0344/2017
Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche an der Widdersdorfer Landstr. 103 für den Obst- und Gemüseanbau durch einen Verein, LSG L 17, EZ 3, Bezirk 3
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 0344/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche an der Widdersdorfer Landstr. 103 für den Obst- und Gemüseanbau durch einen Verein, LSG L 17, EZ 3, Bezirk 3 hier: Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans gem.§67Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat stimmt einer zunächst auf 3 Jahre befristeten Bewirtschaftung durch die Vereinsmitglieder der gemüsekoop mit den abgestimmten Standorten von Folientunnel, Stellplätzen und Geräteschup- pen im Bereich der Widdersdorfer Landstraße 103 zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde lehnt die Errichtung baulicher Anlagen und somit das Gesamtkonzept der ökologischen Nutzung als Obst- und Gemüseanbaufläche durch die solidarische Landwirtschaft (Vereinsmitglieder der gemüsekoop) ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.02.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Flächen im Bereich der Widdersdorfer Landstraße 103 sind im Landschaftsplan der Stadt Köln als Teile des Landschaftsschutzgebietes L 12 ausgewiesen (siehe Anlage 1). Auf den nördlich der vor- handenen Halle ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen entlang des Lise-Meitner-Rings wird durch einen eingetragenen Verein beantragt, diese heutige Ackerfläche als Gemüseanbaufläche zu nutzen. Die Bewirtschaftung der 2,4 ha großen Ackerfläche ändert sich insofern zum heutigen Zu- stand, als dass der Antragsteller nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus anbaut; es werden außerdem kleinere Geräte eingesetzt als bisher und unterschiedlichere Kulturpflanzen zum eigenen Verzehr durch die Vereinsmitglieder ganzjährig angebaut. (siehe Anlage 2). Die Baumschule an der Widdersdorfer Landstraße 103 hat zum November 2016 seine Auflösung be- kannt gegeben. Auf den bisher genutzten Flächen südlich der vorhandenen Lagerhalle wird ab Früh- jahr 2017 das landschaftsrechtlich genehmigte Projekt „meine ernte“ fortgeführt werden. Um die Jungpflanzen der sogenannten „gemüsekoop“ vor einigen Schädlingen und vor Hagelschau- ern zu schützen wird der Einsatz von Kulturschutzvlies obligatorisch beantragt. Ein Geräteschuppen für die Unterbringung von Gartenzubehör ist vom Feld aus gut erreichbar ge- plant. Obstanbau ist ergänzend in Form Spalierobst mit Niedrigstämmen am Rande des Ackers und als Streuobstwiese mit Hochstämmen geplant (siehe Anlage 3). Die Nutzfläche soll mit einem ca. 60 cm hohen Kaninchenzaun umgeben und so z.B. vor Nagern geschützt werden. Das würde auch frei laufende Katzen und Hunde der Ortsrandlage Widdersdorf am Nutzen bzw. Verunreinigen der Lebensmittel-Anbaufläche hindern. Im Ergebnis wäre auch ein ortsüblicher Kultur- bzw. Weidezaun eines Landwirtes unberührt von LP Verbotsbestimmungen. Gemäß Antragstellung sollen Blühstreifen, lang stehende Gründüngungsflächen und eine komplexe Fruchtfolge Strukturen bieten, die vielen Insekten und Vögeln Nahrung bieten. Zur möglichst ganzjährigen Versorgung der Mitglieder mit regional angebautem Obst und Gemüse wird die Aufstellung eines etwa 600 m2 großen Folientunnels beantragt. Es werden hierfür keine Fun- damente errichtet. Es ist zwar insgesamt von einer negativen Entwicklung der Landschaft zu sprechen, wenn landwirt- schaftliche Betriebe ihre Parzellen flächig mit Folientunneln versehen, aber durch die Privilegierung der ordnungsgemäßen Landwirtschaft ist bisher die Errichtung von Folientunneln durch einen Land- wirt unberührt von den Verboten des Landschaftsplans und somit, auch in Landschaftsschutzgebie- ten, zulässig. Nach erneuter Prüfung wird deshalb im vorliegenden Einzelfall durch eine Standortoptimierung (Auf- stellung sichtverschattet westlich der vorhandenen landwirtschaftlichen Lagerhalle, siehe Anlage 3) auch die Errichtung von Folientunneln als genehmigungsfähig angesehen. Parkplätze für die Mitglieder und Beschäftigten der Gemüsekooperative können seitens des beteilig- ten Landwirts in Form von teilversiegelten Schotterflächen unmittelbar an der Lagerhalle