2945/2020
Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007
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Anlage_ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für das Berichtsjahr 2019
11673 Zeichen
Anlage
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln
für das Kalenderjahr 2019
gemäß Artikel 7 Abs.1 der Verordnung
1370/2007 der Europäischen Union
Stand 11/2020
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Inhalt
1. Betrieb ................................................................................................................................................. 3
2. Einnahmen ........................................................................................................................................... 4
3. Kundenbarometer ............................................................................................................................... 5
3.1 Angebotsqualität ............................................................................................................................... 5
3.2 Betriebsqualität ................................................................................................................................. 6
3.3 Fahrgastservice .................................................................................................................................. 7
3.4 Sauberkeit und Sicherheit ................................................................................................................. 8
3.5 Gesamtzufriedenheit ......................................................................................................................... 8
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ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2019 gemäß Artikel 7 (1) der
Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr auf
ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union
verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes
sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen
Rechte öffentlich zugänglich zu machen.
Die Stadt Köln hat mit Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2005 und 24. Juni 2008 die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB) mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen der
Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet der Stadt Köln und auf den
Gebieten anderer Aufgabenträger gemäß den Vereinbarungen über interlokale Verkehre und deren
Finanzierung betraut.
Die KVB führt den Öffentlichen Personennahverkehr auf der Grundlage der bestehenden
eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigungen, den Vorgaben des aktuellen Nahverkehrsplans
Köln und den Regelungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) durch. Hierzu gehört auch die
flächendeckende Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg.
1. Betrieb
Im Jahr 2019 betrieben die Kölner Verkehrs-Betriebe AG zwölf Stadtbahnlinien, 58 Buslinien und
11 Linien im Bedarfsverkehr (Anruf-Sammel-Taxi oder TaxiBus). Gemäß Nahverkehrsplan der Stadt
Köln ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz unterteilt. Im Hochflurnetz verkehren
Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90 Zentimetern, im Niederflurnetz Stadtbahnwagen mit
einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern über Schienenoberkante. Zum Hochflurnetz zählten 2019
sieben Stadtbahnlinien, zum Niederflurnetz fünf Stadtbahnlinien. Auf allen Buslinien kommen
Niederflurbusse zum Einsatz.
Die Linienlänge betrug zum 31.12.2019 im gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im gesamten
Busnetz 735 Kilometer. Es kamen 377 Stadtbahnfahrzeuge und 362 Busse (251 Busse der Kölner
Verkehrs-Betriebe AG, 111 von Subunternehmern betriebene) zum Einsatz. Die Gesamtleistung
betrug 55,0 Millionen Wagenkilometer im Jahr 2019. Es wurden 285,2 Millionen Fahrgäste befördert.
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2. Einnahmen
Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs in ihrem
Bedienungsgebiet gemäß der Betrauungsregelung und den Vereinbarungen über interlokale
Verkehre erhält die Kölner Verkehrs-Betriebe AG Ausgleichszahlungen für folgende
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
• Infrastrukturvorhaltung
• Regiemehrleistungen und Vertriebsmehrleistungen
• Verkehrsverbesserungsmaßnahmen, Fahrzeug-/Bedienungsstandards und Systemnachteile im
Busbereich
Im Kalenderjahr 2019 erhielt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für diese Verpflichtungen in der Sparte
Bus einen Finanzausgleich von 39,6 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen in der Sparte Stadtbahn
beliefen sich auf 72,9 Millionen Euro.
Darüber hinaus wurden der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 2019 Mittel aus den pauschalisierten
Zuwendungen gemäß § 11 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in
Nordrhein-Westfalen in Höhe von ca. 5,5 Millionen Euro für den Einsatz umweltfreundlicher bzw.
emissionsarmer Busse gewährt. Weitere 3,4 Mio. Euro wurden für die Beschaffung von Stadtbahnen
ausgezahlt. Außerdem wurden Fördermittel nach § 11a ÖPNVG NRW für die Beförderung von
Schülern in Höhe von ca. 3 Mio. Euro gezahlt.
