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0344/2017

Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche an der Widdersdorfer Landstr. 103 für den Obst- und Gemüseanbau durch einen Verein, LSG L 17, EZ 3, Bezirk 3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.02.2017

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 20.02.2017, TOP 3.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Wi Landstr.-gemüsekoop_Anlage 1

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Wi Landstr.-gemüsekoop_Anlage 3

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5471 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0344/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche an der Widdersdorfer Landstr. 103 für den Obst- 
und Gemüseanbau durch einen Verein, LSG L 17, EZ 3, Bezirk 3 
 
hier: Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans 
gem.§67Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat stimmt einer zunächst auf 3 Jahre befristeten Bewirtschaftung durch die Vereinsmitglieder 
der gemüsekoop mit den abgestimmten Standorten von Folientunnel, Stellplätzen und Geräteschup-
pen im Bereich der Widdersdorfer Landstraße 103 zu. 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde lehnt die Errichtung baulicher Anlagen und somit das 
Gesamtkonzept der ökologischen Nutzung als Obst- und Gemüseanbaufläche durch die solidarische 
Landwirtschaft (Vereinsmitglieder der gemüsekoop) ab. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
 
Begründung: 
Die Flächen im Bereich der Widdersdorfer Landstraße 103 sind im Landschaftsplan der Stadt Köln als 
Teile des Landschaftsschutzgebietes L 12 ausgewiesen (siehe Anlage 1). Auf den nördlich der vor-
handenen Halle ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen entlang des Lise-Meitner-Rings wird 
durch einen eingetragenen Verein beantragt, diese heutige Ackerfläche als Gemüseanbaufläche zu 
nutzen. Die Bewirtschaftung der 2,4 ha großen Ackerfläche ändert sich insofern zum heutigen Zu-
stand, als dass der Antragsteller nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus anbaut; es werden 
außerdem kleinere Geräte eingesetzt als bisher und unterschiedlichere Kulturpflanzen zum eigenen 
Verzehr durch die Vereinsmitglieder ganzjährig angebaut. (siehe Anlage 2). 
 
Die Baumschule an der Widdersdorfer Landstraße 103 hat zum November 2016 seine Auflösung be-
kannt gegeben. Auf den bisher genutzten Flächen südlich der vorhandenen Lagerhalle wird ab Früh-
jahr 2017 das landschaftsrechtlich genehmigte Projekt „meine ernte“ fortgeführt werden. 
 
Um die Jungpflanzen der sogenannten „gemüsekoop“ vor einigen Schädlingen und vor Hagelschau-
ern zu schützen wird der Einsatz von Kulturschutzvlies obligatorisch beantragt. 
Ein Geräteschuppen für die Unterbringung von Gartenzubehör ist vom Feld aus gut erreichbar ge-
plant. Obstanbau ist ergänzend in Form Spalierobst mit Niedrigstämmen am Rande des Ackers und 
als Streuobstwiese mit Hochstämmen geplant (siehe Anlage 3). Die Nutzfläche soll mit einem ca. 
60 cm hohen Kaninchenzaun umgeben und so z.B. vor Nagern geschützt werden. Das würde auch 
frei laufende Katzen und Hunde der Ortsrandlage Widdersdorf am Nutzen bzw. Verunreinigen der 
Lebensmittel-Anbaufläche hindern. Im Ergebnis wäre auch ein ortsüblicher Kultur- bzw. Weidezaun 
eines Landwirtes unberührt von LP Verbotsbestimmungen. 
 
Gemäß Antragstellung sollen Blühstreifen, lang stehende Gründüngungsflächen und eine komplexe 
Fruchtfolge Strukturen bieten, die vielen Insekten und Vögeln Nahrung bieten. 
 