zur Verfü- gung gestellt werden. Die momentan an der Widdersdorfer Landstraße 103 bestehenden Stellplätze unterliegen einer vertraglich mit der Baumschule geregelten Rückbauverpflichtung. Für die Weiternut- zung dieser Stellplätze liegen nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde die Befreiungsvo- raussetzungen nicht vor. Sofern die höhenmäßige Staffelung der Anpflanzungen wie bisher beachtet wird, bestehen keine Be- denken in Hinblick auf die Meidung der Flächen durch dort vorkommende Kiebitze und andere Offen- landarten. Grundsätzlich ist die ökologische Landwirtschaft und die Einbindung der Stadtbevölkerung in die An- 3 bauprozesse landwirtschaftlicher Produkte eine wünschenswerte Entwicklung. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde werden die Befreiungsvoraussetzungen gemäß § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG gesehen, da die in diesem Einzelfall eine Ablehnung des Antrags zu einer unzumut- baren Belastung führen würde und die Abweichung an diesem Standort mit den Belangen von Natur und Landschaft zu vereinbaren ist. Anlagen: Anlage 1: Auszug aus dem Landschaftsplan Anlage 2: Auszug Befreiungsantrag des Vereins Anlage 3: Standorte beantragter Flächennutzung
Wi Landstr.-gemüsekoop_Anlage 1
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Widdersdorfer Landstr. 103 - Anlage 1 Widdersdorfer Landstr. 103 - Anlage 1 - 1 - -- 198 m: 1 : 10000 Kommentar: gemüsekoop
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Widdersdorfer Landstr. 103 - Anlage 3 Widdersdorfer Landstr. 103 - Anlage 3 - 1 - --20 m: 1 : 2500 Kommentar: gemüsekoop, gepl. Flächennutzung
Wi Landstr.-gemüsekoop_Anlage 2
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Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verboten des Landscha/f_tsplanes gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz inVerbindung mit § 75 Landesnaturschutzgesetz NRW , zur Nutzung einer landwirtscha/f_tlichen Fläche innerhalb des Landscha/f_tsschutzgebietes L 12 “Freiräume um Lövenich und Widdersdorf ” , Bez.3, Köln-Widdersdorf Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Boshalt, wir sind der “Gemüsekoop Köln e.V . ” und be*f_inden uns derzeit in der Gründung eines Gemüse- baubetriebes nach dem Prinzip der solidarischen Landwirtscha*f_t. Wir haben bereits ca. 150 sehr engagierte Einzelpersonen und Haushalte als Mitglieder und möchten in diesem Frühjahr mit dem Anbau von Gemüse beginnen. Hierzu haben wir eine Fläche von 2,4 ha Land gepachtet, welche sich im Landscha*f_tsschutzgebiet L12 “Freiräume um Lövenich und Widdersdorf ” be*f_indet. Um mit dem Au*f_bau des Betriebes beginnen zu können, stellen wir hiermit den Antrag auf Erteilung einer Befrei- ung von den Ge- und Verboten des Landscha*f_tsplanes gem. §67 BnatSchG i.V .m. § 69 LG NW . Wir freuen uns sehr über Rückmeldung und verbleiben mit freundlichen Grüßen, Jona Zara Klein, staatl. gepr. Gärtnerin (Gemüsebau ) Dipl. Ing. Agr. Raphael Lion Mühlheimer Freiheit 35 Magdalenenstr. 36 51063 Köln 53121 Bonn Tel: 0170 4877027 Tel: 0175 3283609 Mail: anbau@gemuesekoop.de Vorstand des Gemüsekoop e.V . Anlagen: t Konzept t Beschreibung der aktuellen Nutzung inkl. Satellitenfoto t Beschreibung des geplanten Anbaus t Umweltschutzmaßnahmen t Folientunnel: Beschreibung t Geräteschuppen: Beschreibung t Übersichtsplan: Standorte für Folientunnel und Geräteschuppen t Kaninchenzaun: Beschreibung und Verlauf t KFZ-Stellplätze: Vorschlag zur Nutzung bestehender Plätze inkl. Ausgleichs*f_läche t Übersichtsplan Flächenplanung Betriebskonzept Wir möchten ab dem Frühjahr 2017 im Rahmen einer Solidarischen Landwirtscha*f_t (CSA) bis zu 400 Bewohner*innen der Stadt Köln ganzjährig mit regionalem, saisonalem und biologischem Gemüse versorgen. In der Solidarischen Landwirtscha*f_t erzeugt ein Hof Lebensmittel für eine feste Gruppe Menschen, die durch Mitgliedscha*f_t im Verein und *f_inanzielle Beiträge Teilhaber*innen am Betrieb sind. Die Menschen *f_inanzieren den landwirtscha*f_tlichen Betrieb und teilen im Gegenzug die Ernte unter sich auf. Die gesamte Ernte wird wöchentlich an verschiedene Verteilsta tionen in Köln gebracht, an denen die Mitglieder ihr Gemüse abholen kommen. Neben