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2848/2017

Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., 50968 Köln-Marienburg Planungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.11.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 10.18

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 22.01.2018

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Anlage 4, Auszug, Bauauschuss v. 29.01.2018

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Anlage 1 - Liegenschaftskarte

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Anlage 2 - Lageplan mit geplanten Baukörpern

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Beschlussvorlage Rat

7935 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2848/2017 
Freigabedatum 
23.11.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen 
Grundstück Brohler Str. o.Nr., 50968 Köln-Marienburg Planungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem 
städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., Gemarkung: Köln -Rondorf, Flur: 51, Flurstücke: 708, 1208, 
597 und 1209 aufzunehmen.  
  
Der Rat ermächtigt die Verwaltung,  auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 
(HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfspl a-
nung) zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (z.B. Statik, Vermessung, Boden - und 
Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die Planungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 
235.000 € brutto. 
 
Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 235.000  € ste-
hen für das Haushaltsjahr 2017  im Teilfinanzplan 100 4 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-2-
5153 die notwendigen Mittel zur Verfügung. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 
Integrationsrat 04.12.2017 
Bauausschuss 11.12.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   235.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Ausgangslage 
Der Stadt Köln obliegt die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung für Personen, die vom Woh-
nungsmarkt ausgegrenzt werden, insbesondere für obdachlos gewordene Personen oder Klientelen, 
die keine anderweitige Möglichkeit haben, sich selbst mit Wohnraum zu versorgen. Die Unterbri n-
gungsverpflichtung besteht auch für Geflüchtete, deren Zugangszah l sich in den letzten Jahren um 
ein Vielfaches erhöht hat. 
 
Während des hohen Zuzugs von Geflüchteten, insbesondere im Zeitraum 2015 -2016, wurden im 
Rahmen der Gefahrenabwehr zunächst kurzfristig zu realisierende Bauprojekte (Mobile Wohneinhe i-
ten, Systembauten, ungenutzte Gewerbehallen) priorisiert abgewickelt. Längerfristig zu realisierende 
Bauprojekte, wie z.B. konventionelle Bauten (Massivbauten) wurden vor diesem Hintergrund zurüc k-
gestellt. Für eine dauerhafte Sicherstellung der Unterbringungsverpflicht ung bzw. der Versorgung mit 
Wohnraum sind derartige Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung allerdings zwingend erforderlich und 
werden nunmehr aufgrund der Unterbringungssituation und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten 
wieder forciert. 
 
Die Verwaltung muss auf ihren zur Verfügung stehenden Flächen Wohnbaupotenziale schaffen, we l-
che sowohl Ressourcen für Geflüchtete, vor allem aber auch dringend benötigte Kapazitäten an 
preiswertem Wohnraum für die gesamte Bevölkerung beinhalten. Die Umsetzung soll im Rahme n des 
sozial geförderten Wohnungsbaus erfolgen, da hierfür zinsgünstige Darlehen des Landes in Anspruch 
genommen werden können, für die zudem ein Tilgungsnachlass gewährt wird. Hierdurch entsteht ein 
größerer Handlungsspielraum bei der Belegung des neu ges chaffenen Wohnraums, gleichermaßen 
für die am Wohnungsmarkt Benachteiligten sowie auch für anerkannte Geflüchtete. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2014 (Vorlagen -Nr. 2899/2014) unter anderem den Standort 
Brohler Str. zur Errichtung eines Wohnhause s in konventioneller Bauweise für bis zu 150 Personen

3 
zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung beschlossen. Die baurechtlichen Möglichkeiten sollten hie r-
bei ausgeschöpft werden. Der Rat beauftragte die Verwaltung, alle erforderlichen Schritte zur Vorb e-
reitung von Planungs- und Baubeschluss zu unternehmen.  
Nach erfolgter Abwicklung der o.a. priorisierten Projekte zur kurzfristigen Unterbringung von Geflüc h-
teten, konnte die Projektplanung für die Brohler Str. nunmehr im August 2017 wieder aufgenommen 
werden. 
 