Zur möglichst ganzjährigen Versorgung der Mitglieder mit regional angebautem Obst und Gemüse 
wird die Aufstellung eines etwa 600 m2 großen Folientunnels beantragt. Es werden hierfür keine Fun-
damente errichtet.  
Es ist zwar insgesamt von einer negativen Entwicklung der Landschaft zu sprechen, wenn landwirt-
schaftliche Betriebe ihre Parzellen flächig mit Folientunneln versehen, aber durch die Privilegierung 
der ordnungsgemäßen Landwirtschaft ist bisher die Errichtung von Folientunneln durch einen Land-
wirt unberührt von den Verboten des Landschaftsplans und somit, auch in Landschaftsschutzgebie-
ten, zulässig.  
Nach erneuter Prüfung wird deshalb im vorliegenden Einzelfall durch eine Standortoptimierung (Auf-
stellung sichtverschattet westlich der vorhandenen landwirtschaftlichen Lagerhalle, siehe Anlage 3) 
auch die Errichtung von Folientunneln als genehmigungsfähig angesehen. 
 
Parkplätze für die Mitglieder und Beschäftigten der Gemüsekooperative können seitens des beteilig-
ten Landwirts in Form von teilversiegelten Schotterflächen unmittelbar an der Lagerhalle zur Verfü-
gung gestellt werden. Die momentan an der Widdersdorfer Landstraße 103 bestehenden Stellplätze 
unterliegen einer vertraglich mit der Baumschule geregelten Rückbauverpflichtung. Für die Weiternut-
zung dieser Stellplätze liegen nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde die Befreiungsvo-
raussetzungen nicht vor.  
 
Sofern die höhenmäßige Staffelung der Anpflanzungen wie bisher beachtet wird, bestehen keine Be-
denken in Hinblick auf die Meidung der Flächen durch dort vorkommende Kiebitze und andere Offen-
landarten. 
 
Grundsätzlich ist die ökologische Landwirtschaft und die Einbindung der Stadtbevölkerung in die An-

3 
bauprozesse landwirtschaftlicher Produkte eine wünschenswerte Entwicklung.  
 
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde werden die Befreiungsvoraussetzungen gemäß § 67 (1) 
Nr. 2 BNatSchG gesehen, da die in diesem Einzelfall eine Ablehnung des Antrags zu einer unzumut-
baren Belastung führen würde und die Abweichung an diesem Standort mit den Belangen von Natur 
und Landschaft zu vereinbaren ist. 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Auszug aus dem Landschaftsplan 
Anlage 2: Auszug Befreiungsantrag des Vereins 
Anlage 3: Standorte beantragter Flächennutzung

Wi Landstr.-gemüsekoop_Anlage 1

128 Zeichen

Widdersdorfer Landstr. 103 - Anlage 1 
Widdersdorfer Landstr. 103 - Anlage 1 - 1 - 
-- 198 m: 
1 : 10000 
Kommentar: 
gemüsekoop

Wi Landstr.-gemüsekoop_Anlage 3

142 Zeichen

Widdersdorfer Landstr. 103 - Anlage 3
Widdersdorfer Landstr. 103 - Anlage 3 - 1 -
--20 m:
1 : 2500
Kommentar:
gemüsekoop, gepl. Flächennutzung

Wi Landstr.-gemüsekoop_Anlage 2

6690 Zeichen

Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Ge- und 
Verboten des Landscha/f_tsplanes gemäß  
§ 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz 
inVerbindung mit § 75 Landesnaturschutzgesetz NRW , 
zur Nutzung einer landwirtscha/f_tlichen Fläche  
innerhalb des Landscha/f_tsschutzgebietes L 12 
“Freiräume um Lövenich und Widdersdorf ” , 
Bez.3, Köln-Widdersdorf 
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Boshalt, 
wir sind der “Gemüsekoop Köln e.V . ” und be*f_inden uns derzeit in der Gründung eines Gemüse-
baubetriebes nach dem Prinzip der solidarischen Landwirtscha*f_t. Wir haben bereits ca. 150 sehr 
engagierte Einzelpersonen und Haushalte als Mitglieder und möchten in diesem Frühjahr mit dem 
Anbau von Gemüse beginnen. Hierzu haben wir eine Fläche von 2,4 ha Land gepachtet, welche sich 
im Landscha*f_tsschutzgebiet L12 “Freiräume um Lövenich und Widdersdorf ” be*f_indet. Um mit dem 
Au*f_bau des Betriebes beginnen zu können, stellen wir hiermit den Antrag auf Erteilung einer Befrei-
ung von den Ge- und Verboten des Landscha*f_tsplanes gem. §67 BnatSchG i.V .m. § 69 LG NW . 
Wir freuen uns sehr über Rückmeldung und verbleiben 
mit freundlichen Grüßen, 
Jona Zara Klein, staatl. gepr. Gärtnerin (Gemüsebau )                    Dipl. Ing. Agr. Raphael Lion 
Mühlheimer Freiheit 35      Magdalenenstr. 36 
51063 Köln        53121 Bonn 
Tel: 0170 4877027       Tel: 0175 3283609 
Mail: anbau@gemuesekoop.de 
 Vorstand des Gemüsekoop e.V . 
Anlagen: 
t Konzept 
t Beschreibung der aktuellen Nutzung inkl. Satellitenfoto 
t Beschreibung des geplanten Anbaus 
t Umweltschutzmaßnahmen 
t Folientunnel: Beschreibung 
t Geräteschuppen: Beschreibung 
t Übersichtsplan: Standorte für Folientunnel und Geräteschuppen 
t Kaninchenzaun: Beschreibung und Verlauf 
t KFZ-Stellplätze: Vorschlag zur Nutzung bestehender Plätze inkl. Ausgleichs*f_läche 
t Übersichtsplan Flächenplanung

