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2945/2020

Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007

Mitteilung Ausschuss 18.01.2021

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Anlage_ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für das Berichtsjahr 2019

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Anlage_ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für das Berichtsjahr 2019

11673 Zeichen

Anlage 
 
 
 
 
 
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln 
für das Kalenderjahr 2019 
gemäß Artikel 7 Abs.1 der Verordnung 
1370/2007 der Europäischen Union 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         
Stand 11/2020

2 
 
Inhalt 
1. Betrieb ................................................................................................................................................. 3 
2. Einnahmen ........................................................................................................................................... 4 
3. Kundenbarometer ............................................................................................................................... 5 
3.1 Angebotsqualität ............................................................................................................................... 5 
3.2 Betriebsqualität ................................................................................................................................. 6 
3.3 Fahrgastservice .................................................................................................................................. 7 
3.4 Sauberkeit und Sicherheit ................................................................................................................. 8 
3.5 Gesamtzufriedenheit ......................................................................................................................... 8

3 
 
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2019 gemäß Artikel 7 (1) der 
Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union 
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr auf 
ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union 
verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden 
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes 
sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen 
Rechte öffentlich zugänglich zu machen.  
Die Stadt Köln hat mit Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2005 und 24. Juni 2008 die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB) mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen der 
Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet der Stadt Köln und auf den 
Gebieten anderer Aufgabenträger gemäß den Vereinbarungen über interlokale Verkehre und deren 
Finanzierung betraut. 
Die KVB führt den Öffentlichen Personennahverkehr auf der Grundlage der bestehenden 
eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigungen, den Vorgaben des aktuellen Nahverkehrsplans 
Köln und den Regelungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) durch. Hierzu gehört auch die 
flächendeckende Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg.  
1. Betrieb 
Im Jahr 2019 betrieben die Kölner Verkehrs-Betriebe AG zwölf Stadtbahnlinien, 58 Buslinien und 
11 Linien im Bedarfsverkehr (Anruf-Sammel-Taxi oder TaxiBus). Gemäß Nahverkehrsplan der Stadt 
Köln ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz unterteilt. Im Hochflurnetz verkehren 
Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90 Zentimetern, im Niederflurnetz Stadtbahnwagen mit 
einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern über Schienenoberkante. Zum Hochflurnetz zählten 2019 
sieben Stadtbahnlinien, zum Niederflurnetz fünf Stadtbahnlinien. Auf allen Buslinien kommen 
Niederflurbusse zum Einsatz.  
Die Linienlänge betrug zum 31.12.2019 im gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im gesamten 
Busnetz 735 Kilometer. Es kamen 377 Stadtbahnfahrzeuge und 362 Busse (251 Busse der Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG, 111 von Subunternehmern betriebene) zum Einsatz. Die Gesamtleistung 
betrug 55,0 Millionen Wagenkilometer im Jahr 2019. Es wurden 285,2 Millionen Fahrgäste befördert.

4 
 
2. Einnahmen 
Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs in ihrem 
Bedienungsgebiet gemäß der Betrauungsregelung und den Vereinbarungen über interlokale 
Verkehre erhält die Kölner Verkehrs-Betriebe AG Ausgleichszahlungen für folgende 
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen: 
• Infrastrukturvorhaltung 
• Regiemehrleistungen und Vertriebsmehrleistungen 
• Verkehrsverbesserungsmaßnahmen, Fahrzeug-/Bedienungsstandards und Systemnachteile im 
Busbereich 
Im Kalenderjahr 2019 erhielt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für diese Verpflichtungen in der Sparte 
Bus einen Finanzausgleich von 39,6 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen in der Sparte Stadtbahn 
beliefen sich auf 72,9 Millionen Euro.  
Darüber hinaus wurden der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 2019 Mittel aus den pauschalisierten 
Zuwendungen gemäß § 11 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in 
Nordrhein-Westfalen in Höhe von ca. 5,5 Millionen Euro für den Einsatz umweltfreundlicher bzw. 
emissionsarmer Busse gewährt. Weitere 3,4 Mio. Euro wurden für die Beschaffung von Stadtbahnen 
ausgezahlt. Außerdem wurden Fördermittel nach § 11a ÖPNVG NRW für die Beförderung von 
Schülern in Höhe von ca. 3 Mio. Euro gezahlt. 
Insgesamt hatte die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für Leistungen des Öffentlichen 
Personennahverkehrs im Geschäftsjahr 2019 Aufwendungen in Höhe von 428,0 Millionen Euro.  
Diesen standen – neben den oben dargestellten Ausgleichsleistungen für die erbrachten 
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen – Fahrgelderlöse und andere betriebliche Erträge in Höhe 
von 296,0 Millionen Euro gegenüber.  
Darüber hinaus erhielt die Gesellschaft vom Land Nordrhein-Westfalen 9,4 Millionen Euro 
Abgeltungszahlungen für die Beförderung von Schwerbehinderten.

