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2007/0263

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 20.000 Euro bei der Haushaltsstelle 1.0259.655000 (Sachverständigen- und Gerichtskosten) für das Haushaltsjahr 2007 hier: Prüfung und Wahrung städtischer Interessen beim geplanten Flughafenausbau

Magistratsvorlage 26.04.2007

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2007/0263

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2007/0263

5461 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.05.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat VI 
Dezernat VI 
 
Amt: Agenda-Büro 561 
(Fluglärm) 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0263 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben  gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe 
von 20.000 Euro bei der Haushaltsstelle 1.0259.655000 (Sachverständigen- und 
Gerichtskosten) für das Haushaltsjahr 2007 
hier: Prüfung und Wahrung städtischer Interessen beim geplanten Flughafenausbau 
 
Vorlage vom: 26.04.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Bei der Haushaltsstelle 1.0259.655000 (Sachverständigen- und Gerichtskosten) werden überplanmäßige 
Mittel in Höhe von 20.000,-- Euro erforderlich. Da die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, genehmigt 
der Magistrat diese überplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die 
unvorhergesehen ist, gemäß § 100 HGO.  
Die Mehrausgabe wird durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 1.7920.715300 (Zuschuss an 
DADINA) gedeckt.      
 
2. Zur Prüfung und Wahrung städtischer Interessen im Planfeststellungsverfahren zum beantragten Bau 
einer Nordwest-Start-/Landebahn am Frankfurter Flughafen (kurz NW-Variante) wird der bisherige 
Bevollmächtigte der Stadt, Herr Rechtsanwalt Dr. Berghäuser, beauftragt, das Verfahren weiterhin 
fachanwaltlich zu begleiten. 
 
3. Der Auftrag an Dr. Berghäuser kann in Anbetracht der Eilbedürftigkeit unverzüglich nach         
Beschlussfassung des Magistrates erteilt werden. 
 
4. Eine Entscheidung des Magistrats über das weitere verfahrensrechtliche Vorgehen wird nach Abschluss 
des Planfeststellungsverfahrens getroffen. 
 
 
 
Anlagen:

2 
... 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 26.04.2007 
 
Prüfung und Wahrung städtischer Interessen beim geplanten Flughafenausbau  
 
 
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat im Herbst 2001 für den Ausbau des Flughafens 
Frankfurt/Main das Raumordnungsverfahren nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz (HLFG) 
eingeleitet. Die zum Raumordnungsverfahren (ROV) vorgelegten Unterlagen ließen erkennen, dass 
die Betroffenheit von Darmstadt und damit die Beeinträchtigung der konkreten Lebenssituation 
Darmstädter Bürger und Bürgerinnen durch alle 3 alternativen Ausbau-Varianten nicht weniger wird, 
sondern erheblich zunimmt. Im Raumordnungsverfahren wurden die Varianten Nordwest, Nordost und 
Süd geprüft und einer landesplanerischen Beurteilung durch das Regierungspräsidium Darmstadt vom 
10. Juni 2002 unterzogen. 
 
Am 09. September 2003 hat die Fraport AG als Vorhabensträgerin beim Regierungspräsidium 
Darmstadt den Antrag auf Feststellung des Plans für den beabsichtigten Ausbau des Flughafens 
Frankfurt Main gestellt. Das Vorhaben umfasst dabei den Neubau eine Landebahn nordwestlich des 
bestehenden Flughafens nebst Flugbetriebsflächen und anderer infrastruktureller Maßnahmen. 
 
Der geplante Flughafenausbau tangiert mit seinem direkten und indirekten Auswirkungen sowohl 
regional- und stadtplanerische Belange (Beispiel: Einschränkungen der kommunalen Planungshoheit 
durch Bauverbotszonen, Verkehrszunahme etc. ), als auch Belange des Umwelt- und 
Immissionsschutzes (Beispiel: Lärm, Ausgleichsflächenbedarf, sonstige Immissionen). 
 
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben daraufhin am 09.04.2003 bzw. 22.05.2003 
beschlossen, sich mit fachanwaltlicher Hilfe im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des 
Frankfurter Flughafens gegen die beantragte Ausbauvariante zu wenden. 
 
Mit fachanwaltlicher Hilfe wurde mit Datum vom 01.03.2005 eine umfängliche Stellungnahme mit 
Einwendungen und Forderungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum beantragten Bau der 
Nordwestbahn im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens beim Regierungspräsidium 
Darmstadt eingereicht. 
 
Nach Durchführung des Erörterungsverfahrens betreffend des Planfeststellungsantrages, der 
Planfeststellungsunterlagen, der Einwendungen und der Stellungnahmen in der Zeit vom 12. 
September 2005 bis zum 27. März 2006 hat die Vorhabensträgerin nach Abschluss des 
Anhörungsverfahrens Änderungen in der Planung vorgenommen und ihre Planfeststellungsunterlagen 
auf die Ist-Situation 2005 und den Prognosehorizont 2020 aktualisiert.  
 
Die geänderten Planfeststellungsunterlagen wurden den betroffenen Kommunen, Behörden und 
anderen Trägern öffentlicher Belange nunmehr mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, zu den 
Änderungen des Plans neuerlich Stellung zu nehmen. 
 
 
 
Für die weitere Beauftragung der fachanwaltlichen Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Berghäuser 
werden 20.000,-- Euro veranschlagt, welche überplanmäßig unter der Haushaltstelle 1.0259.655000 
(Sachverständigen- und Gerichtskosten) bereitzustellen sind, da die rechtlichen Weiterungen im 
Rahmen des Fortgangs des Planfeststellungsverfahrens im Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung nicht 
absehbar waren. 
 
Darmstadt, den 26.04.2007 
 
 
Dezernat II                      Dezernat III

4 
... 
 
 
Wolfgang Glenz                Klaus Feuchtinger   
Bürgermeister                  Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0263
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.04.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00