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V/0664/2019

Inanspruchnahme des Notfallfonds zur Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung

Vorlagen 16.07.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 25.09.2019, TOP 5

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage A

2935 Zeichen

Anlage A zur V/0664/2019 
Kurzüberblick 
Seit 2017 stellt die Stadt Münster jährlich 25.000 € für einen Notfallfonds zur medizinischen Not-
fallversorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz zur Verfügung. Im Zeitraum von 
Mitte April 2018 bis Mitte April 2019 wurden Behandlungskosten von rund 17.300 € für 18 ver-
schiedene Ratsuchende (bei 28 Anträgen) erstattet. Die Verwaltung erwartet künftig eine finanzi-
elle Ausschöpfung des Notfallfonds. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dem Notfallfonds wird das ISM-Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- 
und Erlebnisqualität weiterentwickeln“ mit dem Fokus der „sozialen Balance in der Stadtgesell-
schaft“ verfolgt.  
Das Teilziel lautet „Medizinische Notfallversorgung von Menschen ohne Krankenversicherungs-
schutz“.  
Zielerreichung: Im Zeitraum von Mitte April 2018 bis Mitte April 2019 wurden Behandlungskosten 
von rund 17.300 € für 18 verschiedene Ratsuchende (bei 28 Anträgen) erstattet. Die Verwaltung 
erwartet künftig eine finanzielle Ausschöpfung des Notfallfonds. Der Notfallfonds ist unbefristet im 
konsumtiven Etat des Gesundheitsamtes mit einem Budget von 25.000 € pro Jahr ausgestattet. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 07.01 Gesundheitsdienste 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Die Einführung und Umsetzung des Notfallfonds beruht auf mehreren Beschlüssen: 
- Grundsatzbeschluss des Rates vom 10.12.2014 zur Verbesserung der gesundheitlichen Ver-
sorgung von Flüchtlingen/ Asylbewerbern und Menschen ohne Papiere in Münster 
- Beschluss des ASSGVAf vom 23.11.2016 
- Beschluss des Rates über den Haushalt 2017 vom 14.12.2016 
- Beschluss des ASSGVAf vom 5.4.2017 (V/0145/2017) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
In der Vorlage wird differenziert aufgeführt, inwiefern die Gelder aus dem Notfallfonds für die Be-
handlung von Männern und Frauen in Anspruch genommen wurden.  
In der Vorlage wird das Thema Migration aufgegriffen. Der Notfallfonds richtet sich an Menschen 
ohne Krankenversicherungsschutz. Bei den meisten Menschen ohne Krankenversicherungs-
schutz handelt es sich um EU-Bürger/innen, Geflüchtete, Papierlose, Drittstaatler/innen und Dritt-
staatler/innen mit sicherem EU-Aufenthalt. Der Aufenthaltsstatus der Patientinnen und Patienten 
bei Antragstellung auf Erstattung der Behandlungskosten aus dem Notfallfonds wird in der Vorla-
ge differenziert dargestellt.

Berichtsvorlage

10185 Zeichen

V/0664/2019 
V/0664/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Inanspruchnahme des Notfallfonds zur Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.09.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
   05.09.2019 Integrationsrat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Einleitung 
Der Rat der Stadt Münster hat in der Sitzung am 14.12.2016 beschlossen, dass ab 2017 jährlich 
25.000 €  als Notfallfonds für die Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung bereitgestellt 
werden.  
Die Verwaltung hat hierzu ein Umsetzungskonzept (V/0145/2017) erarbeitet, das am 5.4.2017 vom 
ASSGVAf beschlossen wurde. Die Verwaltung kommt mit diesem Bericht, wie bereits im vergange-
nen Jahr (V/0252/2018), dem Auftrag nach, den politischen Gremien jährlich über die Verwendung 
der Mittel aus dem Notfallfonds zu berichten. 
2. Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds (16.04.2018 – 15.04.2019) 
Im Zeitraum von Mitte April 2018 bis Mitte April 2019 sind insgesamt 28 Anträge von 18 verschiede-
nen Ratsuchenden beim Gesundheits - und Veterinäramt eingegangen. Damit hat sich die Zahl der 
Anträge im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum (16.04.2017 – 15.04.2018: 15 Anträge) nahezu 
verdoppelt. Für drei Ratsuchende wurden in beiden Berichtszeiträumen Anträge zur Kostenerstattung 
über den Notfallfonds gestellt.  
Die Behandlungskosten, die über den Notfallfonds erstattet wurden, belaufen sich in dem  genannten 
Zeitraum auf gut 17.300 €  (im letzten Berichtszeitraum gut 11.600 €) . Die erstatteten Beträge v ariie-
ren von ca. 25 € bis ca. 3.600 €. Bei 20 Anträgen wurde der Gesamtbetrag und bei 8 Anträgen ledi g-
lich ein Zuschuss übernommen . Gründe dafür, dass nur ein Teilbetrag übernommen wurde, waren  
u.a.: 
 Rechnungen stammten aus der Zeit vor Beschlussfassung über die Einrichtung des Notfall-
fonds. 
 Die Abrechnung erfolgte nach dem 2,3fachen statt dem einfachen Satz nach der Gebühren-
ordnung für Ärzte (GOÄ). 
Gesundheits- und 
Veterinäramt 
 
