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AN/0695/2024

Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Einrichten einer Wendemöglichkeit auf der Venloer Straße zum Abschluss und Beginn der Einbahnstraße

Antrag nach § 3 BV4 (CDU) 26.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 13.05.2024, TOP 8.11

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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Sachstandsbericht BV

4953 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-4 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0695/2024
Stand: 13.06.2024 
Sachstandsbericht  
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Einrichten einer Wendemöglichkeit auf der Venloer 
Straße zum Abschluss und Beginn der Einbahnstraße 
Beschluss 
Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld möge beschließen, dass durch die Verwaltung geprüft 
und bewertet wird,  
 
1 / Die Richtung der Piusstraße wird als Einbahnstraße gedreht (von Vogelsanger Str. zur 
Venloer Str.) inklusive Durchfahrtsverbot („Anlieger frei“) 
  
2 / Die Einbahnstraße Venloer Straße in Köln Ehrenfeld wird über die Kreuzung Piusstraße 
und Franz-Geuer-Straße stadteinwärts verlängert. Die Kreuzung Piusstraße und Franz-Geuer-
Straße liegt innerhalb der Einbahnstraßenzone. 
 
3 / Auf der Venloer Straße am Beginn der Einbahnstraße, von der Inneren Kanalstraße gese-
hen, in Höhe der Hausnummer 181 wird eine Wendemöglichkeit in Form eines sehr kleinen 
Kreisverkehrs (Minikreisverkehr) errichtet.  
 
Hilfsweise ist, unter Berücksichtigung der Baustellenverkehre zur Franz-Geuer-Straße, der 
sehr kleine Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Venloer Straße, Piusstraße und  
Franz-Geuer-Straße anzulegen.. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu 1: 
Die Drehung der Fahrtrichtung der Piusstraße im Abschnitt zwischen Vogelsanger Straße und 
Venloer Straße ist aus verkehrstechnischer Sicht derzeit nicht zu empfehlen. Es ist zu be-
fürchten, dass sich ein Schleichverkehr einstellen wird, der den Knotenpunkt Innere Kanal-
straße/Venloer Straße umfahren möchte, um beispielsweise zum ALDI, zur Tankstelle oder 
Moschee zu gelangen. 
Hinzu kommt, dass eine kurzfristige Drehung der Fahrtrichtung verkehrstechnisch nicht mög-
lich ist. Die bestehende Signalanlage müsste zunächst baulich erweitert werden. Zudem 
müssten die Signalprogramme an die zu erwartenden Verkehrszahlen angepasst werden. Für 
diese Anpassung ist ein deutlich längerer Vorlauf einzuplanen.

2 
 
Grundsätzlich soll dieser Punkt aber im Rahmen der Evaluierung möglicher Handlungs-
schwerpunkte im Anschluss an die Auswertung der aktuellen Zählergebnisse noch einmal ge-
zielt betrachtet werden. Aktuelle Verkehrsdaten sind für eine ganzheitliche Betrachtung uner-
lässlich. 
zu 2:  
Eine Verlängerung des Einbahnstraßenabschnittes wird aus verkehrlicher Sicht nicht empfoh-
len. Um die Erreichbarkeit zentraler Ziele, wie der Zentralmoschee, Aldi und einer Tankstelle, 
aus beiden Fahrtrichtungen sicherzustellen, endet die Einbahnstraße auf Höhe der Pius-
straße/Franz-Geuer-Straße. Eine Verlängerung des Einbahnstraßenabschnittes würde bei der 
Anfahrt der genannten Einrichtungen zu zahlreichen zusätzlichen Umwegefahrten in den Ne-
benstraßen aber auch über die Venloer Straße führen. 
Zusätzlich wird so die Erschließung des geplanten Bauvorhabens auf der Franz-Geuer-Straße 
(ehemaliges Siemens-Gelände) berücksichtigt. Geplant sind hier etwa 430-500 Wohneinhei-
ten, eine Kindertagesstätte, gastronomische Einrichtungen und Bürogebäude, die größtenteils 
von der Venloer Straße aus zugänglich sein werden. 
Grundsätzlich soll dieser Punkt aber im Rahmen der Evaluierung möglicher Handlungs-
schwerpunkte im Anschluss an die Auswertung der aktuellen Zählergebnisse noch einmal ge-
zielt betrachtet werden. Aktuelle Verkehrsdaten sind für eine ganzheitliche Betrachtung uner-
lässlich. 
zu 3: 
Die Prüfung beider vorgeschlagener Standorte (Höhe Hausnummer 181 und Knotenpunkt 
Venloer Straße/Piusstraße/Franz-Geuer-Straße) zur Einrichtung einer Wendemöglichkeit auf 
der Venloer Straße zum Abschluss und Beginn der Einbahnstraße in Form eines Minikreisver-
kehrs hat ergeben, dass die Realisierung unter den vorhandenen Gegebenheiten an beiden 
Stellen nicht realisiert werden kann und den aktuellen Regelwerken widerspricht.  
Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt FGSV, 2006) sind Minikreisver-
kehre nicht einzusetzen, wenn mindestens ein Knotenpunktarm eine zuführende Einbahn-
straße ist. Damit ist die Realisierung am vorgeschlagenen Standort Knotenpunkt Venloer 
Straße/Piusstraße/Franz-Geuer-Straße nicht möglich. Hier ist der nordwestliche Arm (Venloer 
Straße) eine zuführende Einbahnstraße. 
Im Bereich der Hausnummer 181 beträgt die Breite des Straßenraumes ca. 15 m, der Durch-
messer eines Minikreisverkehrs soll zwischen 13 m und 22 m liegen. Das Anlegen eines Mi-
nikreisverkehrs wird an dieser Stelle dennoch nicht empfohlen. Minikreisverkehre sollten nach 
RASt (FGSV, 2006) bei starkem Schwerverkehr wegen der Lärmentwicklung beim Überfahren 
der Kreisinsel nicht eingesetzt werden. Der Schwerverkehrsanteil liegt an der Venloer Straße 
im betrachteten Bereich bei knapp 11 %.  
Da der mögliche Durchmesser eines Minikreisverkehrs mit maximal 15 m die untere Spann-
weite abbildet und der Schwerverkehrsanteil gleichzeitig hoch ist, ist aus verkehrstechnischer 
Sicht das Anlegen eines Minikreisverkehrs nicht zu empfehlen.