der Möglichkeit, über den Anbau der eigenen Nahrungsmittel mitzubestimmen, steht bei uns die Bildungsarbeit im Vordergrund: Städter und deren Kinder erfahren in der Praxis auf ihrem eigenen Hof, was Landwirtscha*f_t leistet. Sie werden wieder aktiv in die Lebensmittelerzeugung einge- bunden, was Verständnis und auch Wertschätzung für Lebensmittel und deren Herstellung fördert. Mithilfe auf dem Hof wird gern gesehen und durch verschiedenste Aktionen wie beispie lsweise Erntefeste, P*f_lanzaktionen und Ho*f_tage unterstützt. Damit werden in unserem Projekt im Austausch zwischen Stadt und Land Erziehung, Bildung und Information aktiv gefördert. Im Sinne des kürzlich gegründeten Ernährungsrates Köln sehen wir uns als Glied einer Kette der regionalen Versorgung mit Lebensmitteln. Die Solidarische Landwirtscha*f_t ist eine Möglichkeit, dem Strukturwandel in der Landwirtscha*f_t ent- gegenzuwirken. Sie ermöglicht durch die *f_inanzielle Planungssicherheit für den Landwirt das Über- leben kleiner Höfe, die auf dem „freien Markt“ den großen Konkurrenten weichen müssten. Dies fördert regionale Vielfalt sowie strukturelle Unabhängigkeit einzelner Regionen von globalen Ketten der Lebensmittelversorgung. Die von uns gepachtete Fläche ist im oberen Teil des Bildes gelegen und weiß umrahmt. Der mittige , kleinparzellige Teil wurde im Jahr 2016 vom Anbieter “Meine Ernte” genutzt. Hier wurde in einzelnen Kleinparzellen Gemüsebau betrieben, die Parzellen wurden von Privatpersonen gepachtet und beerntet. Die Bewässerung war entlang der Parzellen verlegt. Hinsichtlich Kulturenauswahl und -vielfalt ähnelt unser Anbau der zuletzt genehmigten Nutzung der Fläche stark. “Meine Ernte” wird nächstes Jahr auf eine benachbarte Fläche umziehen. Auf dem straßennahen Flächenteil ringsherum wurden 2016 vom Gut Neuenhof, unserem Verpächter, Mais und Kartoffeln angebaut. Aktuell ist ein Großteil der Fläche bereits abgeerntet. Einige Streifen Mais stehen noch, um den Fasanen und anderen Vögeln und Tieren Deckung und Nahrung zu geben. Aktuelle Nutzung der Fläche - Satellitenbild Wir möchten auf 2,4 ha ab 2017 einen vielfältigen Gemüsebau realisieren. Ziel ist die ganzjährige Ver- sorgung unserer Mitglieder mit regionalem und saisonalem Gemüse, angebaut nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus. Zum Erhalt alter und lokaler Gemüsesorten arbeiten wir mit samen- festen Sorten. Wir planen einen zügigen Humusau*f_bau für die gesamte Fläche, um das Bodenleben zu fördern und Nährstoffauswaschungen zu vermeiden. Etwa ein Drittel der Anbau*f_läche wird zum Au*f_bau der Bodenfruchtbarkeit und als Erosionsschutz unter Gründüngung stehen. t 2,4 ha Acker*f_läche (beregenbar) t Bodenpunkte: 80-90 t Humusgehalt: 1,5-2% t ca. 600 m² Folientunnel, unbeheizt t Fliese und Niedrigtunnel zur Verfrühung und Verlängerung der Vegetationsperiode t Kulturschutznetze gegen Nager und Schadinsekten t Angemessene Mechanisierung t Landwirtscha*f_tliche Halle (200 m²) mit Waschplatz, Lagerräumen und Packstelle t Bewässerung durch Stadtwasser und evtl. Ober*f_lächenwasser vom Hallendach t Bio-Anbau von etwa 40 Kulturen mit bis zu 15 Sorten im ersten Jahr t Spalierobst mit Niedrigstämmen am Rande des Ackers t Streuobstwiesen mit Hochstammobst t Gründüngung und Kompost zur Düngung und Bodenverbesserung Folgende Kulturen möchten wir im kommenden Jahr auf der Fläche anbauen: t ,BSUPČFMO t ,àSCJT t ;VDDIJOJ t .ÚISF t 5 PNBUFO t (VSLFO t 1BQSJLB t "VCFSHJOFO t ;XJFCFMO t 1PSSFF t 4UBOHFOTFMMFSJF t ,OPMMFOTFMMFSJF t 'FODIFM t 3PUF#FUF t .BOHPME t %JDLF#PIOFO t #PIOFO t 4QJOBU t ,PQGTBMBU t 3VDPMB t &OEJWJF t "TJB4BMBUF t 3BEJDDIJP t 'FMETBMBU t #MBUULPIM t (SàOLPIM t 8 FJLPIM t 3PULPIM t 3PTFOLPIM t 4QJU[LPIM t 8JSTJOH t $IJOBLPIM t 1BL$IPJ t ,PIMSBCJ t .BJ3àCF t 3àCTUJFM t 4UFDLSàCFO t 3FUUJDI t 3BEJFTDIFO t 1BTUJOBLF t $IJMJ t ,OPCMBVDI t 'SàIMJOHT[XJFCFMO t 4DIOJUUMBVDI t 1FUFSTJMJF t #BTJMJLVN t #PIOFOLSBVU t .JO[F t %JMM Detaillierte Beschreibung des Anbaus
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Widdersdorfer Landstraße 103
- Am Rande
- Freiheit 35
- Markt
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 0344/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27