21.08.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dr. Schulze Kalthoff 
Telefon: 492-5300 
SchulzeKalthoff@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0664/2019 
 Die durchgeführte Behandlung war zu umfangreich (über die entsprechend der „Richtlinien 
des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwan-
gerschaft und nach der Entbindung“ durchgeführten Untersuchungen im Rahmen der 
Schwangerenvorsorge hinaus). 
Die Behandlungsanlässe der Ratsuchenden standen häufig in Zusammenhang mit einer Schwang er-
schaft (bei 10 von 18 Ratsuchenden bzw. 15 von 28 Anträgen). Ein ebenfalls mehrfach auftretender  
Anlass waren Zahnschmerzen (bei 4 von 18 Ratsuchenden bzw. 5 von 28  Anträgen). Die übrigen 
Behandlungsanlässe waren vielfältig: Diabetes, Lungenentzündung, U nter- und Oberbauchschmer-
zen, Rückenschmerzen, Hexenschuss, Schmerzen im Thoraxbereich, Herz -Kreislauf-Erkrankung, 
Verdacht auf Tumor, Notwendigkeit einer augenärztlichen Behandlung. 
Im Folgenden sind weitere statistische Angaben zu den Ratsuchenden aufgeführt:  
Geschlecht (N=18) 
Geschlecht männlich weiblich 
Ratsuchende 7 11 
 
Alter bei erster Antragstellung (N=18) 
Alter 0-4 
Jahre 
5-14 
Jahre 
15-17 
Jahre 
18-24 
Jahre 
25-39 
Jahre 
40-64 
Jahre 
65 Jahre 
und älter 
Ratsuchende 1 0 3 4 6 4 0 
 
Aufenthaltsstatus bei erster Antragstellung (N=18) 
Aufenthaltsstatus EU-Bürger/innen Papierlose Drittstaatler/-innen Geflüchtete ungeklärt 
Ratsuchende 6 9 1 11 1 
 
Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Notfallfonds ist, dass kein Krankenversicherung s-
schutz bzw. keine Möglichkeit besteht, in einem medizinisch vertretbaren zeitlichen Rahmen einen 
Krankenversicherungsschutz zu erreichen. Dieses Kriterium prüft die Clearingstelle „Klar für Gesun d-
heit“. Auch nach der Kostenerstattung durch den Notfallfonds versucht di e Clearingstelle weiter, die 
Patientinnen und Patienten in eine Krankenversicherung zu vermitteln, u.a. damit für mögliche künft i-
ge Behandlungskosten ein Kostenträger des gesundheitlichen Regelversorgungssystems aufkommt. 
Die folgende Tabelle zeigt, dass bei der Hälfte der Fälle die Vermittlung erfolgreich war. Gründe da-
für, dass die Vermittlung gescheitert ist, sind z.B. die Ausreise in das Herkunftsland sowie ein fehlen-
des Aufenthalts- bzw. Freizügigkeitsrecht.  
Vermittlungsergebnis (N=18) 
                                                
1 Die gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten ist über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ger e-
gelt. In dem o.g. Einzelfall kann die Person jedoch aufgrund einer Verpflichtungserklärung nicht in die Regelve r-
sorgung vermittelt werden.

- 3 - 
V/0664/2019 
Vermittlungsergebnis erfolgreich nicht erfolgreich in Bearbeitung 
Ratsuchende 9 8 1 
 