Antrag nach § 3 (CDU BV4)

4237 Zeichen

CDU  Fraktion BV 4 Köln -Ehrenfeld  
Venloer Straße 419 -421, 50825 Köln  
 
 
 
CDU  Fraktion 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Straße 419 – 421 
50825  Köln 
 
Email: martin.berg1@stadt-koeln.de 
 
 
             CDU  Fraktion in der Bezirksvertretung Köln - Ehrenfeld 
  
Herrn Bezirksbürgermeister 
Volker Spelthann  
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Straße  
50825  Köln                                                                       
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Historisches Rathaus  
50667 Köln 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0695/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024 
 
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Einrichten einer Wendemöglichkeit auf der Venloer Straße zum 
Abschluss und Beginn der Einbahnstraße 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld zu setzen:  
 
Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld möge beschließen, dass durch die 
Verwaltung geprüft und bewertet wird,  
 
1 / Die Richtung der Piusstraße wird als Einbahnstraße gedreht. 
     (von Vogelsanger Str. zur Venloerstr.) 
 
2 / Die Einbahnstraße Venloer Straße in Köln Ehrenfeld wird über die  
     Kreuzung Piusstraße und Franz-Geuer-Straße stadteinwärts 
     verlängert.  Die Kreuzung Piusstraße und Franz-Geuer-Straße liegt  
     innerhalb der Einbahnstraßenzone. 
 
3 / Auf der Venloer Straße am Beginn der Einbahnstraße, von der  
     Inneren Kanalstraße gesehen, in Höhe der Hausnummer 181 wird  
     eine Wendemöglichkeit in Form eines sehr kleinen Kreisverkehrs

(Minikreisverkehr) errichtet. 
 
     hilfsweise  
     ist der sehr kleine Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Venloer  
     Straße, Piusstraße und Franz-Geuer-Straße anzulegen.  
 
 
 
 
Gründe 
 
Der Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln Ehrenfeld zwischen Ehrenfeldgürtel und der Kreuzung 
Piusstraße/Franz-Geuer-Straße in eine Einbahnstraße zu verändern, die in Fahrtrichtung Innenstadt 
verläuft, stellt sich als nicht problemfrei dar.  
 
Die Venloer Straße soll nicht bis zum Beginn der Inneren Kanalstraße zur Einbahnstraße gemacht 
werden. Die Zufahrt zur Zentralmoschee, weiter den dahinter liegenden Sportanlagen und den an der 
Venloer Straße künftig entstehenden Einrichtungen, wie ein muslimisches Beerdigungsinstitut oder ein 
türkischetr Supermarkt, sowie die Zufahrt zur dort befindlichen Tankstelle und zu dem gegenüber 
liegenden Discounter muss auch von der Innenstadt her möglich sein und bleiben.  
 
Dies führt jedoch dazu, dass der Verkehr, der stadtauswärts von der Inneren Kanalstraße her kommt an 
der Kreuzung Piusstraße und Franz-Geuer-Straße auf der Venloer Straße nicht mehr weiter 
stadtauswärts fahren darf. Die Piusstraße wird als Möglichkeit zum Abbiegen genutzt, um in die 
Vogelsangstraße zu gelangen.  
Dies führt zu erheblichen Beeinträchtigungen in der Piusstraße, die als verkehrsberuhigte kleine 
Seitenstraße konzipiert ist und nun zur stark frequentierten Verbindungsroute genutzt wird. 
 
Die Lösung kann nur durch Einbeziehung der Einmündungen sowohl der Piusstraße als auch der Franz-
Geuer-Straße in die Einbahnstraßenzone der Venloer Straße erfolgen. Zur Ableitung des stadtauswärts 
fahrenden Verkehrs muss unmittelbar vor dem Beginn der Einbahnstraßenzone eine  Wendemöglichkeit 
für diesen Verkehr geschaffen werden. Es bietet sich an dies in Form eines kleinen Kreisverkehrs zu 
gestalten.

Der Durchmesser eines Minikreisverkehrs beträgt zwischen 13 und 22 Meter. Wegen des geringen 
Durchmessers ist die Mittelinsel entweder als Kreis niedrig aufgepflastert, so dass sie von langen 
Fahrzeugen überfahren werden kann. 
Minikreisverkehre werden mit dem Zeichen Z 205 StVO beschildert sowie mit einem Zusatzschild, auf 
dem drei schwarze Pfeile auf weißem Grund den Verlauf der Kreisfahrbahn symbolisieren. 
 
 
Alternative:

Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Martin Berg                                                          .     gez. Jutta Kaiser 
Fraktionsvorsitzender                                                     stellvertr. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf (1)

13.05.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.11 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0695/2024
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
Datum
26.04.2024
Erstellt
26.04.2024 10:35