Betriebskonzept 
Wir möchten ab dem Frühjahr 2017 im Rahmen einer Solidarischen Landwirtscha*f_t (CSA) bis 
zu 400 Bewohner*innen der Stadt Köln ganzjährig mit regionalem, saisonalem und biologischem 
Gemüse versorgen. In der Solidarischen Landwirtscha*f_t erzeugt ein Hof Lebensmittel für eine feste 
Gruppe Menschen, die durch Mitgliedscha*f_t im Verein und *f_inanzielle Beiträge Teilhaber*innen am  
Betrieb sind. Die Menschen *f_inanzieren den landwirtscha*f_tlichen Betrieb und teilen im Gegenzug die 
Ernte unter sich auf. Die gesamte Ernte wird wöchentlich an verschiedene Verteilsta tionen in Köln  
gebracht, an denen die Mitglieder ihr Gemüse abholen kommen. 
Neben der Möglichkeit, über den Anbau der eigenen Nahrungsmittel mitzubestimmen, steht bei 
uns die Bildungsarbeit im Vordergrund: Städter und deren Kinder erfahren in der Praxis auf ihrem 
eigenen Hof, was Landwirtscha*f_t leistet. Sie werden wieder aktiv in die Lebensmittelerzeugung einge-
bunden, was Verständnis und auch Wertschätzung für Lebensmittel und deren Herstellung fördert. 
Mithilfe auf dem Hof wird gern gesehen und durch verschiedenste Aktionen wie beispie lsweise  
Erntefeste, P*f_lanzaktionen und Ho*f_tage unterstützt. Damit werden in unserem Projekt im Austausch 
zwischen Stadt und Land Erziehung, Bildung und Information aktiv gefördert. 
Im Sinne des kürzlich gegründeten Ernährungsrates Köln sehen wir uns als Glied einer Kette der 
regionalen Versorgung mit Lebensmitteln. 
Die Solidarische Landwirtscha*f_t ist eine Möglichkeit, dem Strukturwandel in der Landwirtscha*f_t ent-
gegenzuwirken. Sie ermöglicht durch die *f_inanzielle Planungssicherheit für den Landwirt das Über-
leben kleiner Höfe, die auf dem „freien Markt“ den großen Konkurrenten weichen müssten. Dies 
fördert regionale Vielfalt sowie strukturelle Unabhängigkeit einzelner Regionen von globalen Ketten 
der Lebensmittelversorgung.

