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Anfrage zum rechtlichen Status des „Houses of Ressources“ und des Verbundes der Interkulturellen Zentren Köln

Gem. Anfrage nach § 4 (Rat) AN/0259/2026 vom 11.02.2026

Stand: Am 24.02.2026 im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Kemal Sovuksu - Offene Liste CDU An den Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Frau Dr. Gülşen Dikbaş Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 11.02.2026 AN/0259/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 Anfrage zum rechtlichen Status des „Houses of Ressources„ und des Verbundes der Interkulturellen Zentren Köln Sehr geehrter Herr Keltek, seit dem Jahr 2016 förderte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und weitere Bundesministerien das Projekt „House of Ressources“, an dem verschiedene Migrantenorga- nisationen an 20 Standorten teilgenommen haben. Seit dem Jahr 2021 führen vier Migranti- schen Organisationen: Migrafrica e.V. (als Hauptprojektträger), Coach e.V., In-Haus e.V. und Jama Nyeta e.V. (als Kooperationspartner *innen) dieses Projekt durch ( https://www.stadt- koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/23759/index.html). Seit dieser Zeit benutzt die Standverwaltung für Bezeichnung der Projektträger*innen die De- finition „House of Ressources“, ohne zu erwähnen, dass dies ein Projekt mit entsprechenden Träger*innen ist. Solch eine Bezeichnung ist für Kölner Migrantischen Organisationen, unabhängig davon, ob sie die Angebote des Projekts nutzen oder nicht oft irreführend, da sie behaupten, dass das „House of Ressources“ ein lokaler Verbund bzw. Dachverband und somit eine juristische Per- son sei. Aufgrund dessen wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist „House of Reccources“ eine juristische Person bzw. ein eigetragener Verein? Falls „Ja“ bitte ich um Mitteilung des Vereinsregisternummer. Falls „Nein“, - 2 - 2. Ist es rechtskonform, die Definition „House of Ressources“ ohne Zusatz „das Projekt“ bzw. „die Projektträger*innen“ in mündlicher und ohne Anführungszeichen in schriftli- cher Sprache zu benutzen? Mit freundlichen Grüßen Kemal Sovuksu

Beratungsverlauf

  1. 24.02.2026

    Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

    TOP 4.5, Entscheidung.

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