AN/0695/2024
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Einrichten einer Wendemöglichkeit auf der Venloer Straße zum Abschluss und Beginn der Einbahnstraße
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Sachstandsbericht BV
4953 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/02/02-4
Vorlagen-Nummer
AN/0695/2024
Stand: 13.06.2024
Sachstandsbericht
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Einrichten einer Wendemöglichkeit auf der Venloer
Straße zum Abschluss und Beginn der Einbahnstraße
Beschluss
Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld möge beschließen, dass durch die Verwaltung geprüft
und bewertet wird,
1 / Die Richtung der Piusstraße wird als Einbahnstraße gedreht (von Vogelsanger Str. zur
Venloer Str.) inklusive Durchfahrtsverbot („Anlieger frei“)
2 / Die Einbahnstraße Venloer Straße in Köln Ehrenfeld wird über die Kreuzung Piusstraße
und Franz-Geuer-Straße stadteinwärts verlängert. Die Kreuzung Piusstraße und Franz-Geuer-
Straße liegt innerhalb der Einbahnstraßenzone.
3 / Auf der Venloer Straße am Beginn der Einbahnstraße, von der Inneren Kanalstraße gese-
hen, in Höhe der Hausnummer 181 wird eine Wendemöglichkeit in Form eines sehr kleinen
Kreisverkehrs (Minikreisverkehr) errichtet.
Hilfsweise ist, unter Berücksichtigung der Baustellenverkehre zur Franz-Geuer-Straße, der
sehr kleine Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Venloer Straße, Piusstraße und
Franz-Geuer-Straße anzulegen..
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu 1:
Die Drehung der Fahrtrichtung der Piusstraße im Abschnitt zwischen Vogelsanger Straße und
Venloer Straße ist aus verkehrstechnischer Sicht derzeit nicht zu empfehlen. Es ist zu be-
fürchten, dass sich ein Schleichverkehr einstellen wird, der den Knotenpunkt Innere Kanal-
straße/Venloer Straße umfahren möchte, um beispielsweise zum ALDI, zur Tankstelle oder
Moschee zu gelangen.
Hinzu kommt, dass eine kurzfristige Drehung der Fahrtrichtung verkehrstechnisch nicht mög-
lich ist. Die bestehende Signalanlage müsste zunächst baulich erweitert werden. Zudem
müssten die Signalprogramme an die zu erwartenden Verkehrszahlen angepasst werden. Für
diese Anpassung ist ein deutlich längerer Vorlauf einzuplanen.
2
Grundsätzlich soll dieser Punkt aber im Rahmen der Evaluierung möglicher Handlungs-
schwerpunkte im Anschluss an die Auswertung der aktuellen Zählergebnisse noch einmal ge-
zielt betrachtet werden. Aktuelle Verkehrsdaten sind für eine ganzheitliche Betrachtung uner-
lässlich.
zu 2:
Eine Verlängerung des Einbahnstraßenabschnittes wird aus verkehrlicher Sicht nicht empfoh-
len. Um die Erreichbarkeit zentraler Ziele, wie der Zentralmoschee, Aldi und einer Tankstelle,
aus beiden Fahrtrichtungen sicherzustellen, endet die Einbahnstraße auf Höhe der Pius-
straße/Franz-Geuer-Straße. Eine Verlängerung des Einbahnstraßenabschnittes würde bei der
Anfahrt der genannten Einrichtungen zu zahlreichen zusätzlichen Umwegefahrten in den Ne-
benstraßen aber auch über die Venloer Straße führen.
Zusätzlich wird so die Erschließung des geplanten Bauvorhabens auf der Franz-Geuer-Straße
(ehemaliges Siemens-Gelände) berücksichtigt. Geplant sind hier etwa 430-500 Wohneinhei-
ten, eine Kindertagesstätte, gastronomische Einrichtungen und Bürogebäude, die größtenteils
von der Venloer Straße aus zugänglich sein werden.
Grundsätzlich soll dieser Punkt aber im Rahmen der Evaluierung möglicher Handlungs-
schwerpunkte im Anschluss an die Auswertung der aktuellen Zählergebnisse noch einmal ge-
zielt betrachtet werden. Aktuelle Verkehrsdaten sind für eine ganzheitliche Betrachtung uner-
lässlich.
zu 3:
Die Prüfung beider vorgeschlagener Standorte (Höhe Hausnummer 181 und Knotenpunkt
Venloer Straße/Piusstraße/Franz-Geuer-Straße) zur Einrichtung einer Wendemöglichkeit auf
der Venloer Straße zum Abschluss und Beginn der Einbahnstraße in Form eines Minikreisver-
kehrs hat ergeben, dass die Realisierung unter den vorhandenen Gegebenheiten an beiden
Stellen nicht realisiert werden kann und den aktuellen Regelwerken widerspricht.
Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt FGSV, 2006) sind Minikreisver-
kehre nicht einzusetzen, wenn mindestens ein Knotenpunktarm eine zuführende Einbahn-
straße ist. Damit ist die Realisierung am vorgeschlagenen Standort Knotenpunkt Venloer
Straße/Piusstraße/Franz-Geuer-Straße nicht möglich. Hier ist der nordwestliche Arm (Venloer
Straße) eine zuführende Einbahnstraße.
