SCHUA/044/2025
Umwandlung eines Bildungsgangs an der Lore-Lorentz-Schule
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Beschlussvorlage
2876 Zeichen
SCHUA/044/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Umwandlung eines Bildungsgangs an der Lore-Lorentz-Schule Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 16.09.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Auflösung des zweizügigen vollzeitschulischen Bildungsgangs „Berufliches Gymnasium im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung - (Kaufmännische/-r Assistent/-in/ Allgemeine Hochschulreife)- Akzentuierung Europäischer Binnenhandel“ nach Anlage D12 der APO-BK und die Errichtung eines zweizügigen vollzeitschulischen Bildungsganges „Berufliches Gymnasium im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung – Allgemeine Hochschulreife (International Business Communication) (Betriebswirtschaftslehre, Sprachen) nach Anlage D28 der APO-BK an der Lore- Lorentz-Schule, Schloßallee 14, 40229 Düsseldorf, Schulnummer 186454, zum 01.08.2026. Sachdarstellung: Der neue Bildungsgang „International Business Communication“ ermöglicht den Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Bei dem bestehenden Bildungsgang gab es die zusätzliche Möglichkeit einen Berufsabschluss nach Landesrecht zu erhalten. Die Umwandlung des bestehenden Bildungsgangs nach Anlage D12 der APO-BK in den Bildungsgang nach Anlage D28 kommt den Bedürfnissen der Jugendlichen entgegen. Die zusätzliche Option des Berufsabschlusses bei dem bestehenden Bildungsgang wird selten wahrgenommen, da viele bereits im August ein duales Seite 2 Studium oder eine Berufsausbildung starten. Die Abiturprüfung wird weiterhin unter denselben Bedingungen und Fächern stattfinden. Die Änderung des Bildungsangebotes hat den positiven Effekt, dass die wöchentliche Verweildauer der Schüler*innen gesenkt wird. Da die Unterrichtsfächer nicht wesentlich geändert werden, ist eine ausreichende Sachausstattung vorhanden und auch genügend Lehrkräfte stehen zur Verfügung. Durch den Wegfall der Jahrgangsstufe 14 wird die räumliche Situation zum Schuljahresbeginn deutlich entlastet. Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger. Die regionale Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern, der Industrie- und Handelskammer und der Arbeitsagentur haben keine Bedenken ergeben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- SCHUA/044/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 16.07.2025
- Erstellt
- 16.07.2025 16:10