Mandari Insight

A-W/0066/2021

Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für die Bereiche östlich der Osthofstraße/westlich Am Blütenhain sowie nördlich Sendener Stiege/südlich Am Tinnenbusch

Antrag an die BV West 25.10.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 22.09.2022, TOP 9.3

Originalantrag

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme der Verwaltung vom 29.08.2022

· application/pdf

Ansehen

Originalantrag

2365 Zeichen

Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende 
Stephan Brinktrine 
Alexander Bliefernich 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West   A-W/0066/2021 
Herrn Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
           24.10.2021 
 
Die Bezirksvertetung Münster-West möge beschließen: 
 Im Stadtteil Albachten wird ein neuer Bebauungsplan für die Bereiche östlich der 
Osthofstraße/westlich Am Blütenhain sowie nördlich Sendener Stiege/südlich Am 
Tinnenbusch aufgestellt. 
 
 Ziel des Bebauungsplanes ist es, dringend benötigten neuen Wohnraum zu schaffen. Dazu ist 
in dem Bereich eine Nachverdichtung, z.B. durch Hinterliegerbebauung bzw. eine Bebauung 
mit einer Erschließung von der Osthofstraße her, zu ermöglichen. 
 
 Die Erarbeitung des Bebauungsplanes ist an ein qualifiziertes externes Planungsbüro zu 
vergeben. 
 
Begründung: 
In der Stadt Münster und auch im Stadtteil Albachten übersteigt die Nachfrage das Angebot an 
Wohnraum deutlich – und das seit Jahren. 
Ein Teil der Lösung ist die Nachverdichtung, also die nachträgliche Bebauung freier Flächen in 
bestehenden Wohngebieten. Direkt neben dem für den Bebauungsplan vorgeschlagenen Bereich ist 
über den Bebauungsplan Albachten 9 eine Nachverdichtung auf einem Teil der Sendener Stiege sowie 
auf einem Teilstück der Straße Am Tinnenbusch erfolgt, für den vorgeschlagenen Bereich lehnt die 
Verwaltung aber die Schaffung von neuem Wohnraum mit Hinweis auf den § 34 BauGB ab. Als es um 
die Durchsetzung eigener Interessen ging, hatte man vor einigen Jahren an der Osthofstraße hingegen 
keine Bedenken. 
Bei der Aufstellung des B-Planes anstehende Fragen, wie die Zu- und Ausfahrt zur Osthofstraße, sind 
lösbar; in diesem konkreten Fall z.B. durch die Zusammenfassung von Stellplätzen und Zufahrten.  
Da für die Genehmigung der Bebauung im Bereich Osthofstraße 11 – 13 die festgesetzte 
Geschwindigkeit keine Rolle gespielt hat, kann im weiteren Verlauf der Straße analog vorgegangen 
werden, obwohl dann eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu begrüßen wäre. 
Wie von der Verwaltung in einer Stellungnahme vom 28.01.2021 dargelegt, verfügt sie über keine 
eigenen Kapazitäten, um den Bebauungsplan selbst aufzustellen. Der Auftrag ist daher an ein 
qualifiziertes Planungsbüro extern zu vergeben.

Stellungnahme der Verwaltung vom 29.08.2022

1940 Zeichen

" 
Herr Kürz, 61.32.0001 
Eiog. 
29.08.2022 
An die Bezirksvertretung Münster-West 
über III 
~\TA_DT MONSTER 
. \\. ~ 7. SEP. 2022 , 
Amt fOr BOr~ - u. :AatehM» ~ a-w ' . WNt 
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich östlich der Osthofstraße 
Antrag Nr. A-W/0066/2021 
Um zusätzlichen Wohnraum in Albachten schaffen zu könhen, wird die Aufstellung eines 
Bebauungsplanes für den Bereich zwischen der Osthofstraße und der Straße Am Blütenhain 
beantragt. Die vorhandene Einfamilien,hausbebauung entlang der ?traße Am Blütenhain 
verfügt über sehr tiefe Grundstücksflächen, deren Gärten an die Osthofstraße grenzen. · . 
Aufgrund dieser großzügigen Freiflächen soll. rnft dem Bebauungsplan eine Nachverdichtung 
durch eine Hinterliegerbebauung ermöglicht werden. 
In ersten skizzenh'aften städtebaulichen Konzepten hat sich gezeigt, dass die Flächen · 
ausreichen könnten für eine kompakte Reihenhausbebauung mit Ers_chließung von der 
Osthofstraße aus, die der Bestandsbebauung ausreichende Gartenflächen sichern würden. 
Zieht man den gesamten Bereich entlang der Osthofstraße nördlich der Sendener Stiege bis · 
zum Versorgungsstandort der Telekom für eine Nachverdichtung in Betracht, so wären von 
der Planung ca. 30 Privatgrundstücke betroffen. Da ein Bebauungsplanverfahren nur in 
Betracht kommt, wenn sich die Planung auch realisieren lässt, kommt es auf die 
Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Eigentümer und Eigentümerinnen an. Die . . . Verwaltung wird sie deshalb anschreiben und ihr ,Interesse und ihre Gesprächsbereitschaft 
zu den Nachverdichtungsüberlegungen erfraqen, Sobald hierzu die Rückmeldungen 
vorliegen, wird die Verwaltung die Bezirksvertretung informieren und Vorschläge zum 
weiteren Verfahren - unter Einbindung des Ausschusses für Stadtplanung und 
Stadtentwicklung - machen. 
I I - 
c stu s ~

t 
• 
1 
1111111 MÜNSTER 
Stadtplanungsamt 
Albachten - Osthofstraße / Am Blütenhain Maßstab 1 :2.500

Beratungsverlauf (1)

22.09.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: Zwischenmitteilung zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Osthofstraße 11
  • Am Blütenhain
  • Am Tinnenbusch
  • Sendener Stiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-W/0066/2021
Typ
Antrag an die BV West
Datum
25.10.2021
Erstellt
25.10.2021 11:04