Insgesamt hatte die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für Leistungen des Öffentlichen
Personennahverkehrs im Geschäftsjahr 2019 Aufwendungen in Höhe von 428,0 Millionen Euro.
Diesen standen – neben den oben dargestellten Ausgleichsleistungen für die erbrachten
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen – Fahrgelderlöse und andere betriebliche Erträge in Höhe
von 296,0 Millionen Euro gegenüber.
Darüber hinaus erhielt die Gesellschaft vom Land Nordrhein-Westfalen 9,4 Millionen Euro
Abgeltungszahlungen für die Beförderung von Schwerbehinderten.
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3. Kundenbarometer
Um Aussagen über die Qualität im Öffentlichen Personennahverkehr aus Nutzersicht zu erhalten,
lässt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG im Rahmen des „KVB-Kundenbarometers“ unter ihren
Gelegenheits-Fahrgästen und Stammkunden in kurzen Abständen Telefoninterviews zur
Zufriedenheit mit der Angebotsqualität als repräsentative Studie durchführen.
Für das Jahr 2019 sind nachfolgend die Ergebnisse des KVB-Kundenbarometers zusammengestellt.
Hiermit soll der Verpflichtung zur Beurteilung der Qualität des Öffentlichen Personennahverkehrs
nachgekommen werden. Um eine Entwicklung darzustellen, sind die Ergebnisse der Befragungen aus
den letzten fünf Jahren gegenübergestellt. Da die Studien in geraden Jahren und ungeraden Jahren
von unterschiedlichen Büros durchgeführt werden, sind die Ergebnisse der jeweiligen Studien nicht
direkt miteinander vergleichbar.
3.1 Angebotsqualität
Hier sind die Einzelergebnisse aus den Fragen zu Takten und Anschlüssen zusammengefasst.
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots
1. Angebotsqualität
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste)
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden)
Im Jahr 2019 stuften die Fahrgäste der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Taktfrequenz und die
Anschlüsse im Kölner ÖPNV-Angebot im durchschnittlichen Bereich ein. Beide Kriterien wurden
jedoch 2019 im Vergleich zu den vorherigen Jahren am schlechtesten bewertet. Grundsätzlich sind
die Fahrgäste hinsichtlich des Angebotes mit der Taktfrequenz unzufriedener als mit den
Anschlüssen.
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Taktfrequenz
Anschlüsse
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3.2 Betriebsqualität
Unter Betriebsqualität wurden die Einzelmerkmale zu Pünktlichkeit und Schnelligkeit der Bahnen und
Busse gruppiert.
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots
2. Betriebsqualität
(Quelle: KVB.-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste)
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden)
Die Zufriedenheit hinsichtlich der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit im ÖPNV-Angebot sinkt
tendenziell von 2015 bis 2019, mit Ausnahme von 2018. Auch die Schnelligkeit der Beförderung
wurde von den Fahrgästen über die letzten fünf Jahre geringfügig schlechter bewertet.
Die Entwicklungen der Zufriedenheit zur Angebots- und Betriebsqualität sind im Zusammenhang mit
einer in den Jahren 2015 bis 2019 steigenden Quote von Ausfällen im Fahrplanangebot zu bewerten.
Diese führten sowohl zu volleren Zügen und Bussen, wie auch zu zunehmenden Verspätungen durch
die damit einhergehenden längeren Fahrgastwechselzeiten. In der Konsequenz konnten damit auch
häufiger geplante Anschlüsse nicht erreicht werden.
Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken hat die KVB seit 2019 zusätzliche Fahrpersonale
eingestellt, um personalbedingte Ausfälle zu reduzieren. Parallel wurden die Werkstattabläufe
optimiert und die Ersatzbeschaffung von Niederflurstadtbahnfahrzeugen auf den Weg gebracht. Im
Zusammenhang mit der Auslieferung neuer Hochflurstadtbahnwagen und neuer E-Busse ab Ende
2020 wird damit auch die Fahrzeugflotte der KVB schrittweise modernisiert. Mit diesen Maßnahmen
wird eine steigende Betriebsqualität erwartet.
