A-W/0066/2021
Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für die Bereiche östlich der Osthofstraße/westlich Am Blütenhain sowie nördlich Sendener Stiege/südlich Am Tinnenbusch
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Originalantrag
2365 Zeichen
Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster-West
Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine
Alexander Bliefernich
Herrn
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West A-W/0066/2021
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
24.10.2021
Die Bezirksvertetung Münster-West möge beschließen:
Im Stadtteil Albachten wird ein neuer Bebauungsplan für die Bereiche östlich der
Osthofstraße/westlich Am Blütenhain sowie nördlich Sendener Stiege/südlich Am
Tinnenbusch aufgestellt.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, dringend benötigten neuen Wohnraum zu schaffen. Dazu ist
in dem Bereich eine Nachverdichtung, z.B. durch Hinterliegerbebauung bzw. eine Bebauung
mit einer Erschließung von der Osthofstraße her, zu ermöglichen.
Die Erarbeitung des Bebauungsplanes ist an ein qualifiziertes externes Planungsbüro zu
vergeben.
Begründung:
In der Stadt Münster und auch im Stadtteil Albachten übersteigt die Nachfrage das Angebot an
Wohnraum deutlich – und das seit Jahren.
Ein Teil der Lösung ist die Nachverdichtung, also die nachträgliche Bebauung freier Flächen in
bestehenden Wohngebieten. Direkt neben dem für den Bebauungsplan vorgeschlagenen Bereich ist
über den Bebauungsplan Albachten 9 eine Nachverdichtung auf einem Teil der Sendener Stiege sowie
auf einem Teilstück der Straße Am Tinnenbusch erfolgt, für den vorgeschlagenen Bereich lehnt die
Verwaltung aber die Schaffung von neuem Wohnraum mit Hinweis auf den § 34 BauGB ab. Als es um
die Durchsetzung eigener Interessen ging, hatte man vor einigen Jahren an der Osthofstraße hingegen
keine Bedenken.
Bei der Aufstellung des B-Planes anstehende Fragen, wie die Zu- und Ausfahrt zur Osthofstraße, sind
lösbar; in diesem konkreten Fall z.B. durch die Zusammenfassung von Stellplätzen und Zufahrten.
Da für die Genehmigung der Bebauung im Bereich Osthofstraße 11 – 13 die festgesetzte
Geschwindigkeit keine Rolle gespielt hat, kann im weiteren Verlauf der Straße analog vorgegangen
werden, obwohl dann eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu begrüßen wäre.
Wie von der Verwaltung in einer Stellungnahme vom 28.01.2021 dargelegt, verfügt sie über keine
eigenen Kapazitäten, um den Bebauungsplan selbst aufzustellen. Der Auftrag ist daher an ein
qualifiziertes Planungsbüro extern zu vergeben.
Stellungnahme der Verwaltung vom 29.08.2022
1940 Zeichen
" Herr Kürz, 61.32.0001 Eiog. 29.08.2022 An die Bezirksvertretung Münster-West über III ~\TA_DT MONSTER . \\. ~ 7. SEP. 2022 , Amt fOr BOr~ - u. :AatehM» ~ a-w ' . WNt Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich östlich der Osthofstraße Antrag Nr. A-W/0066/2021 Um zusätzlichen Wohnraum in Albachten schaffen zu könhen, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich zwischen der Osthofstraße und der Straße Am Blütenhain beantragt. Die vorhandene Einfamilien,hausbebauung entlang der ?traße Am Blütenhain verfügt über sehr tiefe Grundstücksflächen, deren Gärten an die Osthofstraße grenzen. · . Aufgrund dieser großzügigen Freiflächen soll. rnft dem Bebauungsplan eine Nachverdichtung durch eine Hinterliegerbebauung ermöglicht werden. In ersten skizzenh'aften städtebaulichen Konzepten hat sich gezeigt, dass die Flächen · ausreichen könnten für eine kompakte Reihenhausbebauung mit Ers_chließung von der Osthofstraße aus, die der Bestandsbebauung ausreichende Gartenflächen sichern würden. Zieht man den gesamten Bereich entlang der Osthofstraße nördlich der Sendener Stiege bis · zum Versorgungsstandort der Telekom für eine Nachverdichtung in Betracht, so wären von der Planung ca. 30 Privatgrundstücke betroffen. Da ein Bebauungsplanverfahren nur in Betracht kommt, wenn sich die Planung auch realisieren lässt, kommt es auf die Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Eigentümer und Eigentümerinnen an. Die . . . Verwaltung wird sie deshalb anschreiben und ihr ,Interesse und ihre Gesprächsbereitschaft zu den Nachverdichtungsüberlegungen erfraqen, Sobald hierzu die Rückmeldungen vorliegen, wird die Verwaltung die Bezirksvertretung informieren und Vorschläge zum weiteren Verfahren - unter Einbindung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtentwicklung - machen. I I - c stu s ~ t • 1 1111111 MÜNSTER Stadtplanungsamt Albachten - Osthofstraße / Am Blütenhain Maßstab 1 :2.500
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Zwischenmitteilung zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Osthofstraße 11
- Am Blütenhain
- Am Tinnenbusch
- Sendener Stiege
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0066/2021
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 25.10.2021
- Erstellt
- 25.10.2021 11:04