3. Weiterentwicklung des Konzeptes zur Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds 
Ende 2018 fand ein Termin mit den am Verfahren „Notfallfonds“ beteiligten Institutionen statt (Träger 
der Clearingstelle „Klar für Gesundheit“: Caritasverband für die Stadt Münster e.V., Gemeinnützige 
Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender, Gesundheits - und Veterinäramt; Malteser Medizin für 
Menschen ohne Krankenversicherung). Zusätzlich wurde das Haus der Wohnungslosenhilfe zu dem 
Termin eingeladen. Bei diesem Treffen wurden die Erfahrungen mit dem bestehenden Konzept reflek-
tiert und mögliche Anpassungen des Konzeptes diskutiert. 
Hervorgehoben wurde die Bedeutung der Arbeit der Clearingstelle „Klar für Gesundheit“. In den er s-
ten beiden Projektjahren konnte die Clearingstelle von 360 Ratsuchenden bereits 228 (63,33%) in 
eine Krankenversicherung vermitteln, so dass der Notfallfonds in diesen Fällen nicht genutzt werden 
musste/ muss.  
Im Wesentlichen wurden in dem Reflexionsgespräch zwei Aspekte diskutiert. Das Kriterium des No t-
fallfonds „bestätigter gewöhnlicher Aufenthalt in Münster seit mindestens 3 Monaten“ wurde hinte r-
fragt, da viele der Ratsuchenden der Malteser Medizin das Kriterium nicht erfüllen. Es bestand jedoch 
einheitliche Überzeugung, dass die von der Stadt Münster zur Verfügung gestellten Gelder weiterhin 
ausschließlich für in Münster Lebende eingesetzt werden sollten/ können. Eine Versorgung von Me n-
schen ohne Krankenversicherungsschutz, die si ch in der Regel außerhalb von Münster aufhalten, 
kann nicht durch die Stadt Münster finanziert we rden. Das 3-Monatskriterium kann künftig jedoch im 
Einzelfall geöffnet werden. Diese Möglichkeit ist vor allem dann vorgesehen, wenn absehbar ist, dass 
der/ die Ratsuchende in Zukunft in Münster bleiben wird (z.B. nachgewiesener  Arbeitsvertrag als Vo-
raussetzung für die materielle Freizügigkeit; Schwangere, für die nach der Geburt des Kindes ein 
Aufenthaltsrecht besteht und deren Partner in Münster lebt). Es ist immer für den Einzelfall eine B e-
gründung zur Öffnung des 3-Monatskriteriums seitens der Clearingstelle mit den anderen Formularen 
beim Gesundheitsamt einzureichen. Das Gesundheitsamt entscheidet dann im Einzelfall. 
Darüber hinaus wurde die Einbindung eines  weiteren Zugangs neben der Malteser Medizin für Me n-
schen ohne Krankenversicherung diskutiert. Die Diskussion ergab, dass weitere Zugänge nur in E r-
wägung gezogen werden sollten, wenn für diese Stelle keine eigenen wirtschaftlichen Interessen 
durch eine med izinische Leistungserbringung bestehen. Die Einbindung eines Zugangs durch Klin i-
ken oder Arztpraxen kommt daher nach einheitlicher Überzeugung nicht in Betracht. Der Notfallfonds 
sollte darüber hinaus nicht eingesetzt werden, wenn die Kliniken selbst oder auch das Sozialamt für 
die Kosten aufkommen müssen (z.B. im Rahmen des § 25 SGB XII). Unter Berücksichtigung dieser 
Rahmenbedingungen ist die Einbindung des mobilen medizinischen Dienstes des Hauses der Wo h-
nungslosenhilfe (HdW) neben der Malteser Medizin vorstellbar und wird von allen am Verfahren „Not-
fallfonds“ Beteiligten befürwortet. Der Mobile Dienst wird in ca. 1/4 der Fälle, auch ohne dass ein Kos-
tenträger vorhanden ist, in Anspruch genommen (2018: 81 von 332 Hilfesuchende ohne Kostentr ä-
ger). Sofern es um fachärztliche Behandlungen geht, leitet der Mobile Dienst die Hilfesuchenden übli-
cherweise an die Malteser Medizin weiter. Die  bestehende gute Kooperation zwischen den beiden 
Diensten sollte durch die Einbindung in das Konzept „Notfallfonds“ keinesfalls beeinträchtigt werden. 
Eine zentrale Rolle in dem Verfahren „Notfallfonds“ hat die Clearingstelle „Klar für Gesundheit“. Die 
erste Förderperiode des zunächst auf drei Jahre befristeten Modellprojekts der Clearingstelle läuft am 
30.9.2019 aus. Die Träger der Clearingstelle haben einen Antrag auf unmittelbar anschließende We i-
terförderung bis zum 30.9.2022 gestellt. Der Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor, das Minister i-
um für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat jedoch bereits eine mündliche 
Zusage erteilt. Daher geht die Verwaltung davon aus, dass die Clearingstelle auch weiterhin in dem 
Verfahren „Notfallfonds“ mitwirken kann und es diesbezüglich keiner Konzeptanpassung bedarf.

- 4 - 
V/0664/2019 
In der Berichtsvorlage V/0252/2018 wurde erläutert, da ss das damalige Ministerium für Gesundheit, 
Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) geplant hatte, Kommunen mit einem Not-
fallfonds für Schwangere und Kinder zu unterstützen. Kommunen mit eigenem Notfallfonds sollten 
durch zusätzliche finanzie lle Mittel unterstützt werden. Mit dem Regierungswechsel wird dieses Ziel 
vom MAGS nicht weiter verfolgt. 
4. Weiteres Vorgehen 
Die Verdoppelung der Antragszahl im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum zeigt, dass der Notfal l-
fonds sich inzwischen etabliert hat. Die Verwaltung erwartet künftig eine finanzielle Ausschöpfung des 
Notfallfonds. Der Notfallfonds ist unbefristet im konsumtiven Etat des Gesundheits - und Veterinäram-
tes mit einem Budget von 25.000 € pro Jahr ausgestattet.  
Die Verwaltung wird den politi schen Gremien weiterhin jährlich über die Verwendung der Mittel aus 
dem Notfallfonds und ggf. über erforderliche Änderungen des Konzeptes berichten. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

05.09.2019 Integrationsrat
TOP 4.1 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.09.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0664/2019
Typ
Vorlagen
Datum
16.07.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37