Die  von uns gepachtete Fläche ist im oberen Teil des Bildes gelegen und weiß umrahmt. Der mittige , 
kleinparzellige Teil wurde im Jahr 2016 vom Anbieter “Meine Ernte” genutzt. Hier wurde in einzelnen 
Kleinparzellen Gemüsebau betrieben, die Parzellen wurden von Privatpersonen gepachtet und beerntet. 
Die Bewässerung war entlang der Parzellen verlegt. Hinsichtlich Kulturenauswahl und -vielfalt ähnelt 
unser Anbau der zuletzt genehmigten Nutzung der Fläche stark. “Meine Ernte” wird nächstes Jahr auf 
eine benachbarte Fläche umziehen. 
Auf dem straßennahen Flächenteil ringsherum wurden 2016 vom Gut Neuenhof, unserem Verpächter, 
Mais und Kartoffeln angebaut. Aktuell ist ein Großteil der Fläche bereits abgeerntet. Einige Streifen Mais 
stehen noch, um den Fasanen und anderen Vögeln und Tieren Deckung und Nahrung zu geben. 
Aktuelle Nutzung der Fläche - Satellitenbild

Wir möchten auf 2,4 ha ab 2017 einen vielfältigen Gemüsebau realisieren. Ziel ist die ganzjährige Ver-
sorgung unserer Mitglieder mit regionalem und saisonalem Gemüse, angebaut nach den Richtlinien 
des ökologischen Landbaus. Zum Erhalt alter und lokaler Gemüsesorten arbeiten wir mit samen-
festen Sorten. Wir planen einen zügigen Humusau*f_bau für die gesamte Fläche, um das Bodenleben 
zu fördern und Nährstoffauswaschungen zu vermeiden. Etwa ein Drittel der Anbau*f_läche wird zum 
Au*f_bau der Bodenfruchtbarkeit und als Erosionsschutz unter Gründüngung stehen. 
t 2,4 ha Acker*f_läche (beregenbar) 
t Bodenpunkte: 80-90 
t Humusgehalt: 1,5-2% 
t ca. 600 m² Folientunnel,  unbeheizt 
t Fliese und Niedrigtunnel zur Verfrühung und Verlängerung der Vegetationsperiode 
t Kulturschutznetze gegen Nager und Schadinsekten 
t Angemessene Mechanisierung 
t Landwirtscha*f_tliche Halle (200 m²) mit Waschplatz,  
Lagerräumen und Packstelle  
t Bewässerung durch Stadtwasser und evtl. 
Ober*f_lächenwasser vom Hallendach 
t Bio-Anbau von etwa 40 Kulturen mit bis zu 15 Sorten im ersten Jahr 
t Spalierobst mit Niedrigstämmen am Rande des Ackers 
t Streuobstwiesen mit Hochstammobst 
t Gründüngung und Kompost zur Düngung und Bodenverbesserung 
Folgende Kulturen möchten wir im kommenden Jahr auf der Fläche anbauen: 
t ,BSUPČFMO 
t ,àSCJT
t ;VDDIJOJ 
t .ÚISF 
t 5 PNBUFO 
t (VSLFO 
t 1BQSJLB 
t "VCFSHJOFO 
t ;XJFCFMO 
t 1PSSFF
t 4UBOHFOTFMMFSJF 
t ,OPMMFOTFMMFSJF 
t 'FODIFM 
t 3PUF#FUF 
t .BOHPME 
t %JDLF#PIOFO 
t #PIOFO 
t 4QJOBU 
t ,PQGTBMBU 
t 3VDPMB 
t &OEJWJF 
t "TJB4BMBUF 
t 3BEJDDIJP 
t 'FMETBMBU 
t #MBUULPIM 
t (SàOLPIM 
t 8 FJ•LPIM 
t 3PULPIM 
t 3PTFOLPIM 
t 4QJU[LPIM 
t 8JSTJOH 
t $IJOBLPIM 
t 1BL$IPJ 
t ,PIMSBCJ 
t .BJ3àCF 
t 3àCTUJFM 
t 4UFDLSàCFO 
t 3FUUJDI 
t 3BEJFTDIFO 
t 1BTUJOBLF 
t $IJMJ
t ,OPCMBVDI 
t 'SàIMJOHT[XJFCFMO 
t 4DIOJUUMBVDI 
t 1FUFSTJMJF
t #BTJMJLVN 
t #PIOFOLSBVU 
t .JO[F 
t %JMM 
Detaillierte Beschreibung des Anbaus

Beratungsverlauf (1)

20.02.2017 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Widdersdorfer Landstraße 103
  • Am Rande
  • Freiheit 35
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
0344/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27