheblichen Beeinträchtigungen in der Piusstraße, die als verkehrsberuhigte kleine Seitenstraße konzipiert ist und nun zur stark frequentierten Verbindungsroute genutzt wird. Die Lösung kann nur durch Einbeziehung der Einmündungen sowohl der Piusstraße als auch der Franz- Geuer-Straße in die Einbahnstraßenzone der Venloer Straße erfolgen. Zur Ableitung des stadtauswärts fahrenden Verkehrs muss unmittelbar vor dem Beginn der Einbahnstraßenzone eine Wendemöglichkeit für diesen Verkehr geschaffen werden. Es bietet sich an dies in Form eines kleinen Kreisverkehrs zu gestalten. Der Durchmesser eines Minikreisverkehrs beträgt zwischen 13 und 22 Meter. Wegen des geringen Durchmessers ist die Mittelinsel entweder als Kreis niedrig aufgepflastert, so dass sie von langen Fahrzeugen überfahren werden kann. Minikreisverkehre werden mit dem Zeichen Z 205 StVO beschildert sowie mit einem Zusatzschild, auf dem drei schwarze Pfeile auf weißem Grund den Verlauf der Kreisfahrbahn symbolisieren. Alternative: Mit freundlichen Grüßen Gez. Martin Berg . gez. Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
Beratungsverlauf
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13.05.2024
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.11, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen
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