2007/0263
Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 20.000 Euro bei der Haushaltsstelle 1.0259.655000 (Sachverständigen- und Gerichtskosten) für das Haushaltsjahr 2007 hier: Prüfung und Wahrung städtischer Interessen beim geplanten Flughafenausbau
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2007/0263
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 10.05.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat I Dezernat II Dezernat VI Dezernat VI Amt: Agenda-Büro 561 (Fluglärm) an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0263 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 20.000 Euro bei der Haushaltsstelle 1.0259.655000 (Sachverständigen- und Gerichtskosten) für das Haushaltsjahr 2007 hier: Prüfung und Wahrung städtischer Interessen beim geplanten Flughafenausbau Vorlage vom: 26.04.2007 Beschlussvorschlag: 1. Bei der Haushaltsstelle 1.0259.655000 (Sachverständigen- und Gerichtskosten) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 20.000,-- Euro erforderlich. Da die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, genehmigt der Magistrat diese überplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gemäß § 100 HGO. Die Mehrausgabe wird durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 1.7920.715300 (Zuschuss an DADINA) gedeckt. 2. Zur Prüfung und Wahrung städtischer Interessen im Planfeststellungsverfahren zum beantragten Bau einer Nordwest-Start-/Landebahn am Frankfurter Flughafen (kurz NW-Variante) wird der bisherige Bevollmächtigte der Stadt, Herr Rechtsanwalt Dr. Berghäuser, beauftragt, das Verfahren weiterhin fachanwaltlich zu begleiten. 3. Der Auftrag an Dr. Berghäuser kann in Anbetracht der Eilbedürftigkeit unverzüglich nach Beschlussfassung des Magistrates erteilt werden. 4. Eine Entscheidung des Magistrats über das weitere verfahrensrechtliche Vorgehen wird nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens getroffen. Anlagen: 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 26.04.2007 Prüfung und Wahrung städtischer Interessen beim geplanten Flughafenausbau Das Regierungspräsidium Darmstadt hat im Herbst 2001 für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main das Raumordnungsverfahren nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz (HLFG) eingeleitet. Die zum Raumordnungsverfahren (ROV) vorgelegten Unterlagen ließen erkennen, dass die Betroffenheit von Darmstadt und damit die Beeinträchtigung der konkreten Lebenssituation Darmstädter Bürger und Bürgerinnen durch alle 3 alternativen Ausbau-Varianten nicht weniger wird, sondern erheblich zunimmt. Im Raumordnungsverfahren wurden die Varianten Nordwest, Nordost und Süd geprüft und einer landesplanerischen Beurteilung durch das Regierungspräsidium Darmstadt vom 10. Juni 2002 unterzogen. Am 09. September 2003 hat die Fraport AG als Vorhabensträgerin beim Regierungspräsidium Darmstadt den Antrag auf Feststellung des Plans für den beabsichtigten Ausbau des Flughafens Frankfurt Main gestellt. Das Vorhaben umfasst dabei den Neubau eine Landebahn nordwestlich des bestehenden Flughafens nebst Flugbetriebsflächen und anderer infrastruktureller Maßnahmen. Der geplante Flughafenausbau tangiert mit seinem direkten und indirekten Auswirkungen sowohl regional- und stadtplanerische Belange (Beispiel: Einschränkungen der kommunalen Planungshoheit durch Bauverbotszonen, Verkehrszunahme etc. ), als auch Belange des Umwelt- und Immissionsschutzes (Beispiel: Lärm, Ausgleichsflächenbedarf, sonstige Immissionen). Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben daraufhin am 09.04.2003 bzw. 22.05.2003 beschlossen, sich mit fachanwaltlicher Hilfe im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens gegen die beantragte Ausbauvariante zu wenden. Mit fachanwaltlicher Hilfe wurde mit Datum vom 01.03.2005 eine umfängliche Stellungnahme mit Einwendungen und Forderungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum beantragten Bau der Nordwestbahn im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. Nach Durchführung des Erörterungsverfahrens betreffend des Planfeststellungsantrages, der Planfeststellungsunterlagen, der Einwendungen und der Stellungnahmen in der Zeit vom 12. September 2005 bis zum 27. März 2006 hat die Vorhabensträgerin nach Abschluss des Anhörungsverfahrens Änderungen in der Planung vorgenommen und ihre Planfeststellungsunterlagen auf die Ist-Situation 2005 und den Prognosehorizont 2020 aktualisiert. Die geänderten Planfeststellungsunterlagen wurden den betroffenen Kommunen, Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange nunmehr mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, zu den Änderungen des Plans neuerlich Stellung zu nehmen. Für die weitere Beauftragung der fachanwaltlichen Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Berghäuser werden 20.000,-- Euro veranschlagt, welche überplanmäßig unter der Haushaltstelle 1.0259.655000 (Sachverständigen- und Gerichtskosten) bereitzustellen sind, da die rechtlichen Weiterungen im Rahmen des Fortgangs des Planfeststellungsverfahrens im Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung nicht absehbar waren. Darmstadt, den 26.04.2007 Dezernat II Dezernat III 4 ... Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0263
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.04.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00