5 
 
3. Kundenbarometer 
Um Aussagen über die Qualität im Öffentlichen Personennahverkehr aus Nutzersicht zu erhalten, 
lässt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG im Rahmen des „KVB-Kundenbarometers“ unter ihren 
Gelegenheits-Fahrgästen und Stammkunden in kurzen Abständen Telefoninterviews zur 
Zufriedenheit mit der Angebotsqualität als repräsentative Studie durchführen.  
Für das Jahr 2019 sind nachfolgend die Ergebnisse des KVB-Kundenbarometers zusammengestellt. 
Hiermit soll der Verpflichtung zur Beurteilung der Qualität des Öffentlichen Personennahverkehrs 
nachgekommen werden. Um eine Entwicklung darzustellen, sind die Ergebnisse der Befragungen aus 
den letzten fünf Jahren gegenübergestellt.  Da die Studien in geraden Jahren und ungeraden Jahren 
von unterschiedlichen Büros durchgeführt werden, sind die Ergebnisse der jeweiligen Studien nicht 
direkt miteinander vergleichbar. 
3.1 Angebotsqualität 
Hier sind die Einzelergebnisse aus den Fragen zu Takten und Anschlüssen zusammengefasst. 
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
1. Angebotsqualität 
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
Im Jahr 2019 stuften die Fahrgäste der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Taktfrequenz und die 
Anschlüsse im Kölner ÖPNV-Angebot im durchschnittlichen Bereich ein. Beide Kriterien wurden 
jedoch 2019 im Vergleich zu den vorherigen Jahren am schlechtesten bewertet. Grundsätzlich sind 
die Fahrgäste hinsichtlich des Angebotes mit der Taktfrequenz unzufriedener als mit den 
Anschlüssen. 
1
1,5 
2
2,5 
3
3,5 
4
4,5 
5
2015 2016 2017 2018 2019 
Taktfrequenz 
Anschlüsse

6 
 
3.2 Betriebsqualität 
Unter Betriebsqualität wurden die Einzelmerkmale zu Pünktlichkeit und Schnelligkeit der Bahnen und 
Busse gruppiert. 
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
2. Betriebsqualität 
(Quelle: KVB.-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
Die Zufriedenheit hinsichtlich der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit im ÖPNV-Angebot sinkt 
tendenziell von 2015 bis 2019, mit Ausnahme von 2018. Auch die Schnelligkeit der Beförderung 
wurde von den Fahrgästen über die letzten fünf Jahre geringfügig schlechter bewertet.  
Die Entwicklungen der Zufriedenheit zur Angebots- und Betriebsqualität sind im Zusammenhang mit 
einer in den Jahren 2015 bis 2019 steigenden Quote von Ausfällen im Fahrplanangebot zu bewerten. 
Diese führten sowohl zu volleren Zügen und Bussen, wie auch zu zunehmenden Verspätungen durch 
die damit einhergehenden längeren Fahrgastwechselzeiten. In der Konsequenz konnten damit auch 
häufiger geplante Anschlüsse nicht erreicht werden. 
Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken hat die KVB seit 2019 zusätzliche Fahrpersonale 
eingestellt, um personalbedingte Ausfälle zu reduzieren. Parallel wurden die Werkstattabläufe 
optimiert und die Ersatzbeschaffung von Niederflurstadtbahnfahrzeugen auf den Weg gebracht. Im 
Zusammenhang mit der Auslieferung neuer Hochflurstadtbahnwagen und neuer E-Busse ab Ende 
2020 wird damit auch die Fahrzeugflotte der KVB schrittweise modernisiert. Mit diesen Maßnahmen 
wird eine steigende Betriebsqualität erwartet. 
  