Planungsvorhaben 
Den eingangs dargestellten Hintergrund berücksichtigend, beabsichtigt die Verwaltung nunmehr, auf 
dem Grundstück an der Brohler Str. die Planungen dergestalt aufzunehmen, einen sozial geförderten 
Wohnungsbau zu schaffen, der einerseits  anerkannte Geflüchtete in die Bevölkerung integriert und 
auf der anderen Seite dringend benötigten Wohnraum für einkommensschwache Kölner Bürgerinnen 
und Bürger mit Wohnberechtigungsschein schafft. 
Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unte r Berücksichtigung der bau - und pl a-
nungsrechtlichen Vorgaben  die Bebaubarkeit der insgesamt 2.891m² großen städtischen Grun d-
stücksfläche festgestellt. In Anlehnung an die vorhandene benachbarte Bebauung sollen im öffentlich 
geförderten Wohnungsbau zwei Ba ukörper in zweigeschossiger konventioneller Bauweise mit Satte l-
dach errichtet werden. Durch den vorhandenen Geländeabgang auf dem Grundstück kann zu den 
zwei Vollgeschossen noch ein weiteres Geschoss im Souterrain entstehen, welches zur Hälfte aus 
Keller- und Technikräumen und zur anderen Hälfte aus Wohnfläche besteht. Insgesamt können auf 
dem Grundstück ca. 23 barrierefrei abgeschlossene Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von 
rund 1881m² gebaut werden. Je nach Familienstruktur (von Alleinstehenden bi s zu 8 -Personen-
Haushalten) können dort bis zu 75 Personen untergebracht werden. Die Grundstücksgröße soll im 
Zuge der Planung optimal ausgenutzt werden. In den Außenanlagen ist eine Spielfläche geplant, die 
eine gemeinsame Nutzung der auf dem Nachbarflurs tück (1790) im Bebauungsplan ausgewiesenen 
öffentlichen Grünfläche/Spielplatz ermöglicht. 
Zunächst soll ein Architekturbüro mit der Vor - und Entwurfsplanung zur Neubebauung beauftragt 
werden und die notwendigen Stellungnahmen (Vermessung, Bodengutachten, S chadstoffgutachten 
etc.) eingeholt werden. Zudem sind Planer für die technische Gebäudeausstattung, Tragwerkspl a-
nung und Außenanlagenplanung erforderlich. Die Auswahl erfolgt nach Vorschriften der Vergabeve r-
ordnung (VgV) und den Regelungen der Kölner Vergabeordnung (KVO).  
Die geschätzten Gesamtbaukosten für den Neubau können mit ca. 4,65 Mio  € brutto beziffert werden. 
Die Architekten- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermittlung, Vorpla-
nung, Entwurfsplanung) sind mit ca. 235.000  € brutto zu veranschlagen. Die Beauftragung der o.g. 
Planungsleistungen ist erforderlich, um einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich Koste n-
berechnung für das Projekt als Baubeschluss vorlegen zu können. Die reine Bauzeit beträgt vorau s-
sichtlich 18 Monate.  
Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes wird bei 60 Jahren liegen. Nach derzeitiger und pro g-
nostizierbarer Bedarfslage ist eine vollständige Auslastung des Objektes auf Dauer gewährleistet. 
Finanzierung 
Zur Finanzierung der erforderlichen in vestiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 235.000  € ste-
hen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-2-
5153, Mittel in Höhe von 235.000 € zur Verfügung.  
 
Anlagen

Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 22.01.2018

2621 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 23.01.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 22.01.2018 
öffentlich 
9.2.1 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., 50968 Köln-
Marienburg Planungsbeschluss 
2848/2017 
 
Die SPD-Fraktion bittet den Beschlusstenor um das Thema Bolzplatz zu ergänzen.  
 
1. Beschluss:  
 
Die Vorlage soll wie folgt ergänzt werden:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stimmt der Vorlage unter der Maßgabe zu, 
dass eine Ausgleichsfläche für den weggefallenen Bolzplatz gefunden wird. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der Fraktion Die Grünen zuge-
stimmt  
(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Bronisz, Herr Dr. Kluse-
mann, Frau Sandow, Herr Küpper) 
 
Sodann lässt der Bezirksbürgermeister über die ergänzte Vorlage abstimmen. 
 
2. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten Be-
schluss zu fassen: 
 
Der Rat beschließt, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wo h-
nungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., Gemarkung: Köln -
Rondorf, Flur: 51, Flurstücke: 708, 1208, 597 und 1209 aufzunehmen.

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten 
und Ingenieure (HOAI) Fachplane r mit den Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermitt-
lung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen und die notwendigen Stellun g-
nahmen (z.B. Statik, Vermessung, Boden- und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. 
Die Planungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 235.000 € brutto. 
 
Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 
235.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2017  im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung 
und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-2-5153 die notwendigen Mittel zur Verf ü-
gung. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stimmt der Vorlage unter der Maßgabe zu, 
dass eine Ausgleichsfläche für den weggefallenen Bolzplatz gefunden wird. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich gegen fünf Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimme des Herrn 
Ilg mit drei Stimmen der SPD-Fraktion, drei Stimmen der Fraktion Die Grünen 
und der FDP-Fraktion zugestimmt.  
(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Bronisz, Herr Dr. Kluse-
mann, Frau Sandow, Herr Küpper)

Anlage 4, Auszug, Bauauschuss v. 29.01.2018

1783 Zeichen

Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 30.01.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 25. Sitzung des Bauausschusses 
vom 29.01.2018 
öffentlich 
5.2 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., 50968 Köln-
Marienburg Planungsbeschluss 
2848/2017 
Geänderter bzw. ergänzter Beschluss – gemäß Beschlussempfehlung der Be-
zirksvertretung Rodenkirchen: 
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:  
 
Der Rat beschließt, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wo h-
nungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., Gemarkung: Köln -
Rondorf, Flur: 51, Flurstücke: 708, 1208, 597 und 1209 aufzunehmen.  
  
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten 
und Ingenieure (HOAI) Fac hplaner mit den Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermitt-
lung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen und die notwendigen Stellun g-
nahmen (z.B. Statik, Vermessung, Boden- und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. 
Die Planungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 235.000 € brutto. 
 
Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 
235.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2017  im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung 
und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-2-5153 die notwendigen Mittel zur Verf ü-
gung. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stimmt der Vorlage unter der Maßgabe zu, 
dass eine Ausgleichsfläche für den weggefallenen Bolzplatz gefunden wird. 
 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 - Liegenschaftskarte

462 Zeichen

E 32357024 
N 5641020 
E 32356939 N 5640900 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. 
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. 
Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke,  Gebaeude u.a. 
Maßstab 1:500   Datum: 11.9.2017 
KölnGIS 
10 m

Anlage 2 - Lageplan mit geplanten Baukörpern

88 Zeichen

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Beratungsverlauf (6)

04.12.2017 Integrationsrat
TOP 8.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
04.12.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
11.12.2017 Bauausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
14.12.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2848/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.11.2017
Erstellt
13.09.2017 14:23