2848/2017
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., 50968 Köln-Marienburg Planungsbeschluss
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 2848/2017 Freigabedatum 23.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., 50968 Köln-Marienburg Planungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., Gemarkung: Köln -Rondorf, Flur: 51, Flurstücke: 708, 1208, 597 und 1209 aufzunehmen. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfspl a- nung) zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (z.B. Statik, Vermessung, Boden - und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die Planungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 235.000 € brutto. Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 235.000 € ste- hen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 100 4 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-2- 5153 die notwendigen Mittel zur Verfügung. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 Integrationsrat 04.12.2017 Bauausschuss 11.12.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 235.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Ausgangslage Der Stadt Köln obliegt die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung für Personen, die vom Woh- nungsmarkt ausgegrenzt werden, insbesondere für obdachlos gewordene Personen oder Klientelen, die keine anderweitige Möglichkeit haben, sich selbst mit Wohnraum zu versorgen. Die Unterbri n- gungsverpflichtung besteht auch für Geflüchtete, deren Zugangszah l sich in den letzten Jahren um ein Vielfaches erhöht hat. Während des hohen Zuzugs von Geflüchteten, insbesondere im Zeitraum 2015 -2016, wurden im Rahmen der Gefahrenabwehr zunächst kurzfristig zu realisierende Bauprojekte (Mobile Wohneinhe i- ten, Systembauten, ungenutzte Gewerbehallen) priorisiert abgewickelt. Längerfristig zu realisierende Bauprojekte, wie z.B. konventionelle Bauten (Massivbauten) wurden vor diesem Hintergrund zurüc k- gestellt. Für eine dauerhafte Sicherstellung der Unterbringungsverpflicht ung bzw. der Versorgung mit Wohnraum sind derartige Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung allerdings zwingend erforderlich und werden nunmehr aufgrund der Unterbringungssituation und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten wieder forciert. Die Verwaltung muss auf ihren zur Verfügung stehenden Flächen Wohnbaupotenziale schaffen, we l- che sowohl Ressourcen für Geflüchtete, vor allem aber auch dringend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum für die gesamte Bevölkerung beinhalten. Die Umsetzung soll im Rahme n des sozial geförderten Wohnungsbaus erfolgen, da hierfür zinsgünstige Darlehen des Landes in Anspruch genommen werden können, für die zudem ein Tilgungsnachlass gewährt wird. Hierdurch entsteht ein größerer Handlungsspielraum bei der Belegung des neu ges chaffenen Wohnraums, gleichermaßen für die am Wohnungsmarkt Benachteiligten sowie auch für anerkannte Geflüchtete. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2014 (Vorlagen -Nr. 2899/2014) unter anderem den Standort Brohler Str. zur Errichtung eines Wohnhause s in konventioneller Bauweise für bis zu 150 Personen 3 zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung beschlossen. Die baurechtlichen Möglichkeiten sollten hie r- bei ausgeschöpft werden. Der Rat beauftragte die Verwaltung, alle erforderlichen Schritte zur Vorb e- reitung von Planungs- und Baubeschluss zu unternehmen. Nach erfolgter Abwicklung der o.a. priorisierten Projekte zur kurzfristigen Unterbringung von Geflüc h- teten, konnte die Projektplanung für die Brohler Str. nunmehr im August 2017 wieder aufgenommen werden. Planungsvorhaben Den eingangs dargestellten Hintergrund berücksichtigend, beabsichtigt die Verwaltung nunmehr, auf dem Grundstück an der Brohler Str. die Planungen dergestalt aufzunehmen, einen sozial geförderten Wohnungsbau zu schaffen, der einerseits anerkannte Geflüchtete in die Bevölkerung integriert und auf der anderen Seite dringend benötigten Wohnraum für einkommensschwache Kölner Bürgerinnen und Bürger mit Wohnberechtigungsschein schafft. Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unte r Berücksichtigung der bau - und pl a- nungsrechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit der insgesamt 2.891m² großen städtischen Grun d- stücksfläche festgestellt. In Anlehnung an die vorhandene benachbarte Bebauung sollen im öffentlich geförderten Wohnungsbau zwei Ba ukörper in zweigeschossiger konventioneller Bauweise mit Satte l- dach errichtet werden. Durch den vorhandenen Geländeabgang auf dem Grundstück kann zu den zwei Vollgeschossen noch ein weiteres Geschoss im Souterrain entstehen, welches zur Hälfte aus Keller- und Technikräumen und zur anderen Hälfte aus Wohnfläche besteht. Insgesamt können auf dem Grundstück ca. 23 barrierefrei abgeschlossene Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von rund 1881m² gebaut werden. Je nach Familienstruktur (von Alleinstehenden bi s zu 8 -Personen- Haushalten) können dort bis zu 75 Personen untergebracht werden. Die Grundstücksgröße soll im Zuge der Planung optimal ausgenutzt werden. In den Außenanlagen ist eine Spielfläche geplant, die eine gemeinsame Nutzung der auf dem Nachbarflurs tück (1790) im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche/Spielplatz ermöglicht. Zunächst soll ein Architekturbüro mit der Vor - und Entwurfsplanung zur Neubebauung beauftragt werden und die notwendigen Stellungnahmen (Vermessung, Bodengutachten, S chadstoffgutachten etc.) eingeholt werden. Zudem sind Planer für die technische Gebäudeausstattung, Tragwerkspl a- nung und Außenanlagenplanung erforderlich. Die Auswahl erfolgt nach Vorschriften der Vergabeve r- ordnung (VgV) und den Regelungen der Kölner Vergabeordnung (KVO). Die geschätzten Gesamtbaukosten für den Neubau können mit ca. 4,65 Mio € brutto beziffert werden. Die Architekten- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermittlung, Vorpla- nung, Entwurfsplanung) sind mit ca. 235.000 € brutto zu veranschlagen. Die Beauftragung der o.g. Planungsleistungen ist erforderlich, um einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich Koste n- berechnung für das Projekt als Baubeschluss vorlegen zu können. Die reine Bauzeit beträgt vorau s- sichtlich 18 Monate. Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes wird bei 60 Jahren liegen. Nach derzeitiger und pro g- nostizierbarer Bedarfslage ist eine vollständige Auslastung des Objektes auf Dauer gewährleistet. Finanzierung Zur Finanzierung der erforderlichen in vestiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 235.000 € ste- hen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-2- 5153, Mittel in Höhe von 235.000 € zur Verfügung. Anlagen
Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 22.01.2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 23.01.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 öffentlich 9.2.1 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., 50968 Köln- Marienburg Planungsbeschluss 2848/2017 Die SPD-Fraktion bittet den Beschlusstenor um das Thema Bolzplatz zu ergänzen. 1. Beschluss: Die Vorlage soll wie folgt ergänzt werden: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stimmt der Vorlage unter der Maßgabe zu, dass eine Ausgleichsfläche für den weggefallenen Bolzplatz gefunden wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der Fraktion Die Grünen zuge- stimmt (nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Bronisz, Herr Dr. Kluse- mann, Frau Sandow, Herr Küpper) Sodann lässt der Bezirksbürgermeister über die ergänzte Vorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten Be- schluss zu fassen: Der Rat beschließt, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wo h- nungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., Gemarkung: Köln - Rondorf, Flur: 51, Flurstücke: 708, 1208, 597 und 1209 aufzunehmen. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Fachplane r mit den Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermitt- lung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen und die notwendigen Stellun g- nahmen (z.B. Statik, Vermessung, Boden- und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die Planungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 235.000 € brutto. Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 235.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Bauma ß- nahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-2-5153 die notwendigen Mittel zur Verf ü- gung. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stimmt der Vorlage unter der Maßgabe zu, dass eine Ausgleichsfläche für den weggefallenen Bolzplatz gefunden wird. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen fünf Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg mit drei Stimmen der SPD-Fraktion, drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Bronisz, Herr Dr. Kluse- mann, Frau Sandow, Herr Küpper)
Anlage 4, Auszug, Bauauschuss v. 29.01.2018
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Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 30.01.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 25. Sitzung des Bauausschusses vom 29.01.2018 öffentlich 5.2 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., 50968 Köln- Marienburg Planungsbeschluss 2848/2017 Geänderter bzw. ergänzter Beschluss – gemäß Beschlussempfehlung der Be- zirksvertretung Rodenkirchen: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Wo h- nungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o.Nr., Gemarkung: Köln - Rondorf, Flur: 51, Flurstücke: 708, 1208, 597 und 1209 aufzunehmen. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Fac hplaner mit den Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermitt- lung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen und die notwendigen Stellun g- nahmen (z.B. Statik, Vermessung, Boden- und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die Planungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 235.000 € brutto. Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 235.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Bauma ß- nahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-2-5153 die notwendigen Mittel zur Verf ü- gung. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stimmt der Vorlage unter der Maßgabe zu, dass eine Ausgleichsfläche für den weggefallenen Bolzplatz gefunden wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 - Liegenschaftskarte
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E 32357024 N 5641020 E 32356939 N 5640900 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:500 Datum: 11.9.2017 KölnGIS 10 m
Anlage 2 - Lageplan mit geplanten Baukörpern
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Beratungsverlauf (6)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2848/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.11.2017
- Erstellt
- 13.09.2017 14:23