1
1,5 
2
2,5 
3
3,5 
4
4,5 
5
2015 2016 2017 2018 2019 
Pünktlichkeit und 
Zuverlässigkeit 
Schnelligkeit der 
Beförderung

7 
 
3.3 Fahrgastservice  
Unter Fahrgastservice wurden bisher die Merkmale der Fahrplan-Information sowie die Orientierung 
in den Stationen zusammengefasst. Zwischen 2015 und 2017 sowie wieder im Jahr 2019 wurden die 
Informationen bei Störungen und Verspätungen an den Haltestellen und im Fahrzeug bewertet. Eine 
Aussage zur Beschilderung/Hinweisschilder zur Orientierung in den Stationen wurde 2019 nicht 
abgefragt.  
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
3. Fahrgastservice 
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
(1)  (2014 und) 2018 erhoben 
(2)  2015-2017 und 2019 erhoben 
Im Jahr 2019 konnte bezüglich der Fahrplan-Information an Haltestellen eine leichte Verbesserung 
der Bewertung gegenüber den beiden vergangenen Jahren verzeichnet werden. Die Zufriedenheit 
hinsichtlich der Information von Fahrgästen bei Störungen und Verspätungen an Haltestellen sowie 
im Fahrzeug ist jedoch weiter leicht gesunken. 
Zur Verbesserung der Fahrgastinformation an Haltestellen setzt die KVB ab 2021 ein 
Ausbauprogramm für elektronische Anzeiger an Bushaltestellen um, wodurch hier ein zur Stadtbahn 
vergleichbarer Standard erreicht werden soll. Diese Maßnahme ist Bestandteil der Erneuerung der 
gesamten Betriebssteuerungssoftware der KVB, die aufgrund ihres Umfangs in den kommenden 
Jahren schrittweise erfolgen wird. 
 
 
1
1,5 
2
2,5 
3
3,5 
4
4,5 
5
2015 2016 2017 2018 2019 
Fahrplan-Information an 
Haltestellen 
Beschilderung/Hinweisschilder 
zur Orientierung (1) 
Infos bei Störungen und 
Verspätungen an Haltestellen (2) 
Infos bei Störungen und 
Verspätungen im Fahrzeug (2)

8 
3.4 Sauberkeit und Sicherheit 
Abschließend sind die Bewertungen der Qualitätsmerkmale zu Sicherheit und Sauberkeit aufgeführt. 
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
4. Sauberkeit und Sicherheit
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste)
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
Die Zufriedenheit hinsichtlich Sauberkeit in Fahrzeugen und an Haltestellen ist im Jahr 2019 weiter 
gesunken. Der Trend setzt sich somit seit 2015 – mit Ausnahme im Jahr 2018 – weiter fort. Die 
Sicherheit abends an Haltestellen wird gleichbleibend eher schlecht bewertet. Mit der Sicherheit in 
den Fahrzeugen sind die Fahrgäste hingegen etwas zufriedener.  
3.5 Gesamtzufriedenheit 
Die Gesamtzufriedenheit der KVB-Kunden ist mit einem Mittelwert von 3,1 im Jahr 2019, im 
Vergleich zu den Vorjahren, leicht gesunken. 
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
Sauberkeit im
Fahrzeug
Sauberkeit und
Gepflegtheit der
Haltestellen
Sicherheit abends an
Haltestellen
Sicherheit abends im
Fahrzeug
2015
2016
2017
2018
2019

Mitteilung Ausschuss

2028 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer  18.01.2021 
 2945/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 07.12.2020 
 
Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet gemäß Arti-
kel 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in 
ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Be-
treiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichs-
leistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.  
 
In Artikel 7 (1) der oben genannten EU-Verordnung heißt es:  
 
„Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständig-
keitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öf-
fentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und 
ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich. Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehr und 
schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität 
und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen 
über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.“  
 
Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Die verwendeten Daten beziehen sich auf das Jahr 
2019. 
 
Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den städtischen 
Internetseiten in der Rubrik „Verkehr“ unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/bericht-
zum-oeffentlichen-personennahverkehr veröffentlicht und im Amtsblatt einen Verweis auf die entspre-
chende Internetseite bekannt gibt.  
 
Anlage  
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2019 gemäß Artikel 7 (1) der Verordnung 1370/2007 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

19.01.2021 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.02.2021 Finanzausschuss
TOP 2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2945/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.01.2021
Erstellt
06.10.2020 16:00