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SCHUA/044/2025

Umwandlung eines Bildungsgangs an der Lore-Lorentz-Schule

Beschlussvorlage 16.07.2025

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Nächste Beratung: Schulausschuss, Sitzung am 16.09.2025, TOP 6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2876 Zeichen

SCHUA/044/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Umwandlung eines Bildungsgangs an der Lore-Lorentz-Schule 
Fachbereich: 
40 - Amt für Schule und Bildung     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Schulausschuss 16.09.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Auflösung des 
zweizügigen vollzeitschulischen Bildungsgangs „Berufliches Gymnasium im 
Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung - (Kaufmännische/-r Assistent/-in/ 
Allgemeine Hochschulreife)- Akzentuierung Europäischer Binnenhandel“ nach Anlage 
D12 der APO-BK und die Errichtung eines zweizügigen vollzeitschulischen 
Bildungsganges „Berufliches Gymnasium im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung – 
Allgemeine Hochschulreife (International Business Communication) 
(Betriebswirtschaftslehre, Sprachen) nach Anlage D28 der APO-BK an der Lore-
Lorentz-Schule, Schloßallee 14, 40229 Düsseldorf, Schulnummer 186454, zum 
01.08.2026. 
 
 
 
Sachdarstellung: 
Der neue Bildungsgang „International Business Communication“ ermöglicht den 
Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und den Erwerb der 
allgemeinen Hochschulreife. Bei dem bestehenden Bildungsgang gab es die 
zusätzliche Möglichkeit einen Berufsabschluss nach Landesrecht zu erhalten.  
Die Umwandlung des bestehenden Bildungsgangs nach Anlage D12 der APO-BK in 
den Bildungsgang nach Anlage D28 kommt den Bedürfnissen der Jugendlichen 
entgegen. Die zusätzliche Option des Berufsabschlusses bei dem bestehenden 
Bildungsgang wird selten wahrgenommen, da viele bereits im August ein duales

Seite 2 
Studium oder eine Berufsausbildung starten. Die Abiturprüfung wird weiterhin unter 
denselben Bedingungen und Fächern stattfinden. 
Die Änderung des Bildungsangebotes hat den positiven Effekt, dass die wöchentliche 
Verweildauer der Schüler*innen gesenkt wird.  
Da die Unterrichtsfächer nicht wesentlich geändert werden, ist eine ausreichende 
Sachausstattung vorhanden und auch genügend Lehrkräfte stehen zur Verfügung. 
Durch den Wegfall der Jahrgangsstufe 14 wird die räumliche Situation zum 
Schuljahresbeginn deutlich entlastet.  
Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen 
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen 
und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung 
notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und 
Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den 
neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger. 
 
Die regionale Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern, der Industrie- und 
Handelskammer und der Arbeitsagentur haben keine Bedenken ergeben.

Beratungsverlauf (1)

16.09.2025 Schulausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
SCHUA/044/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
16.07.2025
Erstellt
16.07.2025 16:10