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AN/0259/2026

Anfrage zum rechtlichen Status des „Houses of Ressources“ und des Verbundes der Interkulturellen Zentren Köln

Gem. Anfrage nach § 4 (Rat) 11.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 24.02.2026, TOP 4.5

Gem. Anfrage nach § 4 (Rat)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Rat)

2066 Zeichen

Kemal Sovuksu - Offene Liste CDU 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses für  
Chancengerechtigkeit und Integration 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die Geschäftsstelle des Integrationsrates  
Frau Dr. Gülşen Dikbaş 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 11.02.2026 
 
AN/0259/2026 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 
 
Anfrage zum rechtlichen Status des „Houses of Ressources„ und des Verbundes der 
Interkulturellen Zentren Köln 
Sehr geehrter Herr Keltek, 
 
seit dem Jahr 2016 förderte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und weitere 
Bundesministerien das Projekt „House of Ressources“, an dem verschiedene Migrantenorga-
nisationen an 20 Standorten teilgenommen haben. Seit dem Jahr 2021 führen vier Migranti-
schen Organisationen: Migrafrica e.V. (als Hauptprojektträger), Coach e.V., In-Haus e.V. und 
Jama Nyeta e.V. (als Kooperationspartner *innen) dieses Projekt durch ( https://www.stadt-
koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/23759/index.html).  
Seit dieser Zeit benutzt die Standverwaltung für Bezeichnung der Projektträger*innen die De-
finition „House of Ressources“, ohne zu erwähnen, dass dies ein Projekt mit entsprechenden 
Träger*innen ist. 
Solch eine Bezeichnung ist für Kölner Migrantischen Organisationen, unabhängig davon, ob 
sie die Angebote des Projekts nutzen oder nicht oft irreführend, da sie behaupten, dass das 
„House of Ressources“ ein lokaler Verbund bzw. Dachverband und somit eine juristische Per-
son sei. 
Aufgrund dessen wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 
1. Ist „House of Reccources“ eine juristische Person bzw. ein eigetragener Verein? Falls 
„Ja“ bitte ich um Mitteilung des Vereinsregisternummer. Falls „Nein“,

- 2 - 
 
2. Ist es rechtskonform, die Definition „House of Ressources“ ohne Zusatz „das Projekt“ 
bzw. „die Projektträger*innen“ in mündlicher und ohne Anführungszeichen in schriftli-
cher Sprache zu benutzen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Kemal Sovuksu

Beratungsverlauf (1)

24.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 4.5 Entscheidung
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Details

Aktenzeichen
AN/0259/2026
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Rat)
Datum
11.02.2026
Erstellt
11.02.2026 11:01