Im Bereich der Hausnummer 181 beträgt die Breite des Straßenraumes ca. 15 m, der Durch-
messer eines Minikreisverkehrs soll zwischen 13 m und 22 m liegen. Das Anlegen eines Mi-
nikreisverkehrs wird an dieser Stelle dennoch nicht empfohlen. Minikreisverkehre sollten nach
RASt (FGSV, 2006) bei starkem Schwerverkehr wegen der Lärmentwicklung beim Überfahren
der Kreisinsel nicht eingesetzt werden. Der Schwerverkehrsanteil liegt an der Venloer Straße
im betrachteten Bereich bei knapp 11 %.
Da der mögliche Durchmesser eines Minikreisverkehrs mit maximal 15 m die untere Spann-
weite abbildet und der Schwerverkehrsanteil gleichzeitig hoch ist, ist aus verkehrstechnischer
Sicht das Anlegen eines Minikreisverkehrs nicht zu empfehlen.
Antrag nach § 3 (CDU BV4)
4237 Zeichen
CDU Fraktion BV 4 Köln -Ehrenfeld
Venloer Straße 419 -421, 50825 Köln
CDU Fraktion
Bezirksrathaus Ehrenfeld
Venloer Straße 419 – 421
50825 Köln
Email: martin.berg1@stadt-koeln.de
CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Köln - Ehrenfeld
Herrn Bezirksbürgermeister
Volker Spelthann
Bezirksrathaus Ehrenfeld
Venloer Straße
50825 Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Historisches Rathaus
50667 Köln
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/0695/2024
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Einrichten einer Wendemöglichkeit auf der Venloer Straße zum
Abschluss und Beginn der Einbahnstraße
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung
Ehrenfeld zu setzen:
Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld möge beschließen, dass durch die
Verwaltung geprüft und bewertet wird,
1 / Die Richtung der Piusstraße wird als Einbahnstraße gedreht.
(von Vogelsanger Str. zur Venloerstr.)
2 / Die Einbahnstraße Venloer Straße in Köln Ehrenfeld wird über die
Kreuzung Piusstraße und Franz-Geuer-Straße stadteinwärts
verlängert. Die Kreuzung Piusstraße und Franz-Geuer-Straße liegt
innerhalb der Einbahnstraßenzone.
3 / Auf der Venloer Straße am Beginn der Einbahnstraße, von der
Inneren Kanalstraße gesehen, in Höhe der Hausnummer 181 wird
eine Wendemöglichkeit in Form eines sehr kleinen Kreisverkehrs
(Minikreisverkehr) errichtet.
hilfsweise
ist der sehr kleine Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Venloer
Straße, Piusstraße und Franz-Geuer-Straße anzulegen.
Gründe
Der Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln Ehrenfeld zwischen Ehrenfeldgürtel und der Kreuzung
Piusstraße/Franz-Geuer-Straße in eine Einbahnstraße zu verändern, die in Fahrtrichtung Innenstadt
verläuft, stellt sich als nicht problemfrei dar.
Die Venloer Straße soll nicht bis zum Beginn der Inneren Kanalstraße zur Einbahnstraße gemacht
werden. Die Zufahrt zur Zentralmoschee, weiter den dahinter liegenden Sportanlagen und den an der
Venloer Straße künftig entstehenden Einrichtungen, wie ein muslimisches Beerdigungsinstitut oder ein
türkischetr Supermarkt, sowie die Zufahrt zur dort befindlichen Tankstelle und zu dem gegenüber
liegenden Discounter muss auch von der Innenstadt her möglich sein und bleiben.
Dies führt jedoch dazu, dass der Verkehr, der stadtauswärts von der Inneren Kanalstraße her kommt an
der Kreuzung Piusstraße und Franz-Geuer-Straße auf der Venloer Straße nicht mehr weiter
stadtauswärts fahren darf. Die Piusstraße wird als Möglichkeit zum Abbiegen genutzt, um in die
Vogelsangstraße zu gelangen.
Dies führt zu erheblichen Beeinträchtigungen in der Piusstraße, die als verkehrsberuhigte kleine
Seitenstraße konzipiert ist und nun zur stark frequentierten Verbindungsroute genutzt wird.
Die Lösung kann nur durch Einbeziehung der Einmündungen sowohl der Piusstraße als auch der Franz-
Geuer-Straße in die Einbahnstraßenzone der Venloer Straße erfolgen. Zur Ableitung des stadtauswärts
fahrenden Verkehrs muss unmittelbar vor dem Beginn der Einbahnstraßenzone eine Wendemöglichkeit
für diesen Verkehr geschaffen werden. Es bietet sich an dies in Form eines kleinen Kreisverkehrs zu
gestalten.
Der Durchmesser eines Minikreisverkehrs beträgt zwischen 13 und 22 Meter. Wegen des geringen
Durchmessers ist die Mittelinsel entweder als Kreis niedrig aufgepflastert, so dass sie von langen
Fahrzeugen überfahren werden kann.
Minikreisverkehre werden mit dem Zeichen Z 205 StVO beschildert sowie mit einem Zusatzschild, auf
dem drei schwarze Pfeile auf weißem Grund den Verlauf der Kreisfahrbahn symbolisieren.
Alternative:
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Martin Berg . gez. Jutta Kaiser
Fraktionsvorsitzender stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0695/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
- Datum
- 26.04.2024
- Erstellt
- 26.04.2024 10:35