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2015 2016 2017 2018 2019
Pünktlichkeit und
Zuverlässigkeit
Schnelligkeit der
Beförderung
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3.3 Fahrgastservice
Unter Fahrgastservice wurden bisher die Merkmale der Fahrplan-Information sowie die Orientierung
in den Stationen zusammengefasst. Zwischen 2015 und 2017 sowie wieder im Jahr 2019 wurden die
Informationen bei Störungen und Verspätungen an den Haltestellen und im Fahrzeug bewertet. Eine
Aussage zur Beschilderung/Hinweisschilder zur Orientierung in den Stationen wurde 2019 nicht
abgefragt.
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots
3. Fahrgastservice
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste)
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden)
(1) (2014 und) 2018 erhoben
(2) 2015-2017 und 2019 erhoben
Im Jahr 2019 konnte bezüglich der Fahrplan-Information an Haltestellen eine leichte Verbesserung
der Bewertung gegenüber den beiden vergangenen Jahren verzeichnet werden. Die Zufriedenheit
hinsichtlich der Information von Fahrgästen bei Störungen und Verspätungen an Haltestellen sowie
im Fahrzeug ist jedoch weiter leicht gesunken.
Zur Verbesserung der Fahrgastinformation an Haltestellen setzt die KVB ab 2021 ein
Ausbauprogramm für elektronische Anzeiger an Bushaltestellen um, wodurch hier ein zur Stadtbahn
vergleichbarer Standard erreicht werden soll. Diese Maßnahme ist Bestandteil der Erneuerung der
gesamten Betriebssteuerungssoftware der KVB, die aufgrund ihres Umfangs in den kommenden
Jahren schrittweise erfolgen wird.
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2015 2016 2017 2018 2019
Fahrplan-Information an
Haltestellen
Beschilderung/Hinweisschilder
zur Orientierung (1)
Infos bei Störungen und
Verspätungen an Haltestellen (2)
Infos bei Störungen und
Verspätungen im Fahrzeug (2)
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3.4 Sauberkeit und Sicherheit
Abschließend sind die Bewertungen der Qualitätsmerkmale zu Sicherheit und Sauberkeit aufgeführt.
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots
4. Sauberkeit und Sicherheit
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste)
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden)
Die Zufriedenheit hinsichtlich Sauberkeit in Fahrzeugen und an Haltestellen ist im Jahr 2019 weiter
gesunken. Der Trend setzt sich somit seit 2015 – mit Ausnahme im Jahr 2018 – weiter fort. Die
Sicherheit abends an Haltestellen wird gleichbleibend eher schlecht bewertet. Mit der Sicherheit in
den Fahrzeugen sind die Fahrgäste hingegen etwas zufriedener.
3.5 Gesamtzufriedenheit
Die Gesamtzufriedenheit der KVB-Kunden ist mit einem Mittelwert von 3,1 im Jahr 2019, im
Vergleich zu den Vorjahren, leicht gesunken.
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Sauberkeit im
Fahrzeug
Sauberkeit und
Gepflegtheit der
Haltestellen
Sicherheit abends an
Haltestellen
Sicherheit abends im
Fahrzeug
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 18.01.2021 2945/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss Finanzausschuss 07.12.2020 Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet gemäß Arti- kel 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Be- treiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichs- leistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. In Artikel 7 (1) der oben genannten EU-Verordnung heißt es: „Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständig- keitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öf- fentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich. Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.“ Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Die verwendeten Daten beziehen sich auf das Jahr 2019. Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den städtischen Internetseiten in der Rubrik „Verkehr“ unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/bericht- zum-oeffentlichen-personennahverkehr veröffentlicht und im Amtsblatt einen Verweis auf die entspre- chende Internetseite bekannt gibt. Anlage ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2019 gemäß Artikel 7 (1) der Verordnung 1370/2007 Gez. Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2945/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.01.2021
- Erstellt
- 06.10.2020 16:00